Schlagwort: kulturelle Aneignung

  • Winnetou oder was braucht es alles für einen kleinen Shitstorm?

    Winnetou oder was braucht es alles für einen kleinen Shitstorm?

    In den Plattformen des sich täglich hochschaukelnden Wahnsinns wird seit 48 Stunden ein neuer Mega-Aufreger durch die digitale Ödnis gejagt = die in Kürze bevorstehende Verbrennung sämtlicher Karl-May-Romane mit Schwerpunkt auf der Winnetou-Trilogie.

    Was war geschehen?

    Zeitgleich zum Kinostart von „Der junge Häuptling Winnetou“ wollte der altehrwürdige Verlag Ravensburger zwei Begleitbücher und ein paar Gimmicks auf den Markt bringen. Unter der entsprechenden Ankündigung in Instagram erhob sich alsbald ein mitteldimensionierter Shitstorm, wo dem Verlag so böse Sachen wie Nutzung rassistischer Stereotype & verharmlosender Klischees, Verwendung kolonialistischer Vorurteile, kulturelle Aneignung und Unterschlagung historischer Fakten um die digitalen Ohren gehauen wurden. Die Verantwortlichen entschieden sich deshalb für den sofortigen Stopp des Vertriebs und begründeten diesen 180°-Schwenk – wiederum in Instagram – mit folgenden Sätzen:

    Wir haben die vielen negativen Rückmeldungen zu unserem Buch „Der junge Häuptling Winnetou“ verfolgt und wir haben heute entschieden, die Auslieferung der Titel zu stoppen und sie aus dem Programm zu nehmen.

    Wir danken Euch für Eure Kritik. Euer Feedback hat uns deutlich gezeigt, dass wir mit den Winnetou-Titeln die Gefühle anderer verletzt haben. Das war nie unsere Absicht und das ist auch nicht mit unseren Ravensburger Werten zu vereinbaren. Wir entschuldigen uns dafür ausdrücklich.

    Unsere Redakteur*innen beschäftigen sich intensiv mit Themen wie Diversität oder kultureller Aneignung. Die Kolleg*innen diskutieren die Folgen für das künftige Programm und überarbeiten Titel für Titel unser bestehendes Sortiment. Dabei ziehen sie auch externe Fachberater zu Rate oder setzen „Sensitivity Reader“ ein, die unsere Titel kritisch auf den richtigen Umgang mit sensiblen Themen prüfen. Leider ist uns all das bei den Winnetou-Titeln nicht gelungen. Die Entscheidung, die Titel zu veröffentlichen, würden wir heute nicht mehr so treffen. Wir haben zum damaligen Zeitpunkt einen Fehler gemacht und wir können euch versichern: Wir lernen daraus!

    Als diese Erklärung die Runde gemacht hatte, stürmte rasend schnell der nächste – nun eher großdimensionierte – Shitstorm heran, in dem von Cancel Culture, Orwells Neusprech und Bücherverbrennungen à la 1933 schwadroniert wurde. „Wir lassen uns den Helden unserer Kindheit nicht nehmen!“, „Winnetou war ein Guter, und wir alle wollten wegen ihm an Rosenmontag Indianer sein“ und ähnlich klare Kante konnte man da lesen.

    Der junge Winnetou = Episode 327 des immerwährenden Kampfs der Traditionalisten gegen die Woken.

    Worum geht es eigentlich?

    Zwar ging es, wie man, wenn man den Instagram-Verlauf unter der Neuankündigung überfliegt und die Erklärung von Ravensburger studiert, nie um die 3 Winnetou-Originale von Karl May, sondern einzig um das 125 Jahre später nachgereichte Prequel aus der Feder von Thilo Petry-Lassak. Mit der dazugehörigen Frage: Müssen idealisierende Klischees und Auslassungen (wie die brutale Unterdrückung der indigenen Bevölkerung durch die weißen Kolonisatoren), wie sie May am Ende des 19. Jahrhunderts zu Papier (bzw. nicht zu Papier) brachte, Anfang des 21. Jhrd.s eins zu eins wiederholt werden? Die Frage ist eine völlig berechtigte. Welche Schlussfolgerungen man aus ihrer Beantwortung zieht, ist ein Kapitel für sich. Dazu kommen wir etwas weiter unten in dieser Kolumne.

    Wir wollen an dieser Stelle erst mal bloß festhalten: Das, was zur Zeit von May okay war, muss heutzutage nicht zwingend ebenfalls okay sein, bloß weil wir alterssenil auf dem Standpunkt beharren, dass ein Buch, das wir als Kinder (unkritisch) gelesen und geliebt haben, ebenfalls aus dem Blickwinkel des Jahres 2022 supermegatoll sein muss. Die Geschmäcker und Wahrnehmungen ändern sich. Wenn schon das Original nicht mehr als supermegatoll durchgeht, passagenweise sogar als kritisch anzusehen ist – umso mehr muss ja die Frage erlaubt sein, ob man diesen Wildwest-Kitsch durch ein unreflektiertes Prequel fortschreiben muss. Man kann es tun; muss dann aber auch mit der entsprechenden Kritik rechnen und damit leben können.

    Jetzt wird mir sicher gleich die Frage gestellt werden, ob ich „Der junge Häuptling Winnetou“ überhaupt gelesen habe. Weil Kolumnisten ja eh nie das lesen, worüber sie nachher schreiben. Darauf lässt sich einfach antworten: Nein, habe ich nicht, weil der Verlag die Bücher praktischerweise vor Veröffentlichung schon wieder eingestampft hat. Ich kenne bloß ein paar Zusammenfassungen und Vorab-Rezensionen. Ich wollte mir alternativ spontan den Film anschauen, stellte aber beim Check in „Wer streamt es?“ fest, dass der Streifen im Moment nirgendwo, außer im Kinopolis in Bonn zu sehen ist. Und so weit geht meine Liebe zu Kinderfilmen jetzt nicht, dass ich mich dafür bei 32 Grad im Schatten ins Auto setze, 10 Kilometer fahre, 30 Minuten einen Parkplatz suche und mir dann zwei Stunden lang eine Geschichte anschaue, deren Zielgruppe ich seit 45 Jahren entwachsen bin. Da tippe ich lieber auf meinem Balkon eine Kolumne.

    Das heißt, Sie haben wie immer keine Ahnung, worüber Sie schreiben, Herr Hirsch, sagen Sie jetzt? Stimmt. Ich habe – liegt allerdings knapp ein halbes Jahrhundert zurück – jedoch alle 3 Winnetou-Originale gelesen und die Filme mit Pierre Brice als edelstem aller Häuptlinge und Lex Barker als treuestem aller Blutsbrüder mehrmals gesehen. War sogar während eines Jugoslawienurlaubs mit meinen Eltern in den 70-er Jahren an den Plitvicer Seen, wo die Außenaufnahmen gedreht wurden. An Karneval wollte ich immer Indianer sein (okay, 1x war ich Astronaut; aber das war ein blödes Kostüm) u in Nscho-tschi war ich als Zehnjähriger ein bisschen verliebt. Das reicht natürlich bei Weitem nicht aus, um als Karl-May-Experte durchzugehen; es reicht jedoch völlig aus, diese Kolumne zu schreiben.

    Karl May schrieb so, wie man vor 125 Jahren halt schrieb

    Kommen wir jetzt zum Grundsätzlichen: Was ist verkehrt daran, die Welt der indigenen Ureinwohner Amerikas idealisiert, mitunter haarscharf unterhalb der Schwelle zum Kitsch, zu präsentieren? Bzw. warum darf man das in den Augen der Hyperkorrekten nicht tun? Bloß, weil Winnetou am Reißbrett entworfen wurde und mit einem realen Apachen so viel zu tun hat wie Raumschiff Enterprise mit Apollo 11, bedeutet das ja nicht zwangsläufig, dass die kindlichen Leser dieser Rothaut-Romantik zu späteren Rassisten mutieren, nur weil man Rothaut heute nicht mehr sagt. Sind wir mit grob fahrlässiger kultureller Aneignung konfrontiert, sobald ein Deutscher, ohne je die Schauplätze seiner Bücher betreten zu haben, einen Indianer-Roman schreibt? Bedeutet es einen literarischen Sündenfall, wenn ein Protagonist allenfalls bruchstückhaft einem Menschen aus Fleisch und Blut gleicht, sondern als Hochglanz-Kunstprodukt der Fantasie seines Schöpfers entsprungen ist? Muss ich als Autor in einer fiktiven Geschichte, die sich hart an der Grenze zum Märchen bewegt, zwingend sämtliche unschönen Umweltbedingungen, die in jener Epoche herrschten, erwähnen? Wer all dies von Karl May fordert, beweist damit vor allem 1: nämlich, dass er von Literatur und deren Zeitbezug keine Ahnung hat. May hat so geschrieben, wie man Ende des 19. Jahrhunderts eben schrieb. Und nicht so, wie wir das 125 Jahre später gerne hätten.

    Bevor nun wieder vorschnell von Zensur geredet wird – dass der junge Winnetou in Buchform nicht erscheint, ist eine Entscheidung des Verlags. Der hat vor dem Instagram-Shitstorm kapituliert. Hätte er nicht tun müssen. Auch, wenn sich die nachgeschobene Erklärung sehr edel anhört. Wobei man sich fragt, weshalb all das angebliche Kritische, das diese zwei Bücher beinhalten, erst ganz am Ende auffiel, und das kein Lektor Monate vorher beim Studium des Manuskripts geschnallt hat. So, wie es gelaufen ist, wirkt es wenig glaubwürdig. Wer publiziert, muss negatives Feedback abkönnen. Das gilt für Kolumnisten genauso wie für Ravensburger.

    Das Recht auf schlechte Bücher

    Das Recht, oberflächlich recherchierte, idealisierte, romantisierende, mit Auslassungen operierende, kitschige etc. etc. Stories zu publizieren, muss auf jeden Fall erhalten bleiben. Niemand wird gezwungen, den alten oder neuen/jungen Winnetou zu lesen oder für diese Bücher gar Geld auszugeben. Das Instrument, sich gegen schlechte Literatur zu wehren, existiert seit der griechischen Antike = Ich schreibe eine gepfefferte Kritik. Der Kritiker muss dann jedoch damit leben, dass andere es abweichend sehen und ihn den Kritiker wegen seiner Ahnungslosigkeit kritisieren. Kritik und Verriss sind lang erprobte Mittel, um Schund öffentlich anzuprangern und völlig legitim. Von Buchstürmerei, die sich des Shitstorms bedient und die Nichtveröffentlichung ungeliebter Werke fordert, halte ich hingegen gar nichts. Zum einen gibt es auch eine Daseinsberechtigung für schlechte Romane, zum anderen ist das, was an bösem Inhalt angeblich drin sein soll, bei unvoreingenommener Prüfung oft gar nicht drin. Bloß, weil alter und junger Winnetou nicht der Realität entsprechen, bedeutet die Romantisierung/Stereotypisierung nicht zwangsläufig, dass damit rassistischen Klischees Vorschub geleistet wird. Es kann auch ganz im Gegenteil zur Identifikation mit den Anliegen der amerikanischen Ureinwohner führen. Die Korrelation Winnetou & Rassismus ist eine ganz schwache; wahrscheinlich überhaupt nicht existent.

    Ob es ebenfalls ein Recht für die Veröffentlichung von schlechten Kolumnen gibt, wollen Sie wissen? Selbstverständlich gibt es das. Meine schlechten Kolumnen gibt’s – und das ist das besonders Perfide daran – sogar gratis.

    Die Gesetzmäßigkeit des sich gegenseitig hochschaukelnden Bullshits

    Die aktuelle Winnetou-Debatte zeigt exemplarisch, wie Streit“kultur“ in den Sozialen Netzwerken funktioniert: Zuerst ein mal brauche ich einen Aufreger. Kann auch was Kleines sein. Ich mein‘, ein Film/Buch über die Kindheit eines Apachen-Häuptlings ist ja nun wirklich kein Riesenthema à la „Wie sollen wir im kommenden Winter unsere Heizkosten bezahlen?“. Dann interpretiere ich da Rassismus, kulturelle Aneignung und Verharmlosung rein, entfache unter der Instagram-Seite des Verlags einen mittelgroßen Shitstorm, in dem ich zum Boykott aufrufe, das Unternehmen knickt schließlich ein und stoppt zähneknirschend zzgl. reumütige Entschuldigung die Auslieferung. Pünktlich 5 Minuten später erhebt sich das Geschrei der Gegenseite, die das komplette Œuvre Mays von alsbaldiger Verbrennung bedroht sieht.

    Man kann das als Shitstorm-Folklore oder sich gegenseitig hochschaukelnden Bullshit bezeichnen. Keine der beiden Parteien tut sich einen Gefallen damit, wenn von Anfang an mit Falschbehauptungen operiert wird. Trotzdem wird es in ermüdender Monotonie immer wieder getan. Eine seriöse Diskussion über die Frage „Wie viel Realitätsbezug sollte ein guter (Kinder-) Roman aufweisen?“ wird damit unmöglich. Aber bei den Bullshit-Prügeleien geht es eh nicht um Erkenntnisgewinn oder gar Wahrheitsfindung. Es soll einzig Empörungsdampf produziert und auf den Gegner eingedroschen werden. Der Shitstorm ist nichts anderes, als die Schmähgesänge der Südkurve in den virtuellen Raum verlegt. Und das gilt für ALLE Shitstorms: sowohl die der Hypersensiblen als auch die der Ich-hasse-die-Woken-aus-tiefstem-Herzen-Fraktion.

    Bleibt nur zu hoffen, dass sich beim jungen Winnetou nicht allzu viele Ich-fühl-mich-unwohl-Aktivisten mit Sekundenkleber an die Kinostühle dranpappen. In diesem Fall wäre 5 Minuten später mit dem nächsten Kriegsgeheul der Karl-May-Traditionalisten zu rechnen. In Facebook & Co. folgt letztlich alles immer derselben Dramaturgie. Wär’s ein Film, würde man sagen: lasst euch mal was Neues einfallen; ist ständig die gleiche Sülze, die wir hier zu sehen bekommen.

  • Kulturelle Aneignung ist auch nichts anderes als geistiger Diebstahl

    Kulturelle Aneignung ist auch nichts anderes als geistiger Diebstahl

    Mein werter Kolumnistenkollege Heinrich Schmitz veröffentlichte gestern einen Text, der mit Kulturelle Aneignung und Unwohlsein überschrieben ist, in dem er seine Sichtweise auf den erzwungenen Abbruch eines Reggaekonzerts in der Schweiz schildert.

    Um die in Bern vermutete – und in woken Kreisen verfemte – kulturelle Aneignung ins Absurde zu ziehen, listet Heinrich Schmitz in seinem Beitrag ein paar spontan gewählte Beispiele auf: Kann ein Chinese die Fugen von Bach spielen? Durfte Roberto Blanco sich Blanco nennen? Mit welchem Recht setzt sich Billy Mo einen Tirolerhut auf?

    Hier werden völlig unterschiedliche Begebenheiten munter durcheinander gewürfelt. Denn auch der Berufsstand der Kulturwächter erkennt durchaus den Unterschied zwischen Aneignung und Austausch, weshalb es von Vorteil ist, diese beiden Phänomene erst mal voneinander zu trennen, bevor man darüber schreibt oder redet. Das linker Identitätspolitik eher unverdächtige Wikipedia definiert den Sachverhalt folgendermaßen:

    Mit dem Begriff Kulturelle Aneignung (englisch cultural appropriation) wird die Übernahme eines Bestandteils einer Kultur von Trägern einer anderen Kultur oder Identität bezeichnet. Die ethische Dimension kultureller Aneignung wird in der Regel nur dann thematisiert, wenn die angeeigneten Kulturelemente einer Minderheit angehören, die als sozial, politisch, wirtschaftlich oder militärisch benachteiligt gilt. Die Kultur werde somit in der Tradition historischer Unterdrückung ihrem Kontext entrissen.

    Kulturelle Aneignung ist gemäß dieser Definition von kulturellem Austausch abzugrenzen: Bei kultureller Aneignung würden die angeeigneten Bestandteile kultureller Identität zur Ware gemacht und damit trivialisiert. Zudem würden die angeeigneten Kulturelemente oftmals falsch, verzerrt oder übertrieben reproduziert, was zur Förderung von Stereotypen führen kann. Kultureller Austausch dagegen basiert auf Wertschätzung und Respekt und findet meist im Rahmen eines gegenseitigen Kennenlernens der Träger der unterschiedlichen Kulturen statt.
    © Wikipedia, Stichwort: Kulturelle Aneignung

    D.h. ob es sich um (guten) Austausch oder (böse) Aneignung handelt, hängt von drei Faktoren ab:
    (1) Der Diebstahl (oder weniger StGB-relevant ausgedrückt: die Übernahme) geschieht durch die herrschende Mehrheit
    (2) Die Aneignung gründet (oft) auf kommerzieller Absicht (-> Simplifizierung des Ursprunggedankens)
    (3) Mitunter liegen diffamierende Ursachen zugrunde.

    Die Grenzen sind natürlich fließend ,und die Beurteilung des konkreten Falls ist stark subjektiv gefärbt. Dort, wo für den Normalkonsumenten „Austausch“ draufsteht, kann für den Sensiblen bereits „Aneignung“ drin sein.

    Reggae: Weltkulturgut oder Jamaikafolklore?

    Um beim aktuellen Auslöser Weiße Band spielt Reggae und die Musiker tragen Dreadlocks zu bleiben, müsste man den Vorgang strenggenommen zweiteilen:
    (A) Reggae ist mittlerweile Weltkulturgut. Kann überall und zu jeder Uhrzeit gespielt werden. Wie Jazz in Dinkelsbühl, Beethoven auf Bali, Blues spätabends in ner Dortmunder Kneipe und deutsche Schlager auf dem New Yorker Oktoberfest. Reggae gehört allen; wobei es hinsichtlich der Qualität der musikalischen Präsentation natürlich große Unterschiede gibt.
    (B) Bei den Dreadlocks hingegen kommt es drauf an: Trägt man die, weil einem die Kultur und das Gedankengut, die sie verkörpern, gefallen, trägt man sie, weil’s einem modisch gerade in den Kram passt oder flicht man sich Zöpfchen, um als weißer Musiker, der grottigen Reggae spielt, zumindest optisch als Urenkel von Bob Marley erkannt zu werden?

    Soll heißen: klar kann eine Schweizer Schülerkapelle Reggaesongs auf einer öffentlichen Bühne darbieten; ob die Musiker sich dafür jedoch zusätzlich mit Filzlocken kostümieren müssen, ist zumindest diskutierenswert. Das Argument, Dreadlocks seien ebenfalls universell, da schon die alten Wikinger sich ungerne die Haare wuschen und deshalb Zöpfchen trugen, zieht nicht. Dieses Argument ist genauso dämlich wie den Italienern die Spaghetti abzusprechen, weil die Chinesen ein paar hundert Jahre früher die Glasnudeln kannten. Dreadlocks sind Jamaika, sind Reggae und nichts anderes. Der Eindruck, den Musikern der Band Lauwarm (hoffentlich spielen sie besser, als sie heißen) ginge es v.a. um ein kommerziell stimmiges Gesamtkonzept (Frisur passt zur Musik) und weniger um die Beschäftigung mit der jamaikanischen Kultur, lässt sich nicht ganz von der Hand weisen.

    Aber das ist doch völlig legitim, Herr Hirsch, sagen Sie? Natürlich ist es legitim. Dass Kulturelle Aneignung keinen juristischen Straftatbestand darstellt, worauf Heinrich Schmitz in seiner Kolumne zurecht hinweist, darüber brauchen wir nicht ernsthaft zu diskutieren. Eine Sache bzw. Handlung kann jedoch formaljuristisch durchaus okay, aber moralisch betrachtet trotzdem gleichzeitig Scheiße sein. Wie z.B. Ich zeige als Chef einer Praktikantin meinen Schwanz, fordere sie jedoch nicht dazu auf, ihn in den Mund zu nehmen (die Sache mit der Praktikantin hätte ich völlig frei erfunden? Vielleicht).

    Was nicht so in Ordnung ist:

    Wikipedia listet im o.g. Abschnitt Kulturelle Aneignung ein paar Beispiele formaljuristisch einwandfreier, moralisch jedoch eher bedenklicher kultureller Übernahmen auf:
     Bo Derek trägt im Film „10“ (1979) Zöpfe mit eingeflochtenen Muscheln. Frisur geklaut von den Bewohnerinnen der Sahelzone. Der Streifen ist ein Kassenschlager
     Jackson Pollock kopiert die Malstile der indianischen Urbevölkerung und wird damit reich
     Scarlett Johansson spielt die Hauptrolle in „Ghost in the shell“ (2017) und streicht dafür ne fette Gage ein. Weshalb man für die Figur der Motoko Kusanagi (die komplette Handlung – basierend auf dem Kult-Manga von Masamune Shirow – ist in Tokio angesiedelt) eine weiße Hollywood-Akteurin ausgewählt hat, bleibt das Geheimnis von Produzent und Regisseur.

    Das Problem der unzulässigen Aneignung beschäftigt uns schon seit vielen Jahren im Kölner Karneval. Kann ich mein Kind mit gutem Gewissen in ein Indianer- oder Scheichkostüm stecken? mMn ja, denn hier geschieht die Übernahme fremder Kleidung nicht aus Gründen der Kommerzialisierung (okay, der Hersteller von Pfeil & Bogen verdient daran) u/o der Herabsetzung einer anderen Kultur. Es steht vielmehr eindeutig der kindliche Spaß am Kostümieren im Vordergrund. Niemand wird Indianer, weil er die Apachen, Sioux oder Kiowa dissen möchte. Ganz im Gegenteil ist eher Bewunderung für den (Edel-) Mut Winnetous und Sitting Bulls der Auslöser. Beim Blackfacing wird es bereits kritischer (war in meiner Jugend okay; aber Geschichten aus der eigenen Jugend fallen in die Kategorie „anekdotische Evidenz“, wie mir eine strenge Kommentatorin vor einigen Tagen unter einen Beitrag schrieb; weshalb ich hier nichts über meine Jugend schreiben werde), und „Südstädter Negerköpp“ gehen im 21. Jhrd. halt überhaupt nicht mehr. Völlig egal, aus welchem (evtl harmlosen) Beweggrund heraus dieser Name irgendwann in der Karnevalssteinzeit ausgeheckt wurde.

    Absurde Beispiele machen den Diebstahl auch nicht ungeschehen

    Die Ich-bin-besonders-vernagelt-Fraktion, von der man besonders viele in den sozialen Netzwerken trifft, versucht, das Phänomen der Kulturellen Aneignung mittels absurd gewählter Beispiele ins Lächerliche zu ziehen.

     Darf ich als Deutscher noch Pizza essen? (umgekehrt: darf ein Italiener sich in einer neapolitanischen Osteria ein deutsches Bier bestellen?)
     Hat Mozart Dreadlocks getragen? (falls ja: müssen dann alle seine Opern vom Spielplan genommen werden?)
     Darf ein Schwarzer deutsche Volkslieder trällern?

    Solche Fragestellungen beleidigen die Intelligenz, was natürlich voraussetzt, dass man nach jahrelangem massiven Facebook- & Twitter-Missbrauch noch über einen Rest davon verfügt (ja ja, mit meiner eigenen Intelligenz ist es nach 12 Jahren Facebook auch nicht mehr allzu weit her; falls Sie sich jetzt danach erkundigen wollen). Denn etwas zu essen oder zu trinken, was der Nachbar isst oder trinkt, ist nicht dasselbe wie ihm seine Musik zu klauen. Dass Mozart keine Dreadlocks, sondern eine Second-Hand-Rokoko-Perücke trug, darüber ist sich die Wissenschaft einig. Und natürlich darf ein schwarzer Deutscher auch unsere Volkslieder singen (und sich zusätzlich in Lederhose und Trachtenjacke kleiden). Warum auch nicht? Er entwendet uns ja damit nicht unser Liedgut, sondern integriert sich in die Gesellschaft. Das ist was völlig anderes, als den Reggae und die Dreadlocks aus Jamaika zu entführen, um damit woanders Kohle zu machen.

    Im Zweifelsfall ist es Austausch. Etwas mehr Gelassenheit wäre nicht verkehrt

    Ob man, wenn man Kulturelle Aneignung wittert, nun immer sofort in Alarmismus und Unwohlsein verfallen muss, steht auf einem anderen Blatt. Wem Reggaekonzerte von weißen Musikern nicht gefallen, der sollte da halt nicht hingehen oder alternativ – falls es ihn versehentlich dorthin verschlagen hat – leise den Saal verlassen. Man muss nicht immer alles, was einen persönlich ärgert, gleich verbieten wollen. Zumal die SHG „Ich bin hypersensibel und stolz darauf“ in Blickrichtung auf den Reggae sich eh auf dem Holzweg befindet. Der ist halt nun mal seit Bob Marley Weltkulturgut. Wenn alles untersagt würde, was mir auf den Sack geht, dann gäbe es 90 Prozent der TV-Werbespots und 7 von 10 Fernsehsendungen nicht mehr, da ich die so unfassbar dämlich finde. Weil ich aber ein toleranter (oder aufgrund jahrzehntelangen TV-Konsums abgehärteter/abgestumpfter. Suchen Sie sich gerne aus, was besser zu mir passt. Mir persönlich ist es wurscht) Zeitgenosse bin, zappe ich dann einfach weiter und rufe nicht beim Sender an, er möge bitte sofort den Bergdoktor aus dem Programm entfernen, andernfalls würde ich Anzeige wg. grob-fahrlässiger Volksverblödung stellen. Ein bisschen mehr Gelassenheit täte den Woken gut.

    Lange Kolumne, kurzer Sinn: Kulturtransfer, der nicht dem Austausch auf Augenhöhe, sondern der kommerziellen Bereicherung (und damit einhergehend der Trivialisierung des Ursprungsgedankens) dient, gibt es selbstredend. Wer anderes behauptet, hat sich mit dem Thema entweder nicht beschäftigt oder findet Diebstahl halt nicht weiter schlimm (Ausnahme: es handelt sich um die eigenen Sachen. Da wird dann immer umgehend die Polizei gerufen). Ob Diebstahl oder freiwilliger Austausch vorliegt, ist nicht immer klar zu erkennen, die Grenzen sind fließend, weshalb man im Zweifelsfall auf unschuldig plädieren und ein Konzert weißer Reggaemusikanten weiterlaufen lassen sollte. Merke: Ständiger Alarmismus ist ermüdend und schadet einer – an und für sich berechtigen – Sache mehr, als er nützt.
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    Und nun werde ich in den Keller gehen und in meinen alten Umzugskartons nachschauen, ob ich da noch die 3 Marley-Alben „Natty Dread“, „Rastaman Vibration“ und „Exodus“ aufstöbern kann. Die hatte ich mir in den 70-ern im damals bestsortierten Plattenladen Kontinentaleuropas – Saturn am Kölner Hansaring – gekauft und habe die Scheiben lange nicht mehr aufgelegt. Das werde ich, nachdem ich hinter diesen Satz den finalen Punkt setze, heute mal wieder tun. PUNKT