Schlagwort: Schuld

  • Schuld und Verantwortung

    Schuld und Verantwortung

    Im Mai nimmt der Antisemitismus-Beauftragte des Bundes, Felix Klein (50), seine Arbeit auf. Zu diesem Zweck wird eine neue Stelle im Innenministerium geschaffen.  Klein war bisher im Auswärtigen Amt verantwortlich für die Beziehungen zu jüdischen Organisationen und Antisemitismusfragen. Der Zentralrat der Juden befürwortet sowohl Aufgabe als auch Personalie.

    Erstes Zwischenfazit ganz früh in der Kolumne: Das ist gut und war (leider) auch dringend notwendig.

    Als eine seiner ersten Amtshandlungen fordert er eine realistische Abbildung von muslimischem Antisemitismus in der Kriminalstatistik. Diese weise 90 Prozent der antisemitischen Taten Rechtsradikalen zu.

    Von Juden in Deutschland höre ich aber etwas anderes. Vor allem der muslimische Antisemitismus ist stärker, als es in der Statistik zum Ausdruck kommt.
    © Felix Klein in der WELT (nachgedruckt im Bonner General-Anzeiger, 20.04.2018)

    Ebenfalls hier völlige Zustimmung meinerseits. Eine Statistik ist nur so gut wie Infos, mit denen sie gefüttert wird. Durch eine peniblere Erfassung muslimisch initiierter Gewalt gegen Juden wird man ein exakteres Bild der Situation erhalten. Ich wage aber zu bezweifeln, dass der oben genannte Wert von 90 deutlich unter 80 fallen wird. Soll heißen: Zwei Drittel bis vier Fünftel aller antisemitischen Vorfälle sind auch bei verfeinerter Messmethode weiterhin (christlichen oder atheistischen) Deutschen zuzuordnen. Bevor wir also über „importierten Antisemitismus“ lamentieren – der ist genauso übel wie der heimische –, sollten wir deshalb erstmal unser eigenes Verhältnis zum Judentum unter die Lupe nehmen.

    Das Märchen vom christlich-jüdisch geprägten Abendland

    Das Abendland – der Ober-Antijude Luther sprach in seiner Bibelübersetzung noch von „Abend“ – hat sich, seit es christianisiert war, NIE als Nachfolger der jüdischen Glaubenslehre empfunden. Ganz im Gegenteil bildeten Christen- und Judentum stets scharf voneinander abgegrenzte Antagonisten. Dass der größte Teil der Bibel aus dem Alten Testament besteht, hinderte unsere Ururgroßväter und -mütter nicht daran, den Juden stets als fremd und unheimlich anzusehen, der älteren Religion gar okkulte Praktiken zu unterstellen. Juden wohnten in separaten Stadtvierteln, ein Großteil der Handwerke und sonstigen Berufsfelder des Mittelalters war ihnen verwehrt. Es reichten kleinste Anlässe, um den christlichen Mob in Pogromstimmung zu versetzen. Hervorragend geschildert in Feuchtwangers Romanen „Die Jüdin von Toledo“ und „Die hässliche Herzogin“. Die hatte ich Ihnen kürzlich schon zum Lesen empfohlen? Ja ja, ich weiß: Ich wiederhole mich mitunter. Aber, haben Sie es getan: also die beiden Bücher bei Amazon bestellt? Nein?! Dann sollten Sie es heute endlich tun.

    Sie wurden, weil sie den Fernhandel und das Bankwesen beherrschten, geduldet. Für die Ausstellung der Toleranzedikte ließen die ständig am Rande der Insolvenz wandelnden Fürsten und Könige sie allerdings teuer bezahlen. Selbst der angeblich so liberale Alte Fritz duldete seine Juden bloß gegen Bares. Der Antijudaismus war sowohl im Katholizismus als auch im Protestantentum fest verwurzelt. Emanzipation und schrittweise Gleichberechtigung der mitteleuropäischen Juden setzten sich erst um die Mitte des 19ten Jahrhunderts durch. Allerdings startete nahezu zeitgleich die Rassenlehre ihres Siegeslauf. Dass die rein wissenschaftlich betrachtet völliger Bullshit ist, brauchen wir hier nicht zu erörtern. Die Erweiterung des seit anderthalb Jahrtausenden existierenden religiösen Vorbehalts um die Komponente des rassisch minderwertigen, semitisch Orientalen führte dazu, dass Juden nunmehr selbst durch Übertritt zum Christentum nicht mehr vom Stigma des qua vererbter Gene immerwährend böse Ränke schmiedenden Geheimbündlers loskamen. Und die neue Irrlehre wirkte schnell. Die kurze Periode der Weimarer Republik genügte, um weite Teile der deutschen Bevölkerung mit dem Bazillus des rassistisch aufgeladenen Antijudaismus, der nun endgültig zum Antisemitismus-Virus mutierte, zu infizieren. Was danach von 1933 bis 45 folgte, war gruseliger als jede Hollywood-Zombie-Apokalypse.

    Zwischenfazit 2: Bis 1945 wäre niemand auf die Idee gekommen, von gemeinsamen jüdisch-christlichen Wurzeln des Abendlands zu sprechen. Die es aber trotzdem gibt. Ohne AT kein NT. Ohne Jahwe/ Adonai/ Elohim kein „lieber Gott“ und „Vater unser“.

    Schuld ist endlich: Die Schlussstrichdebatte

    Während meinen vier Großeltern – geboren zwischen 1890 und 1910 – zumindest unterschwellig klar war, dass sie durch ihr Wegschauen Schuld auf sich geladen hatten, sie aber nicht gerne über dieses heikle Thema redeten, ging mein Vater, der das Ende von WK2 als Hitlerjunge an der Flak erlebt hatte, offen damit um. Er erzählte mir, dass er nach jahrelanger Indoktrination in Schule und beim Jungvolk wiederum einige Jahre benötigt hatte, um das gesamte Ausmaß der Nazibarbarei zu begreifen und für sich die deutsche Schuld anzuerkennen. In der damals flügge werdenden Bundesrepublik war die Aufarbeitung der Verbrechen lausig, mit Ausnahme der obersten Führungsgarnitur landete kaum jemand vor Gericht oder wurde gar zu langer Haft verurteilt.
    Zahlreiche alte Kader fanden nach schneller Entnazifizierung neue Jobs in Ministerialbürokratie, Judikative und Wissenschaft. Die Beschäftigung mit der unappetitlichen Nazi-Materie nahm erst Anfang der 60er – bewirkt durch die Hartnäckigkeit des Frankfurter Generalstaatsanwalts Fritz Bauer – endlich Fahrt auf. In der Folge kam es zu Prozessen gegen Täter aus der zweiten und dritten Reihe, wurden auch langjährige Gefängnisstrafen verhängt. Knapp zwanzig Jahre hatte es gedauert, bis man in Deutschland bereit war, die Schuld nicht nur Hitler und seinen engsten Mitstreitern zuzuordnen, sondern den Kreis derer, die sich die Hände schmutzig gemacht hatten, schrittweise zu erweitern.

    Wir haben von nichts gewusst

    Ohne sich hier nun in juristischen Spezialfragen – wie ist beispielsweise die Tätigkeit eines Personalsachbearbeiters im Reichssicherheitshauptamt im Gegensatz zur Aktivität eines SS-Wachtmanns in Bergen-Belsen zu bewerten – verlieren zu wollen, muss für die gesamte damalige Generation festgestellt werden: Schuld hatten sie ALLE auf sich geladen. »MEIN Großvater gehörte der Widerstandsgruppe Schwäbisch Hall an!«, rufen Sie mir entgegen? Noch nie davon gehört. »Die Großmutter versteckte Juden im Keller«, sagt die Dame, die neben Ihnen sitzt? Hören Sie auf damit. Wären all diese Juden tatsächlich versteckt und auf verschlungenen Pfaden außer Landes gebracht worden, hätten die Konzentrationslager leergestanden. Der deutsche Widerstand war – von den Geschwistern Scholl mal abgesehen – ein Witz. Bis auf einige wenige mutige Deutsche hat kein Mensch den verfolgten Juden Unterschlupf gewährt. Als sie abgeholt wurden, sah man wahlweise weg oder genauer hin, ob’s in ihren Häusern noch was für den armen deutschen Nachbarn zu holen gab. Die meisten waren informiert über die Internierung und was den Juden dort blühte. Wie sollte man den Holocaust auch jahrelang geheimhalten können?

    Da die deutsche Seele ja empfindsamer ist als die anderer Völker, will sie von Schuld heute nichts mehr wissen. Ich kann diese Abwehrhaltung psychologisch nachvollziehen. Wer von uns möchte schon auf ewig mit dem Stigma „Feigling, der tatenlos zusah, wie Millionen unschuldige Menschen. ermordet wurden“ gebrandmarkt sein? In den 70ern bekam ich ab der Mittelstufe durchgängig bis zum Abitur eine Megadröhnung in Faschismustheorie und -praxis verabreicht. Bis mir das leidige Thema Anfang der 80er dermaßen zum Hals raushing, dass ich damals jedem, der mit »Es muss endlich Schluss sein!« um die Ecke gekommen wäre, Applaus gespendet hätte. Ich war fürs Erste restlos bedient von all der Verantwortung, die mir die linksgrünversifften Oberstudienräte aufoktroyieren wollten. Ich war jung, wollte Party feiern und nicht 24/7 als schuldbeladener Trauerkloß mit gesenktem Kopf durchs Leben laufen. Nachdem ich als Student an einer Führung durch die Gedenkstätte Dachau teilgenommen und dort all die Bilder des Grauens gesehen hatte, setzte Mitte der 80er rasch der Prozess des Umdenkens ein. Mir war erneut bewusst geworden, welch riesige Schuld wir auf uns geladen hatten. »Schuld ist was persönliches», sagen Sie? »Kann einzig für die aktiven Täter gelten. Nicht aber für die Mitläufer und auf keinen Fall für uns Spätergeborene«, schießen Sie noch hinterher? Nun ja, hinsichtlich der jahrelangen Wegschauer sehe ich das anders, und für uns Jüngere können wir das zentnerschwere Wort Schuld gerne in Verantwortung umwandeln. Die wiegt ein bisschen leichter im Gepäck und währt dafür im Gegenzug länger. »ICH habe damit Nullkommanix zu tun. Mit der blöden Verantwortung können Sie mir den Buckel runterrutschen«, kommt nun noch aus Ihrem Mund hinterher? Spätestens jetzt haben wir einen Dissens. Denn aus seiner Verantwortung kann man sich nicht einfach davonstehlen wie ein Dieb. Wer bei der WM freudetrunken Deutschlandwimpel schwenkt, sich nach jedem Sieg hupend in den Autokorso einreiht, und es sich ansonsten auch ganz komfortabel in unserer freundlichen Republik eingerichtet hat, muss im Gegenzug auch die Schattenseite der Historie akzeptieren. Es gab halt nicht nur Goethe, Schiller und Beethoven, sondern ebenfalls Hitler, Himmler und Heydrich. »Das ist aber nicht so schön«, seufzen Sie? Klar, sind die drei Letztgenannten die Verwandten, für die man sich schämt und die man bei Uropas 100stem geflissentlich übersieht. Trotzdem gehören sie zur Familie.

    Vor der Shoa verblassen alle Vergleiche

    »Die Juden waren ja auch ein bisschen selbst Schuld an ihrem Schicksal», raunte die Generation meiner Großeltern manchmal hinter vorgehaltener Hand. »Wollten sich nicht integrieren. kontrollierten unser Finanzsystem. Kein Wunder, dass es da irgendwann krachen musste.« WAS? Die deutschen Juden hatten sich nach der Reichsgründung 1871 bis zum Ausbruch von WK1 nahezu vollständig integriert. Bürgerlicher als diese Gruppe war kaum ein anderer Bürger. Die Sache mit der Kontrolle über das Finanzsystem: Damals und heute eine frei erfundene, verleumderische Nachrede. Als ob es nicht ebenfalls jede Menge katholisch und evangelisch getaufte Bankiers und Börsianer gegeben hätte. Gesetzt den Fall: die Juden hätten sich doch nicht vollständig in den deutschen Volkskörper assimiliert: Das würde als Begründung ausreichen, sie ausrotten zu wollen? Die Argumente der Tätergeneration überzeugten mich bereits als Jugendlicher nicht. Schwieriger war es da schon mit den Relativierungen meines Vaters: »Stalin hat mehr Menschen töten lassen als die Nazis. Und auch unsere Befreier, die Amerikaner, gingen ja nun nicht gerade zimperlich mit ihren Indianern um«. Oder die Begründungen eines Onkels: »Ist dir – der du nur Frieden und Wohlstand kennst. – klar, wie sehr wir damals gelitten haben? Die ständigen Bombardements, die vielen Gefallenen an der Front, der Hunger der Nachkriegszeit?« Das fiel bei mir auf fruchtbaren Boden. Wir hatten furchtbare Verbrechen begangen, aber wir standen damit nicht alleine. Viele andere Nationen, die mit dem Finger auf uns zeigten, wiesen in ihrer Geschichte ebenfalls tiefschwarze bzw. blutrote Flecken auf. Ein schönes Gefühl: Man ist plötzlich nicht mehr alleine mit seinem schlechten Gewissen.

    Jahre später, im Verlauf eines politischen Seminars an der LMU München zum Thema Faschismus & Nationalsozialismus wurde mir allmählich die Einzigartigkeit der deutschen Barbarei bewusst. Sämtliche Vergleiche des Unvergleichbaren mit anderen Gräueltaten laufen ins Leere. Selbst wenn sie ansatzweise vergleichbar wären, greift hier die alte Regel: Kümmere dich zuerst um den Dreck im eigenen Stall, bevor du den Nachbarn ermahnst, bei sich auszumisten!

    Ob wir es nun Schuld oder Verantwortung nennen: die Shoa kann man nicht einfach ausschwitzen wie eine lästige Erkältung. Sie wird uns noch viele Jahrzehnte, eventuell sogar Jahrhunderte begleiten. Das Anerkennen unserer Schuld und der darauf aufbauenden Erinnerungskultur bildet einen integralen Bestandteil der bundesrepublikanischen DNA. Wer die Verantwortung über Bord werfen möchte, will ein anderes Deutschland. Eines, in dem der braune Bodensatz und der mit ihm sympathisierende reaktionäre Teil des Bürgertums endlich ungeniert das sagen dürfen, was Gottseidank seit 1945 nicht gesagt werden durfte.

    Nicht totzukriegende Märchen

    Wir müssen uns von drei Mythen lösen:
    (a) Dem christlich-jüdischen Abendland
    (b) Unsere Großeltern befanden sich alle im Widerstand
    (c) Dass die Juden, bevor die Flüchtlinge kamen, hier sicher lebten

    Solange ich zurückdenken kann, wurde die Kölner Synagoge von Sicherheitsdiensten – und bei Gottesdiensten zusätzlich von Polizei – bewacht. Jüdische Mitschüler und Mitstudenten fühlten sich nie hundert Prozent wohlbehütet in unserem Land, lebten ihre Religion eher diskret. Wie oft haben Sie schon Kippa und Schläfenlocken auf unseren Straßen gesehen? Nie, selten? Ich wage zu behaupten: Die meisten von uns nie. Während diese Symbole in Städten wie Antwerpen, London, New York und Chicago mit großer Selbstverständlichkeit offen zur Schau getragen werden. Machen wir uns nichts vor: Deutschland wird nach 1945 nie mehr ein Land sein, in dem sich Juden 24/7 sicher und stets willkommen fühlen. Wäre ich Jude, würde ich nach Israel auswandern bzw. hätte es schon längst getan. Und das hat nur am Rande mit dem durch die Flüchtlinge importierten arabischen Antisemitismus zu tun.

    Es ist fadenscheinig, wenn die deutsche Rechte sich einerseits den Schutz der Juden vor (muslimischen) Übergriffen auf die Fahnen schreibt, während sie andererseits den raschen Schlussstrich unter den Schuldkult fordert und Holocaust-Leugner in ihren Reihen duldet. Nicht viel besser die Linken, die unter dem Deckmantel ihrer pathologischen Israelkritik die Grenze vom Antizion- zum Antijudaismus längst überschritten haben. Klar, ist es praktikabel, den eigenen kleinen Judenhass nun auf die Flüchtlinge zu projizieren und ihnen die Schwarze-Peter-Karte unterjubeln zu wollen. Wir instrumentalisieren also die Muslime, um von unseren eigenen Versäumnissen ablenken zu wollen. Die traurige Wahrheit lautet jedoch: Wir haben seit Jahrzehnten intern ein massives Antisemitismus-Problem. Ein nicht geringer Prozentsatz der Bevölkerung glaubt mittlerweile wieder an krude Verschwörungsszenarien, in denen jüdische Unternehmen von Rothschild bis Soros weltweit die Finanzströme lenken, Politiker nach ihrer Pfeife tanzen lassen, Kriege anzetteln, Nationen in den Ruin treiben und insgeheim Umvolkungspläne schmieden. Zulasten der braven, hart arbeitenden Deutschen. Das ist in leicht abgewandelter Form die Denke unserer Weimarer Großeltern. Was im Anschluss geschah – bitte scrollen Sie fünfzig Zentimeter zurück im Text.

    Bleibt zu hoffen, dass dem neuen Antisemitismus-Beauftragten auch Befugnisse eingeräumt werden, damit dieser neugeschaffene Posten keine Placebo-Veranstaltung wird. Mir schwebt fürs Erste sowas vor wie das Recht, Bußgelder verhängen zu dürfen. Beispielsweise für geschmacklose Liedzeilen wie diese hier: „Mein Körper ist definierter als von Auschwitzinsassen“. Der Griff ins Portemonnaie tut solchen Leuten mehr weh als mediale Empörung, die sie ja ohnehin in Publicity ummünzen. Lasst Farid Bang & Kollegah eine Mio Euro Strafe für den textlichen Ausflug ins Klo zahlen. Und den doppelten Betrag vom Musiklabel beitreiben. So lernen die kleinen Gangsta-Rap-Aluhutträger, die zielgenau die antijüdischen Ressentiments ihrer Fans bedienen, am schnellsten.

    Fazit: Einerseits begrüßenswert: Das seit vielen Jahren schwelende Problem des Antisemitismus wird von Seiten der Bundesregierung endlich Ernst genommen und angepackt. Andererseits tieftraurig, dass dies überhaupt notwendig wurde.

    Weiterführende Literatur
    Heinrich Graf Coudenhove-Kalergi: Antisemitismus, von den Zeiten der Bibel bis Ende des 19. Jahrhunderts (1901. Neu aufgelegt: 1992)

  • Pflicht oder Verantwortung

    Pflicht oder Verantwortung

    Wir leben in einer Welt, in der es immer weniger Pflichten, aber immer mehr Verantwortung gibt. In einer Gesellschaft, die die Freiheit des Einzelnen in den Vordergrund stellt, sind Pflichten geradezu widersinnig. Die Wehrpflicht wurde abgeschafft, die Impfpflicht ist heiß umstritten. Ein paar Pflichten haben wir trotzdem noch: Steuerpflicht, Schulpflicht, Unterhaltspflicht (die immer mehr begrenzt wird), Sargpflicht (auch umstritten), Verkehrssicherungspflicht, Räum- und Streupflicht. Manche Pflichten entstehen sogar erst durch die Freiheit: Die Haftpflicht etwa.

    Wenn man das so zusammenträgt, ist es gar nicht so wenig, und man könnte sich fragen, ob der erste Satz dieses Textes überhaupt stimmt. Aber fest steht: Pflichten sind nicht mehr selbstverständlich, es ist Mode geworden, Pflichten in Frage zu stellen. Sie werden nicht mehr klaglos akzeptiert, der Staat, der sie aufstellt, muss sie begründen und verteidigen, oder eben abschaffen.

    Pflichten verschwinden – Verantwortung wächst

    Anders mit der Verantwortung – die wächst. Zuerst natürlich die Verantwortung für sich selbst. Jeder ist für sich selbst verantwortlich in der freien Gesellschaft. Verantwortung wird aber auch gern übertragen oder übernommen. Wir arbeiten eigenverantwortlich. Wir tragen Verantwortung – mit Freuden oder als Last. Wir handeln verantwortungsvoll.

    Wenn man das so bedenkt, dann wundert man sich, warum die Begriffe Pflicht und Verantwortung oft synonym verwendet werden, etwa in dem Text „Blut ist dicker als Wasser – Wozu verpflichtet Familie?“ von Barbara Bleisch, den ich gerade in meiner Reflexe-Kolumne besprochen habe.

    Man könnte vermuten, dass Pflichten im engeren Sinne diejenigen Aufgaben sind, die uns der Gesetzgeber überträgt, und dass alle anderen Aufgaben, deren Erfüllung uns aufgegeben ist, eben aus der Verantwortung folgen. In einer akkuraten Sprechweise würde das bedeuten, dass es eben familiäre Pflichten nicht gibt, sondern nur familiäre Verantwortung. Familie verpflichtet uns dann nicht in dem Sinne zu etwas, wie uns das Gesetz verpflichtet, wir haben in der Familie streng genommen nur Verantwortung füreinander und die Rede von der Pflicht ist nur eine stilistische, vielleicht eine, die die besondere Bedeutung der Verantwortung betont.

    Aber so einfach ist das nicht, denn es gibt doch gewaltige Unterschiede zwischen Pflicht und Verantwortung, und die wirken sich auch auf das Funktionieren von Beziehungen, z.B. in der Familie, aus.

    Zunächst mal gibt es Gemeinsamkeiten zwischen Pflicht und Verantwortung. Beide bezeichnen eine Notwendigkeit, aktiv zu werden, die nicht aus dem Subjekt selbst kommt, sondern von außen. Ob ich von mir aus eine Neigung zu der betreffenden Aktivität habe, ist unerheblich. Das gilt auch für die Selbstverpflichtung und die Selbstverantwortung. Immer sind andere im Spiel, die etwas von mir erwarten, eben z.B., dass ich zu meiner Verantwortung für mich selbst stehe. Verantwortung wird übertragen und übernommen – und diese Transaktionen setzen immer eine Wechselwirkung mit anderen Voraus. Das gilt für die Pflichten ganz genauso, wobei die zwar übertragen werden, aber nicht aktiv übernommen werden müssen – wenn eine Pflicht übertragen wird, dann hat man sie auch schon. Pflichten werden aufgegeben, die kann man nicht ablehnen, jedenfalls nicht, wenn sie rechtmäßig sind und nicht, ohne Sanktionen befürchten zu müssen.

    Zwang oder Freiwilligkeit

    Und damit sind wir schon bei den Unterschieden. Verantwortungsübernahme hat immer den Aspekt der Freiwilligkeit, man kann sich verweigern, man kann ablehnen. Pflichten sind einfach da, sie stehen im Gesetz, oder sie gehören zu den so genannten ungeschriebenen Gesetzen. Auch die sittlichen Zwänge der Gesellschaft können wir zu den Pflichten zählen. Wenn wir in einer Gesellschaft lebten, in der es nur unter Inkaufnahme allgemeiner Verachtung möglich wäre, sich einer Aufgabe zu entziehen, dann können wir sagen, dass die Erfüllung dieser Aufgabe in dieser Gesellschaft eine Pflicht ist. Pflicht hat mit Zwang zu tun.

    Verantwortung hingegen entsteht überhaupt nur aus Freiheit. Die Übernahme einer Verantwortung ist ein Akt der Freiheit – denn ich könnte die Verantwortung auch ablehnen.

    Da Pflichten erzwungen werden können, muss die Erfüllung der Pflicht direkt beobachtet und gemessen werden können. Deshalb sind Pflichten immer an konkrete Handlungen gebunden. Ich habe die Pflicht, dieses und jenes konkret zu tun, und wenn ich das mache, dann habe ich meine Pflicht erfüllt.

    Ich habe etwa die Pflicht, meine Kinder zur Schule zu schicken. Wenn die Kinder da jeden Tag auftauchen und ihre Zeit zu den angegebenen Stunden im Klassenraum absitzen, habe ich diese Pflicht erfüllt.

    Vielleicht fühle ich mich auch dafür verantwortlich, dass meine Kinder etwas lernen. Eine Möglichkeit, dieser Verantwortung für meine Kinder zu erfüllen, ist, sie zur Schule zu schicken, also der Schulpflicht nachzukommen. Es mag aber sein, dass das nicht ausreicht, es kann sogar sein, dass ich meine, dass die Schulpflicht der Absicht meiner Verantwortung abträglich ist. Eine Verantwortung kann mich in Widerspruch zu meinen Pflichten bringen. Pflichten und Verantwortung müssen nicht in Einklang stehen, und dass ich meine Pflichten erfülle, heißt nur manchmal, dass ich meiner Verantwortung gerecht werde.

    Hier klingt bereits an, dass es auch ein Verständnis von Verantwortung gibt, bei der ich die Verantwortung nicht freiwillig übernehme: Dass ich für meine Kinder und deren Gedeihen verantwortlich bin, ist auch eine gesellschaftliche Norm, die ich mir nicht aussuchen kann. Ist das nur eine sprachliche Unsauberkeit, handelt es sich genau genommen um eine Pflicht? Wir kommen gleich darauf zurück.

    Pflichterfüllung können wir messen und beobachten, und es kommt nicht darauf an, ob wir damit auch ein bestimmtes Ergebnis erreichen. Einer Impfpflicht genüge ich, wenn ich mich oder meine Kinder impfen lasse, ob wir auch wirklich gesund bleiben oder trotz Impfung krank werden, ist dafür unbedeutend.

    Pflicht und Verantwortung beobachten

    Das scheint bei der Verantwortung anders zu sein. Sagen wir etwa, dass ich selbst für meine Gesundheit verantwortlich bin, dann kommt es nicht darauf an, ob ich genau dieses oder jenes getan habe, sondern darauf, ob ich eben gesund bleibe. Es scheint also so, als ob ich auch die tatsächliche Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme messen und beobachten kann: Wenn nicht an der konkreten Handlung, die als pflichtgemäß allgemein anerkannt ist, so eben am Ergebnis.

    Aber so einfach ist es nicht. Es kann sein, dass jemand nichts für seine Gesundheit tut, sondern im Gegenteil jedes Risiko eingeht, das allgemein als gesundheitsschädlich gilt, und trotzdem gesund bleibt. Umgekehrt ist es möglich, dass jemand nach allgemein anerkannten Maßstäben gesund lebt, Sport treibt, Obst und Gemüse isst, nicht raucht und nicht säuft, und trotzdem krank wird und stirbt.

    Ob jemand verantwortungsvoll ist, ob er seine Verantwortung für etwas oder jemanden wahrnimmt, können wir also weder an der Beobachtung einer konkreten Handlung festmachen, noch am Ergebnis. Lässt es sich also gar nicht beurteilen?

    Wir haben die Antwort eben gerade schon gegeben, als wir das Beispiel der Verantwortung für die eigene Gesundheit betrachtet haben. Es kommt in der Tat nicht auf die konkrete Handlung an, wenn wir beurteilen, ob jemand Verantwortung übernimmt, aber es kommt schon darauf an, ob er handelt und wie er handelt. Verantwortliches Handeln ist begründetes Handeln zu dem Zweck, der Verantwortung gerecht zu werden. Wenn ich also sage: Ich bin für meine Gesundheit selbst verantwortlich, also lasse ich mich impfen, weil ich überzeugt bin, dass die Impfung meine Abwehrkräfte stärkt, oder ich esse Obst, auch wenn ich es nicht so mag, verzichte auf Schokolade, weil ich gute Gründe habe, anzunehmen, dass das gut ist für meine Gesundheit, dann handle ich verantwortungsvoll.

    Ebenso verhält es sich mit meiner Verantwortung für andere. Es gibt tausend Möglichkeiten, Verantwortung für die eigenen Kinder zu übernehmen, ich kann sie mit guten Gründen in eine Musikschule schicken oder sie auf der Wiese Fußball spielen lassen, ich kann ihnen Mathematik-Nachhilfe geben oder ihnen Geschichten vorlesen. Ich kann nicht alles tun, was vielleicht gut für die Kinder wäre, und schon gar nicht alles, was andere für gut und richtig halten. Aber ich kann mit gutem Gewissen das beste tun, was ich zu leisten in der Lage bin und was ich begründet für gut halte.

    Mit diesem Gedanken können wir uns wieder der Frage zuwenden, ob es auch Verantwortung gibt, die ich nicht freiwillig übernehme, sondern deren Übernahme andere, die soziale Gemeinschaft, von mir erwartet. Die Sorge für die eigenen Kinder, für die Eltern und überhaupt für die, die meine Unterstützung brauchen, gehört dazu.

    Erwartung der Anderen

    In diesen Fällen kann es sein, dass ich zwar nicht die Pflicht zu einer bestimmten Handlung habe, aber eben doch die soziale Norm besteht, dass ich mich kümmere, auf welche Weise auch immer. Wir könnten, um diese Situation von der Pflicht zu einer bestimmten Handlung einerseits und von der Verantwortung, die ich mir selbst auflade andererseits zu unterscheiden, von Verpflichtungen reden. Der Übergang von der Verpflichtung zur Verantwortung ist dabei fließend, denn oft steht hinter der Übernahme einer Verantwortung, die ich freiwillig annehme, eben doch eine gesellschaftliche Erwartung, also eine Verpflichtung.

    Eins sollte aber klar geworden sein: Es ist viel einfacher, pflichtgemäß zu handeln, als Verantwortung zu übernehmen. Bei einer Pflicht wird mir genau vorgeschrieben, was ich zu tun habe, und wenn ich das gemacht habe, was mir aufgetragen wurde, dann habe ich meine Pflicht erfüllt, egal, ob das Ziel, das beabsichtigt wurde, erreicht ist, oder nicht. Wenn ich Verantwortung trage, dann muss ich selbst entscheiden, wie ich dieser Verantwortung gerecht werde, was zu tun und zu lassen ist. Ich muss ständig prüfen, ob mein Handeln verantwortungsvoll ist. Ich kann scheitern, wenn trotz meines Handelns das Ziel nicht erreicht wird. Es ist wirklich nicht einfach, ein gutes, gelungenes Leben in Freiheit zu führen.

  • Luthers Thesen: Fegefeuer

    Luthers Thesen: Fegefeuer

    Auch in der zehnten These spricht Luther, wie auch schon in den beiden vorhergegangenen, von den Sterbenden. Doch wieder taucht ein Begriff auf, dem wir uns widmen müssen, bevor wir über die Sterbenden sprechen können. Erst in der Diskussion der 13. These werden wir zum eigentlichen Kern der Frage nach der Buße der Sterbenden kommen.

    Die zehnte These lautet in der Übersetzung der EKD

    Dumm und übel handeln diejenigen Priester, die Sterbenden kirchenrechtliche Bußstrafen für das Fegfeuer vorbehalten.

    Damit kommt das Fegfeuer ins Spiel, ein Wort, das uns noch öfter begegnen wird. Wir müssen auf unsere Diskussion der ersten These zurückkommen, in der es um das Himmelreich ging. Dort, wie auch bei der zweiten These, hatten wir gesagt, dass es ein Verständnis von Himmelreich gibt, bei dem es um die Ewigkeit nach dem Tode geht. Es gibt aber auch ein diesseitiges Verständnis von Himmelreich, bei dem es um ein Erleben des Göttlichen, eine Teilhabe am Reich Gottes, bereits in diesem Leben geht. Für unsere Diskussion hier spielen beide Aspekte eine Rolle, und sie hängen miteinander zusammen.

    Der Mensch hat am Reich Gottes Teil, er erlebt das Himmelreich, wenn er ohne Schuld ist oder ihm die Schuld durch die, gegen die er schuldig geworden ist, erlassen ist. Es ist ein gewisser innerer Frieden, den der Mensch im Alltag erleben kann, wenn er weiß, dass andere mit ihm „im Reinen“ sind, wenn er unmittelbar erlebt, dass er Gutes tut, dass er wahrhaft Schönes schafft. Dieses Erleben ist ein Leben „wie im Himmel“.

    Zugleich lebt dieser Mensch auch in der Gewissheit, dass sein Weiterleben in den Anderen, in der Gemeinschaft, nach seinem Tode gut sein wird, dass er in guter Erinnerung bleibt und dass das Gute, das er getan hat, in den Anderen und in der Welt fortbesteht.

    Das Fegefeuer steht als Bezeichnung für den Weg, den der Mensch gehen muss, um aus seinem Schuldigsein in das Himmelreich zu kommen. Es ist der Weg der Marter, der Schmerzvollen Einsicht in die eigene Schuld, es ist der Weg des Konflikts mit den eigenen Unzulänglichkeiten, der Weg der Buße und der Vergebung. Es ist auch der Zweifel, ob man genug getan hat, die Schuld, die man auf sich geladen hat, abzutragen. Das Fegefeuer ist die Qual der Seele in der Erkenntnis ihrer eigenen Schuldhaftigkeit. Es ist vielleicht auch die Qual darüber, dass man der Vergebung durch einen Anderen, gegen den man schuldig geworden ist, gar nicht Wert ist.

    Das tägliche Erleben des Fegefeuers kann man sich vielleicht am Besten daran verdeutlichen wenn man bedenkt, dass wir ja nicht nur gegenüber konkreten anderen Menschen, diesem oder jenem in unserer täglichen Umgebung, schuldig werden, sondern auch gegenüber fernen, fremden Menschen, gegen deren Schicksal wir gleichgültig sind, gegenüber folgenden Generationen, die mit den Konsequenzen unserer Nachlässigkeit und Gleichgültigkeit leben müssen, gegenüber anderen Lebewesen und der Umwelt. Kurz gesagt, wir werden schuldig gegenüber dem Sinnzusammenhang des Guten, Schönen und Wahren, das wir als das Göttliche bezeichnet hatten.

    Diese große Schuld gestehen wir uns selten ein, aber wenn, dann macht sie uns schlaflos und ruhelos, gerade weil wir doch meinen, dass wir da gar nicht rauskommen können, gerade weil wir uns dieser Schuld nicht einfach stellen können indem wir zu jemandem hingehen und um Vergebung bitten. Gerade dadurch, dass wir mit unserer Gleichgültigkeit im Alltag fortfahren, und indem wir glauben, gar nicht anders zu können, vergrößert sich das Gefühl einer Schuld, die kaum auszuhalten ist. Das ist das Fegefeuer.

    Der Priester ist derjenige, der uns dabei hilft, uns unserer eigenen Schuld zu stellen, sie zu erkennen, sie als Schuld zu begreifen, und der von uns im Namen der Gemeinschaft fordert, durchs Fegefeuer zu gehen. Wieder nimmt Luther aber diese Forderung für die Sterbenden aus.

  • Luthers Thesen: Wer ist die Kirche?

    Luthers Thesen: Wer ist die Kirche?

    Mit der achten These widmet sich Luther einem besonderen Aspekt der Frage nach der Buße. Während er bisher diskutiert hatte, wie Schuld vergeben werden kann, folgt in den nächsten Thesen die Auseinandersetzung mit einer besonderen Lebensphase, dem Sterben. Die neunte These lautet:

    Die kirchenrechtlichen Bußsatzungen sind allein den Lebenden auferlegt; nach denselben darf Sterbenden nichts auferlegt werden.

    Fragen wir zunächst nach der Bedeutung „kirchenrechtlicher Bußsatzungen“. Wie schon bei der Diskussion einiger anderer Thesen fällt auf, dass uns die Idee, da sei eine Institution, die Satzungen für das Verbüßen von Schuld hat, heute eigentlich fremd ist. Gerade die Kirchen scheinen uns gar nicht die geeignete Organisation, die in Satzungen festlegen könnte, nach denen Bußen für schuldhaftes Verhalten festgelegt werden könnten. Das ist, wenn überhaupt, der Gerichtsbarkeit des Staates vorbehalten, werden wir spontan einwenden.

    Aber wir hatten bereits geklärt, dass auch das staatliche Gericht eigentlich nicht über Schuld spricht, wenn wir mit Schuld meinen, dass ich mit meinem Tun Schuld gegenüber anderen Menschen auf mich geladen habe. Schuld ist hier ja nicht einfach kausal gemeint in dem Sinne, dass jemand einen Schaden für einen anderen durch strafbares Verhalten verursacht hat – und somit zu bestrafen ist. Schuld, für die man Buße tun muss, ist eine moralische Angelegenheit.

    Dass für die Festlegung, welche Buße für welche moralische Schuld angemessen sei, eine Kirche zuständig sein soll, ist uns zunächst fremd. Aber was bedeutet hier Kirche? Wir denken natürlich zuerst an diese Organisationen, die ihre Mitglieder in auffälligen Häusern sonntags versammelt, damit die Kirchenmänner und -frauen andächtig über wichtige Fragen des Lebens referieren können. Wir denken an festgelegt Rituale, nach denen in diesen Gebäuden gewisse Lebensereignisse – Geburt, Kindheit, Heirat, Tod – gefeiert werden.

    Aber wenn wir Luthers Thesen ins Hier und Jetzt hinüberreißen wollen, dann dürfen wir weder unseren jetzigen Begriff von Kirche, noch den, der zu Luthers Zeit vorherrschte, einfach zum Verstehen der Idee seines Satzes nehmen. Die Kirche, die Luther erlebte, gibt es nicht mehr, und die Kirchen, die wir heute haben, kannte Luther nicht. Wir müssen also nach dem Sinn suchen, der in dem Satz steckt, dem Sinn, der den Sinnzusammenhang des Guten, Wahren und Schönen ausmacht, den wir als das Göttliche oder kurz als Gott bezeichnet hatten.

    Die Kirche ist die Gemeinschaft der Gläubigen. Das ist ein alter Satz. Dann nehmen wir Kirche hier und jetzt als die Gemeinschaft derer, die an den Sinnzusammenhang des Schönen, Wahren und Guten in unserem Leben glauben, einen Sinnzusammenhang, der uns einzelne überlebt und den wir in dieser Gemeinschaft erleben.

    Hat diese Gemeinschaft Regeln für die Buße von Schuld? Die Gesetze, nach denen staatliche Gerichte urteilen, sind es nicht. Aber es gibt in dieser Gemeinschaft unzählige Geschichten, Märchen, Gleichnisse, Sprichwörter, die ein ungeschriebenes Regelwerk bilden, wie die Mitglieder der Gemeinschaft mit Schuld umgehen sollten.

    Nach diesen Regeln also sollte Sterbenden keine Buße für ihre Schuld auferlegt werden. Warum das so sein muss, wird klar, wenn wir zur ersten These zurückkehren. In der Buße geht es ja letztlich darum, Frieden mit den Mitmenschen zu finden, sodass wir mit der Gewissheit sterben können, dass unsere Mitmenschen sich unserer im Guten erinnern. Wer als Sterbender schuldig wird, hat keine Gelegenheit mehr zur Buße. Deshalb sollten unsere Regeln so sein, dass wir Sterbenden ihre Schuld unmittelbar vergeben können.

    Wir werden das bei der Diskussion der nächsten Thesen noch genauer bedenken können.

  • Luthers Thesen: Die Demut des Piloten

    Luthers Thesen: Die Demut des Piloten

    Die siebte These klingt in der EKD-Übersetzung etwas sperrig, dort lautet sie:

    Überhaupt niemandem vergibt Gott die Schuld, ohne dass er ihn nicht zugleich – in allem erniedrigt – dem Priester, seinem Vertreter, unterwirft.

    Andere Übersetzungen weichen davon an einer wichtigen Stelle ab: sie sprechen nicht von Erniedrigung, sondern von Demut. Vergebung der Schuld ist also nur möglich, wenn sich derjenige, der Schuld auf sich geladen hat, demütige dem Vertreter Gottes unterwirft.

    Mit dieser These stellt sich für uns hier und heute die Frage, wie eine Schuld überhaupt wirklich vergeben werden kann. Wer kann eine Schuld abschließend vergeben? Und wie können wir sicher sein, dass sie wirklich vergeben ist, und zwar so, dass sich auch der Schuldige von der Schuld entlastet fühlt?

    Ich hatte schon bei der Diskussion der sechsten These, als es darum ging, dass institutionalisierte Rechtsprechung zwar Strafen festlegen oder erlassen kann, aber keine Schuld feststellen und auch nicht von Schuld befreien kann, auf das Beispiel des Bundeswehrpiloten als dem Stück Terror von Ferdinand von Schirach verwiesen. Auch wenn das Gericht den Piloten freispricht, ihm also eine Bestrafung erlässt, so kann es ihm nicht die Schuld erlassen.

    Denken wir einmal darüber nach, wie es mit dem Piloten nach dem Freispruch weitergeht. Stellen wir uns vor, er versucht in sein altes Leben zurückzukehren, aber ihn lässt das Geschehen nicht los. Er bekommt die Schilderung der Frau, die am Flughafen vergeblich auf ihren Mann gewartet hat, nicht aus dem Kopf. Umso länger er über ihr Schicksal nachdenkt, desto mehr fühlt er sich schuldig.

    Wer kann ihn von dieser Schuld befreien? Er selbst, indem er sich immer wieder die Argumente ins Gedächtnis ruft, die ihm sagen, dass er richtig gehandelt hat? Die Erinnerung an die Tatsache, dass das Gericht ihn schließlich freigesprochen hat? Freunde, die ihm sagen, dass ihn keine Schuld trifft?

    All das wird ihm vielleicht helfen, die Schuld zu verdrängen, aber nicht, die Schuld loszuwerden.

    Bei Luther geht es auch gar nicht um das Befreien von Schuld. Es geht ums Vergeben. Voraussetzung des Vergebens ist, dass der, der die Schuld vergibt, auch denkt, dass die Schuld da ist. Jeder, der mir sagt, dass ich gar keine Schuld habe, kann mir die Schuld auch nicht vergeben. Und wenn ich die Schuld als Last nun einmal spüre, hilft es mir auch nicht, dass mir jemand einzureden versucht, da sei gar keine Schuld.

    Man sagt, die Schuld kann nur der vergeben, gegenüber dem die Schuld besteht. Aber im Fall des Piloten sind die alle tot. Infrage kommen die Hinterbliebenen, die Trauernden.

    Die Schuld besteht gegenüber allen Betroffenen, genauer, gegenüber der Gemeinschaft der Betroffenen, die in ihrer Betroffenheit auch empfindet, dass da eine Schuld ist, auch wenn keine Strafbarkeit da ist. Die unmittelbaren Angehörigen, die Eltern und Kinder, die Freunde der Toten, aber auch alle, die bestürzt und berührt sind vom Tod der Menschen, die im Flugzeug saßen.

    „Gott“ ist der Sinnzusammenhang unseres Lebens, er ist keine Person, er steht als Chiffre für den Glauben an das Gute, Schöne und Wahre, das unserem Leben Sinn gibt. Der Tod der Menschen im Flugzeug wird von der Gemeinschaft der trauernden genau in diesem Sinnzusammenhang als sinnlos erlebt. Jeder von ihnen ist in diesem Sinne Gottes Vertreter, der Schuld vergeben kann, genauer, der als Teil der trauernden Gemeinschaft dazu beitragen kann, dass die Schuld vergeben wird. Voraussetzung ist, dass der Schuldige demütig gegenüber den Trauernden seine Schuld annimmt. Darin besteht der Zusammenhang zwischen dem Vergeben der Schuld und der Demut gegenüber der Gemeinschaft, die in dem Sinnzusammenhang des Guten, Wahren und Schönen existiert, aus dem heraus die Schuld überhaupt existiert.

  • Luthers Thesen: Der Papst und Ferdinand von Schirarch

    Luthers Thesen: Der Papst und Ferdinand von Schirarch

    Die sechste Luther-These beginnt fast genauso wie die fünfte. Jetzt geht es aber nicht mehr Strafe, sondern um Schuld. Sie lautet:

    Der Papst kann nicht irgendeine Schuld erlassen; er kann nur erklären und bestätigen, sie sei von Gott erlassen. Und gewiss kann er ihm selbst vorbehaltene Fälle erlassen; sollte man diese verachten, würde eine Schuld geradezu bestehen bleiben.

    Die zentrale Aussage, über die wir im Hier und Jetzt nachdenken können, lautet: Keine institutionelle Autorität kann eine Schuld erlassen.

    Vor wenigen Wochen gab es in Deutschland und Österreich eine engagierte Diskussion um das Theaterstück „Terror“ von Ferdinand von Schirach. Hier ging es um die Frage, ob ein Pilot, der ohne Befehl ein Passagierflugzeug abgeschossen hat, um einen Anschlag auf ein Stadion zu verhindern, Schuld hat am Tod der Passagiere oder nicht, ob er schuldig zu sprechen sei, oder ob er unschuldig ist.

    Die Luther-These verweist darauf, dass es in Entscheidungen von staatlichen Autoritäten, wie es Gerichte sind, eigentlich nie um eine Schuld im moralischen Sinne geht. Natürlich hat das Wort Schuld, das Schuldig-Sein, das Verschulden eine vielfältige Bedeutung. Jemand hat Schuld an etwas, das heißt im alltäglichen Sprachgebrauch, er hat es verursacht. Das ist aber weder im rechtlichen noch im moralischen Sinne die Bedeutung von Schuld. In der Rechtsprechung geht es um die Frage, ob sich jemand mit der Verursachung strafbar gemacht hat. Dass der Pilot kausal den Tod verursacht hat, ist unbestritten, fraglich ist, ob sein Handeln strafbar war. Moralisch allerdings stellt sich noch eine andere Frage: Ob er mit seinem Handeln Schuld auf sich geladen hat.

    Um diese Schuld geht es in der sechsten These, und von der sagt Luther: eine Recht-sprechende Institution kann zwar Strafen erlassen, aber keine Schuld. Auch wenn jemand im rechtlichen Sinne unschuldig ist, bedeutet es nicht, dass er nicht eine moralische Last zu tragen hätte.

    Wer kann mich von meiner moralischen Last befreien? Luther meint, Gott könne das, und der Papst als Vertretungsinstanz Gottes könne „erklären und bestätigen“, Gott habe die Schuld erlassen.

    Wer wäre nun dieser Gott für die, die an einen personalen und aktiven Gott nicht glauben können, und schon gar nicht an einen irdischen Vertreter, der im Namen Gottes sprechen könnte? Es gibt auf diese Frage inzwischen eine Reihe schöner Antworten, eine davon hat erst vor wenigen Tagen Volker Gerhardt für Hohe Luft gegeben. Gott oder das Göttliche können wir als einen Gesamtzusammenhang verstehen, der unserem Leben Sinn gibt, und der sich im Dreiklang aus dem Guten, dem Schönen und dem Wahren zeigt. Erreichbar wäre dieser Gott (oder das Göttliche) durch unser Gewissen und unsere Intuition, die uns in der Reflexion helfen, das Gute, Schöne und Wahre zu sehen.

    Aber wer ist dann der Papst? Man könnte antworten: Jeder, der uns geduldig dabei hilft, Gewissen und Intuition zu befragen, der unsere Schuld versteht und mit trägt. Die Schuld wirklich erlassen kann nur der, demgegenüber wir schuldig sind. Aber die Schuld erträglich zu machen, dabei können manche helfen. Einer trage des Anderen Last, heißt es. Einer sei des Anderen Papst, könnte man beim Lesen der sechsten These fordern.

    Hier geht es zur fünften These.