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	<title>Selbstgefährdung-Archiv - Texte zur Sache</title>
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	<description>Meinung und Debatte, Rezensionen, Kunst, Sport, Politik und Gesellschaft</description>
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		<title>Darf man einen Menschen vor sich selbst retten?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Henning Hirsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 04 Sep 2026 05:10:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gesellschaft]]></category>
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		<category><![CDATA[Henning Hirsch: Gesoffen wird immer]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein rückfälliger Alkoholiker lehnt jede Hilfe ab, verlässt Kliniken auf eigene Verantwortung und trinkt weiter. Schließlich wird er gegen seinen Willen untergebracht. Was sich auf den ersten Blick nach einer notwendigen Rettung anhört, wirft eine unbequeme Frage auf: Darf man einen Menschen vor sich selbst schützen, wenn er genau das nicht will? Eine persönliche Betrachtung über Sucht, Selbstbestimmung, staatlichen Zwang und die schwierige Grenze zwischen Hilfe und Bevormundung.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://texte-zur-sache.de/gesoffen-wird-immer/psychkg-wenn-hilfe-zum-zwang-wird-selbstgefaehrdung-sucht/">Darf man einen Menschen vor sich selbst retten?</a> erschien zuerst auf <a href="https://texte-zur-sache.de">Texte zur Sache</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Im vergangenen Monat habe ich einen rückfälligen Bekannten aus der Selbsthilfegruppe in die Suchtklinik begleitet. Weil er die ersten Stunden des Entzugs nicht durchhielt, flüchtete er von dort. In der darauffolgenden Tagen kam es zu einem Trinkexzess, mehrmaligen Einlieferungen in diverse Krankenhäuser, aus denen sich der Betroffene jedes Mal nach ein paar Stunden entgegen ärztlichem Rat selbst entließ. Nach einer Woche gelang mit Hilfe des städtischen Sozialpsychiatrischen Dienstes die Zwangsunterbringung in einer geschlossenen Abteilung. Begründung: akute Selbstgefährdung. Zunächst begrenzt auf eine Nacht, danach verlängert für drei Tage.</p>
<p>Dieser Text stellt keine juristische Bewertung des PsychKG dar und will auch keine sein. Ich bin kein Jurist. Es geht mir einzig um die persönliche Betrachtung aus der Perspektive eines Menschen, der einen suchtkranken Bekannten durch eine akute Krise begleitet hat – und dabei mit der Frage konfrontiert wurde, wann Hilfe zum Zwang werden darf.</p>
<h2>Was ist eigentlich das PsychKG?</h2>
<p>Das <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Psychisch-Kranken-Gesetz">PsychKG</a> ist kein Bundesgesetz. Die Regelungen zur Unterbringung psychisch kranker Menschen fallen in die Zuständigkeit der Bundesländer. Deshalb gibt es in jedem Land ein eigenes Psychisch-Kranken-Gesetz, teilweise mit leicht abweichender Titulatur. Bei uns im Bonner Süden gilt auf der einen Seite der &#8222;Grenze&#8220; nordrhein-westfälisches und auf der anderen Seite rheinland-pfälzisches Landesrecht. Im Norden lautet die korrekte Bezeichnung <a href="https://recht.nrw.de/lrgv/gesetz/01072025-gesetz-ueber-hilfen-und-schutzmassnahmen-bei-psychischen-krankheiten-psychkg/">Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten</a>, im Süden heißt es <a href="https://www.nw3.de/rechtsarchiv/4oerecht/7freihschutz/rp_psychkg.html">Landesgesetz über Hilfen bei psychischen Erkrankungen</a>. Von kleinen Unterschieden abgesehen ist das PsychKG in beiden Bundesländern identisch aufgebaut: Es regelt unter anderem, unter welchen Voraussetzungen ein Mensch gegen seinen Willen in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden darf. Entscheidend ist dabei nicht, dass jemand psychisch- oder suchtkrank ist und sich nicht behandeln lassen möchte. Es muss vielmehr eine erhebliche gegenwärtige Gefahr für den Betroffenen selbst und/oder für andere bestehen und diese Gefahr lässt sich im Moment nicht auf andere Weise abwenden.</p>
<p>Eine Zwangsunterbringung ist also kein Instrument, mit dem man jemanden einfach zur Vernunft bringen oder zu einer Therapie zwingen kann.</p>
<p>Hier wird es jetzt interessant: Denn drei Tage Zwangsunterbringung sind ein ziemlich harter Eingriff in die persönliche Freiheit. Ein Wort, das schon beim Aussprechen unangenehm klingt: Zwang.</p>
<h2>Die Freiheit, sich zugrunde zu richten</h2>
<p>Wir leben in einem Land, in dem jeder erwachsene Mensch grundsätzlich das Recht hat, über sein eigenes Leben zu bestimmen. Er darf sich ernähren, wie er möchte, rauchen, bis die Lunge streikt, jahrelang auf jede Bewegung verzichten oder morgens um vier beschließen, dass eine Flasche Wodka ein prima Frühstück ist.</p>
<p>Der Staat ist nicht dafür zuständig, uns vor jeder Dummheit zu bewahren.</p>
<p>Und das ist auch gut so.</p>
<p>Nur: Was passiert, wenn aus der Dummheit eine akute Lebensgefahr wird?</p>
<p>Genau an dieser Stelle beginnt das Dilemma des PsychKG.</p>
<h2>PRO: Manchmal muss jemand geschützt werden</h2>
<p>Wer einen Menschen erlebt, der sich in einem massiven Saufexzess befindet, erkennt schnell, dass die idealistische Vorstellung vom mündigen Patienten mitunter an Grenzen stößt.</p>
<p>Der Betroffene beteuert gegen jeglichen medizinischen Verstand, dass er nach Hause will. Er unterschreibt seine Entlassung. Er erklärt mit lallender Stimme, er habe alles unter Kontrolle.</p>
<p>Und fünf Stunden später findet man ihn erneut im Vollrausch auf dem Fußboden seines Wohnzimmers liegend.</p>
<p>Dann wieder Krankenhaus.</p>
<p>Wieder Entlassung.</p>
<p>Wieder Alkohol.</p>
<p>Wieder Krankenhaus.</p>
<p>Das Ganze entwickelt sich zur Endlosschleife.</p>
<p>Bei einer akuten Selbstgefährdung kann es deshalb Situationen geben, in denen es schlicht unverantwortlich wäre, einen Menschen mit dem Hinweis auf seine persönliche Freiheit sich selbst zu überlassen.</p>
<p>Das PsychKG schafft für solche Situationen einen rechtlichen Rahmen: Zwangsmaßnahmen sollen nicht angewandt werden, weil jemand unbequem ist, sich nicht therapieren lassen möchte oder nach Meinung anderer „endlich zur Vernunft kommen“ sollte. Es geht um eine konkrete Gefahr und um die Frage, ob dieser Gefahr anders als mit Zwang begegnet werden kann.</p>
<p>Das ist ein entscheidender Punkt: Ein Alkoholiker, der sagt: „Ich will keine Therapie“, braucht deshalb noch lange keine Zwangsunterbringung. Ein Alkoholiker, der schwer intoxikiert, möglicherweise lebensgefährdet und nicht mehr in der Lage ist, die Konsequenzen seines Handelns realistisch einzuschätzen, kann eine andere Situation darstellen.</p>
<p>Im hier geschilderten Fall war dieser Punkt nach 4 Tagen und 8 Klinikabbrüchen erreicht.</p>
<p>Und ganz ehrlich: Ich war froh, dass es diese Möglichkeit gab.<br />
Nicht weil ich Zwang sexy finde.<br />
Sondern weil die Alternative mit hoher Wahrscheinlickeit darin bestanden hätte, alsbald nach einem Menschen zu fahnden, der aus seinem Alkoholdelirium nicht mehr aufwacht.</p>
<h2>CONTRA: Zwang ist keine Therapie</h2>
<p>Damit ist die andere Seite der Medaille aber noch nicht erledigt. Denn eine Zwangsunterbringung macht aus einem suchtkranken Menschen keinen dauerhaft trockenen Alkoholiker. Sie beendet keinen Suchtdruck. Sie repariert keine Lebensgeschichte. Sie ersetzt keine Therapie. Und sie erzeugt auch nicht automatisch Einsicht.</p>
<p>Man kann einen Menschen in einem geschlossenen Raum davon abhalten zu trinken. Man kann ihn überwachen, medizinisch stabilisieren und warten, bis die akute Krise vorbei ist. Aber man kann niemanden gegen seinen Willen gesund machen.</p>
<p>Sobald die drängenste Gefahr vorüber ist, stellt sich die entscheidende Frage: Was kommt danach?</p>
<p>Wenn jemand nach drei Tagen wieder draußen ist und anschließend genau dort weitermacht, wo er aufgehört hat, war die Maßnahme dann erfolgreich?</p>
<p>Vielleicht.</p>
<p>Vielleicht auch nicht.</p>
<p>Denn manchmal besteht der eigentliche Erfolg einer Zwangsmaßnahme nur darin, dass ein Mensch überhaupt noch lebt.</p>
<p>Auch das ist nicht wenig.</p>
<p>Aber es ist eben etwas anderes als Heilung.</p>
<h2>Leaving Las Vegas</h2>
<p>Betroffenen (Erkrankten und ihren Angehörigen) sei <a href="https://www.imdb.com/de/title/tt0113627/">Leaving Las Vegas</a> (1995) ans Herz gelegt.</p>
<p>Nicolas Cage spielt darin Ben Sanderson, einen Mann, der ins Zockerparadies fährt, um sich dort zu Tode zu trinken. Er will nicht gerettet werden. Er will keinen Entzug. Er will nicht trocken werden. Er hat mit seinem Leben abgeschlossen.</p>
<p>Der Film stellt damit eine unbequeme Frage: Haben wir das Recht, einen Menschen vor sich selbst zu retten, wenn er gar nicht gerettet werden möchte?</p>
<p>Im Kino kann man diese Frage aushalten.</p>
<p>Dreißig Jahre später sitzt man selbst neben einem Menschen in der Selbsthilfgruppe, der gerade dabei ist, sich totzusaufen.</p>
<p>Dann sieht die Sache plötzlich anders aus.</p>
<p>Bei Ben Sanderson wissen wir als Zuschauer, dass er sterben will. Bei meinem Bekannten war es komplizierter. Er sagte nicht: „Ich will sterben.“</p>
<p>Er wollte nach Hause.</p>
<p>Er wollte trinken.</p>
<p>Er wollte keine Klinik.</p>
<p>Er wollte seine Ruhe.</p>
<p>Aber nach 3 Tagen lautete die Frage nicht mehr, was er wollte, sondern ob er überhaupt noch in der Lage war, die Folgen seines galoppierend selbstzerstörerischen Handelns zu überblicken.</p>
<h2>Wer entscheidet eigentlich über den Zwang?</h2>
<p>Gerade weil eine Zwangsunterbringung einen so massiven Eingriff in die Freiheit darstellt, soll die Entscheidung nicht einfach bei der Klinik liegen.</p>
<p>In einer akuten Situation kann zunächst eine vorläufige Unterbringung durch die Ordnungsbehörde erfolgen. Sie ist zeitlich begrenzt. Soll die Unterbringung darüber hinaus fortgesetzt werden, kommt das zuständige Gericht ins Spiel.</p>
<p>Und damit eine weitere wichtige Frage: Entscheidet ein Richter einfach nach einem Telefonat mit den behandelnden Ärzten?</p>
<p>Grundsätzlich nein.</p>
<p>Zum gerichtlichen Verfahren gehört auch die persönliche Anhörung des Betroffenen. Der Richter soll sich also grundsätzlich selbst einen Eindruck von dem Menschen machen, über dessen Freiheit er entscheidet. Die ärztlichen Einschätzungen und Gutachten bilden dabei eine wichtige Grundlage, ersetzen aber nicht automatisch die persönliche Anhörung.</p>
<p>Auch hier gibt es natürlich gesetzlich vorgesehene Ausnahmen, etwa wenn eine persönliche Anhörung aufgrund des Gesundheitszustands erhebliche Nachteile für den Betroffenen bedeuten würde.</p>
<p>Das Prinzip dahinter finde ich richtig.</p>
<p>Denn wenn der Staat einen Menschen gegen seinen Willen festhält, sollte nicht allein die Einschätzung derjenigen entscheidend sein, die ihn behandeln.</p>
<p>Es braucht eine zusätzliche Kontrolle.</p>
<h2>Die gefährliche Grenze</h2>
<p>Das größte Problem liegt für mich deshalb nicht darin, dass es das PsychKG gibt.</p>
<p>Das Problem beginnt dort, wo aus einer Ausnahme ein bequemes Instrument wird.</p>
<p>Suchtkranke Menschen sind anstrengend: Sie sagen Termine ab. Sie brechen Therapien ab. Sie lügen. Sie trinken weiter. Sie versprechen Dinge und halten sie nicht ein. Sie entlassen sich aus Kliniken.</p>
<p>Wer das erlebt, kann irgendwann den verständlichen Wunsch entwickeln, dass endlich jemand anderes die Verantwortung übernimmt: „Dann soll er eben eingewiesen werden.“</p>
<p>So funktioniert es aber nicht.</p>
<p>Und so darf es auch nicht funktionieren.</p>
<p>Zwang darf nicht die Antwort auf Hilflosigkeit sein.</p>
<p>Er darf nur die Antwort auf eine konkrete akute Gefahr sein.</p>
<p>Das ist ein gewaltiger Unterschied.</p>
<p>Denn wenn der Staat beginnt, Menschen vor ihrem eigenen Lebensstil zu schützen, weil wir deren Entscheidungen für falsch halten, wird es gefährlich.</p>
<p>Dann geht es irgendwann nicht mehr nur um Alkohol oder Drogen. Dann geht es um die Frage, wie viel persönliche Freiheit wir einem Menschen zugestehen, wenn er Entscheidungen trifft, die wir für irrational halten.</p>
<p>Die Freiheit, sich selbst zu schaden, gehört in gewissen Grenzen ebenfalls zur Freiheit.</p>
<h2>Auch Freiheit braucht manchmal eine Pause</h2>
<p>Trotzdem habe ich nach diesem Erlebnis meine Meinung über Zwang ein Stück weit revidiert.</p>
<p>Früher hätte ich vermutlich gesagt: Jeder Mensch muss das Recht haben, selbst zu entscheiden, ob er sich helfen lassen möchte oder nicht. Heute ergänze ich: Solange er überhaupt noch in der Lage ist, eine solche Entscheidung zu treffen.</p>
<p>Das ist der entscheidende Punkt: Ein Mensch in einer akuten Suchtkrise ist nicht automatisch urteilsunfähig und schon gar nicht automatisch ein Fall für die Psychiatrie. Aber es gibt Situationen, in denen die Sucht einen Menschen so fest im Griff hat, dass die vermeintlich freie Entscheidung kaum noch etwas mit Freiheit zu tun hat.</p>
<p>Dann kann Zwang zwar eine Zumutung sein. Er kann aber auch eine letzte Form von Hilfe sein.</p>
<p>Das ist die unbequeme Wahrheit hinter dem PsychKG: Manchmal müssen wir einen Menschen gegen seinen Willen festhalten, damit er überhaupt die Chance bekommt, später wieder seinen eigenen Willen auszuüben.</p>
<p>Das ist kein schöner Gedanke.</p>
<p>Aber die Alternative erscheint noch viel weniger schön: nämlich ein demnächst leerer Stuhl in der Selbsthilfegruppe.<br />
+++</p>
<p>Lesen Sie auch: <a href="https://texte-zur-sache.de/selbstzerstoerung-als-letzter-wille">Selbstzerstörung als letzter Wille</a><br />
<a href="https://texte-zur-sache.de/selbstzerstoerung-als-letzter-wille"><img decoding="async" class="alignleft wp-image-34777" src="https://texte-zur-sache.de/wp-content/uploads/2026/04/selbstzerstoerung-e1776098887268-300x128.jpeg" alt="Leaving Las Vegas" width="200" height="85" srcset="https://texte-zur-sache.de/wp-content/uploads/2026/04/selbstzerstoerung-e1776098887268-300x128.jpeg 300w, https://texte-zur-sache.de/wp-content/uploads/2026/04/selbstzerstoerung-e1776098887268-1024x436.jpeg 1024w, https://texte-zur-sache.de/wp-content/uploads/2026/04/selbstzerstoerung-e1776098887268-768x327.jpeg 768w, https://texte-zur-sache.de/wp-content/uploads/2026/04/selbstzerstoerung-e1776098887268.jpeg 1342w" sizes="(max-width: 200px) 100vw, 200px" /></a><br />
Von Hesse bis Hollywood: Existenznihilismus ist die radikalste Form von Autonomie (5. März 2026)</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://texte-zur-sache.de/gesoffen-wird-immer/psychkg-wenn-hilfe-zum-zwang-wird-selbstgefaehrdung-sucht/">Darf man einen Menschen vor sich selbst retten?</a> erschien zuerst auf <a href="https://texte-zur-sache.de">Texte zur Sache</a>.</p>
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