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Notenbanker als Gesetzgeber

Im brasilianischen Wahlkampf wird über Krypto-Regeln gestritten

Kurz vor der Wahl verschärft Brasiliens Zentralbank die Regeln für Krypto-Überweisungen, während ein Präsidentschaftsbewerber Bitcoin zur Staatsreserve machen will.

Bild: KI-Montage (Grok) unter Verwendung eines Bildes von Tamim Tarin auf Pixabay

Wer glaubt, Bürokratie sei das Gegenteil von Kreativität, war noch nie in Brasília. In der brasilianischen Hauptstadt hat man in den vergangenen Monaten ein Krypto-Regelwerk errichtet, ohne dass das Parlament über jede Einzelheit entscheiden musste. Das einschlägige Gesetz, die Lei 14.478 von Ende 2022, ist so schlank, dass es die Frage der Zuständigkeit gleich einem Präsidialdekret überlässt. Den Rest erledigt dann die Zentralbank – per Resolution, versteht sich. Ob die weite Delegation an die Behörde politisch klug ist, darf man immerhin fragen.1

Devisen mit Blockchain

Seit dem 2. Februar 2026 gelten die Resolutionen 519, 520 und 521. Krypto-Dienstleister brauchen eine Zulassung; bestimmte Geschäfte mit virtuellen Vermögenswerten gelten nun als Devisengeschäfte. Das ist der eigentliche Kunstgriff: Ein Dollar-Token ist zwar faktisch kein Dollar, sein Transfer kann aber unter das Devisenregime fallen. Und wo Devisen sind, ist die Finanztransaktionssteuer „Imposto sobre Operações Financeiras“ (IOF) nicht weit – jene Abgabe, die der brasilianische Fiskus fast so liebt wie die brasilianischen Fußballfans ihr Nationalteam in den gelb-grünen Trikots. Ab dem 30. Oktober dürfen Banken zudem keine Geschäfte mehr mit Anbietern machen, die weder zugelassen noch im Zulassungsverfahren sind.2

Wie ernst das gemeint ist, zeigte der Sommer. Seit Juni ist auch die Verwendung von Kryptowerten zur Abwicklung bestimmter grenzüberschreitender Zahlungen enger begrenzt. Am 7. August folgte die nächste Bremse: Resolution 584 verpflichtet Anbieter, bei Transfers ab 10.000 Dollar – einzeln oder als Tagessumme eines Kunden – nach Eingang der Mittel eine 24-stündige Sicherheitsfrist einzuhalten, bevor sie Kryptowerte an ausländische Anbieter oder selbstverwahrte Wallets weiterleiten; sie gilt ab 1. Januar 2027. Das sei keine Sperre, versichert die Behörde, sondern Betrugsprävention. Auch kleinere Beträge können bei erhöhtem Risiko betroffen sein. Der Staat hat also entdeckt, dass die schnelle Überweisung auch Betrügern gefällt.3

Der Wahlkampf

Am 4. Oktober wird gewählt, und ein Bewerber hat das Thema zu seinem gemacht: Renan Santos, Mitgründer der Bewegung „Movimento Brasil Livre“ (MBL) und Kandidat der Partei Missão. Er wirbt für einen kryptofreundlicheren Kurs und eine nationale Bitcoin-Reserve. Das passt zu einem Markt, in dem Stablecoins längst nicht mehr bloß ein Hobby für Spekulanten sind.

Das Parlament ist nicht ganz untätig: In der Abgeordnetenkammer liegt der PL 4.308/2024, der Stablecoins ein Gesetz geben soll. Zugleich streiten Behörde und Branche über die Einordnung und die Reichweite der Aufsicht. Dahinter stecken Zuständigkeit, Genehmigung und Steuer. Bemerkenswert ist die Ausgangslage: Rund 80 Prozent des bei der Receita Federal gemeldeten Kryptovolumens entfallen auf Stablecoins, überwiegend Tether. Aus den Meldedaten folgt freilich nicht, dass 80 Prozent aller Brasilianer privat dollarisiert wären. Die Notenbank fragt dennoch, wer hier eigentlich Geld drucken darf. Der liberale Ökonom Friedrich von Hayek hätte das als Währungswettbewerb bezeichnet; die brasilianische Notenbank dürfte er von einer Regulierungslücke sprechen.5

Und Europa?

Kann man vergleichen? Man muss sogar. Europa hat den Gesetzesweg gewählt – und sogar einen sehr umfassenden: Die Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR) – im Sprachgebrauch häufig auch nur als MiCA bezeichnet – ist die erste EU-weite Verordnung zur Regulierung von Kryptowerten, Emittenten und Krypto-Dienstleistern. MiCA ist seit Ende 2024 grundsätzlich voll anwendbar; die längstmögliche Übergangsfrist für bestehende Krypto-Dienstleister endete am 1. Juli 2026. Das öffentliche Register der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA führt die zugelassenen Anbieter. Das Verfahren beruht auf einem europäischen Gesetz und parlamentarischer Beteiligung. Es bietet Rechtssicherheit, verlangt von den Unternehmen aber auch die Einhaltung von Regeln: Juristische Expertise und ein gut aufgestelltes Compliance-Team können so zum Wettbewerbsvorteil werden.6

Die Parallelen: Auch MiCA behandelt Stablecoins, die ihren Wert an eine einzelne amtliche Währung wie Euro oder Dollar koppeln, als E-Geld-Token, die nur Kreditinstitute und E-Geld-Institute ausgeben dürfen. Doch die brasilianische Debatte über Stablecoins und Devisenrecht ist damit nicht deckungsgleich. Der Unterschied liegt auch im Verfahren: Brasilien regelt schnell per Zentralbankresolution, den Fiskus im Nacken; Europa gründlich, aber langsamer, das Regelbuch im Gepäck.7

Das Urteil über Brasiliens Krypto-Politik fällt gemischt aus. Kundenschutz vor pleitegehenden Plattformen ist eine legitime Staatsaufgabe, und dass Geldwäscher klare Regeln nicht schätzen, spricht nicht gegen die Regeln. Im Gegenteil. Doch bei Eingriffen in die Verfügung über eigenes Vermögen sind eine klare gesetzliche Grundlage, Verhältnismäßigkeit und parlamentarische Kontrolle gefragt. Wer immer am 4. Oktober die Wahlen in Brasilien gewinnt, sollte das Parlament entscheiden lassen, statt es zu überholen. Vor dem Hintergrund der anstehenden Wahlen, vor denen die einen Amtsinhaber Lula da Silva und andere dem aussichtsreichsten Herausforderer Flavio Bolsonaro (und vor allem dessen Vater Jair) autoritäre Tendenzen unterstellen, wäre das kein verkehrtes Signal an die Märkte.

Fußnoten

  1. Lei nº 14.478/2022 und Decreto nº 11.563/2023; Banco Central do Brasil, Erläuterung der Resoluções BCB 519–521: https://www.bcb.gov.br/en/pressdetail/2639/nota
  2. Banco Central do Brasil, Resoluções BCB nº 519, 520 und 521 vom 10. November 2025: https://www.bcb.gov.br/en/pressdetail/2639/nota
  3. Banco Central do Brasil, „BC adota novas medidas de prevenção de fraudes em serviços de ativos virtuais“, 7. August 2026, mit Verweis auf Resolução BCB nº 584: https://www.bcb.gov.br/detalhenoticia/21218/nota
  4. Tribunal Superior Eleitoral, Wahltermin: https://www.tse.jus.br/eleicoes/cde-2026; Renan Santos, eigene Darstellung der Bitcoin-Reserve: https://www.renanpresidente.com.br/entrevistas/RduHxhfI9Zs
  5. Câmara dos Deputados, PL 4308/2024: https://www.camara.leg.br/proposicoesWeb/prop_imp?idProposicao=2467716&tp=completa; Receita Federal, „Stablecoins já respondem por cerca de 80% do volume declarado“, Juli 2026: https://www.gov.br/receitafederal/pt-br/assuntos/noticias/2026/julho/stablecoins-ja-respondem-por-cerca-de-80-do-volume-declarado-de-criptoativos-no-brasil
  6. ESMA, MiCA und Übergangsmaßnahmen, Art. 143 Abs. 3; Register der zugelassenen Krypto-Dienstleister: https://www.esma.europa.eu/esmas-activities/digital-finance-and-innovation/markets-crypto-assets-regulation-mica
  7. Verordnung (EU) 2023/1114, Art. 3 Abs. 1 Nr. 7 und Art. 48 Abs. 1: https://www.esma.europa.eu/publications-and-data/interactive-single-rulebook/mica/article-48-requirements-offer-public-or

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