Schlagwort: Diskriminierung

  • Vorschule für ALLE wäre mal ein Gedanke

    Vorschule für ALLE wäre mal ein Gedanke

    Der Unionsfraktionsvize im Bundestag, Carsten Linnemann (42) hat der Rheinischen Post (Düsseldorf) vorgestern ein Interview gegeben, in dem er sich u.a. zur Frage der Integration äußert, und das im Nachgang hohe Wellen in den sozialen Medien schlug.

    Interview löst hitzige Diskussion aus

    Hier die entsprechende Passage im vollen Wortlaut:

    RP: Wo muss sich die CDU profilieren?

    Linnemann: Ganz klar bei der Integration. Die Vorfälle in Freibädern, die Tat auf dem Frankfurt Bahnsteig, die Schwertattacke in Stuttgart – das alles wühlt die Menschen auf und befeuert die Sorge, dass neue Parallelgesellschaften entstehen könnten. Dem müssen wir jetzt vorbeugen. Nur ein Beispiel: Wenn wir in jeder Sonntagsrede erzählen, wie wichtig die Sprache für die Integration ist, dann müssen bei uns alle Alarmglocken schrillen, wenn bei Sprachtests in Duisburg über 16 Prozent der künftigen Erstklässler gar kein Deutsch können, und bei Vergleichstests in Berlin nahezu jeder dritte Grundschüler beim Lesen und Zuhören nicht einmal den Mindeststandard erreicht. Die Probleme werden immer größer, wir erleben neue Parallelgesellschaften in vielen Bereichen des Landes. Bis tief hinein in die Mittelschicht erlebe ich Eltern, die ihre Kinder auf Privatschulen schicken, weil das Niveau an staatlichen Schulen sinkt.

    RP: Was tun?

    Linnemann: Es reicht nicht nur, Sprachstandserhebungen bei Vierjährigen durchzuführen, sondern es müssen auch Konsequenzen gezogen werden. Um es auf den Punkt zu bringen: Ein Kind, das kaum deutsch spricht und versteht, hat auf einer Grundschule noch nichts zu suchen. Hier muss eine Vorschulpflicht greifen, notfalls muss seine Einschulung auch zurückgestellt werden. Das kostet Geld, aber fehlende Integration und unzureichende Bildung sind am Ende viel teurer.

    RP: Sie meinen, dass zu viel Zuwanderung die Qualität der Schulen hemmt?

    Linnemann: Diese Formulierung ist mir zu pauschal, zumal die Qualität der Schulen von vielen Faktoren abhängig ist. Aber wenn der Deutsche Philologenverband davor warnt, dass ein Migrationsanteil ab 30-40 Prozent häufig mit einer Absenkung des Leistungsniveaus einhergeht, dann sollten wir diese Zusammenhänge gerade in Zeiten verstärkter Zuwanderung aus anderen Kulturen nicht unter den Teppich kehren. Die oftmals so eilig hervorgeholte Rassismus-Keule nützt hier niemandem. Auch nicht den Kindern von Zuwanderern, die sich hier eine Zukunft aufbauen möchten.

    Es fällt folgendes auf:

    • Linnemann, studierter Wirtschaftswissenschaftler, der sich in der CDU schwerpunktmäßig mit Mittelstandspolitik beschäftigt, redet über ein Thema, von dem er vermutlich wenig bis keine Ahnung hat. Okay, von Schule und Deutsch haben wir alle ein bisschen Ahnung, aber ob das Bisschen ausreicht, um sich qualifiziert über die dringende Notwendigkeit von Vorschulunterricht auszulassen, wage ich zu bezweifeln.
    • Er stellt – ob bewusst oder unbewusst kann hier nicht beantwortet werden – einen Zusammenhang zwischen Gewaltverbrechen à la Frankfurter HBF, schiefgelaufener Integration und mangelhaften Sprachkenntnissen der Migrantenkinder her.
    • Wichtiger als die gelingende Sozialisierung scheint ihm der Aspekt des drohenden Absinkens des schulischen Leistungsniveaus zu sein, sobald der Anteil ausländischer Kinder in einer Klasse die kritische Schwelle von 30 Prozent übersteigt.

    Die Medien verkürzten seine obigen Aussagen zu: „Ein Kind, das kaum Deutsch spricht und versteht, hat auf einer Grundschule nichts zu suchen“ oder gar: Linnemann fordert Grundschulverbot für Flüchtlingskinder.

    Wie es eben so passiert, wenn man solche Interviews gibt. Linnemann als Politprofi müsste eigentlich wissen, wie Schlagzeilen fabriziert werden, beschwert sich aber trotzdem, er sei massiv missverstanden worden. Wurde er das tatsächlich?

    Vorschule nur für einige?

    Natürlich hatte er kein generelles Grundschulverbot für nicht Deutsch sprechende Kinder gefordert, sondern „nur“ angeregt, diese ein, zwei Jahre später einzuschulen. Er hatte auch nicht explizit von ausländischen oder Migrantenkindern gesprochen. Aber welche Personen sollen mit der Formulierung „Kind, das kaum deutsch spricht und versteht“ sonst gemeint sein? Man muss nicht alles konkret beim Namen benennen, um bei der Zielgruppe, die man mit einer Aussage erreichen will, dennoch konkret verstanden zu werden.

    Was ist mit den Kindern, deren Eltern 24/7 RTL schauen, zu Hause auch so reden wie die F-Promis aus den Reality Shows und diesen limitierten Sprachschatz eins zu eins an ihren Nachwuchs weitergeben? Gilt für diese – vermutlich gar nicht so kleine Gruppe – ebenfalls das Linnemannsche Einschulungsverbot?

    Warum redet Linnemann nicht darüber, dass Kinder, egal ob mit biodeutschem oder ausländischem Hintergrund, korrektes Deutsch ohnehin oft erst in der Schule beigebracht bekommen? Weshalb erwähnt er nicht, dass Kinder Sprache am Schnellsten in von kompetentem Fachpersonal geführten Klassenverbänden erlernen? Wenn man schon Parallelgesellschaften beklagt – ist es dann sinnvoll, das Leben in dieser Parallelwelt durch Vorschulklassen einzig für Migrantenkinder künstlich nochmal um ein, zwei Jahre zu verlängern? Verbindliche Schulpflicht mit 6: soll die für Flüchtlingskinder ausgehebelt werden? Stellt fehlerfreies Deutsch überhaupt den einzigen Indikator dar, ob man schultauglich ist? Liegt es an den Flüchtlingen, dass die schulischen Leistungen in einigen Bundesländern Jahr für Jahr neue Tiefstände erreichen? Fragen über Fragen, auf die Linnemann mit keinem einzigen Wort eingeht. Oder weiß er das alles etwa überhaupt nicht und wollte bloß mal schnell was zum Thema „Deutsche Leitkultur“ raushauen?

    Vorschule für alle wäre ein Gedanke

    Diskutierenswert ist die Frage der einjährigen Vorschulpflicht nämlich durchaus. Jedoch ohne Herkunftseinschränkung für ALLE Kinder; obligatorisch im Jahr vor Eintritt in die Grundschule. Also in etwa beginnend mit Vollendung des 5ten Lebensjahres. Einerseits um den nicht für jeden einfachen Übergang vom Kindergartensandkasten zur harten Schulbank emotional abzufedern, andererseits um individuelle Defizite vor der Einschulung zu erkennen und weitestgehend zu eliminieren bzw. auf Normalstand zu bringen. Was beim einen die wacklige Sprache, kann beim anderen das mangelhafte Zahlenverständnis und beim Dritten das Fehlen von Musikalität sein. Hier ein Jahr vor Schulbeginn gezielt zu unterstützen, ist ganz sicher sinnvoll. Aber davon hat Herr Linnemann halt nicht gesprochen.

    So, wie es der Chef der CDU-Mittelstandsvereinigung formuliert hatte, geht es ihm nicht um das gezielte Fördern ALLER Kinder und die damit einhergehende spielerische Integration der Töchter und Söhne aus Migrantenfamilien, sondern vielmehr darum, ausländische Kinder von deutschen Grundschulen fernzuhalten, damit unser eigener Nachwuchs nicht in seiner Leistungsentfaltung gehindert wird. Als ob Kevin aus dem 24/7-RTL-Haushalt schneller das ABC versteht, wenn Omar aus Damaskus nicht neben ihm sitzt und Klein-Kevin beim Lernen stört.

    Ob das eine Form von Rassismus ist, fragen Sie mich? Nein, ist es nicht. Es handelt sich Gottseidank bloß um Ausgrenzung und Diskriminierung. Integration von Migranten ist eben immer nur lästig, und wird von konservativen Politikern so gut wie nie als Chance oder gar kulturelle Bereicherung begriffen. Schade!

  • „Ich trage Kopftuch. Na und?“

    „Ich trage Kopftuch. Na und?“

    Solange unsere Mütter und Großmütter in deutschen Krankenhäusern putzten und in Großküchen Kartoffeln schnibbelten, hat sich kein Mensch für das Kopftuch interessiert. Erst jetzt, wo eine selbstbewusste Generation junger Muslima mit Kopftuch in den Universitätsvorlesungen sitzt und in akademische Berufe drängt, wird dieser kleine Fetzen Stoff zum Riesenthema aufgebauscht.
    (c) Raja A. (33 Jahre, Rechtsanwältin)

    Es ist ein schöner Spätsommertag, an dem Raja A. und ich uns für ein Interview verabreden. Wir arbeiten gemeinsam in einer auf Verbraucherschutz spezialisierten Düsseldorfer Kanzlei. Sie als Anwältin im Bereich Mandanten-Support, ich als Mann fürs Kaufmännische, der für sämtliche Zahlen zuständig ist, auf die Juristen bekanntermaßen keine Lust verspüren. Raja stieß vor zwei Monaten zu uns, ist ein quirliger, fröhlicher Typ. Worte und Sätze sprudeln unaufhörlich aus der zierlichen Person heraus. Ich taxiere sie auf die doppelte Sprechgeschwindigkeit im Vergleich zu meiner. Raja erscheint jeden Tag mit einem andersfarbenen Kopftuch, muss ein paar Dutzend dieser Stoffteile besitzen. Sie trägt es in der Variante Hidschab. Das ist ein langer Schal, der um Hals und Kopf geschlungen wird und dabei Haare, Ohren, Schultern und Ausschnitt bedeckt. Immer modisch abgestimmt auf den Rest der Kleidung. Sie ist Deutsche mit marokkanischen Wurzeln – der Begriff „Migrationshintergrund“ klingt ihr zu bürokratisch –, zweite Generation. Die Familie stammt aus Tanger; mir bestens bekannt als Schauplatz von Teil 3 der Bourne-Trilogie. Raja spricht Deutsch als Muttersprache und beherrscht ebenfalls den marokkanischen Dialekt des Arabischen. In ihrer Freizeit reist sie gerne und hält sich abends nach dem Job in einem Sportstudio fit.

    Wir nutzen die Mittagspause, um uns auf einer Parkbank im Benrather Schlosspark über das Kopftuch, die Beweggründe, es zu tragen und ihre Erfahrungen mit Diskriminierung zu unterhalten.
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    Hir: Raja, lass mich mit dieser Frage beginnen: Trägst du das Kopftuch aus Familientradition oder aus religiöser Überzeugung?

    Raja A.: Das Kopftuch ist für mich kein Symbol, sondern ein Teil meiner religiösen Identität. Ich habe mich mit 23 dafür entschieden, es zu tragen. Vorher hatte ich mich intensiv mit den religiösen Geboten meines Glaubens beschäftigt. Es gab keinerlei familiären Druck, es zu tun. Meine Schwester und meine Schwägerin tragen es nicht. Für mich persönlich hat das nichts mit familiären oder traditionellen Strukturen zu tun, sondern es ist meine freie Entscheidung aufgrund religiöser Überzeugung.

    Hir: Könntest du das bitte nochmal etwas präzisieren. Womit könnte man das bei einem Christen vergleichen?

    Raja A.: Das Kopftuch hat viel mit religiösen Werten zu tun: Frömmigkeit, Zufriedenheit, Bescheidenheit. Das Kopftuch vermittelt diese Werte, gibt mir einen gewissen Schutz, gibt Distanz zu gewissen Sachen.

    Hir: meint genau was?

    Raja A.: Mit einem Kopftuch würde man nicht unbedingt an einer Stange tanzen. Es gibt Schutz vor dem eigenen Ich, bedeutet Keuschheit. Es bedeckt einen Teil meiner Schönheit, gibt mir Respekt vor meiner eigenen Schönheit.

    Hir: Kennst du irgendwas im Christentum, das damit korrespondiert?

    Raja A.: Bei Frauen nein. Im modernen Christentum ist mir kein Gebot bekannt, das Frauen auferlegt, sich zu bedecken. Existiert aber im Judentum. Auch hier bedecken sich die Frauen mitunter mit einem Schleier.

    Hir: Das zugrundeliegende Gebot heißt wie?

    Raja A.: Bedecke deine Haare, Schultern und Brüste mit einem Schleier.

    Hir: Dieses Gebot entstammt direkt dem Koran?

    Raja A.: Ja … in den Hadhiten wird nur beschrieben, wie sich die Frauen in der frühislamischen Zeit kleideten. Das zugrundeliegende Gebot steht aber im Koran selbst.

    Viel freierer Umgang mit dem Thema in Großbritannien

    Hir: Warum hast du diese Entscheidung gerade mit 23 getroffen? Weshalb nicht früher oder später?

    Raja A.: Der Entschluss reifte in mir während meines Jurastudiums. Im Sommer 2008 unternahm ich dann mit einer muslimischen Jugendgruppe eine Reise nach England. Speziell während unseres Aufenthalts in London bemerkte ich, dass dort viel freier mit dem Thema Kopftuch umgegangen wurde als bei uns. Niemand schien sich darum zu scheren. Keine komischen Blicke wie in Deutschland. Sogar auf Plakaten wurde mit Kopftuch tragenden Frauen geworben. Sowas kannte ich aus der Heimat überhaupt nicht. Als gläubige Muslima, die ich damals schon war, war das das letzte Puzzlestück, das mir zu meiner endgültigen Entscheidung gefehlt hatte. Mich überkam während dieser Reise das starke Gefühl: Das ist jetzt der richtige Zeitpunkt, es zu tragen.

    Hir: Was bedeutet gläubig für dich sonst noch?

    Raja A.: Meine persönliche Interpretation von Glauben lautet: Den Glauben den man gewählt hat ganzheitlich zu leben. Güte, Großzügigkeit, Dankbarkeit, Zufriedenheit, mit Bedürftigen teilen, Engagement für Tiere … ich bin Vegetarierin.

    Die 5 Pflichtelemente des Islams lauten: Glaube an den einzigen Gott und an seinen letzten Propheten, fünf Mal am Tag beten, Fasten im Ramadan, spenden und pilgern.

    Für mich ist es wichtig, ein ehrlicher Mensch zu sein und durch mein Dasein die Welt etwas besser zu machen.

    Bei diesen Werten gibt es sehr viele Gemeinsamkeiten mit anderen Religionen und Kulturen.

    Ich persönlich habe mich mit 18 für den religiösen Weg entschieden.

    Hir: Deine Mutter trägt Kopftuch?

    Raja A.: Ja. Aber erst seit ihrem 40sten Lebensjahr.

    Hir: Was ist gut am Kopftuch? Bietet es beispielsweise Schutz vor ungewollter männlicher Anmache?

    Raja A.: Das Kopftuch ist eher ein Schutz vor mir selbst als den Männern gegenüber. Das Kopftuch schützt mich nicht davor, ob mich ein Mann attraktiv findet oder nicht. Es ist abhängig von meinem Verhalten – egal, ob ich Kopftuch trage oder nicht – wie ich auf Männer wirke.

    Es ist für mich ein guter Reminder, ich werde täglich daran erinnert, wer ich bin; sicherlich hat es auch Einfluss auf mein Verhalten.

    Hir: Würdest du dich in der Interaktion Frau-Mann anders verhalten, wenn du dein Haar offen trügst?

    Raja A.: Ich glaube nicht. Das Kopftuch entscheidet nicht darüber, wie meine Interaktion mit Menschen geschieht. Meine Werte bestimmen mein Verhalten und die Interaktion mit anderen Menschen.

    Im Referendariat war’s am Schlimmsten

    Hir: Du gibst das Stichwort zu meiner nächsten Frage: Fühlst du dich durch das Kopftuch diskriminiert?

    Raja A.: Ja! Auf vielen Gebieten. Z.B. auf dem Arbeitsmarkt. Viele Arbeitgeber in Deutschland sind nach wie vor nicht bereit, eine Frau mit Kopftuch einzustellen. Und das liegt vor allem daran, dass wir nicht genügend über das Kopftuch aufklären.

    Bei den Vorstellungsgesprächen wird einzig auf das Tuch gestarrt. Und mein Lebenslauf und meine Zeugnisse gar nicht beachtet. Dann wird gesagt: »Das passt nicht zu unserem Frauenbild«. Und das ist patriarchalisches Denken. Es wird nicht mit den Frauen geredet, die Kopftuch tragen, sondern es wird über sie geredet. Es wird mit den Leuten diskutiert, die es nicht tragen, und die keine Ahnung vom Islam haben. Und das kann nicht Sinn der Sache sein.

    Hir: Kannst du das noch etwas detaillierter schildern?

    Raja A.: Ich ernte abwertende Blicke, wenn ich einen Raum betrete. Die Leute schauen erstaunt, weil sie aufgrund des Telefonats eine blonde, blauäugige Deutsche erwartet hatten und nun erscheint eine Kopftuch tragende Frau, der man die ausländische Herkunft ansieht, zum Gespräch. Oder aber man sagt zu mir: »Frau A., gerne können Sie bei uns beginnen. Dann aber ohne Kopftuch«.

    Hir: Hast du ein paar weitere Situationen für uns, in denen du dich wegen des Kopftuchs benachteiligt fühltest?

    Raja A.: Eine Kopftuch tragende Frau erfährt in der deutschen Gesellschaft oft Ablehnung. Sie wird schnell in die schlecht Deutsch sprechende, unterdrückte Schublade einsortiert.

    Mein bisher schlimmstes Erlebnis war die Referendarstation bei der Staatsanwaltschaft. Mein Ausbilder – ein älterer Herr Mitte 50 – empfängt mich mit den Worten: »So nicht!«
    Ich antworte völlig überrascht: »Wie bitte?«
    Darauf er: »Das ist ja eine Frechheit mit Ihrem Kopftuch.«
    Ich antworte: »Das wird schwierig mit uns beiden werden, denn ausziehen werde ich es auf keinen Fall«.

    Er bringt dann das Beispiel mit den Lehrerinnen, denen das ja auch untersagt sei. Woraufhin ich ihm erkläre, dass das überhaupt nicht stimmt. Es gibt eine Gymnasiallehrerin, die heißt Fereshta Ludin, die wegen ihres Berufsverbots bis zum Bundesverfassungsgericht klagte. Das Gericht erklärte, dass ein generelles Verbot einzig für Kopftuchträgerinnen nicht haltbar wäre. Es sei zudem Ländersache, inwieweit Gesetze erlassen werden, um sämtliche religiösen Symbole zu unterbinden.

    Um zum Ausbilder in der Staatsanwaltschaft zurückzukommen: Ich habe dann bei ihm trotzdem meine Wahlstation gemacht. Durfte allerdings nicht vor Gericht plädieren. Als Begründung wurde ich gefragt: »Wie soll sich denn der Angeklagte fühlen, wenn er sich mit einer Staatsanwältin konfrontiert sieht, die Kopftuch trägt?« Was für ein fadenscheiniger Unsinn! Der Angeklagte ist ein Betrüger, Vergewaltiger oder Mörder, eben jemand, dem eine x-beliebige Straftat vorgeworfen wird. Und er bekommt Angst vor einer Kopftuch tragenden Staatsanwältin? Eine völlig willkürliche Argumentation des Chefs, der jede Grundlage in den Verwaltungsvorschriften fehlte.

    Diese Station war für mich damals psychisch sehr belastend, weil ich die Ablehnung dort täglich zu spüren bekam. Jeden Morgen, wenn ich ins Büro aufbrach, wusste ich schon auf der Hinfahrt, dass es ein emotional unschöner Arbeitstag werden würde.

    Hir: Gab’s da nicht auch eine Geschichte im Fitnesscenter?

    Raja A.: (lacht) Du hast ein gutes Gedächtnis. Ja, davon hatte ich dir schon mal erzählt … vor einigen Jahren begleitete ich eine Freundin in deren Sportstudio und wollte ein Probetraining absolvieren. Erst war alles okay mit mir und Kopftuch. Bis sich plötzlich ein älterer Mann bei der Studioleitung über mich beschwerte. Die zitierte mich zu sich und erklärte mir, dass man mit Kopftuch nicht trainieren dürfte. »Warum?«, fragte ich. »Das steht so in der Hausordnung«, bekam ich zur Antwort. »Dann möchte ich diese Hausordnung mal sehen«, verlangte ich. Als Juristin sind solche Sachen ja ein gefundenes Fressen für mich. Es stand natürlich nicht drin. Weshalb auch? Ich wollte daraufhin das Training fortsetzen. Das wurde mir aber nicht gestattet, ich bekam Hausverbot. Das muss man sich mal vorstellen: Rassentrennung in einem deutschen Sportstudio.

    Hir: Wie ging die Angelegenheit aus?

    Raja A.: Ich habe mit Leserbrief an die Zeitung gedroht und das Studio verlassen. Habe den Brief zwar nie geschrieben, mich allerdings in einem anderen Studio, in dem man mit dem Kopftuch keine Probleme hat, angemeldet. Ich meine, es gibt einige Spitzensportlerinnen, die das Tuch sogar bei Wettkämpfen tragen, und da soll es in einem Wuppertaler Fitnesscenter nicht möglich sein? In welchem dunklen Jahrhundert leben wir?

    Der Staat soll sich nicht in die Kleidung seiner Bürger einmischen

    Hir: Was wäre, wenn das Tragen in Deutschland verboten würde? Wie würdest du reagieren?

    Raja A.: Ich würde mich mit allen mir zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln dagegen wehren.
    Ein Verbot würde für mich bedeuten, dass ich in Deutschland nicht mehr leben kann, da muslimisches Leben eingeschränkt und für mich nicht mehr möglich wäre.

    Artikel 4 unseres Grundgesetzes sichert die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Man darf glauben, was man will und sich natürlich ebenfalls entsprechend kleiden. Das Kopftuchtragen muslimischer Frauen ist von der Verfassung geschützt, und es handelt sich um ein hohes Gut, mit dem wir insbesondere auch die Religionsfreiheit der Minderheiten schützen.

    Hir: Solltest du mal Töchter haben – müssten die das Kopftuch tragen?

    Raja A.: Bei Erziehung denke ich nicht an müssen oder nicht-müssen, sondern an eine Begleitung auf Augenhöhe. Meine Töchter können und sollen sich frei entscheiden. Aber das könnte eventuell auch schon früh passieren. Ich möchte gerne meine Kinder dabei begleiten, selbstbewusste und selbstbestimmte Menschen zu werden.

    Hir: Wenn wir mal an das Mobbing in Kindergarten und Grundschule denken – wäre es nicht besser, falls die Entscheidung erst mit 14, 16 oder 18 fiele?

    Raja A.: Kinder mobben nicht. Sie sind ein Spiegelbild ihrer Eltern. Man kann – auch kleine – Kinder über das Kopftuch sehr gut mit pädagogischen Mitteln aufklären. Dann würde auch nicht gemobbt.

    Der Gesetzgeber soll Kleidung – auch für Kinder – nicht vorschreiben oder verbieten. Der Erziehungsauftrag liegt in erster Linie bei den Eltern.

    Hir: Was ist mit gemeinsamem Sportunterricht?

    Raja A.: Erlaubt. Ich selber mache jeden Sport mit. Ich trage allerdings die Islam-übliche Kleidung dabei.

    Hir: Und das besonders diskutierte gemeinsame Schwimmen?

    Raja A.:Trage ich Kopftuch, dann wähle ich den Burkini. Trage ich keins, dann ist auch ein herkömmlicher Badeanzug in Ordnung.

    Das Kopftuch bedeutet auch Befreiung

    Hir: Siehst du das Kopftuch nicht manchmal insgeheim doch als Symbol männlicher Machtstrukturen?

    Raja A.: Nein ich sehe das nicht so. Das Kopftuch ist Ausdruck individueller Religiosität und hat an sich nichts mit patriarchalischen Machtstrukturen zu tun. Sicherlich kann es wie alle anderen Mittel, Normen oder Haltungen für solche missbraucht werden.

    Die Benachteiligung der Frau, auch im Westen, besteht für mich beispielsweise darin, dass wir Frauen weniger Geld verdienen bei gleicher Arbeit und das völlig unabhängig davon, ob wir ein Kopftuch aufhaben oder nicht.

    Hir: Wie hältst du es mit der Burka?

    Raja A.: Die Burka gründet für mich auf keiner religiösen Pflicht. Sie wirkt auch auf mich befremdlich, bewirkt große Distanz zur Trägerin.

    Trotzdem bin ich gegen ein Verbot. Eine demokratische Gesellschaft muss das aushalten. Es gibt einige, die sich ne Menge ausziehen und andere, die sich viel Stoff anziehen möchten. Beides muss möglich sein.

    Hir: Lass uns zum Schluss hin noch auf einen besonders sensiblen Punkt kommen. Stehen deiner Meinung nach streng religiöse Menschen überhaupt noch auf dem Boden der Verfassung? Überlagern im Zweifelsfall göttliche Gebote die weltliche Gesetzgebung?

    Raja A.: Ich bin stolze deutsche Bürgerin und bin stolz auf unser Grundgesetz. Ich möchte nur in einer Demokratie mit funktionierender Gewaltenteilung leben. Für die verfassungsrechtlichen Werte stehe ich komplett ein. Diese Verfassung gewährt mir, meinen Glauben frei auszuüben und gleichzeitig gebietet mir meine Religion, dass ich die Gesetze des Landes einzuhalten habe, in dem ich lebe.

    Hir: Wie siehst du dich selbst als zweite Genration in unserem Land?

    Raja A. Ich bin Deutsche mit marokkanischen Wurzeln. Den Begriff „Migrationshintergrund“ mag ich nicht. Meines Erachtens ist der Begriff durch die überbordenden Debatten negativ behaftet. Und lass mich zum Schluss noch Folgendes sagen: Wir jungen Muslima fühlen uns mit Kopftuch frei und selbstbestimmt. Unser Gefühl mit dem Tuch weicht stark von der Einstellung unserer Mütter und Großmütter ab.

    Hir: Raja, herzlichen Dank für das ausführliche und sehr offene Gespräch!

    Das Interview wurde geführt am 14. Sept. 2018 in Düsseldorf-Benrath.

    Mit Dank an Katja Thorwarth, die mich bei der Zusammenstellung des Fragenkatalogs beraten hatte

  • Der Wehrpflicht-Artikel

    Der Wehrpflicht-Artikel

    Die Diskussion um das Zivilschutzkonzept der Bundesregierung hat wieder in Erinnerung gerufen, dass die Wehrpflicht in Deutschland nur ausgesetzt und nicht abgeschafft ist. In der Tat regelt Artikel 12a des Grundgesetzes die Wehrpflicht in Deutschland so, dass der Staat nicht zwangsläufig Personen zum Wehrdienst heranziehen muss – er ist sozusagen nicht zur Durchsetzung der Wehrpflicht verpflichtet.

    Der Artikel 12a ist ohnehin ein recht lustiger Artikel, der eigentlich dringend geändert werden muss – allerdings nicht, um die Wehrpflicht abzuschaffen. Das Wort „Wehrpflicht“ taucht darin streng genommen gar nicht auf, nur einmal, in Satz 3, ist von den „Wehrpflichtigen“ die Rede. Ansonsten spricht der Artikel vom Wehrdienst, aber auch das erst im Satz 2.

    Von Dienst ist hingegen viel die Rede in diesem Artikel, und zwar von einem Dienst, zu dem manche Menschen verpflichtet sind. Eigentlich ist er ein Dienstpflicht-Artikel, der regelt, wer wann zum Dienst für die Allgemeinheit verpflichtet werden darf. Da geht es um Wehrdienst, um Kriegsdienst, um Ersatzdienst, um „zivile Dienstleistungen“ und um „öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse“, zu denen manche Menschen verpflichtet werden können. Im Satz 1 wird dieser Dienst (vermutlich ist das die indirekte Definition von Wehrdienst) benannt als „Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband“.

    Eigentlich geht es also um viel mehr, als um die Pflicht, das Land gegen Feinde zu verteidigen. Wehrpflicht – das ist die Pflicht, Gefahren für alle abzuwehren.

    Wer ist zu diesem Dienst verpflichtet, der ja immerhin auch den Dienst im Zivilschutz, mithin also das, was uns im aktuellen Zivilschutzkonzept interessiert, umfasst?

    Männer

    Ja, das allererste Wort in diesem Grundgesetz-Artikel lautet Männer. Gut, das haben wir irgendwie schon lange gewusst, denn ausschließlich junge Männer wurden ja tatsächlich zum Wehrdienst verpflichtet, mussten, im Gewissenskonfliktfall, den Kriegsdienst verweigern, um dann Ersatzdienst zu leisten – wobei man sich da schon wieder fragt, warum die nicht einfach ihren „Wehrdienst“ in einem „Zivilschutzverband“ geleistet haben – aber das ist eine andere Geschichte.

    Wenn man jedenfalls heute diesen Artikel mit dem Abstand eines guten halben Jahrzehnts von der letzten Dienstverpflichtung junger Männer liest, fragt man sich vor allem: Warum Männer?

    Das zeugt natürlich von einem sehr altmodischen, veralteten Geschlechterbild aus der Zeit, in der dieser Artikel ins Grundgesetz kam, das ist jetzt fast 60 Jahre her. Eigentlich müssten Feministinnen heute Sturm laufen gegen diese Ungleichberechtigung.

    Frauen

    Widerstand hat es tatsächlich schon gegeben gegen diese Benachteiligung der Frauen. Im Absatz 4 des Artikels kommen Frauen nämlich von Anfang an vor: Sie können, wenn es im Verteidigungsfalle nicht genug Männer in für den Sanitätsdienst- und Heildienst gäbe, schon immer zum Pflastern und Spritzen herangezogen werden. Aber das Ergreifen und Benutzen einer Waffe war ihnen bis zum Jahre 2000 grundgesetzlich untersagt. Erst nachdem der Europäische Gerichtshof darin einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz entdeckt hatte, wurde das Verbot gelockert – nun heißt es ausdrücklich, dass niemand die Frauen zum Schießen und Kämpfen verpflichten darf.

    Das Recht zur Pflicht

    Aber ist nicht auch das Verwehren einer Pflicht eine Art mangelnde Gleichberechtigung? Nicht von Ungefähr steht der Artikel 12a bei den Grundrechten, und nicht bei den Pflichten im Grundgesetz. Man könnte sich fragen, wer hier mehr diskriminiert wird, die Männer, die ihre gewissensbedingte Unfähigkeit zum Kämpfen erst einmal nachweisen müssen, oder die Frauen, denen man implizit unterstellt, dass sie es wohl eh nicht fertigbringen, einen anderen Menschen im Ernstfall und im Einsatz für das Mutterland zu töten.

    Auch die Unterstellung, dass man bestimmten Menschen auf Grund ihres Geschlechts eine bestimmte Pflicht auf keinen Fall zumuten darf, diskriminiert. Und warum sollten Frauen nicht wie Männer zum „Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband“ verpflichtet werden können? Trauen wir ihnen die pflichtgemäße Ausführung eines solchen Dienstes nicht zu?

    Deshalb, liebe Feministinnen und Männerrechtler, lasst uns jetzt, wo es ohnehin gerade nicht ernsthaft um Einberufungen zur Wehrpflicht geht, gemeinsam für eine Änderung des Artikels 12a des Grundgesetzes kämpfen. Wir könnten ihn ordentlich kürzen, ihn klar und einfach schreiben, wie es sich für einen Grundrechtsartikel gehört. Und er sollte deutlich zu einem allgemeinen Dienstpflicht-Artikel werden, der regelt, wann wir als Bürger verpflichtet sind, unsere eigenen Ziele hintenan zu stellen  und Dienst für die Allgemeinheit zu leisten.