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Leihmutterschaft pädagogisch betrachtet

In der Debatte zur ethisch-moralischen Qualität der Leihmutterschaft steht das Selbstbestimmungsrecht und Wohl der Frau im Mittelpunkt. Die Frage nach dem Selbstbestimmungsrecht und Wohl des Kindes wird vernachlässigt. Für die Wissenschaftliche Pädagogik (Erziehungs- und Bildungswissenschaft) ist diese Einseitigkeit inakzeptabel. Für ihre Theorie ist konstitutiv, sich zuvörderst als Anwalt des Kindes und seines Rechts auf Pädagogik (Bildung und Erziehung) zu verstehen. In der Summe ergibt sich ein skeptischer Blick auf Leihmutterschaft.

Leihmutterschaft aus wissenschaftlich-pädagogischer (erziehungs- und bildungswissenschaftlicher) Sicht zu betrachten, ist weder in der allgemeinen Öffentlichkeit noch in der Wissenschaftlichen Pädagogik üblich. Um in dieser Sache voranzukommen, bietet sich ein pädagogisch-philosophierendes Vorgehen an. Zur besseren Orientierung vorab mein paradoxes (scheinbar widersinniges), exploratives und mäandernd entwickeltes Ergebnis.

Pädagogik und Leihmutterschaft

Definitiv verlangt Theorie der Pädagogik – so wie ich sie verstehe, entwickle und ausarbeite – nicht danach, Leihmutterschaft einzuführen.[1] Aber ihre Argumentation erzwingt nach Lage der Dinge gleichfalls nicht, zu verlangen, dass sie verboten wird. Hierzu ist die Leihmutterschaft für die Kinder, die aus der Leihmutterschaft hervorgehen: nicht schlecht genug. Aber gefördert werden sollte die Leihmutterschaft gleichfalls nicht, da sie dafür wiederum für die Kinder, die aus der Leihmutterschaft hervorgehen, sowie die Kultur und Gesellschaft in der Regel: nicht gut genug ist. Wenn die Leihmutterschaft vom Gesetzgeber zugelassen werden sollte, dann nur unter sehr engen Bedingungen. Öffentlich sollte vor ihr gewarnt und von ihr abgeraten werden. Auch sollte alles dafür getan werden, dass sich die Menschen, die anders ihren Kinderwunsch nicht bewältigen können, unterstützt werden, sich ihn anders zu erfüllen. Die erfahrungswissenschaftliche Erforschung dieses Sachverhaltes sollte engagiert betrieben werden, und zwar egal, ob Leihmutterschaft in Deutschland verboten bleibt oder doch noch erlaubt werden sollte. Dabei sollte die falsche Pädagogisierung der Gesellschaft vermieden werden. Diese besteht darin, die beste aller pädagogischen Welten zu zeichnen und sich den Omnipotenzfantasieren des pädagogischen Optimismus leidenschaftlich-enthusiastisch hinzugeben. Konkret zeigt sich dies in dem Glauben, dass die Gesellschaft die Bedingungen verlässlich schaffen würde, die benötigt werden, damit Leihmutterschaft dem Wohl des Kindes garantiert förderlich ist. Über die Familientherapeutin Petra Thorn, die Mitglied im Deutschen Ethikrat und in Arbeitsgruppen der Leopoldina zur Reproduktionsmedizin war, ist diese falsche Pädagogisierung der Gesellschaft öffentlich verbreitet worden.[2]

Anders ausgedrückt: Die Realität tut gut daran, sich der idealen Theorie der Pädagogik nicht zu unterwerfen, sondern gründlich zu prüfen, inwieweit es möglich und wünschenswert ist, sich entsprechend ihrer Erwartungen umzugestalten und Leihmutterschaft ausdrücklich als Normalität der Zeugung, des in die Welt Kommens, Geboren Werdens, Aufwachsens und menschlichen Lebens herzustellen.

Grundgesetz-Ergänzung?

Als Frage ergibt sich: Sollte Artikel 6 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ergänzt werden um: „Jede Leihmutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft“ und „Den leihmutterschaftlichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern“?

Der Reihe nach!

Die Leihmutterschaft ist aufgrund des eigentümlichen Verhaltens von Jens Spahn vor zwei Monaten in den Mittelpunkt der öffentlichen Beratschlagung zurückgekehrt. Es fällt auf, dass vornehmlich erörtert wird, wie es den Frauen, die sich zu Leihmüttern machen, geht und inwieweit es der Ethik und Moral unsere Kultur und Gesellschaft guttut, wenn es Leihmutterschaft gibt. Dagegen wird die Frage kaum beachtet, wie es den Kindern, die von einer Leihmutter ausgetragen worden sind, damit geht, dass sie eine Leihmutter als Mutter haben: dass sie Leihmutterkinder sind. Auch die Frage, ob es ein Recht auf Kinder gibt, das sich auf Augenhöhe mit dem Recht auf Leben bewegt, wird höchstens gestreift. Gleichfalls unterbelichtet ist die Untersuchung der pädagogischen Bedeutung der Leihmutterschaft. Auf letzteren Punkt möchte ich fokussieren. Mein Bezugspunkt ist Theorie der Pädagogik in modo Wissenschaftliche Pädagogik (Erziehungs- und Bildungswissenschaft). Der Charakter meiner Überlegungen ist nicht streng wissenschaftlich, sondern explorativ und essayistisch. Es ist eine wissenschaftlich-pädagogisch Meinungsäußerung in der Form pädagogischen Philosophierens im nicht-wissenschaftlichen Raum der deliberativen weltgesellschaftlichen Öffentlichkeit.

Konkret: Ist die Leihmutterschaft der pädagogischen Beziehung förderlich oder abträglich, die zwischen den Eltern und dem Kind entsteht? Welche Auswirkungen hat diese leihmutterschaftlich geprägte pädagogische Beziehung auf die Bildung des Kindes und seine Chance ein authentischer Demokrat und guter Mensch zu werden, der zudem ein glückliches Leben in einer wünschenswerten Kultur und Gesellschaft führt?

Oder mit Blick auf den Kinderschutz formuliert, der im grund- und menschenrechtlich qualifizierten Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe) der Bundesrepublik Deutschland geregelt wird: Wird durch Leihmutterschaft die Wahrscheinlichkeit gesteigert, dass Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 8a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) der Fall ist? Oder wird dadurch eine Erziehung gewährleistet, die dem Kindeswohl dienlich ist (um eine weitere Formulierung des § 27 SGB VIII zu gebrauchen)? Kann sich ein Leihmutterkind zu einer eigenverantwortlich-selbstbestimmten und gemeinschaftsfähig-demokratischen Persönlichkeit im Sinne von § 1 SGB VIII entwickeln? Muss also die staatliche Gemeinschaft in Sachen Leihmutterschaft mit ihrer Überwachungsfunktion gemäß Artikel 6 (2) des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland regelmäßig tätig werden? Wenn ja, wie? Nur sozialpädagogisch-sozialarbeiterisch oder auch polizeilich-justiziell?

Exkurs: Jens Spahn

Über eines ist man sich einig: Man darf mit Blick auf Jens Spahn deshalb von einem eigentümlichen Verhalten sprechen, weil es sich bei Jens Spahn bis zum Zeitpunkt, als transparent geworden ist, dass er durch Leihmutterschaft seine Vaterschaft erreicht hat, nicht nur um den Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gehandelt hat. Außerdem hat dieser Jens Spahn auch die realistische Ambition verfolgt, Bundesvorsitzender und Kanzlerkandidat seiner Partei zu werden: Einer Partei, die unter anderem aufgrund seines politischen Wirkens erfolgreich verhindert hat, dass die Leihmutterschaft in der Bundesrepublik Deutschland als ein legales Verfahren anerkannt wird, um Elternschaft zu erreichen: Eben – um die Debatte grob zusammenzufassen –, weil Leihmutterschaft für die Kinder, die Leihmütter, die Kultur und Gesellschaft, Ethik und Moral sowie die Erziehung gefährlich sei, die eigentlich dem Kindeswohl förderlich sein sollte, indem sie die Bildung des Menschen unterstützt und garantiert, dass der Mensch ein authentischer Demokrat und guter Mensch wird, der ein glückliches Leben in einer wünschenswerten Kultur und Gesellschaft zu führen vermag.

Wenn man wohlwollend unterstellt, dass Jens Spahn seine politische Grundhaltung nicht vergessen hat, als er sich entschieden hat, das Verbot der Leihmutterschaft in Deutschland dadurch zu umgehen, dass er in die USA reist, um dort auf legalem Wege in der Form der Leihmutterschaft zum Vater zu werden, dann bleibt nichts anders übrig, als zu konstatieren: Jens Spahn hat sich zum Entscheidungszeitpunkt in einem ethisch-moralischen Dilemma befunden, das ihn während seiner Vaterwerdung belastet hat und ihn auch als Vater weiterhin leiden lassen wird. Für die Unterstellung eines ethisch-moralischen Dilemmas spricht auch die Art und Weise, in der Jens Spahn seinen Rücktritt vom Fraktionsvorsitz und seine Entscheidung, sein Mandat als Bundestagsabgeordneter zu behalten, öffentlich kommuniziert hat. Folglich muss man sich in pädagogischer Hinsicht fragen, wie sich ein solches ethisch-moralisches Dilemma auf das Gedeihen des Kindes von Jens Spahn, seines Ehemannes und der uns nicht bekannten Leihmutter, die schon Kinder hat, die sie selbst großziehen möchte, auswirkt.

Die Bildungswissenschaften sind, was eine wissenschaftliche Antwort betrifft, an dieser Stelle nicht sonderlich hilfreich, da unsere Frage von ihnen so gut wie gar nicht untersucht wird. Geschlussfolgert werden darf: Das erläuterte ethisch-moralische Dilemma könnte das Kindeswohl beeinträchtigen oder befördern, je nachdem, wie es in der Summe des Lebens verarbeitet wird. Als Frage ergibt sich: Muss man sich auf ein solches pädagogisches Experiment ungewissen Ausgangs einlassen? Ich weiß das so wenig wie Theorie der Pädagogik, qualifizierte Spekulation respektive Philosophieren ist geboten.

Sicherlich kann man im Fall von Jens Spahn auch von Heuchelei, Bigotterie und Doppelmoral sprechen und der Meinung sein, dass sei CDU oder Konservatismus pur, mithin behaupten, das Problem sei nicht die Leihmutterschaft an sich, sondern der Umgang des Konservativismus mit diesem Phänomen. Aber ich denke, damit vergibt man sich die Möglichkeit, das eigentümliche Verhalten von Jens Spahn für eine ethisch-moralische Reflexion zu nutzen, die auch wissenschaftlich-pädagogisch von großer Bedeutung ist, weil sie den gesellschaftlichen Umgang mit Leihmutterschaft im Besonderen und den Begriff der vernünftigen Freiheit im Allgemeinen verbessert.

Im Übrigen sollte selbst dann „in dubio pro reo“ gelten, wenn man sich nicht auf der rechten Seite, sondern der linken Seite der politischen Mitte aufhält. Jedenfalls dürfte sich die Forschungshypothese kaum bestätigen lassen, dass es im Milieu des Progressivismus KEINE pädagogisch bedeutsamen Probleme mit der Leihmutterschaft gibt, weil man dieser dort unzweideutig positiv gegenüberstünde und nicht zu Heuchelei, Bigotterie und Doppelmoral neigte.

Heinz-Dilemma und Jens-Dilemma

Vor diesem Hintergrund darf man sich fragen, ob uns Jens Spahn bei allem Leid, welches er zu verantworten hat, der Welt nicht neben einem neuen Erdenbürger auch die Erinnerung an das Heinz-Dilemma geschenkt hat: und zwar in der Art und Weise, dass es nun möglich wird, wissenschaftlich produktiv vom Jens-Dilemma zu sprechen und die Erörterung des Für und Wider der Leihmutterschaft abstrakter zu gestalten und von seiner Person abzusehen. Der methodologische Vorteil ist: Man muss sich nicht daran stören, über die wahren Beweggründe des Jens Spahn so gut wie nichts zu wissen und sich diesen nur spekulativ nähern können. Zudem wird wahrscheinlicher, sich allgemeingültigen Antworten zu nähern. Entscheidend ist nicht, ob es dem Kind der Familie Spahn-Funke (plus unbekannte Leihmutter) gutgeht, sondern inwieweit es Kindern aus solchen Familien überhaupt möglich ist, ein im ethisch-moralischen Sinne gutes Leben zu führen. Der unregelmäßige Blick auf die Familie Spahn-Funke hilft, unsere abstrakten Überlegungen mit mehr Anschaulichkeit auszustatten. Für die Entwicklung des Jens-Dilemmas in Analogie zum Heinz-Dilemma ist uns der wirkliche Jens also bloßer Ideengeber für unseren fiktiven Jens, für den Jens des angedeuteten Jens-Dilemmas.

Das Heinz-Dilemma geht auf den berühmten Harvard-Psychologen Lawrence Kohlberg zurück. Es hat nicht nur die Moral- und Entwicklungspsychologie, sondern auch die theoretische und praktische Pädagogik sowie die Philosophie massiv beeinflusst. Wenn man „Heinz-Dilemma?“ in seinen KI-Gesprächspartner eingibt, erhält man eine brauchbare Antwort. Daher spare ich uns eine Zusammenfassung und verweise allgemein auf „Die Psychologie der Lebensspanne“ (Kohlberg, Suhrkamp, 2000).

Im Unterschied zum Heinz-Dilemma geht es im Jens-Dilemma nicht darum, das Leben der eigenen Frau dadurch zu retten, dass man sich das benötigte Medikament deshalb durch Diebstahl aneignet, weil der Apotheke die eigene Notsituation schamlos ausnutzt und einen Preis verlangt, den man sich nicht leisten kann und der als Wucher zu gelten hat. Der Jens des Jens-Dilemmas will anders als der Heinz des Heinz-Dilemmas nicht jemand anders helfen, sondern: sich selbst. Hierzu verletzt er wie Heinz ein Gesetz oder umgeht wenigstens dadurch die von ihm unterstützten Gesetze seines Landes, indem er in ein Land geht, wo erlaubt ist, was bei ihm (zu seiner Zufriedenheit als Berufspolitiker) verboten ist.

Daraus folgt: Zumindest muss Jens deswegen ein schlechtes Gewissen haben, weil er weiß, dass das, was er im Ausland tut, im Inland verboten ist. Wenn man zudem berücksichtigt, dass Jens im Inland die Überzeugung vertreten hat, dass die Gesetze seines Landes gut sind, dürfte sein schlechtes Gewissen größer werden.

Als Frage ergibt sich: Kann eine pädagogische Beziehung, die auf der Basis eines derartigen ethisch-moralischen Dilemmas entsteht, eine gute pädagogische Beziehung sein? Oder wird sie durch diesen originären Fehlstart dauerhaft beeinträchtigt?

Sollte also Jens dabei unterstützt werden, dass er sein schlechtes Gewissen verliert und ihm wie Heinz zugestanden werden, dass er sich im Konflikt zwischen zwei substanziellen Normen für eine der Normen entschieden hat, da beide zugleich nicht zu haben sind?

Die Schwierigkeit ist, dass anders als das Heinz-Dilemma das Jens-Dilemma von keiner Norm getragen wird, über deren deontischer Existenz weltgesellschaftliche Einigkeit bestünde: Heinz hat das Recht auf Leben auf seiner Seite, und er setzt es nicht für sich, sondern für jemand anders ein, dem er ethisch-moralisch zutiefst verpflichtet ist. Hingegen kann Jens weder das Recht auf Kinder für sich in Anspruch nehmen noch behaupten, dass er sich selbst gegenüber ethisch-moralisch zutiefst verpflichtet ist, ein Vater zu werden. Tatsächlich hätte er sich seinen Kinderwunsch ohne Leihmutterschaft erfüllen oder ernsthaft ausleben können, zum Beispiel durch

  • Adoptionen,
  • Patenschaften,
  • Pflegekinder gemäß § 33 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe),
  • ehrenamtlichen Umgang mit Kindern,
  • familialen Umgang mit Kindern oder
  • den Aufbau der Beziehung zu einer Frau in seinem sozialen Umfeld, die willens ist, seine Ehe in eine originelle Dreier- oder Viererkonstellation beziehungsweise Patchwork-Familie zu überführen.

Deswegen erfreut das Heinz-Dilemma den Altruismus, das Jens-Dilemma den Egoismus.

Dennoch sollte Jens dem leihmutterschaftlichen Kind zur Liebe dabei unterstützt werden, seine  Gewissenskonflikte zu überwinden und seine innere Mitte wiederzufinden. Ein psychosozial erkrankter Vater nützt dem leihmutterschaftlichen Kind, wenn es auf der Welt ist, nicht.

Die erforderliche gesellschaftliche, ins sozialpädagogisch-sozialarbeiterisch tendierende Unterstützung des Jens des Jens-Dilemmas kann auf zwei Wegen geleistet werden: und zwar abhängig davon, welchen Weg der Jens des Jens-Dilemmas beschreiten möchte.

Der eine Weg besteht darin, dass Jens sich auf dem Weg der Wiedergutmachung begibt, indem er das leistet, was im Jugendstrafrecht als Sozialstunden bezeichnet wird. Hierbei kann er sich den echten Jens, um nicht wieder Jens Spahn zu sagen, zum Vorbild nehmen und auf Dinge verzichten, die ihm neben seinem Kinderwunsch sehr, sehr wichtig sind, weil sie für ihn von existentieller Bedeutsamkeit sind. Es wären Dinge, die funktionale Äquivalente zum Rücktritt als Fraktionsvorsitzender oder Mitglied des Bundesvorstandes der CDU sind. Wenn der Jens des Jens-Dilemmas dies lange ertragen hat, kann man ihm keine Vorwürfe mehr machen und ihn als resozialisiert bezeichnen.

Der andere Weg besteht darin, dass sich Jens für die Überzeugung stark macht, dass Leihmutterschaft eine gute Sache wäre und dafür sorgte, dass sich die Mehrheitsverhältnisse im Deutschen Bundestag ändern. Hierzu sind gegebenenfalls existentielle Konsequenzen zu ziehen. Im Fall des Jens Spahn könnte dies bedeuten, dass er entweder seine Partei davon überzeugt, dass sie mit der Ablehnung der Leihmutterschaft einen ähnlichen Fehler gemacht hat wie mit der Bekämpfung der gleichgeschlechtlichen Ehe, des Rechts auf Abtreibung und des Geburtsprinzips anstelle des Abstammungsprinzips im Staatsangehörigkeitsrechts. Oder dass er die CDU verlässt, weil er ein solches Projekt in der CDU als niemals durchsetzbar wertet.

Für welches Entschuldigungs- und Wiedergutmachungsprojekt sich der Jens des Jens-Dilemmas entscheidet, hängt wesentlich davon ab, wie die Leihmutterschaft wissenschaftlich-pädagogisch (erziehungs- und bildungswissenschaftlich) zu bewerten ist und inwieweit Jens meint, sich diese Überzeugung zu eigen machen zu müssen. Wie eingangs gesagt, gibt es hierzu keine Forschung. Auch ist in der Theorie der Pädagogik (Erziehungs- und Bildungswissenschaft) hierzu keine Aussage zu finden, die man als gerechtfertigte wahre Überzeugung anerkennen und damit als Wissen wenigstens billigen müsste. Aber man kann aus dem pädagogischen Wissen, das vorliegt, einige Schlussfolgerungen ziehen, die für die politische und ethisch-moralische Debatte der Leihmutterschaft wichtig sind und in größeren Forschungsprojekten der Untersuchung wert wären.

Sieben Thesen – sieben Antworten

Ich spitze die wichtigsten Punkte zu und vermeide die falsche Pädagogisierung der Gesellschaft, indem ich auf das Zeichnen der besten aller pädagogischen Welten verzichte und nicht dem Optimismus der pädagogischen Omnipotenzfantasie verfalle.

  1. Die Leihmutterschaft ist schlecht für das Kind, weil sie die Bindung nach dem Geburtsakt ohne Not zerstört, die spätestens mit der Schwangerschaft, falls nicht schon vor dem erfolgreichen Liebesakt, zwischen den Eltern und dem neuen Leben in der alten Welt aufgebaut wird.
    Die Vorstellung, dass Jens und sein Mann mit der Leihmutter neun Monate intim zusammenleben, damit der Beziehungsabbruch nach der Geburt nicht so krass ist, ist ebenso eine falsche Pädagogisierung der Gesellschaft wie der Glaube, dass Jens und sein Mann mit der Leihmutter und ihrer Familie eine nachhaltige Familiengründung zu bewirken vermögen und nach der Geburt für immer zusammenbleiben werden.
  2. Die Leihmutterschaft ist schlecht für das Kind, weil es ohne Not mit dem Stigma „Leihmutterkind“ aufwächst und mit ihm durch sein Leben gehen muss.
    Die Vorstellung, dass es durch Aufklärung der Gesellschaft gelingen könnte, ein solches Stigma zu entkräften oder am Entstehen zu hindern, ist eine falsche Pädagogisierung der Gesellschaft, der Peter Sloterdijk in den 1980er Jahren aufgrund ihrer zynischen Vernunft das weiterhin akute Problem des aufgeklärten falschen Bewusstsein vorgehalten hat.
  3. Die Leihmutterschaft ist schlecht für das Kind, weil es seine Väter recht bald fragen wird, wie sie es gemacht haben, es zu gebären und bei wem genau es neun Monate im Bauch gewesen ist. Als Antwort gibt es entweder die Wahrheit, eine Lüge oder etwas, was sich dazwischen bewegt. Keine der Antworten ist wünschenswert, da niemand als Leihmutterkind geboren werden möchte.
    Die Vorstellung, man könnte eine menschliche Natur erfinden, in der es die Männer sind, die miteinander Kinder kriegen, ist eine falsche Pädagogisierung der Gesellschaft, weil sie aus der notwendigen Kritik des essentialistischen Naturalismus die abwegige Schlussfolgerung zieht, dass der menschlichen Natur alles möglich ist, sobald man sie deontisch auffasste. Oder um dem Marxisten verständlich zu bleiben, ein Zitat aus der von Karl Marx und Friedrich Engels 1846 durchgeführten Kritik der deutschen Ideologie: „Ein wackrer Mann bildete sich einmal ein, die Menschen ertränken nur im Wasser, weil sie vom Gedanken der Schwere besessen wären. Schlügen sie sich diese Vorstellung aus dem Kopf, etwa indem sie dieselbe für eine abergläubige, für eine religiöse Vorstellung erklärten, so seien sie über alle Wassergefahr erhaben.“ (Der Mann, der zum Typus des deutschen revolutionären Philosophen gehörte haben soll, dürfte ertrunken sein).
  4. Die Leihmutterschaft ist schlecht für das Kind, weil es ihm nicht möglich ist, seine Mutter kennenzulernen und sich für ein Leben bei ihr zu entscheiden.
    Die falsche Pädagogisierung der Gesellschaft besteht wiederum darin, der Welt zu erzählen, dass man hierfür nur eine gründliche gesetzliche Grundlage bräuchte, die dem Kind diese Möglichkeit gewährleistete.
  5. Die Leihmutterschaft ist schlecht für das Kind, weil es in einem fiktiven Liebesakt gezeugt wird, der käuflich ist und an Prostitution erinnert.
    Die falsche Pädagogisierung der Gesellschaft besteht in diesem Fall darin, der Gesellschaft davon vorzuschwärmen, wie gut es doch wäre, dass die Prostitution in Deutschland eine sozialversicherungspflichtige und damit gesellschaftlich anerkannte Tätigkeit wie jede andere ist.
  6. Die Leihmutterschaft ist auch schlecht für die Kinder, die keine Leihmutterkinder sind, da sie als Normalität erfahren, dass Kinder in fiktiven Liebesakten gezeugt werden, die käuflich sind und an Prostitution erinnern.
    Die falsche Pädagogisierung der Gesellschaft besteht auch in diesem Fall darin, der Gesellschaft davon vorzuschwärmen, wie gut es doch wäre, dass die Prostitution in Deutschland eine sozialversicherungspflichtige und damit gesellschaftlich anerkannte Tätigkeit wie jede andere ist.
  7. Das Prinzip der Unantastbarkeit der Würde des Menschen, an dem sich jedwede Pädagogik auszurichten hat, wird durch die Leihmutterschaft nicht geschützt und geachtet, sondern verletzt. Es wird dadurch in die Rechte des leihmutterschaftlichen Kindes eingegriffen und gegen das Sittengesetz verstoßen, dass es in einer Form geboren wird, in der kein Mensch geboren werden will. Das Recht, sich seine Eltern aussuchen zu dürfen, wird missachtet.
    Die falsche Pädagogisierung der Gesellschaft besteht darin, der Gesellschaft zu lehren, dass selbst die Philosophen, die auf die Menschenwürde spezialisiert sind, nicht so genau wüssten, was es mit der Menschenwürde auf sich hat, da sie ja sonst nicht so viel darüber nachdenken würden, was sie ist.

Meines Erachtens erzwingen diese sieben Punkte nicht, die Leihmutterschaft aus pädagogischen Gründen gesetzlich zu verbieten.

Zwar kann man im Fall der Leihmutterschaft nicht von einem idealen Start ins Leben sprechen. Aber welcher Start ins Leben ist schon ideal, wenn man den realutopischen Maßstab von Theorie der Pädagogik anlegt?

Aufgrund der frappierenden sozialen Ungleichheit, die es in der Bundesrepublik Deutschland gibt, kann man sich gut vorstellen, dass leihmutterschaftliche Kinder ein besseres Leben vor sich haben als Kinder, die auf natürliche Art und Weise in die Welt gekommen sind. Auch werden Kinder regelmäßig nach ihrer Geburt zur Adoption freigegeben oder in der sogenannten Babyklappe abgelegt. Dies hat nicht zwingend ein schlechtes Leben zur Konsequenz. Viel hängt davon ab, wie Kultur und Gesellschaft mit diesen Herausforderungen umgehen. Doch haben wir es in solchen Fällen mit einer psychosozialen Notlage zu tun.

Aus der Not eine Tugend machen?

Warum jedoch sollte man aus einer solchen Not eine Tugend machen und ein unbedingtes Recht auf ein Kind postulieren, damit sich auch die Menschen ein Kind in der Form von Leihmutterschaft leisten können, die sonst keins bekommen können?

Warum in aufwendigen Werbe- und Aufklärungskampagnen für eine solche Form der Elternwerdung soziales Engagement zeigen und öffentliche Ressourcen in professionelle Unterstützungssysteme investieren?

Wie eingangs gesagt, aus pädagogischer Sicht muss man meiner Überzeugung nach die Leihmutterschaft nicht gesetzlich verbieten. Hierzu ist sie, was das Kind betrifft, sicherlich nicht schlecht genug. Nur gefördert werden sollte die Leihmutterschaft nicht, da sie dafür wiederum für die Kinder und ihre Kultur und Gesellschaft nicht gut genug ist. Wenn sie vom Gesetzgeber zugelassen wird, dann nur unter sehr engen Bedingungen. Öffentlich sollte vor ihr gewarnt und von ihr abgeraten werden. Auch sollte alles dafür getan werden, dass sich die Menschen, die anders ihren Kinderwunsch nicht bewältigen können, unterstützt werden, sich ihn anders zu erfüllen. Die erfahrungswissenschaftliche Erforschung dieses Sachverhaltes sollte engagiert betrieben werden, und zwar egal, ob sie in Deutschland verboten bleibt oder doch erlaubt wird (was ich als Privatmensch nicht hoffe).

Mit anderen Worten: Das Jens-Dilemma ist unser Dilemma, und mein Anspruch ist nicht, es zu lösen, sondern Lust darauf zu machen, es gründlich zu bedenken. „Beim Kauf eines Kindes ist einfach Schluss“ ist zwar ein starker moralischer Satz, der spontan an unseren tiefsten moralischen Überzeugungen zu appellieren vermag. Aber ist der Kauf einer Frau für ‚Liebe‘ respektive Sex weniger schlimm? Wie viele Sachen sind heute erlaubt, bei denen früher einfach Schluss war? Soll heißen: Wird im Fall der Leihmutterschaft das Prinzip der Unantastbarkeit der Würde des Menschen derart verletzt, dass es grund- und menschenrechtlich gerechtfertigt ist, sie zu verbieten? Ist der Eingriff in die Rechte anderer derart groß, dass an dieser Stelle das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit eingeschränkt werden darf? Meine Unsicherheit bleibt, auch wenn aus pädagogischer Sicht nichts für Leihmutterschaft und vieles gegen sie spricht, es kein Recht auf Kinder gibt und die Leihmutterschaft schlicht den Interessen der Leihmutter und ihren Geschäftspartnern zu dienen scheint.

Insofern bin ich als Privatperson damit zufrieden, dass Leihmutterschaft in Deutschland nicht erlaubt ist und hoffe, dass sich die anderen Demokratien der sogenannten westlichen Wertgemeinschaft sich dies zum Vorbild nehmen. Dennoch wird es weiterhin Kinder geben, die in Leihmutterschaft geboren werden.

Ergänzungen des Grundgesetzes

Folglich bin ich dafür, den Artikel 6 (5) des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland dahingehend zu ergänzen, dass die leihmutterschaftlichen Kinder den unehelichen Kindern insoweit gleichgestellt werden, als auch für sie durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft geschaffen werden wie für die ehelichen Kinder im eigentlichen Sinne.

Artikel 6 (5) würde dann heißen: „Den unehelichen und leihmutterschaftlichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.“

Außerdem sollte im Artikel 6 (4) die Mutter um die Leihmutter ergänzt werden, so dass es heißen könnte: „Jede (Leih-)Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.“

Es ergibt keinen Sinn, es den Menschen in unserer Gesellschaft, denen es eh schon schlecht geht, das Leben noch schwerer zu machen, als es für sie unverschuldet bereits ist.

Womit ich mich gar nicht befasst habe, ist die Frage nach der altruistischen Leihmutterschaft. Wer möchte etwas dagegen haben, wenn eine Frau ihrer Schwester, Schwägerin oder allerbesten Freundin in einer Sache behilflich ist, die ihr ein Herzensanliegen ist, wenn man eh schon in Eintracht zusammenlebt und die sieben aufgeführten Problembären weniger stark oder überhaupt nicht auftreten …

Kurzum: Die Erziehung des Menschen ist eine genuin soziale Veranstaltung, die Pädagogik daher eine Sozialpädagogik im Sinne Paul Natorps und John Deweys, mithin keine Angelegenheit der individuellen Willkür, antisozialen Egoshooter und undemokratischen Nutzenmaximierer, sondern unserer freiheitlich-demokratischen Lebensform mit all ihren Stärken und Schwächen.

[1] Zum Einstieg vgl. Hoffmann, B. (2026): Grundlegung der Pädagogik (Erziehungs- und Bildungswissenschaft). Erziehung als (Unterstützung der) Bildung. Zwischenschrift. Mitarbeit: I. Langemeyer). Karlsruher Institut für Technologie. KIT-Bibliothek. https://doi.org/10.5445/IR/1000192139.

[2] Das Interview mit Petra Thorn findet sich in: DIE ZEIT, Nr. 32, 23. Juli 2026, S. 29. Ebenfalls informativ in derselben Ausgabe ist die Seite 46 „‘Beim Kauf eines Kindes ist einfach Schluss‘“ von Evelyn Finger in der Rubrik „Glauben und Zweifel“.

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