Schlagwort: Regierung

  • Renten und Wehrpflicht: Die Krise des Regierens

    Renten und Wehrpflicht: Die Krise des Regierens

    Es ist absurd: Offenbar hat das neue Rentengesetz, das heute zur Abstimmung kommen soll, eine Mehrheit im Bundestag. Trotzdem wird es eine Zitterpartie, weil die einen, die in der Opposition sind, es ablehnen, obwohl sie es richtig finden, und die anderen, die in der Regierungskoalition sind, zwar zum Teil dagegen sind, aber zur Zustimmung mehr oder weniger gedrängt, wenn nicht genötigt werden.

    Das Grundgesetz kennt die Begriffe Opposition und Koalition in Bezug auf die Parlamentsarbeit nicht. Es kennt nur die einzelnen Abgeordneten, die nur ihrem Gewissen verpflichtet und an Weisungen nicht gebunden sind. Trotzdem ist die Absurdität, zu der es immer wieder kommt und die uns in dieser Legislaturperiode wohl noch öfter begegnen wird, schon durch das Grundgesetz vorprogrammiert. Es beinhaltet auf der einen Seite den Satz, dass der Bundeskanzler die Richtlinien der Politik bestimmt. Mit Bezug auf die Rentenpolitik würde das heißen, dass er festlegt, wie das Rentensystem in Zukunft funktionieren soll. Das kann er aber nur, wenn er das Parlament, das die nötigen Gesetze „beschließen“ soll, unter Kontrolle hat. Und das wiederum funktioniert eben nur mit einer disziplinierten Koalition.

    Aber genau dieses Prinzip setzt die Gewaltenteilung außer Kraft. Das Parlament sollte in einer parlamentarischen Republik die Gesetze, die die Regierung einbringt, nicht nur beschließen, es muss selbst die Initiative haben. Im Parlament sitzen die Volksvertreter, sie müssen in einer solchen Sachfrage um Kompromisse und Mehrheiten ringen – ihrem Gewissen verpflichtet. Dann wäre es gar kein Problem, wenn dabei ein Gesetz herauskommt, das eben eine Mehrheit im Parlament hat und nicht exakt den Vorstellungen von Parteiführungen entspricht.

    Die Regierung muss auch mit Gesetzen leben, die beschlossen wurden, bevor sie selbst durch die Wahl des Kanzlers im Parlament ins Amt kam. Umso mehr sollte sie mit den Gesetzen zurechtkommen, die von dem Parlament geschaffen und beschlossen wurden, das sie eingesetzt hat. Leider läuft es im Moment umgekehrt. Ohne so richtig zu verstehen, was hier eigentlich schief läuft, wendet sich das Publikum mit Grauen ab.

    Notwendig wäre eine Stärkung des Parlaments. Dort müssen die Gesetze ausgehandelt werden, die mehrheitsfähig sind. Geheime Abstimmungen sollten der Normalfall sein: Dann können alle Abgeordneten nach ihren Überzeugungen und ihrem Gewissen abstimmen. Auch dann wird es ganz selbstverständlich sein, dass Abgeordnete den Experten ihrer Fraktion vertrauen, aber es wäre auch möglich, dass Gesetze mit wechselnden Mehrheiten zustande kommen. Die aktuellen großen Beispiele zur Wehrpflicht und zur Rente zeigen, dass die Ergebnisse wahrscheinlich nicht schlechter wären als das, was eine Koalitionsführung als Kompromiss auskungelt, und vermutlich käme man sogar schneller zu Ergebnissen.

    Leider besteht auch in der Öffentlichkeit wenig Neigung, einmal grundsätzlich über die Fehler des politischen Prozesses nachzudenken. Man kommentiert genüsslich das Scheitern und fordert Führungsstärke und Disziplin, und man merkt dabei nicht, dass man mit dieser Art Kommentierung den falschen Konsens über ein „funktionierendes Regieren“ reproduziert.

    Man fragt sich, wie sehr diese Praxis noch scheitern muss, bevor Politik und Öffentlichkeit bereit sind, grundsätzlich über eine Reform des Systems zu diskutieren.

  • Gewaltenteilung in Deutschland? Es ist kompliziert.

    Gewaltenteilung in Deutschland? Es ist kompliziert.

    Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

    Die Gewaltenteilung ist ein wichtiger Bestandteil der Verfassung einer jeden parlamentarischen Republik. Das hat wohl fast jeder irgendwann in der Schule gelernt. Gewaltenteilung besagt, dass die politische Macht nicht bei einer einzigen Institution oder gar Person liegt, sondern geteilt wird, sodass autoritäre oder gar diktatorische Herrschaft unmöglich wird. Die klassische Gewaltenteilung ist die zwischen Legislative, Exekutive und Judikative: Die Legislative erarbeitet und beschließt allgemeine Gesetze, die die Exekutive dann auf die konkrete politische Situation anwendet und in deren Rahmen sie ihre politischen Pläne umsetzt. Die Judikative kontrolliert, ob sie das richtig macht und ab die Legislative mit den Gesetzen auch im Rahmen der Verfassung handelt.

    Wie steht es nun um die Gewaltenteilung in Deutschland? Es ist kompliziert. So kommt das Wort Gewaltenteilung im ganzen Grundgesetz nicht vor und auch kein anderes Wort, das zum Ausdruck bringen würde, dass die Entscheidungskompetenzen in der Bundesrepublik so unter verschiedenen Gremien aufgeteilt werden würden, dass diese sich gegenseitig in der Macht begrenzen und kontrollieren würden.

    Der richtige Platz für diese Bestimmung wäre der Artikel 20, in dem im Absatz 2 immerhin die drei Gewalten der Republik genannt werden, wenn auch etwas verschämt.

    Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

    Artikel 20 Absatz 2 GG

    Da ist von der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung die Rede. Eine „Gewalt“ ist also nur eine der Drei, das heißt, nur eine hat Macht.

    Wer gibt die Gesetze?

    Wer aber ist die „Gesetzgebung“, wer gibt in Deutschland die Gesetze? Die Frage klingt trivial, denn wir haben in der Schule gelernt: die Legislative, das ist in Deutschland der Bundestag. Man möchte also geradewegs antworten: Der Bundestag, und in den Bundesländern eben die Landesparlamente, auch wenn das mit den täglichen Beobachtungen nicht so recht übereinstimmen mag, berichten doch die Medien fast täglich und ohne Bedenken, dass „das Kabinett“ also die Regierung, mithin die „vollziehende Gewalt“ ein Gesetz „auf den Weg gebracht“ oder gar „beschlossen“ oder „verabschiedet“ habe, hin und wieder mit der Fußnote versehen, dass der Bundestag noch zustimmen müsse.

    Diese Praxis, die man vielleicht für eine kritikwürdige Routine des politischen Betriebs halten möchte, ist tatsächlich im Grundgesetz schon angelegt. Denn wenn man darin nach der Antwort auf die Frage sucht, wer denn dieser Gesetzgeber sei, wo der Ort der Gesetzgebung zu finden wäre, muss man lange suchen und ist am Ende einigermaßen verwirrt.

    Schon in dem etwas kleinteiligen und langen Artikel 23, der 1992 neu geschrieben wurde und die Integration der Bundesrepublik in Europa beschreibt, wird man stutzig: da kommt nämlich plötzlich ein Akteur ins Spiel, der sich keiner der drei Gewalten zuordnen lässt: „der Bund“. Der kann z.B. „Hoheitsrechte übertragen“ wenn auch „mit Zustimmung des Bundesrates“ – nicht etwa des Bundestages. Auch die weiteren Formulierungen dieses Artikels, der wie gesagt, erst spät ins Grundgesetz eingefügt wurde und somit auch schon die politische Praxis reflektiert, verwirren den, der meint, das Parlament müsse in Gesetzgebungsfragen doch entscheidend sein. Der Bundestag könne Klage erheben, wenn gegen das Subsidiaritätsprinzip verstoßen würde, der Bundestag würde bei Angelegenheiten der Europäischen Union „mitwirken“, die Regierung habe ihn zu „unterrichten“, sie gibt dem Bundestag „Gelegenheit zur Stellungnahme“. Geradezu verräterisch ist dann der folgende Satz

    „soweit im übrigen der Bund das Recht zur Gesetzgebung hat, berücksichtigt die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesrates“.

    Artikel 23 Absatz 5 GG

    Hier taucht dieser mysteriöse Akteur „Bund“ als Gesetzgeber auf, und er scheint eher mit der Bundesregierung als mit dem Bundestag identisch zu sein, denn letzterer taucht in dem Satz nicht auf, wohl aber die Bundesregierung, die immerhin anhört, was der Bundesrat (als Vertreter nicht etwa der Landesparlamente, sondern „der Länder“, die ebenso mysteriöse Akteure sind wie „der Bund“) beizusteuern hat.

    Wer ist „der Bund“?

    Wer aber ist nun „der Bund“? Er taucht im Grundgesetz immer wieder auf, wenn von der Gesetzgebung, vom Autor der Gesetze die Rede ist, aber nirgends wird er definiert, ganz im Gegensatz zu denen, von denen man eigentlich meint, dass sie sich die Macht zu teilen haben.

    Denn tatsächlich wird zunächst über viele Seiten über den Bundestag gesprochen. Man erfährt, dass er gewählt wird, für wie lange, wann er zusammentritt. Man erfährt, dass er einen Präsidenten, Stellvertreter und Schriftführer wählt und sich eine Geschäftsordnung gibt, dass er öffentlich verhandelt und dass es Berichte gibt. Die erste Aufgabe, die genannt wird, ist die Wahlprüfung. Der Bundestag kann die Anwesenheit von Regierungsmitgliedern „verlangen“, hingegen hat die Regierung das Recht, an seinen Sitzungen teilzunehmen.

    Es folgt eine Aufzählung von verschiedensten Ausschüssen, die der Bundestag bildet, außerdem hat er einen Wehrbeauftragten. Schließlich erfährt man auch noch, dass Menschen, die sich um einen Sitz im Bundestag bewerben, Anrecht auf Urlaub haben.

    Was man in dem ganzen Abschnitt des Grundgesetzes über den Bundestag nicht findet, ist die Aussage, dass er der Gesetzgeber sei.

    Nach den 21 Artikeln zum Bundestag folgen zwei Abschnitte mit insgesamt 12 Artikeln zu Bundesrat und Bundespräsident, bis es um die Bundesregierung geht, die aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern besteht. Hier steht im Artikel 65 der vielzitierte und zugleich nebulöse Satz, dass der Bundeskanzler die „Richtlinien der Politik“ bestimmt. Nebulös ist der Satz, weil unklar ist, was „die Politik“ ist. Gehört die Gesetzgebung zur Politik? Wenn ja, dann wäre der Bundeskanzler innerhalb der Gesetzgebung die maßgebliche Instanz. Nach allgemeinem Verständnis dessen, was Gewaltenteilung bedeutet, müsste die Bundesregierung aber nicht so sehr Gesetzgeber sein als vielmehr sozusagen der Kopf der vollziehenden Gewalt. Das ist sie, wie man später erfährt, auch, aber sie ist noch weit mehr als das.

    Ist der Bundeskanzler der Gesetzgeber?

    Es scheint so, als ob das Grundgesetz bereits festlegt, dass nicht etwa das von allen gewählte Parlament der Gesetzgeber ist, sondern der vom Parlament gewählte Bundeskanzler, unterstützt von den von ihm bestimmten Bundesministern. Bedenkt man, dass der Bundeskanzler gerade nicht in einer allgemeinen und unmittelbaren Wahl vom Volk gewählt ist, hat man hier ein Problem der demokratischen Legitimation. Dieses wird verstärkt dadurch, dass bei der Bundestagswahl durch das Spitzenkandidatenprinzip zwar den Wählern bereits bekannt ist, wer von den Parteien zum potentiellen Kandidaten bestimmt ist, dass der Demos aber auf die Auswahl dieser Leute keinen direkten Einfluss nehmen kann.

    Immerhin, der Bundestag wählt den Kanzler, ohne Aussprache, und er kann ihm das Misstrauen aussprechen, indem er einen neuen Kanzler wählt.

    Aber vielleicht reicht die Macht des Kanzlers gar nicht so weit? Immerhin gibt es ja dann noch einen ganzen Abschnitt zur „Gesetzgebung des Bundes“. Wer hofft, hier nun doch noch eine klare Gewaltenteilung zu finden, wird allerdings enttäuscht. Nachdem dort zunächst ausführlich unterschieden wird, für welche Themen „der Bund“ die Gesetzgebungskompetenz hat und für welche „die Länder“ zuständig sind, hofft man weiter umsonst, zu erfahren, wer denn dieser „Bund“ nun ist. Das bleibt weiter nebulös, offenbar ist es irgendwie ein Konglomerat aus Regierung, Bundestag und Bundesrat. Alle drei haben das Recht, Gesetzesvorlagen einzubringen, wobei schon erstaunlich ist, dass es eine umfassende Vorschrift gibt, wie mit den Vorlagen der Regierung verfahren werden soll, eine weitere für die Vorlagen des Bundesrates (der ja „die Länder“, genauer, deren Regierungen, vertritt) – aber keine Beschreibung des Vorgehens bei Vorlagen, die tatsächlich „aus der Mitte des Bundestages“ kommen. Das entspricht natürlich ganz der gewohnten Praxis, dass die Gesetze meist von der Regierung kommen. Was dem Bundestag bleibt, ist, die Gesetze zu beschließen. Bekanntlich heißt das zumeist, dass die „Regierungskoalition“ (auch so ein Wort, das klar macht, dass es praktisch keine Gewaltenteilung gibt) nach Lesungen dem im Wesentlichen zustimmt, was sich die Regierung ausgedacht hat. Die Debatte besteht darin, dass Abgeordnete der Regierungsparteien den Entwurf verteidigen, während Abgeordnete der Opposition, ohne Wirkung, den Entwurf kritisieren. Eine Gestaltung der Gesetzesvorlagen, womöglich eine grundsätzliche und vor allem ergebnisoffene Diskussion über die Regierungsideen findet nur selten statt. Die entscheidende Instanz der Gesetzgebung ist die Regierung, und die ist gerade nicht der frei gewählte Repräsentant des Demos – wenn überhaupt, wäre das das Parlament.

    Hat doch immer funktioniert…

    Man könnte nun sagen: Na und, das hat doch immer gut funktioniert. Warum sollte uns interessieren, was sich Staatstheoretiker und politische Philosophen vor langer Zeit mal als Prinzipien einer Republik, die der Demokratie verpflichtet ist, ausgedacht haben? Tatsächlich hat man ja den Eindruck, dass sich die meisten Menschen und die Öffentlichkeit einen starken Kanzler wünschen, der die Gesetzgebung genauso im Griff hat wie die alltägliche Durchsetzung seiner politischen Ziele.

    Andererseits aber wächst die Unzufriedenheit mit der Politik überhaupt, und kaum jemand fühlt sich von denen, die er gewählt hat, gut vertreten. Wie die vorstehenden Überlegungen gezeigt haben, liegt das an Konstruktionsfehlern zur Gewaltenteilung, die in der Urschrift des Grundgesetzes angelegt waren. Diese führen dazu, dass Gesetze nicht von Volksvertretern ausgehandelt werden, sondern als Regierungsvorlagen ins Parlament eingebracht und dort entsprechend der Mehrheitsverhältnisse verabschiedet werden.

    Das Gezerre um das neue Wehrdienstgesetz war ein gutes Beispiel dafür. Statt die strittigen Punkte offen im Parlament zu debattieren, wurde so lange in Hinterzimmern herumgekungelt, bis man meinte, das Gesetz durchbringen zu können, weil Regierung und Fraktionsspitzen sich einig waren und die Fraktionsführungen ihre Mannschaften auf Kurs hatten. So gewinnt man in der Öffentlichkeit und am Stammtisch nicht das Gefühl, dass hier ein guter Kompromiss oder gar ein tragfähiger Konsens gefunden wurde, der an die Stimmung in der Gesellschaft anschließt.

    Was wir heute brauchen, ist deshalb der Mut zu einer gesellschaftlichen Debatte zu einer Verfassungsreform. Das Parlament muss als Gesetzgeber gestärkt werden und mit ihm die Freiheit der Abgeordneten. Der Bundestag wäre dann der Ort, nicht ritualisiert debattiert und dann beschlossen wird, was die Regierung schon beschlossen hatte, sondern wo gesetzliche Regelungen wirklich gestaltet und wo um die Regeln der Gesellschaft gerungen wird. Darin würden sich die Bürger wiederfinden, da würden sie sich vertreten fühlen. Das wäre die Chance, die Kluft zwischen Demos und politischer Klasse wieder zu schließen.

  • Die schwarze Grün-Paranoia

    Die schwarze Grün-Paranoia

    Wer als braver Parteien-der-Mitte-Wähler morgens die Zeitung aufschlägt, abends die Nachrichten im TV anschaut oder durch Facebook & Twitter/X scrollt, bekommt seit Wochen die „frohe“ Botschaft verkündet = die Grünen sind unfähig oder gar pfui und an die Regierung darf man diesen desolaten Haufen schon mal gleich überhaupt nicht lassen, will man als deutscher Steuerzahler nicht Gefahr laufen, dass der Wir-steigern-das-Bruttosozialprodukt-Karren vollends gegen die Wand gefahren wird. Garniert mit ein paar Firmeninsolvenzen und Ankündigungen von Mittelständlern, ihre Produktion demnächst ins kostengünstigere Ausland zu verlagern, entsteht beim um seinen persönlichen Wohlstand bangenden und von diffusen Abstiegsängsten geplagten Bürger allmählich der Eindruck, wir befänden uns kurz vor dem Rückfall ins Zeitalter des Naturaltauschs. Als ob das für sich alleine genommen nicht schon alarmierend genug ist, sind die Grünen ebenfalls verantwortlich dafür, dass wir die Einwanderung in unser schönes Land nicht besser in den Griff bekommen, weil Linke sich halt lieber mit Gendern als mit richtigen Problemen beschäftigen. Aus dem ursprünglichen Quartett, das mir als notorischem Wechselwähler bisher für mein Kreuzchen zur Verfügung stand, wird also 1 Akteur rausgemobbt, und übrig bleibt ein Trio, das sich aus Union, FDP und SPD zusammensetzt. Da die Liberalen – unterstellt, sie schaffen überhaupt den Sprung über die 5-Prozent-Hürde – in 2025 nicht für die Mehrheitsbeschaffung benötigt werden, gibt’s wenig Grund, sie am 23. Februar zu wählen (es sei denn, man ist ein Libertärer, der mehr Musk & Milei wagen möchte). Dann sind es plötzlich nur noch 2, zwischen denen ich mich entscheiden darf. Und da diese 2 mit einiger Wahrscheinlichkeit zum 127sten Mal miteinander koalieren werden, ist es eigentlich egal, wohin mein Würfel fällt; denn sowohl mit CDU als auch SPD erhalte ich am Ende ne (klitzekleine) Groko. Nur das Personal wird ein anderes sein als bei der letzten Auflage dieses immerwährenden deutschen Schauspiels.

    Immer vs. bisher

    Nun wäre das Grünen-Bashing nur halb so schlimm, wenn wir es in die Rubrik „Wahlkampfgeklingel“ einsortieren könnten. Jede Partei versucht, sich von den anderen abzugrenzen, jede stellt nen eigenen Kanzlerkandidaten auf, jede träumt von der eigenen Mehrheit. Wenn dann am Abend des 23. Februar die ersten Hochrechnungen über die Bildschirme flimmern, alle Parteien feststellen, dass es mal wieder zur alleinigen Mehrheit nicht gereicht hat und zwangsläufig eine Koalition geschmiedet werden muss, wenn man das Land regieren möchte, wird auf den Aschermittwochskater rasch Ernüchterung folgen, alle 4 Spieler des Parteien-der-Mitte-Quartetts haben sich wieder lieb, setzen sich an einen Tisch und loten in Sondierungsgesprächen Gemeinsamkeiten für eventuell anschließende Koalitionsverhandlungen aus. So war es bisher immer nach Bundestagswahlen.

    Jedoch liegt die Betonung dieses Mal mehr auf „bisher“ als „immer“. Denn im Unterschied zu bisher gibt es 2025 zwei Besonderheiten:
     Die AfD schickt sich an, zweitstärkste Kraft im kommenden Bundestag zu werden
     Das Grünen-Bashing der Union (und hier speziell aus den Reihen ihres kleinen süddeutschen Ablegers) ist um den Faktor 10 schriller als gewöhnlich in Wahlkampfzeiten.

    Jetzt fragt man sich als braver Parteien-der-Mitte-Wähler zweierlei:
    (1) Warum wird, ohne erkennbare Not, die mögliche Partnerauswahl von 2 (SPD & Grüne) auf 1 (SPD) eingeschränkt?
    (2) Was passiert, falls sich Union und SPD nicht einigen können? Werden die Grünen dann doch wieder über Nacht salonfähig, oder liegt für diesen Fall ein Geheimplan im Safe des Konrad-Adenauer-Hauses verborgen?

    Anti-grün Argumente überzeugen nicht

    Auch durch intensives Zeitunglesen (Publikationen verschiedener Couleur, um nicht Gefahr zu laufen, mich vom linksgrünen Mainstream indoktrinieren zu lassen) und Studium VIELER Facebook-Beiträge ist es mir nicht gelungen, 1 plausiblen Grund für die neue schwarze Grün-Paranoia zu entdecken. Staatstragender – für Konservative eigentlich ein superwichtiges Kriterium – als die aktuellen Grünen geht’s doch kaum noch. Im Vergleich zu Robert Habeck mutet selbst Olaf Scholz wie ein Hasardeur an, von den Polit-Hallodris Linder & Söder ganz zu schweigen. Wer verkörpert den Die-Ukraine-muss-siegen-Gedanken glaubwürdiger als Anton Hofreiter? Wann hat man von den Grünen in den letzten Jahren irgendwas anti-europäisches oder gar „Wir müssen raus aus der NATO“ gehört? Habeck regt mittlerweile sogar eine deutliche Aufstockung des deutschen Wehretats an, damit wir im Erlebnisfall unserer Bündnispflicht nachkommen können. Und diese, vollumfänglich auf dem Boden der FDGO stehende, Partei soll nun der alleinige Auslöser der deutschen Tristesse sein? Wer jenseits von Hardcore-Konservativen soll dieses Märchen glauben? Ja ja, das gescheiterte Heizungsgesetz – echt jetzt? Wie viele Gesetzesvorhaben haben denn die 4 Kabinette Merkel in den Sand gesetzt, ohne dass der CDU deshalb die Regierungskompetenz abgesprochen wurde?

    Das Argument, die Union erziele nur mittels STRIKTER Abgrenzung zu den Grünen ein gutes Wahlergebnis, überzeugt nicht. Zum einen ist die Schnittmenge der beiden Wählermilieus groß, zum anderen dümpeln CDU& CSU in den Prognosen seit Monaten bei knapp über 30 Prozent. Dass man in den verbleibenden knapp 7 Wochen bis zum Stichtag da weitere 10 Punkte durch Grünen-Bashing drauflegen kann, glaubt außerhalb von Kloster Seeon niemand ernsthaft. Ebenfalls die Erklärung, Schwarz-Grün führe unweigerlich zu Hellblau, ist zu kurz gedacht. Das passiert nur dann, falls Schwarz und Grün sich gegenseitig blockieren, mehr zanken als gestalten und sich öffentlich beschimpfen. Wenn respektvoll miteinander umgegangen wird und seriöses Regieren im Vordergrund steht, ist Schwarz-Grün genauso ne valide Option wie Schwarz-Rot (zur Erinnerung: am kakophonsten ging’s im Kabinett Merkel 2 zu. Damals hieß der Partner: FDP). Warum sollte auf Bundesebene nicht das gelingen, was in den Ländern Ba-Wü, NRW und S-H ganz passabel klappt?

    Zahlen ermöglichen 3 Farbkombinationen

    Wären heute Wahlen, käme es zu diesen Ergebnissen:
     CDU/CSU: 31,1%
     AfD: 19,1
     SPD: 16,0
     Grüne: 13,8
     BSW: 5,2
     FDP: 3,7
     Linke: 3,1
     FW: 1,8
     Sonstige: 6,2%
    Quelle: https://dawum.de/Bundestag/

    [Besonderheit: DAWUM wertet kontinuierlich die Befragungen von 7 Instituten aus, gewichtet die Prognosen anhand der Anzahl der Teilnehmer und errechnet den Mittelwert].

    Dies führt zu folgender Sitzverteilung:
    Union: 230
    AfD: 141
    SPD: 118
    Grüne: 102
    BSW: 39
    Quelle: https://dawum.de/Bundestag/

    [Der neue Bundestag ist kleiner als der momentane = in Zukunft nur noch 630 Sitze. Falls FDP und Linke beide draußen bleiben sollten, reichen bereits 43% der Stimmen, um die Mehrheit im Parlament (316 Sitze) zu erzielen].

    Wie man unschwer erkennt, sind 3 Zweierkonstellationen theoretisch (praktisch natürlich auch) möglich:
    (A) Schwarz-Hellblau
    (B) Schwarz-Rot
    (C) Schwarz-Grün

    Da (A) mit einer Brandmauer versehen ist und (C) immer mehr verunsödert wird, bleibt als einzige Option nur (B). Was aber, wenn die SPD Steuern für die Reichen erhöhen, die Schuldenbremse aussetzen, Mindestlohn & Bürgergeld anheben und schnell Frieden mit Moskau schließen will (und zudem wenig Bock hat, zum 127sten Mal den Juniorpartner zu spielen)? Falls also diese Gespräche platzen sollten -> was dann? Kehrtwende um 180° – das ganze Antigrün-Gerede Schnee von gestern? Oder weitere Neuwahlen (bis das Ergebnis endlich passt) oder dann doch der Abriss der Brandmauer? Weil ja Rechtspopulisten/-extreme eingehegt in ein konservatives Kabinett gar nicht so schlimm sind (und in Regierungsverantwortung selbstverständlich entzaubert werden)? Rubrik: 1933 lässt grüßen.

    Paranoia im Verein mit bajuwarischem Führungsanspruch

    Da die oben genannten Argumente allesamt nicht ausreichen, um als braver Parteien-der-Mitte-Wähler das momentan recht exzessiv demonstrierte Grünen-Mobbing zu begreifen, bleiben 2 Erklärungsansätze:
    (1) Die Konservativen sind bei ihrer Öko-Impression in den 80-ern hängengeblieben. Damals beherrschten selbstgestrickte Pullover, unrasierte Frauenbeine, Anti-AKW-Demonstrationen, Sitzblockaden vor Endlagern, pazifistische Ostermärsche und der im Parlament Turnschuh tragende Joschka Fischer das Bild. Seitdem hat sich jedoch VIEL bei den Grünen geändert. Kaum vorstellbar, dass Robert Habeck heutzutage Seite an Seite mit Gert Bastian gegen den NATO-Doppelbeschluss zu Felde zöge, oder gemeinsam mit Petra Kelly „Schwerter zu Pflugscharen“ anstimmt.
    (2) Es geht gar nicht so sehr um anti-grün, sondern mehr um die Pflege 1 bajuwarischen Egos. Gemäß dem Motto: Wenn ich nicht Kanzler sein kann, dann diktiere ich zumindest die Bedingungen, unter denen diese Kanzlerschaft stattfinden darf. Völlig egal, ob ich vor kurzem noch Bäume umarmt habe.

    Am wahrscheinlichsten ist dabei der Mix aus (1) + (2) = ein Hybrid zwischen schwarzer Grün-Paranoia und gekränktem bayerischen Selbstwertgefühl, das in einen destruktiven Führungsanspruch umgeschlagen ist. Rubrik: Fragt mal Herrn Laschet.

    Wollen wir für das Wohlergehen unseres Landes hoffen, dass im Frühjahr eine stabile Regierung zustande kommt, die im Anschluss intern geräuscharm die gesamte Legislaturperiode überdauert. Ob die Farbkombination Schwarz-Rot oder Schwarz-Grün lautet (Schwarz alleine wird es nicht, und ebenfalls Schwarz-Gelb ist – Stand heute – ausgeschlossen), ist dabei zweitrangig. ALLES ist besser als Faschisten in Regierungsverantwortung!

  • Das Ende der Ära Merkel

    Das Ende der Ära Merkel

    Die Ära Angela Merkel ist zu Ende. Man kann es richtig finden oder falsch, man kann es bedauern oder sich hämisch darüber freuen. Aber eins ist seit gestern Abend klar: Wer starke Parteien in der Mitte will, wer eine stabile Regierung wünscht, die von den ausgleichenden Parteien des konservativ-sozialdemokratisch-liberalen Spektrums dominiert wird, der kann heute nur noch hoffen, dass Angela Merkel morgen – buchstäblich morgen – ihren Rücktritt erklärt, wenigstes definitiv bekanntgibt, dass sie zur nächsten Bundestagswahl nicht mehr antritt. Und mit ihr die Ministerinnen und Minister, die das Fehlschlagen des Projekts „Wir schaffen das“ mit zu verantworten haben.

    Ein Neuanfang ist nötig – schnell

    Man mag immer wieder beteuern, dass Merkel vor einem Jahr keine andere Wahl gehabt hätte, als die hunderttausenden Flüchtlinge ins Land zu lassen. Man kann laut und tausendfach wiederholen, dass es ein Akt notweniger humanitärer Hilfe gewesen sei. Selbst wenn das wahr wäre, würde an einem schnellen personellen Neuanfang in den Regierungsparteien kein Weg vorbei führen. Denn Demokratie ist nicht in erster Linie ein Spiel von Fakten und Nutzenseffekten, sondern von Vertrauen – vor allem von Vertrauen in die Zukunft. Und dieses Vertrauen ist verloren gegangen.

    Keiner kann von sich behaupten, dass er die Sache vor einem Jahr besser gemacht hätte als Merkel und ihre Leute. Aus heutiger Sicht ist klar, dass die Kanzlerin Fehler gemacht hat. Natürlich gab es Alternativen. Das unkontrollierte Chaos hätte verhindert werden können, ohne dass die Humanität auf der Strecke geblieben wäre. Auch das Chaos war inhuman, die Überlastung der Ehrenamtlichen, die Unsicherheit und die Ungewissheit bei den Flüchtlingen, die Eskalationen von Köln, die brennenden Flüchtlingsheime. Eine moderne Gesellschaft kann Humanität nur durch geordnete Verfahren sichern, ohne diese wird Humanität zum Strohfeuer, dem die Enttäuschung folgt, wenn die kalte Asche durch die trüben Straßen treibt.

    Die Einreise nicht in geordneten Bahnen einschließlich Registrierung, Überprüfung und kontrollierter Unterbringung organisiert zu haben, das ist das große Versagen der Regierung. Ein paar Interviews mit Beschwörungsformeln reichen da nicht aus.

    Und am Ende haben wir es nicht geschafft. Wir haben stattdessen einen faulen Kompromiss mit einem Autokraten geschlossen, der die Demokratie im eigenen Land aushöhlt, der uns nun in der Hand hat. Und der es auf diese Weise schafft, unsere eigenen demokratischen Prinzipien in Gefahr zu bringen, wie die Erklärung des Regierungssprechers zur Armenien-Resolution gerade gezeigt hat.

    Nichts ist geschafft beim Flüchtlingsproblem

    Und wir sind in keiner Weise darauf vorbereitet, dass sich schon bald von neuem Flüchtlinge, aus welchem Grund und aus welcher Region dieser Welt auch immer, zu uns auf den Weg machen. Nichts ist heute besser vorbereitet als vor einem Jahr. Im Gegenteil: die Bereitschaft zur Willkommenskultur ist aufgebraucht. Es wird keinen freudigen Empfang am Bahnsteig mehr geben, es wird nur noch geringe Bereitschaft geben, sich aufzuopfern für die armen Menschen, die da zu uns kommen könnten.

    Der Grund ist allein, dass die Bundesregierung es nicht geschafft hat, ihrem „Wir schaffen das“ energische, klare Verfahren und Regeln zur Unterbringung, Registrierung, zur Kontrolle und nötigenfalls Abschiebung folgen zu lassen. Bis heute ist nicht zu sehen, wie diese Regierung die Herausforderung einer erneuten Öffnung der europäischen Außengrenzen meistern wollen würde.

    Der Kanzlerin und der Regierung, wie sie heute ist, traut das auch niemand mehr zu. Und ohne ein solches Vertrauen ist keine Führung möglich, die notwendig wäre, um nachhaltig das Notwendige zu tun. Deshalb hilft nur ein schneller Neuanfang mit Leuten, die bisher in der zweiten oder dritten Reihe standen. Man kann nur hoffen, dass es dieses Personal in den Ländern gibt, und dass es sich jetzt mutig und selbstbewusst zu Worte meldet. Merkel könnte der Stabilität der Demokratie einen letzten Dienst erweisen, wenn sie diese Mutigen durch einen schnellen richtigen Schritt zurück in die zweite Reihe unterstützt.

    Lesen Sie die letzte Kolumne von Jörg Phil Friedrich: So macht man die AfD stark.

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  • Ein schauriges Spiel

    Die Entfernung zwischen Politik und Alltag, zwischen Politikern und Bürgern, wird oft beklagt, aber zumeist bleibt diese Klage abstrakt. Wir werfen den Abgeordneten und den Regierungsmitgliedern vor, keine Ahnung von unserem Leben und unseren Problemen zu haben – aber das bleibt im Ungefähren. Hier und da lässt sich so eine Behauptung, wenn sie mal konkret gemacht wird, auch auf einfache Weise widerlegen. Das beste Beispiel ist das Interview von Angela Merkel bei Anne Will. Da konnte die Kanzlerin auf den Vorwurf, sie wüsste vielleicht nicht, wie die Probleme vor Ort wirklich aussehen, schlicht erwidern, dass sie da schon im Bilde sei – wer wollte da streiten?

    Die Distanz zwischen Bürgern und Politik lässt sich aber auch ganz konkret erleben, und zwar ausgerechnet an einer Stelle, an der die Menschen von der Straße dem politischen Geschehen ganz nahe kommen sollen: Beim Besuch einer Plenarsitzung im Bundestag.

    Personalien und Sicherheitscheck

    Im Plenarsaal im Bundestag sind oben so genannte Zuschauertribünen installiert, von denen aus man die Debatten der Abgeordneten sozusagen hautnah erleben können soll. Man kann von oben auf die Politiker herab sehen, aber selten führt eine Redewendung so sehr in die Irre. Umso näher man den Politikern kommt, desto mehr Entfernung wird nämlich aufgebaut.

    Es beginnt schon mit der Planung des Besuchs. Glauben Sie nicht, liebe Leser, dass Sie bei einem Besuch der Hauptstadt spontan mal zu Ihren Freunden sagen können: „Lasst uns doch mal einen Blick in den Bundestag werfen und den Politikern beim Debattieren zusehen!“ – Weit gefehlt: Schon Monate vorher müssen Sie Ihren Besuch beim Besucherdienst des Bundestages anmelden – und zwar mit genauer Teilnahmeliste einschließlich der Personalien und Personalausweisnummern aller Teilnehmer.

    Benehmen Sie sich!

    Wenn Sie sich dazu entschlossen haben, bekommen Sie eine genaue Vorgabe, zu welchem Zeitpunkt Sie sich mit Ihrer Gruppe am Bundestag einzufinden haben. Aber Sie können da nicht so einfach reinspazieren. Bereits im gehörigen Abstand vor dem Gebäude sind Container für den Sicherheitscheck aufgebaut. Dort werden Sie kontrolliert wie vor einem Interkontinentalflug am Frankfurter Flughafen. Personalien werden abgeglichen, gleichzeitig werden Sie darauf vorbereitet, dass von hier ab alles nur noch hochgradig diszipliniert weitergeht. „Stellen Sie sich dort auf!“, „Sammeln Sie sich da!“, „Warten Sie dort, bis Sie abgeholt werden!“

    Unter straffer Führung mit klaren Kommandos gelangen Sie auf die Zuschauerebene. Dort müssen Sie natürlich alles Gepäck, das Sie dabei haben, sowie Ihre Mäntel und Jacken abgeben – auch wenn gerade alles kontrolliert worden ist. Nun kommt der Höhepunkt der Prozedur: Sie erhalten eine Einweisung, wie Sie sich von dem Moment an zu benehmen haben, in dem Sie die Zuschauertribüne betreten. „Handys aus! Und wenn ich sage, aus, dann meine ich aus. Nicht lautlos, nicht Flugmodus, sondern AUS! Wenn Sie die Tribüne betreten, setzen Sie sich zügig auf die Plätze. Nicht reden, nicht lachen, nicht herumlaufen! Und nicht einschlafen! Denken Sie daran, dass auch die Zuschauertribünen gefilmt werden, was würde das für einen Eindruck machen, wenn Sie da die Augen geschlossen haben?“

    Der Einlass auf die Tribüne erfolgt immer zur vollen Stunde, verbunden mit der Anweisung, dass Sie bis zehn Minuten vor der nächsten vollen Stunde sitzen zu bleiben haben und sich dann „selbständig zu erheben haben und die Tribüne wieder verlassen“.

    Schlechte Plätze, schlechte Schauspieler, schlechtes Stück

    Dann sitzen Sie da. Sie fühlen sich wie auf den schlechtesten Plätzen eines Theaters, in dem ein schlechtes Stück mit schlechten Schauspielern gegeben wird. Ein Redner nach dem andern klettert im Fünf-Minuten-Takt auf die Bühne und hält einen Monolog. Im Falle meines Besuches dort ging es irgendwie um auswärtige Kultur- und Bildungspolitik. Im Parkett des Theaters sitzen ein paar Leute und klatschen hin und wieder. Sie reden miteinander – was Ihnen hier oben streng verboten ist. Sie schauen auf ihre Smartphones, Sie mussten Ihres ausschalten (auch wenn Sie das in einem Anflug von Verwegenheit heimlich doch nicht getan haben). Sie stehen auf, laufen raus, kommen rein, wie es ihnen gefällt – all das ist Ihnen hier oben untersagt worden.

    Was lernen Sie bei diesem Besuch? Was macht das mit Ihnen? Und was macht es mit den Politikern da unten, die oben auf den Rängen ein artiges Volk versammelt sehen, das dicht gedrängt in engen Reihen sitzt und gebannt ihren nichtssagenden, schlecht vorgetragenen, langweiligen Reden folgt?

    Warum nicht anders?

    Stellen wir uns eine Alternative vor. Klar, ein bisschen Sicherheit muss sein. Denken wir uns also, dass wir ganz ohne Anmeldung zum Bundestag hinüberschlendern, für den unwahrscheinlichen Fall, dass der Besucherandrang groß ist, wird uns eine Wartezeit angezeigt, etwa wie bei großen Attraktionen im Vergnügungspark. Wie passieren den Sicherheitscheck, der gern dem am Flughafen ähneln kann.

    Von mir aus könnten ein paar Plakate auf der Zuschauertribüne darauf hinweisen, dass man sich leise verhalten soll und die Handys bitte lautlos sein sollen. Vielleicht so, wie im Theater. Auf der Zuschauertribüne stehen ein paar kräftige Aufpasser, die sich um die paar Störenfriede kümmern, die wirklich zu viel Krach machen.

    Auf die Tribüne würden immer nur so viele Leute gelassen werden, wie eben drauf passen. Es ist ganz unwahrscheinlich, dass sich bei einer normalen Debatte (das Wort ist hier ein unpassender Euphemismus) wirklich jemand mehr als ein paar Minuten dort oben aufhält. Ich jedenfalls hatte nach 15 Minuten, spätestens nach dem dritten Redner, genug gesehen.

    Dann würden die Leute da unten auf der Bühne ihr Spiel eben nicht nur vor halbleerem Saal, sondern auch vor halbleeren Rängen aufführen. Das Kommen und Gehen auf der Tribüne würde ihnen zeigen, was das Publikum von der ganzen Inszenierung hält. Und die eine oder andere unmittelbare Unmutsbekundung würde deutlich machen, was das Volk über das ganze Spiel denkt, das da aufgeführt wird.

    Nicht „wie in der DDR“

    Um das klar zu sagen: Nein, das erinnert mich nicht an DDR-Verhältnisse. Denn als ich da oben saß, wusste ich schon, dass ich darüber schreiben würde, dass ich mir meine Empörung ganz öffentlich und ohne Gefahr von der Seele würde schreiben können. Auf die Idee wäre ich in der DDR im Traum nicht gekommen. Aber die Distanz zwischen politischer Klasse und Volk ist erschreckend – um das ganz live zu erleben, lohnt sich der Besuch des Bundestags.

    Lesen Sie auch die letzte Kolumne von Jörg Friedrich über die Freuden des Klimawandels.