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Allgemeine Schulpflicht pädagogisch denken

Wer derzeit den Sinn der Allgemeinen Schulpflicht bezweifelt und sich in Fragen der Bildung und Erziehung weniger staatliche Aufsicht wünscht, läuft Gefahr, der AfD, dem Rechtsextremismus, den Feinden der Demokratie und verfassungswidrigen Bestrebungen zugeordnet zu werden. Für die Theorie der Pädagogik, die sich als bestmögliche Interpretation der Pädagogik der Demokratie versucht, bleibt dennoch unvermeidlich, Allgemeine Schulpflicht methodisch zu bezweifeln. Das Ergebnis: Jede Allgemeine Schulpflicht, die nicht auf die freiheitlich-demokratische Zustimmung der Bürger trifft, verletzt die Logik der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die mit der Allgemeinen Schulpflicht zu gewährleisten ist!

Die Allgemeine Schulpflicht ist im aktuellen parteipolitischen (Wahlkampf-)Diskurs in den Fokus geraten. Der wichtigste Grund dafür sind nicht die Theorie- und Forschungsarbeit der (Wissenschaftlichen) Pädagogik (Erziehungs- und Bildungswissenschaft) oder die wissenschafts- und disziplinpolitischen Aktivitäten der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE e. V.), sondern: Der vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestufte AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt will laut Parteiprogramm die Allgemeine Schulpflicht abschaffen und uns je nach politischer Lesart in die wahre Freiheit, Demokratie, faschistische Postdemokratie oder Diktatur führen. Das pädagogische Denken der Allgemeinen Schulpflicht ist nicht zu beobachten.

Muss man für die Allgemeine Schulpflicht sein, wenn man nicht rechtsextremistisch, ein Feind der Demokratie oder verfassungswidriges Subjekt, sondern über jeden Verdacht erhaben sein will, die „freiheitliche demokratische Grundordnung“ (Artikel 21 (2) Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland), kurz: Demokratie infrage zu stellen? Oder andersherum: Ist man ein mustergültiger Demokrat, nützlicher Bürger und guter Mensch, wenn man mit authentischem Enthusiasmus die Allgemeine Schulpflicht einfordert und beklatscht?

Die Theorie der Pädagogik, die sich als bestmögliche Interpretation der Pädagogik der Demokratie versucht, hat sich insoweit parteipolitisch neutral zu verhalten, als sie sich keiner Partei zuordnet, wenn sie ihre Antwort erfindet und entdeckt. Ihr Maßstab sind die menschenrechtlichen Werte und Normen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die sie kritisch-reflektiert bejaht, weil ihre Theorie- und Praxisgeschichte daran beteiligt ist, sie ausdrücklich herzustellen. Folglich hört sie auf neutral zu sein, wenn die Kritik der Allgemeinen Schulpflicht die Werte und Normen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und die Logik des Pädagogischen negiert. Sonst gehört die Kritik der Allgemeinen Schulpflicht zu ihr.

Ein Blick nach Baden-Württemberg

Tatsächlich ist im paradigmatischen Schulgesetz von Baden-Württemberg – der zwanghafte Blick nach Sachsen-Anhalt tut der wissenschaftlich-pädagogischen Analyse nicht gut – über den Absatz 2 des Paragrafen 1, der den Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule definiert, ausdrücklich untersagt worden, die freiheitlich-demokratische Grundordnung infrage zu stellen. Immerhin wird eine Auseinandersetzung mit den Wert- und Ordnungsvorstellungen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zugelassen. Das heißt: Es habe im Vordergrund zu stehen, dass zur Anerkennung der Wert- und Ordnungsvorstellungen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung erzogen werde. Falls diesem Ziel dienlich sei, sich mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung auseinanderzusetzen, dann dürfe dies in der Schule geschehen, sonst nicht. Nur Infragestellung sei unzulässig.

Ist sich der Gesetzgeber, also die legislative Gewalt Baden-Württembergs in modo Landtagsabgeordnete darüber im Klaren, dass er die fachdidaktische sowie erziehungs- und bildungstheoretische Quadratur des Kreises verlangt hat? Wie sich mit etwas auseinandersetzen, ohne es infrage zu stellen, zu bezweifeln und zu kritisieren? Hat man vergessen, dass es nicht nur die Mathematik ist, in der gilt, dass das richtige Ergebnis nur insoweit wertvoll ist, als es mit einem eigenständig erarbeiteten Lösungsweg kompatibel ist? Glaubt man etwa, dass in der Politischen Bildung die sogenannte Nürnberger Trichterpädagogik funktioniert, man also dem Schüler über den Gehörgang die Wahrheit direkt ins Gehirn eingeben könnte und dies zudem seine Freiheit, Bildung und Demokratie nicht vernichtete? Oder will man ernsthaft behaupten, unsere Demokratie wäre dermaßen perfekt, dass sie keinerlei Momente substanzieller Unwahrheit enthielte? Doch warum vertraut man dann nicht darauf, dass sich bei den Schülern – „:innen“ bitte immer selbstständig mitdenken – diese Einsicht einstellt, wenn sie miteinander und mit ihren Lehrern sowohl das Schöne, Gute und Wahre als auch das Hässliche, Böse und Falsche unserer freiheitlich-demokratischen Lebensform erörtern, suchen und finden? Möchte man allein dem Bundesverfassungsgericht einen solchen Entscheidungsprozess zutrauen? Oder soll es das Privileg der exekutiven oder legislativen staatlichen Gewalt sein, zu entscheiden, wann unsere Demokratie infrage gestellt werden darf, um ihr Gutes zu tradieren, ihr Schlechtes zu verwerfen und etwas Besseres zu erfinden und zu entdecken, ausdrücklich herzustellen sowie sprachlich gestaltend zu repräsentieren?

Wenn man den zeitgenössischen Diskurs zur Demokratiebildung verfolgt, der die über Jahrzehnte vorherrschende Rede von der Politischen Erziehung und Politischen Bildung verdrängt hat und politisch wirksam über die Kultusministerkonferenzen organisiert wird, wird deutlich: Die Regelung des Paragrafen 1 des Schulgesetzes von Baden-Württemberg steht exemplarisch für das, was in allen Bundesländern von der Allgemeinen Schulpflicht erwartet wird. Es ist eine Politische Erziehung, die aufgrund ihres affirmativen Charakters Schwierigkeiten hat, als Politische Bildung und nicht als Politische Indoktrination wahrgenommen, erfahren, erlebt und verarbeitet zu werden.[1] Angesichts der Breite demokratiekritischer Sichtweisen, die die Geistes- und Sozialwissenschaften zur Frage der Demokratie als Lebens-, Staats- und Regierungsform hervorbringen, ist dies eine eigentümliche Einengung der schulischen Bildung und Erziehung. Sie stimmt nachdenklich und verlangt politische Aufklärung und Aufarbeitung.

Ferner fällt der Unterschied auf, der zum Artikel 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland besteht. Dort wird die freie Entfaltung der Persönlichkeit allein dann eingeschränkt, wenn sie gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstößt, nicht schon, wenn diese infrage gestellt wird. Denn das die Infragestellung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in die Rechte anderer eingreift, wäre eine Behauptung, für die man keine guten Gründe findet. Dasselbe darf für die Überzeugung gelten, die Infragestellung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verstieße gegen das Sittengesetz. Wollte man eine derartige Überzeugung mit guten Gründen legitimieren, ginge dies nur um den Preis, zugleich die Kunst-, Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit abzuschaffen und jeden strafrechtlich zu verfolgen, der sich „zur nietzscheanischen Kritik der Demokratie“[2] hingezogen fühlt und davon überzeugt ist, sich „auf dem Weg zum Demokratismus“[3], dem Sehnsuchtsort aller authentischen Demokraten zu befinden.

Demokratiebildung

„Ich rede von der Demokratie als von etwas Kommendem.“[4] Anders formuliert: Politische Bildung im Sinne einer wohlverstandenen Pädagogik der Demokratie muss notwendig fragen, ob Friedrich Nietzsche mehr als eine historische Wahrheit ausgesprochen hat. Andernfalls droht eine „demokratische Erziehung der emanzipierten Subjekte“[5] in eine undemokratische Erziehung der unterworfenen Untertanen überzugehen.

Falls man nicht sagen möchten: Es fällt im philosophierenden Modus der Pädagogik der Demokratie auf ihrem Wege zur Theorie der Pädagogik des wirklichen Demokratismus schwer, den propositionalen begrifflichen Gehalt der Demokratiebildung, der über die Allgemeine Schulpflicht verlässlich in die geistkörperliche Leiblichkeit der Schüler transportiert werden soll, nicht absichtsvoll provokant zusammenzufassen: Die Demokratiebildung der Allgemeinen Schulpflicht ist erfunden worden, als bemerkt wird, dass sich die schon in den 1980er Jahren empirisch nachgewiesenen rechtsextremistischen Orientierungen in der Mitte der Gesellschaft verstärken, obwohl es eine obligatorische Politische Bildung gibt, die sich als Erziehung zur Demokratie versteht.[6] Mit der Semantik der Demokratiebildung und Demokratiepädagogik, die die Infragestellung der Demokratie qua Schulgesetz verbietet, könnte endlich gewährleistet werden, dass Auschwitz und der Rückfall in die Barbarei sich nicht wiederholten. Schließlich ergäbe es wenig Sinn, weiterhin „Die Politische Ökonomie des Populismus“[7] für seriös zu halten oder Kapitalismus und Faschismus zu korrelieren. Entscheidend für die Rettung der Demokratie sei das unbedingte, quasi-religiöse Bekenntnis zur Demokratie und ihren Demokraten als den Inkorporationen des Wahren, Schönen und Guten. Dann verschwände auch des Kapitalismus Neigung zum Faschismus ganz von selbst.

Soll das etwa heißen, wir lebten bloß im real-existierenden Demokratismus?

Natürlich findet sich im Umfeld der Kultusministerkonferenz kein Anlass, eine derart unvorteilhafte Sicht auf die Soziogenese der Demokratiebildung als einem der Lieblingsprojekte der Allgemeinen Schulpflicht von heute in die Welt zu setzen. Alle verantwortlichen Politiker, meinungsführenden Wissenschaftler und engagierten Verwaltungsapparate verstehen sich darauf, ihre Sicht der Dinge mit der professionell gebotenen Differenzierung, Selbstreflexion und Komplexität zu verbreiten, die selbst den Vorwurf der Kritikimmunisierung präventiv eskamotiert.

Das Argument von Ruprecht Polenz

Andererseits drängt sich unsere gegen den politischen Mainstream gerichtete Abstraktion der hegemonialen Debatte zur Demokratiebildung zwanglos auf, wenn man sich mit dem einflussreichen Influencer und  CDU-Granden Ruprecht Polenz beschäftigt. In einem seiner unzähligen Postings auf Facebook interpretiert er am 09. Juli 2026 um 22:02 Uhr den AfD-Programmpunkt „Abschaffung der Allgemeinen Schulpflicht“ als weiteren Beweis für die demokratie- und verfassungsfeindliche Grundhaltung dieses als vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem gewerteten AfD-Landesverbandes. Polenz‘ Argument lautet: Der Mensch werde nicht als Demokrat geboren, sondern müsse in der Schule lernen, ein Demokrat zu werden. Dieses Lernen werde von der Allgemeinen Schulpflicht gewährleistet. Folglich sei derjenige ein Feind unserer Demokratie und Verfassung, der die Allgemeine Schulpflicht abschaffen wolle.

Zweifellos ist gut begründet, Sachsen-Anhalts AfD-Landesverband als gesichert rechtsextrem einzustufen. Wenn man zudem demokratie- und verfassungsfeindlich als Kernelement des Rechtsextremismus wertet, dann ergibt sich fast wie von selbst die Schlussfolgerung, dass auch der Programmpunkt „Abschaffung der Allgemeinen Schulpflicht“ die Merkmale rechtsextrem, demokratie- und verfassungsfeindlich hat: Wie sollte der Umgang einer gesichert rechtsextremen Partei mit einem für unser freiheitlich-demokratisches Staats- und Gemeinwesen zentralen Punkt wie der Allgemeinen Schulpflicht anders motiviert sein als rechtsextrem und damit demokratie- und verfassungsfeindlich?

Der AfD eine konstruktive Kritik der bundesdeutschen Demokratie, ihres Grundgesetzes und der in dieser juristischen Form ausdrücklich hergestellten freiheitlich-demokratischen Lebens-, Staats- und Regierungsform zuzutrauen, erscheint nicht zuletzt aufgrund der langjährigen und gründlichen Arbeit des Verfassungsschutzes und der sich daraus regelmäßig ergebenden politischen Forderungen, ein Parteiverbotsverfahren anzustrengen, ein suizidaler Akt zu sein.

Andererseits ist es so, dass das Argument, die Allgemeine Schulpflicht sei deshalb gut, weil die AfD sie schlecht findet, nicht sonderlich hilfreich sein dürfte, um Wähler für die Parteien zurückzugewinnen, die sich auf die sogenannte Brandmauer verständigt haben. Auch besteht weiterhin kein Konsens, ob ein Parteiverbotsverfahren überhaupt angestrengt werden sollte. Gesichert rechtsextrem und verfassungswidrig erweisen sich in diesem Fall als Unterschiede, die einen Unterschied ergeben, soll heißen: Es scheiden sich nicht nur daran die Geister, ob rechtsextrem und verfassungswidrig für Synonyme zu halten sind, sondern auch daran, ob ein Parteiverbotsverfahren angestrengt werden sollte und ob es vor dem Bundesverfassungsgericht zum Verbot der AfD führte.

Wissenschaftliche Kritik der Allgemeinen Schulpflicht

Noch wichtiger an dieser Stelle: Es gibt eine wissenschaftlich-pädagogische (erziehungs- und bildungswissenschaftliche) Kritik der Allgemeinen Schulpflicht, die sich mit Kritiken anderer Bildungswissenschaften (Soziologie, Philosophie, Psychologie, Neurowissenschaften) verbindet, die weder rechtsextrem noch demokratie- und verfassungsfeindlich bedingt ist. Sie begleitet den Aufbau des modernen Schulwesens von Anfang an und gilt als demokratiefreundlich und verfassungskompatibel. Zugleich fällt auf, dass man diese Kritiken sowohl im Lager des Progressivismus als auch in dem des Konservativismus findet. Folglich ist man gut beraten, sich in Sachen Allgemeine Schulpflicht mit einfachen Antworten und Parolen zurückzuhalten.

Warum also müssen wir in der Bundesrepublik Deutschland eine Allgemeine Schulpflicht haben, wenn in anderen und zum Teil deutlich älteren Demokratien die Überzeugung konstitutiv ist, dass eine Allgemeine Schulpflicht nicht benötigt wird, da man ohne diese lernen könnte, ein authentischer Demokrat, guter Mensch und nützlicher Bürger zu werden sowie sich als die genuine Bildung des Wilhelm von Humboldt und des klassischen deutschen Idealismus zu aktualisieren? Warum reicht nicht auch bei uns eine Bildungspflicht aus, die dadurch eingelöst werden kann, dass man seine Kinder mit Bezug auf die staatlichen Lehrpläne eigenverantwortlich zu Hause unterrichtet (wie es die AfD-Sachsen-Anhalt vehement einfordert)? Wieso muss man in Deutschland die Bildungspflicht in einer öffentlichen Schule als Allgemeine Schulpflicht erfüllen und darf sie nicht wie bis weit ins 19. Jahrhundert üblich durch private Beschulung in der Form von Hauslehrern oder privat oder kirchlich organisierten Dorfschulen ableisten?

Gegenfrage: Warum ist etwas, was wir haben, schlecht, weil andere es nicht, ein funktionales Äquivalent oder etwas ganz anderes haben? Gleichermaßen berechtigt ist die Schlussfolgerung, dass andere freiheitlich-demokratische Lebensformen gut daran täten, auf uns neidisch zu sein, weil wir etwas haben, was sie nicht haben: die Allgemeine Schulpflicht, die in der Regel in öffentlichen Schulen und nur in wohl begründeten Ausnahmen in Privatschulen unter staatlich-öffentlicher Aufsicht zu erfüllen ist. Schließlich fällt auf: Die nicht-öffentliche Schule oder das Homeschooling wird in den Ländern mit Bildungspflicht ebenfalls staatlich beaufsichtigt und konstituiert eine abgeschwächte Form der Allgemeinen Schulpflicht.

Mit anderen Worten: Man darf darauf gespannt sein, welche attraktive Geschichte zur Allgemeinen Schulpflicht die ‚Brandmauer-Parteien‘ den Wählern erzählen werden, um sich die Zustimmung zu ihrem Projekt „Allgemeine Schulpflicht“ neuerlich zu sichern.

Was sagt das Grundgesetz?

Eine solche Geschichte sollte mit dem Hinweis beginnen, dass das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland an keiner Stelle von der Allgemeinen Schulpflicht spricht. Im Artikel 7 (1) heißt es lediglich vieldeutig: „Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.“ Dieser Artikel steht in einem Spannungsverhältnis zum Artikel 6 (2): „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“ In Verbindung mit der grundgesetzlichen Tatsache, dass Bildung Ländersache ist, ergibt sich unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Allgemeine Schulpflicht über die Schulgesetze der Bundesländer eingeführt werden und nicht übermäßig in das Erziehungsrecht der Eltern eingreifen darf. Gleichzeitig ist das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gemäß Artikel 2 GG zu beachten. Summa summarum darf weder die Erziehung der Eltern noch die Erziehung des Staates die als unantastbar festgelegte Würde des Menschen verletzen, indem sie beispielsweise gegen den normativen Gehalt von Artikel 2 GG verstoßen.

Es ergibt sich: Die Forderung, die Allgemeine Schulpflicht abzuschaffen, ist an sich nicht verfassungswidrig, verfassungsfeindlich, rechtsextrem oder prinzipiell falsch. Gegen das Prinzip der Unantastbarkeit der Würde des Menschen kann die freiheitlich-demokratische Lebensform sowohl mit als auch ohne Allgemeine Schulpflicht verstoßen; so wie auch die Eltern mit der Erziehung ihrer Kinder deren Würde verletzen oder schützen und achten können. Mithin kommt es darauf an, wie die Allgemeine Schulpflicht gelebt wird. Als unhintergehbares, problemorientiertes Kriterium sollte gelten: Hat die Allgemeine Schulpflicht nach Form und Inhalt die Zustimmung aller Bürger inklusive Schülerinnen und Schüler? Inwieweit darf eine fehlende Zustimmung deshalb ignoriert werden, weil sich die Ablehnung im eklatanten Widerspruch zu den Werten und Normen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung befindet? Wann ist eine derartige Ablehnung der Fall? Ist die AfD ein solcher Fall? Inwieweit darf eine fehlende Zustimmung oder Ablehnung deshalb ignoriert werden, weil die kognitiven Voraussetzungen, um eine vernünftige Zustimmung oder Ablehnung zu vollziehen, nicht erreicht sind?[8]

Wem nützt die Schulpflicht?

Als zu einfach darf jedenfalls die Annahme gelten, dass die Allgemeine Schulpflicht an sich und überhaupt dabei unterstützt,

  • zum Demokraten zu werden,
  • zu verstehen, was Demokratie ist und
  • in der Demokratie ein Leben zu führen, das man also demokratisch beschreiben kann.

Offensichtlich kann man die Allgemeine Schulpflicht auch dafür nutzen, dass

  • die Menschen zu Untertanen werden,
  • sie verstehen, was eine Diktatur ist und
  • sie in der Diktatur ein Leben führen, das man als unterwürfig und faschistisch beschreiben darf.

Es ist mit Blick auf die Interpretation der Allgemeinen Schulpflicht durch die Kultusministerkonferenz und einige Schulgesetze der Bundesländer auf die Gefahr hingewiesen worden, dass die Politische Erziehung der Pädagogik der Demokratie ihren freiheitlich-demokratischen Charakter verliert und übergriffig (wenn nicht sogar faschistoid) wird, sobald die Politische Bildung in Politische Indoktrination umschlägt. Es dürfte dies immer dann der Fall sein, wenn Lehrer sich passioniert moralisch entsetzt zeigen, wenn sich ihre Schüler für Parteien begeistern, die zur Wahl zugelassen sind und vom Verfassungsschutz als rechts- oder linksextremistischer Verdachtsfall oder gesichert rechts- oder linksextrem gewertet werden. Man versucht, den parteipolitischen Wettbewerb pädagogisch vorzuentscheiden, anstatt sich darauf zu beschränken, die politische Willensbildung der Schüler dadurch zu unterstützen, dass man durch seinen Unterricht Wissen vermittelt, Emotionen klärt und Aufklärung betreibt. So lange die AfD nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten ist, ist also ein Unterricht zu unterlassen, der gegen die AfD Stellung bezieht. Es ist in der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht verboten, rechts- oder linksextrem zu sein; und ob die AfD tatsächlich rechtsextrem, demokratiefeindlich und verfassungswidrig ist, wird landauf, landab kontrovers diskutiert, ohne dass unzweideutige parteipolitische Zuordnungen und wissenschaftliche Beweisführungen möglich wären.

Darüber hinaus besteht eine attraktive Geschichte über die Allgemeine Schulpflicht darin, anschaulich zu verdeutlichen und sinnlich erfahrbar zu machen: Die Allgemeine Schulpflicht bedeutet nicht zuvörderst, die Menschen notfalls mit Gewalt zu zwingen, in die Schule zu gehen, um dies und jenes zu lernen, damit man sich lebenslang als Bildung (sprich: Befähigung zur freiesten Wechselwirkung mit der Welt, vernünftigen Selbstbestimmung oder Capability (begründete Entscheidung für das im ethisch-moralischen Sinne gute Leben) aktualisieren und ein authentischer Demokrat, nützlicher Bürger und guter Mensch sein kann.

Der Sinn der Schulpflicht

Vielmehr besteht der genuine Sinn der Allgemeinen Schulpflicht zuvörderst darin, dass sich die staatliche Gemeinschaft mit ihr verpflichtet, die Schule zu garantieren, die die Menschen dabei unterstützt, sich ein Leben lang in Bildung zu aktualisieren und ein authentischer Demokrat, nützlicher Bürger und guter Mensch zu sein, sprich: Die Befähigung zu haben, sich in freiester Wechselwirkung mit der Welt (Kultur, Gesellschaft, Umwelt, Mitwelt), vernünftiger Selbstbestimmung und Capability (begründete Entscheidung für das im ethisch-moralischen Sinne gute Leben) zu verwirklichen (wie es der bildungs- und erziehungstheoretischen Implikation von Artikel 2 GG entspricht). In dieser Perspektive ist der Begriff der Allgemeinen Schulpflicht ein anderes Wort für ein unbedingtes Menschenrecht: dem Right of Education (Recht auf Pädagogik (Erziehung als Bildung)). Es geht nicht darum, die Menschen paternalistisch dazu zu zwingen, etwas zu lernen, was sie nicht lernen wollen, weil es nicht in ihrem Interesse ist, sondern sie in ihren Interessen absolut gewaltfrei, nicht-paternalistisch und dienstleistend zu unterstützen: sofern sie vernünftig sind. Die Allgemeine Schulpflicht verpflichtet also die staatliche Gemeinschaft Schulen verlässlich zur Verfügung zu stellen, in denen sich das vernünftige Lernen: Bildung wie von selbst ereignen kann. Hierzu ist unerlässlich, sich die Frage zu stellen, inwieweit die Schule die Zustimmung aller Bürger inklusive der Schüler hat, weil sich in ihr die Schüler so bilden können, dass sie zu guten Menschen, nützlichen Bürgern und authentischen Demokraten werden und sich lebenslang als Bildung (vernünftige Freiheit) aktualisieren können. Im Alltag der Schulen hat dies zur Folge, dass alle, die an der Schule maßgeblich beteiligt sind – Eltern, Schüler, Lehrer und andere pädagogische Fachkräfte –, sich im Einvernehmen mit ihrem soziokulturellen Kontext und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung darüber verständigen müssen: Wie ihre Schule sein soll. Die Tatsache, dass jede Stimme ernst zu nehmen ist, wenn es freiheitlich-demokratisch zugehen soll, macht verständlich, warum die Allgemeine Schulpflicht eine großartige Herausforderung unserer Lebensform ist.

Mit anderen Worten: Der Mensch geht gerne in die Schule, in der er das bekommt, worauf er deshalb ein Recht hat, weil es gut für ihn und seine Gesellschaft ist; nämlich die Unterstützung des in seiner Natur verankerten Verlangens ein authentischer Demokrat, nützlicher Bürger und guter Mensch in einer sozialen Gemeinschaft und Gesellschaft zu sein. Hierbei sind insoweit staatlich legitimierte Zwangsmittel zulässig, als anders nicht gewährleistet werden kann, den famos vulnerablen und gefährdeten Menschen davor zu bewahren, selbst- oder fremdgefährdende Handlungen zu begehen, Kindeswohlgefährdung zu erfahren oder dem Ideal der Bildung, des authentischen Demokraten, nützlichen Bürgers oder guten Menschen nicht hinreichend gerecht zu werden. Solche Zwangsmittel müssen die absolute Ausnahme bleiben. Sonst ist zu konstatieren, dass mit den Schulen, die den Menschen unterstützen sollen, in Bildung zu leben und sich als authentischer Demokrat, nützlicher Bürger und guter Mensch in sozialer Gemeinschaft und Gesellschaft zu aktualisieren, etwas nicht stimmt. Sie schützten und achteten nicht die Würde des Menschen, sondern verletzten das Prinzip der Unantastbarkeit der Würde des Menschen mit einer Vielzahl an kleinen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und prozessierten sich eigentlich unsozial und inhuman, vielleicht faschistoid.

Doch was sagt man jetzt dem Wähler, der im Einvernehmen mit der Theorie der Pädagogik und dem Hauptstrom der Bildungswissenschaften und praktizierenden Schulpädagogen feststellt, dass gemessen mit diesem Kriterium es um die Allgemeine Schulpflicht schlecht steht?

Ist Homeschooling die Lösung der Probleme?

Deswegen dafür zu plädieren, die Allgemeine Schulpflicht abzuschaffen und durch eine Bildungspflicht zu ersetzen, die auch Homeschooling erlaubt, ist keine gute Lösung. Der Hauptgrund ist nicht, dass die vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem gewertete sachsen-anhaltinische AfD so argumentiert. Analoge Argumente finden sich seit langer Zeit in kulturellen Kontexten, die sich entweder in den libertären und anarchistischen Spielarten des neuzeitlichen Liberalismus oder im breiten Spektrum des Konservativismus verankern.

Wichtiger: Die Kritik der Allgemeinen Schulpflicht hat die Schule im historischen Vergleich besser gemacht hat und sie dem idealen Kriterium angenähert hat, das meinem kontraintuitiven Begriff der Allgemeinen Schulpflicht, der ein Recht auf wirklich gute Schulen postuliert, zugrunde liegt. Hierzu muss man nicht das 19. Jahrhundert mit dem 21. Jahrhundert vergleichen. Es genügt, sich die Frage zu stellen, ob man in den deutschen Schulen der 1950er Jahre gleichermaßen gut und freiheitlich-demokratisch dabei unterstützt worden ist, sich als Bildung, authentischer Demokrat, nützlicher Bürger und guter Mensch zu aktualisieren wie in unserer Gegenwart. Offenkundig schneiden die Schulen von heute bei aller Kritik, die sie sich redlich verdienen, deutlich besser ab: und zwar egal, ob man sich das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland oder der DDR anschaut.

Darüber hinaus bleibt unklar, wie Eltern das Homeschooling leisten sollen, obzwar die Schule historisch deshalb eingerichtet worden ist, weil Eltern nicht in der Lage sind, ihren Kindern das beizubringen, was man lernen muss, um in der Gesellschaft in einem ethisch-moralischen Sinne gut zurecht zu kommen. Angesichts des frappierenden Lehrermangels, der dem demographischen Wandel geschuldet ist, ist schwer vorzustellen, wie in den elterlichen Haushalten die Unterrichtung der vielen Einzelkinder garantiert werden soll. Außerdem geht den Kindern das verloren, was Schule so schön macht: die Geselligkeit der sozialen Gemeinschaft und Gesellschaft, die man dort mit Gleichaltrigen erleben kann. Auch sollte man die Freude nicht unterschätzen, die darin besteht, nicht immer im Blick der Eltern und seines unmittelbaren sozialen und nachbarschaftlichen Umfeldes zu sein.

Vor diesem Hintergrund lautet meine Empfehlung, die Frage in den Mittelpunkt der bildungspolitische Debatte zu stellen, inwieweit die Ausgestaltung der Allgemeinen Schulpflicht auf die freiheitlich-demokratische Zustimmung aller Bürger trifft, weil sie die Logik der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht verletzt, die mit der Allgemeinen Schulpflicht gewährleistet werden soll. Es geht darum, unter angemessener Beteiligung der Kinder gemeinschaftlich zu beratschlagen, wie das neue Leben in der alten Welt auf sein Leben vorbereitet werden soll und nicht aus den Augen zu verlieren, dass die Erziehung der Schule für den gesellschaftlichen Nachwuchs und nicht der gesellschaftliche Nachwuchs für die Erziehung der Schule da ist. Das Kriterium ist, dass die Würde des Menschen durch die staatliche Gemeinschaft geachtet und geschützt wird. Den unvermeidbaren Streit entfacht dieses vermeintlich selbstverständliche Kriterium, wenn es in der kulturellen Breite interpretiert wird, die von sehr linken bis zu sehr rechten politischen Positionen repräsentiert wird. Simple Parolen wie „Schulpflicht statt Bildungspflicht!“ oder „Bildungspflicht statt Schulpflicht!“ helfen dem parteipolitischen Willen zur Macht, nicht jedoch den Kindern, die systematisch organisierte Unterrichtung benötigen, wie sie verlässlich von unseren Schulen bereitgestellt wird, damit sie groß und stark werden. Der psychosoziale Schaden, den die Schulschließungen während der Corona-Pandemie verursacht haben, wartet auf nachhaltige Kompensation. Dennoch haben wir ein international herausragendes Schulsystem. Dies gilt vor allem dann, wenn nicht allein auf die von PISA gemessenen kognitiven Leistungen, sondern auf die Verlässlichkeit geschaut wird, mit der authentische Demokraten, nützliche Bürger und gute Menschen unsere Schulen verlassen. Die soziale Ungleichheit wird nicht von den Schulen, sondern von einer Gesellschaft verursacht, die eine soziale Ungleichheit erträgt, die dem Kriterium der Fairness widerspricht. Wie im 18. und 19. Jahrhundert würde Homeschooling vor allem den gesellschaftlichen Gruppe nutzen, die Demokratie nicht mögen, weil sie privilegiert sind und von sozialer Ungleichheit profitieren. Die alltägliche Kindeswohlgefährdung käme noch weniger in den Blick.

Fußnoten

[1] Auf den Unterschied zwischen kritischer Politischer Bildung und affirmativer Demokratiebildung wird beispielweise hingewiesen vom „Forschungsschwerpunkt Nonformale Bildung (Hg. 2026): Jugendarbeit und Jugendpolitik als europäisches Projekt? Entwicklungen – Positionierungen – Reflexionen. Frankfurt am Main: Wochenschauverlag“.

[2] Hoffmann, B. (2017): Zur nietzscheanischen Kritik der Demokratie anlässlich Christian Niemeyers „Nietzsche als Erzieher“, in Aufklärung & Kritik, Zeitschrift für freies Denken und humanistische Psychologie, herausgegeben von der Gesellschaft für kritische Philosophie Nürnberg 24, Heft 1, S. 184 – 197.

[3] Hoffmann, B. (2023): Auf dem Weg zum Demokratismus? Über: Herfried Münkler, Herfried: Marx, Wagner, Nietzsche. Welt im Umbruch. Berlin: Rowohlt 2021, in: Sozialwissenschaftliche Literaturrundschau 46, Heft 86, S. 23 – 32.

[4] Nietzsche, F. (1878/80): Menschliches, Allzumenschliches. Ein Buch für freie Geister. Erster und zweiter Band. Kritische Studienausgabe. Band 2. Herausgegeben von G. Colli und M. Montinari. 7. Auflage. 2016. München: dtv, S. 685).

[5] Hoffmann, B. (2003): Für eine demokratische Erziehung der emanzipierten Subjekte, in: Erwägen Wissen Ethik (ehemals EuS) 14, Heft 3, S. 423 – 426.

[6] Vgl. Heitmeyer, W. (1987): Rechtsextremistische Orientierungen bei Jugendlichen. Empirische Ergebnisse und Erklärungsmuster einer Untersuchung zur politischen Sozialisation. Weinheim und München: Juventa. Zur Aktualisierung: Zick, A. / Küpper, B. (Hrsg. 2021): Die geforderte Mitte. Rechtsextreme und demokratie-gefährdende Einstellungen in Deutschland 2020/21. Hrsg. die Friedrich-Ebert-Stiftung von F. Schröder. Berlin: Dietz.

[7] Manow, P. (2018): Die Politische Ökonomie des Populismus. Berlin: Suhrkamp.

[8] Meine Überlegungen sind inspiriert von Amy Gutmann (1999): Democratic Education. With a new Preface and Epilogue. First Edition 1987. Princeton, New Jersey: Princeton University, die diesen Gedanken mit Bezug auf die Situation in den USA entwickelt hat und sich als Erneuerung von John Deweys „Democracy and Education. An Introduction to the Philosophy of Education. New York: The Free Press 1916” versteht.

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