Kategorie: 95 Thesen

  • Luthers Thesen: Fegefeuer

    Luthers Thesen: Fegefeuer

    Auch in der zehnten These spricht Luther, wie auch schon in den beiden vorhergegangenen, von den Sterbenden. Doch wieder taucht ein Begriff auf, dem wir uns widmen müssen, bevor wir über die Sterbenden sprechen können. Erst in der Diskussion der 13. These werden wir zum eigentlichen Kern der Frage nach der Buße der Sterbenden kommen.

    Die zehnte These lautet in der Übersetzung der EKD

    Dumm und übel handeln diejenigen Priester, die Sterbenden kirchenrechtliche Bußstrafen für das Fegfeuer vorbehalten.

    Damit kommt das Fegfeuer ins Spiel, ein Wort, das uns noch öfter begegnen wird. Wir müssen auf unsere Diskussion der ersten These zurückkommen, in der es um das Himmelreich ging. Dort, wie auch bei der zweiten These, hatten wir gesagt, dass es ein Verständnis von Himmelreich gibt, bei dem es um die Ewigkeit nach dem Tode geht. Es gibt aber auch ein diesseitiges Verständnis von Himmelreich, bei dem es um ein Erleben des Göttlichen, eine Teilhabe am Reich Gottes, bereits in diesem Leben geht. Für unsere Diskussion hier spielen beide Aspekte eine Rolle, und sie hängen miteinander zusammen.

    Der Mensch hat am Reich Gottes Teil, er erlebt das Himmelreich, wenn er ohne Schuld ist oder ihm die Schuld durch die, gegen die er schuldig geworden ist, erlassen ist. Es ist ein gewisser innerer Frieden, den der Mensch im Alltag erleben kann, wenn er weiß, dass andere mit ihm „im Reinen“ sind, wenn er unmittelbar erlebt, dass er Gutes tut, dass er wahrhaft Schönes schafft. Dieses Erleben ist ein Leben „wie im Himmel“.

    Zugleich lebt dieser Mensch auch in der Gewissheit, dass sein Weiterleben in den Anderen, in der Gemeinschaft, nach seinem Tode gut sein wird, dass er in guter Erinnerung bleibt und dass das Gute, das er getan hat, in den Anderen und in der Welt fortbesteht.

    Das Fegefeuer steht als Bezeichnung für den Weg, den der Mensch gehen muss, um aus seinem Schuldigsein in das Himmelreich zu kommen. Es ist der Weg der Marter, der Schmerzvollen Einsicht in die eigene Schuld, es ist der Weg des Konflikts mit den eigenen Unzulänglichkeiten, der Weg der Buße und der Vergebung. Es ist auch der Zweifel, ob man genug getan hat, die Schuld, die man auf sich geladen hat, abzutragen. Das Fegefeuer ist die Qual der Seele in der Erkenntnis ihrer eigenen Schuldhaftigkeit. Es ist vielleicht auch die Qual darüber, dass man der Vergebung durch einen Anderen, gegen den man schuldig geworden ist, gar nicht Wert ist.

    Das tägliche Erleben des Fegefeuers kann man sich vielleicht am Besten daran verdeutlichen wenn man bedenkt, dass wir ja nicht nur gegenüber konkreten anderen Menschen, diesem oder jenem in unserer täglichen Umgebung, schuldig werden, sondern auch gegenüber fernen, fremden Menschen, gegen deren Schicksal wir gleichgültig sind, gegenüber folgenden Generationen, die mit den Konsequenzen unserer Nachlässigkeit und Gleichgültigkeit leben müssen, gegenüber anderen Lebewesen und der Umwelt. Kurz gesagt, wir werden schuldig gegenüber dem Sinnzusammenhang des Guten, Schönen und Wahren, das wir als das Göttliche bezeichnet hatten.

    Diese große Schuld gestehen wir uns selten ein, aber wenn, dann macht sie uns schlaflos und ruhelos, gerade weil wir doch meinen, dass wir da gar nicht rauskommen können, gerade weil wir uns dieser Schuld nicht einfach stellen können indem wir zu jemandem hingehen und um Vergebung bitten. Gerade dadurch, dass wir mit unserer Gleichgültigkeit im Alltag fortfahren, und indem wir glauben, gar nicht anders zu können, vergrößert sich das Gefühl einer Schuld, die kaum auszuhalten ist. Das ist das Fegefeuer.

    Der Priester ist derjenige, der uns dabei hilft, uns unserer eigenen Schuld zu stellen, sie zu erkennen, sie als Schuld zu begreifen, und der von uns im Namen der Gemeinschaft fordert, durchs Fegefeuer zu gehen. Wieder nimmt Luther aber diese Forderung für die Sterbenden aus.

  • Luthers Thesen – Der Heilige Geist

    Luthers Thesen – Der Heilige Geist

    Wer stirbt oder in großer Not ist, kann keine Schuld auf sich laden, meint Luther in seiner neunten These, diese lautet:

    Daher erweist uns der Heilige Geist eine Wohltat durch den Papst, indem dieser in seinen Dekreten Tod- und Notsituationen immer ausnimmt.

    Bevor wir zum Kern dieser These kommen, welcher auch noch die folgenden Thesen bestimmen wird und der in der vorigen These ja auch schon angeklungen ist, noch kurz ein Wort zum Heiligen Geist. Wir hatten schon an verschiedenen Stellen dieser Reihe das Göttliche oder Gott mit dem Sinnzusammenhang unseres ganzen Lebens in dieser Welt, dem Guten, dem Schönen und dem Wahren, das unser Leben als Menschen ausmacht und das über uns einzelne Menschen weit hinausweist identifiziert. Der Heilige Geist ist in dieser Deutung natürlich unsere Fähigkeit, das Gute, Wahre und Schöne zu erkennen und unser Leben an diesem Sinnzusammenhang zu orientieren.

    In der Tat ist es ja faszinierend, dass wir nicht nur vernünftig und bewusst unser Leben gestalten können, dass wir nicht nur rational effizient richtige Entscheidungen treffen können, Situationen angemessen analysieren, passende Schlussfolgerungen ableiten und entsprechend richtig handeln, um unsere Ziele zu erreichen. Wir haben darüber hinaus die Fähigkeit, gutes Handeln von bösem Handeln zu unterscheiden. Wir können intuitiv das Schöne erfassen und erleben, und wir können erkennen, was wahrhaft wichtig im Leben ist. Wir können zumindest ahnen, dass es etwas wahrhaft Wichtiges gibt, und wenn wir es finden und entsprechend zu leben schaffen, wissen wir, dass wir eine Wahrheit erleben, die mit den Wahrheiten der Wissenschaften nichts zu tun hat.

    Das Wahre, das Schöne und das Gute sind uns durch intuitive Reflexion und durch das Gewissen, man kann auch sagen, durch unsere menschliche Seele zugänglich. Durch sie haben wir Anteil am Heiligen Geist. Ausgebildet wird diese Seele vielleicht durch einen Prozess, in dem wir menschliche Gesellschaft und das Gute, Wahre und Schöne, das in dieser Gesellschaft stattfindet, erleben. In diesem Stattfinden, kann man sagen, ist der Heilige Geist anwesend.

    Auch wenn es damit so scheint, dass der Heilige Geist in jeder Gesellschaft ein anderer sein könnte, sagt uns unsere Intuition und auch unsere Erfahrung, dass das nicht so ist. Denn auch wenn jemand aus einer fremden Kultur zu uns kommt, die ihn, vielleicht auch durch Krieg, durch das Erleben des Todes und des Sterbens, durch Not und Gewalt ganz anders geprägt hat als wir geprägt sind, glauben wir, dass tief in seinem Innern sozusagen eine Seele schlummert, die das Gute, das Schöne und das Wahre erkennen kann, und die geweckt werden kann. Und wir stehen auch immer wieder verwundert vor der Tatsache, dass das Urteil über das wahrhaft Schöne und Gute in vielen Kulturen, gerade wenn sie eine lange Tradition haben, ähnlich ausgebildet ist wie bei uns.

    Aber wir sind nicht immer fähig, das Schöne, Gute und Wahre unmittelbar zu erkennen. Die Seele ist im Alltag oft im Halbschlaf, oder sie ist durch die Alltagsgeräusche nicht hörbar. Deshalb brauchen wir Rituale, bestimmte Situationen und Orte und andere Menschen, die die Fähigkeit haben, uns unsere eigene Seele erleben zu lassen.

    Luther hatte zu seiner Zeit den Anspruch, dass die Kirche dieser Ort sei, dass sie diese Situationen schaffen würde, und dass der Papst, die Bischöfe und Priester diejenigen seien, die uns helfen, unsere Seele zum Sprechen zu bringen und das Göttliche sehen zu können. Ganz fremd ist uns dieser Gedanke bis heute nicht geworden, aber wir müssten, um Luthers Gedanken in der heutigen Zeit mit Sinn zu versehen, die Kirche und ihr Personal wohl weiter fassen. Auf jeden Fall hilft es auch uns, wenn wir uns an bestimmte Personen wenden und bestimmte Situationen suchen, in denen wir das Göttliche erleben können.

    Zu der Frage, was das Besondere der Tod- und Notsituationen ist, wenn es um die Schuld geht, sind wir noch immer nicht gelangt. Aber die Frage prägt auch noch die folgenden Thesen.

  • Luthers Thesen: Wer ist die Kirche?

    Luthers Thesen: Wer ist die Kirche?

    Mit der achten These widmet sich Luther einem besonderen Aspekt der Frage nach der Buße. Während er bisher diskutiert hatte, wie Schuld vergeben werden kann, folgt in den nächsten Thesen die Auseinandersetzung mit einer besonderen Lebensphase, dem Sterben. Die neunte These lautet:

    Die kirchenrechtlichen Bußsatzungen sind allein den Lebenden auferlegt; nach denselben darf Sterbenden nichts auferlegt werden.

    Fragen wir zunächst nach der Bedeutung „kirchenrechtlicher Bußsatzungen“. Wie schon bei der Diskussion einiger anderer Thesen fällt auf, dass uns die Idee, da sei eine Institution, die Satzungen für das Verbüßen von Schuld hat, heute eigentlich fremd ist. Gerade die Kirchen scheinen uns gar nicht die geeignete Organisation, die in Satzungen festlegen könnte, nach denen Bußen für schuldhaftes Verhalten festgelegt werden könnten. Das ist, wenn überhaupt, der Gerichtsbarkeit des Staates vorbehalten, werden wir spontan einwenden.

    Aber wir hatten bereits geklärt, dass auch das staatliche Gericht eigentlich nicht über Schuld spricht, wenn wir mit Schuld meinen, dass ich mit meinem Tun Schuld gegenüber anderen Menschen auf mich geladen habe. Schuld ist hier ja nicht einfach kausal gemeint in dem Sinne, dass jemand einen Schaden für einen anderen durch strafbares Verhalten verursacht hat – und somit zu bestrafen ist. Schuld, für die man Buße tun muss, ist eine moralische Angelegenheit.

    Dass für die Festlegung, welche Buße für welche moralische Schuld angemessen sei, eine Kirche zuständig sein soll, ist uns zunächst fremd. Aber was bedeutet hier Kirche? Wir denken natürlich zuerst an diese Organisationen, die ihre Mitglieder in auffälligen Häusern sonntags versammelt, damit die Kirchenmänner und -frauen andächtig über wichtige Fragen des Lebens referieren können. Wir denken an festgelegt Rituale, nach denen in diesen Gebäuden gewisse Lebensereignisse – Geburt, Kindheit, Heirat, Tod – gefeiert werden.

    Aber wenn wir Luthers Thesen ins Hier und Jetzt hinüberreißen wollen, dann dürfen wir weder unseren jetzigen Begriff von Kirche, noch den, der zu Luthers Zeit vorherrschte, einfach zum Verstehen der Idee seines Satzes nehmen. Die Kirche, die Luther erlebte, gibt es nicht mehr, und die Kirchen, die wir heute haben, kannte Luther nicht. Wir müssen also nach dem Sinn suchen, der in dem Satz steckt, dem Sinn, der den Sinnzusammenhang des Guten, Wahren und Schönen ausmacht, den wir als das Göttliche oder kurz als Gott bezeichnet hatten.

    Die Kirche ist die Gemeinschaft der Gläubigen. Das ist ein alter Satz. Dann nehmen wir Kirche hier und jetzt als die Gemeinschaft derer, die an den Sinnzusammenhang des Schönen, Wahren und Guten in unserem Leben glauben, einen Sinnzusammenhang, der uns einzelne überlebt und den wir in dieser Gemeinschaft erleben.

    Hat diese Gemeinschaft Regeln für die Buße von Schuld? Die Gesetze, nach denen staatliche Gerichte urteilen, sind es nicht. Aber es gibt in dieser Gemeinschaft unzählige Geschichten, Märchen, Gleichnisse, Sprichwörter, die ein ungeschriebenes Regelwerk bilden, wie die Mitglieder der Gemeinschaft mit Schuld umgehen sollten.

    Nach diesen Regeln also sollte Sterbenden keine Buße für ihre Schuld auferlegt werden. Warum das so sein muss, wird klar, wenn wir zur ersten These zurückkehren. In der Buße geht es ja letztlich darum, Frieden mit den Mitmenschen zu finden, sodass wir mit der Gewissheit sterben können, dass unsere Mitmenschen sich unserer im Guten erinnern. Wer als Sterbender schuldig wird, hat keine Gelegenheit mehr zur Buße. Deshalb sollten unsere Regeln so sein, dass wir Sterbenden ihre Schuld unmittelbar vergeben können.

    Wir werden das bei der Diskussion der nächsten Thesen noch genauer bedenken können.

  • Luthers Thesen: Die Demut des Piloten

    Luthers Thesen: Die Demut des Piloten

    Die siebte These klingt in der EKD-Übersetzung etwas sperrig, dort lautet sie:

    Überhaupt niemandem vergibt Gott die Schuld, ohne dass er ihn nicht zugleich – in allem erniedrigt – dem Priester, seinem Vertreter, unterwirft.

    Andere Übersetzungen weichen davon an einer wichtigen Stelle ab: sie sprechen nicht von Erniedrigung, sondern von Demut. Vergebung der Schuld ist also nur möglich, wenn sich derjenige, der Schuld auf sich geladen hat, demütige dem Vertreter Gottes unterwirft.

    Mit dieser These stellt sich für uns hier und heute die Frage, wie eine Schuld überhaupt wirklich vergeben werden kann. Wer kann eine Schuld abschließend vergeben? Und wie können wir sicher sein, dass sie wirklich vergeben ist, und zwar so, dass sich auch der Schuldige von der Schuld entlastet fühlt?

    Ich hatte schon bei der Diskussion der sechsten These, als es darum ging, dass institutionalisierte Rechtsprechung zwar Strafen festlegen oder erlassen kann, aber keine Schuld feststellen und auch nicht von Schuld befreien kann, auf das Beispiel des Bundeswehrpiloten als dem Stück Terror von Ferdinand von Schirach verwiesen. Auch wenn das Gericht den Piloten freispricht, ihm also eine Bestrafung erlässt, so kann es ihm nicht die Schuld erlassen.

    Denken wir einmal darüber nach, wie es mit dem Piloten nach dem Freispruch weitergeht. Stellen wir uns vor, er versucht in sein altes Leben zurückzukehren, aber ihn lässt das Geschehen nicht los. Er bekommt die Schilderung der Frau, die am Flughafen vergeblich auf ihren Mann gewartet hat, nicht aus dem Kopf. Umso länger er über ihr Schicksal nachdenkt, desto mehr fühlt er sich schuldig.

    Wer kann ihn von dieser Schuld befreien? Er selbst, indem er sich immer wieder die Argumente ins Gedächtnis ruft, die ihm sagen, dass er richtig gehandelt hat? Die Erinnerung an die Tatsache, dass das Gericht ihn schließlich freigesprochen hat? Freunde, die ihm sagen, dass ihn keine Schuld trifft?

    All das wird ihm vielleicht helfen, die Schuld zu verdrängen, aber nicht, die Schuld loszuwerden.

    Bei Luther geht es auch gar nicht um das Befreien von Schuld. Es geht ums Vergeben. Voraussetzung des Vergebens ist, dass der, der die Schuld vergibt, auch denkt, dass die Schuld da ist. Jeder, der mir sagt, dass ich gar keine Schuld habe, kann mir die Schuld auch nicht vergeben. Und wenn ich die Schuld als Last nun einmal spüre, hilft es mir auch nicht, dass mir jemand einzureden versucht, da sei gar keine Schuld.

    Man sagt, die Schuld kann nur der vergeben, gegenüber dem die Schuld besteht. Aber im Fall des Piloten sind die alle tot. Infrage kommen die Hinterbliebenen, die Trauernden.

    Die Schuld besteht gegenüber allen Betroffenen, genauer, gegenüber der Gemeinschaft der Betroffenen, die in ihrer Betroffenheit auch empfindet, dass da eine Schuld ist, auch wenn keine Strafbarkeit da ist. Die unmittelbaren Angehörigen, die Eltern und Kinder, die Freunde der Toten, aber auch alle, die bestürzt und berührt sind vom Tod der Menschen, die im Flugzeug saßen.

    „Gott“ ist der Sinnzusammenhang unseres Lebens, er ist keine Person, er steht als Chiffre für den Glauben an das Gute, Schöne und Wahre, das unserem Leben Sinn gibt. Der Tod der Menschen im Flugzeug wird von der Gemeinschaft der trauernden genau in diesem Sinnzusammenhang als sinnlos erlebt. Jeder von ihnen ist in diesem Sinne Gottes Vertreter, der Schuld vergeben kann, genauer, der als Teil der trauernden Gemeinschaft dazu beitragen kann, dass die Schuld vergeben wird. Voraussetzung ist, dass der Schuldige demütig gegenüber den Trauernden seine Schuld annimmt. Darin besteht der Zusammenhang zwischen dem Vergeben der Schuld und der Demut gegenüber der Gemeinschaft, die in dem Sinnzusammenhang des Guten, Wahren und Schönen existiert, aus dem heraus die Schuld überhaupt existiert.

  • Luthers Thesen: Der Papst und Ferdinand von Schirarch

    Luthers Thesen: Der Papst und Ferdinand von Schirarch

    Die sechste Luther-These beginnt fast genauso wie die fünfte. Jetzt geht es aber nicht mehr Strafe, sondern um Schuld. Sie lautet:

    Der Papst kann nicht irgendeine Schuld erlassen; er kann nur erklären und bestätigen, sie sei von Gott erlassen. Und gewiss kann er ihm selbst vorbehaltene Fälle erlassen; sollte man diese verachten, würde eine Schuld geradezu bestehen bleiben.

    Die zentrale Aussage, über die wir im Hier und Jetzt nachdenken können, lautet: Keine institutionelle Autorität kann eine Schuld erlassen.

    Vor wenigen Wochen gab es in Deutschland und Österreich eine engagierte Diskussion um das Theaterstück „Terror“ von Ferdinand von Schirach. Hier ging es um die Frage, ob ein Pilot, der ohne Befehl ein Passagierflugzeug abgeschossen hat, um einen Anschlag auf ein Stadion zu verhindern, Schuld hat am Tod der Passagiere oder nicht, ob er schuldig zu sprechen sei, oder ob er unschuldig ist.

    Die Luther-These verweist darauf, dass es in Entscheidungen von staatlichen Autoritäten, wie es Gerichte sind, eigentlich nie um eine Schuld im moralischen Sinne geht. Natürlich hat das Wort Schuld, das Schuldig-Sein, das Verschulden eine vielfältige Bedeutung. Jemand hat Schuld an etwas, das heißt im alltäglichen Sprachgebrauch, er hat es verursacht. Das ist aber weder im rechtlichen noch im moralischen Sinne die Bedeutung von Schuld. In der Rechtsprechung geht es um die Frage, ob sich jemand mit der Verursachung strafbar gemacht hat. Dass der Pilot kausal den Tod verursacht hat, ist unbestritten, fraglich ist, ob sein Handeln strafbar war. Moralisch allerdings stellt sich noch eine andere Frage: Ob er mit seinem Handeln Schuld auf sich geladen hat.

    Um diese Schuld geht es in der sechsten These, und von der sagt Luther: eine Recht-sprechende Institution kann zwar Strafen erlassen, aber keine Schuld. Auch wenn jemand im rechtlichen Sinne unschuldig ist, bedeutet es nicht, dass er nicht eine moralische Last zu tragen hätte.

    Wer kann mich von meiner moralischen Last befreien? Luther meint, Gott könne das, und der Papst als Vertretungsinstanz Gottes könne „erklären und bestätigen“, Gott habe die Schuld erlassen.

    Wer wäre nun dieser Gott für die, die an einen personalen und aktiven Gott nicht glauben können, und schon gar nicht an einen irdischen Vertreter, der im Namen Gottes sprechen könnte? Es gibt auf diese Frage inzwischen eine Reihe schöner Antworten, eine davon hat erst vor wenigen Tagen Volker Gerhardt für Hohe Luft gegeben. Gott oder das Göttliche können wir als einen Gesamtzusammenhang verstehen, der unserem Leben Sinn gibt, und der sich im Dreiklang aus dem Guten, dem Schönen und dem Wahren zeigt. Erreichbar wäre dieser Gott (oder das Göttliche) durch unser Gewissen und unsere Intuition, die uns in der Reflexion helfen, das Gute, Schöne und Wahre zu sehen.

    Aber wer ist dann der Papst? Man könnte antworten: Jeder, der uns geduldig dabei hilft, Gewissen und Intuition zu befragen, der unsere Schuld versteht und mit trägt. Die Schuld wirklich erlassen kann nur der, demgegenüber wir schuldig sind. Aber die Schuld erträglich zu machen, dabei können manche helfen. Einer trage des Anderen Last, heißt es. Einer sei des Anderen Papst, könnte man beim Lesen der sechsten These fordern.

    Hier geht es zur fünften These.

     

     

  • Luthers Thesen: Die Strafe jenseits der Institutionen

    Luthers Thesen: Die Strafe jenseits der Institutionen

    In den ersten vier Thesen ging es Luther um die Buße. Er verlangt, das ganze Leben lang Buße zu tun. Damit meint er nicht, sich formal zu entschuldigen, auch eine innere, theoretische Reflexion über die eigene Fehlbarkeit reicht nicht aus. Vielmehr kommt es darauf an, selbst wirklich an der Schuld zu leiden, die man durch schlechtes Handeln anderen gegenüber auf sich geladen hat.

    In der fünften These wechselt Luther das Thema. Sie lautet:

    Der Papst will und kann nicht irgendwelche Strafen erlassen, außer denen, die er nach dem eigenen oder nach dem Urteil von Kirchenrechtssätzen auferlegt hat.

    Nehmen wir den Papst hier einfach als Beispiel für eine Autorität, die Rechtsgrundsätze definieren und nach diesen Grundsätzen Strafen auferlegen und möglicherweise erlassen kann. Eine solche Autorität wäre etwa der Staat, aber auch andere Autoritäten, Vereine und Parteien, die für bestimmte Vergehen Strafen auferlegen können, vielleicht auch Lehrer, die berechtigt sind, Schüler zu bestrafen, Eltern, die ihre Kinder bestrafen.

    Luther formuliert hier zunächst also eine Aussage, die uns nah an der Trivialität zu sein scheint: Jede Autorität kann nur nach den je eigenen Rechtsgrundsätzen strafen, und sie kann auch nur die Strafen erlassen, die sie selbst auferlegt hat.

    Damit stellt Luther hier also zunächst einfach eine Zuständigkeitsabgrenzung auf: Jede Autorität hat bestimmte Zuständigkeiten, und keine hat sich in die Zuständigkeit der anderen einzumischen.

    Allerdings geht es in den Thesen, soweit wir sie bisher verstanden haben, ja um moralische Vergehen. Alle Vergehen, mit denen die Kirche sich befasst, werden bei ihrer Beurteilung letztlich moralisch interpretiert. Sie sind Vergehen gegen Gott, und wie immer wir Gott interpretieren, ist er so etwas wie die letzte moralische Instanz.

    Damit wird die Sache kompliziert. Wir könnten zwar sagen, diese Zuständigkeit sehen wir bei der Kirche ja schon lang nicht mehr – wenigstens lassen die meisten von uns sich von einer Kirche oder einer ähnlichen Institution schon längst nicht mehr aus moralischen Gründen bestrafen. Aber in unserer Deutung von Luthers Thesen im Hier und Jetzt interessiert uns die Kirche im engeren Sinn ohnehin nicht so sehr – sie steht für uns als Beispiel für institutionelle Autorität.

    Viele Strafen, die von solchen Autoritäten ausgesprochen werden, haben moralische Aspekte, sei es der Staat, der eine Steuerhinterziehung bestraft, sei es der Lehrer, der einen Betrugsversuch, oder die Eltern, die eine Lüge bestrafen.

    Gibt es denn eine Strafe über diese institutionelle Strafe hinaus, die nicht von der strafenden Institution erlassen werden kann?

    Hier können wir Kant ins Spiel bringen. Es gibt „das moralische Gesetz in mir“. Viele heutige Theologen werden genau das mit Gott identifizieren, das nur am Rande. Dieses moralische Gesetz in mir kann mich verpflichten, aktiv zu werden, Reue zu zeigen, Widergutmachung zu versuchen. Solch aktives Handeln, zu dem das moralische Gesetz in mir mich zwingt, können wir ebenfalls als Strafe interpretieren.

    Was Luthers fünfte These dann sagt, ist, dass keine Strafe einer anderen Institution, und auch kein Straferlass, die Strafe des moralischen Gesetzes in mir erlässt. Ich kann mich durch Ableisten einer institutionellen Strafe nicht von der Strafe, die mir mein Gewissen auferlegt, befreien, nicht von der aktiven Reue und nicht vom Versuch der eigenständigen Widergutmachung.

  • Luthers Thesen: Selbstverachtung muss sein

    Luthers Thesen: Selbstverachtung muss sein

    In der bisherigen Diskussion der ersten Luther-Thesen hatten wir gesehen, dass echte Buße, schmerzhafte Reflexion über die eigene Schuld, die man im Umgang mit anderen auf sich geladen hat, für das Leben eine zentrale Rolle spielt. Nur durch eine solche Reflexion ist es dem Menschen letztlich möglich, Frieden mit den Anderen zu finden. Was nicht ausreicht, ist formale Entschuldigung.

    Mit der vierten These schließt Luther diesen Komplex zunächst ab. Sie lautet, in der EKD-Übersetzung:

    Daher bleibt Pein, solange Selbstverachtung, das ist wahre innere Buße, bleibt, nämlich bis zum Eintritt in das Himmelreich.

    Der Satz ist etwas verschachtelt. Ein bisschen umgebaut würde er heißen: Wahre innere Buße ist Selbstverachtung. Diese verursacht Pein, die bleibt bis zum Eintritt ins Himmelreich.

    Bevor wir diese These vorschnell mit dem Argument ablehnen, dass Selbstverachtung auf Dauer keine Einstellung sein kann, mit der man positiv in die Welt schaut, sollten wir vielleicht einmal fragen, was der Grund dieser Selbstverachtung sein kann. Wir hatten schon gesehen, dass wir Menschen aus verschiedenen Gründen Dinge tun, die Anderen Leid oder Schaden zufügen, aus Gedankenlosigkeit, aus Bequemlichkeit, aus Schwäche, aus Eigennutz. Buße führt dazu, dass ich mit meiner eigenen Schwäche umgehen lernen muss, vielleicht kann ich sie teilweise „in den Griff“ bekommen, aber ganz abstellen werde ich sie nicht können. Wenn ich aber diese Unzulänglichkeiten als solche begreife und gleichzeitig sehen muss, dass daraus Leid für andere entsteht – dann führt das nahezu zwangsläufig zur Selbstverachtung.

    Ein Beispiel: Ich verspreche jemandem, mich um sein Anliegen zu kümmern, aber durch Trödelei und Ablenkung kommt es immer wieder dazu, dass ich die Erledigung dieses Anliegens immer wieder hinausschiebe oder nur oberflächlich erledige. Da ich dem anderen wirklich gern helfen würde und da ich sehe, dass ich keinen akzeptablen Grund habe, das nicht zu tun, versuche ich, mich zu ändern, die Dinge effektiver zu erledigen, weniger Zeit für unwichtiges zu verschwenden um mich um die Anliegen meiner Freunde kümmern zu können. Aber ich erlebe immer wieder, dass mir das nicht gelingt. Ich ärgere mich über mich selbst, ich verachte mich dafür.

    Sicherlich muss man mit dieser Selbstverachtung umgehen lernen, sie könnte letztlich sogar zur Ausrede werden, um gar nicht mehr den Versuch zu unternehmen, etwas für die Anderen zu tun. Aber „sich einfach so akzeptieren, wie man ist“, so wie es oft als Rat gegeben wird, kann auch nicht die Lösung sein. Denn am Ende bliebe bei mir selbst und bei anderen nur der Eindruck, dass man vieles nicht getan hat, was man doch hätte tun können und sollen – und damit wäre der innere Frieden, das Himmelreich, verspielt.

    Ganz ohne Selbstverachtung kann man kein guter Mensch werden, und die Selbstverachtung unterscheidet vielleicht die guten Menschen von den Moralaposteln. Der gute Mensch weiß, dass er nicht immer gut ist, dass er schwach und manchmal auch böse ist, aber er versucht es immer wieder, auch mal aufrichtig gut zu sein. Er weiß zudem, dass er nicht besser ist als die Anderen. Und er vermutet, dass auch die Anderen, die oft nicht gut sind, immer wieder darum kämpfen, hin und wieder etwas gutes für andere zu tun.

    Hier geht es zur dritten These.

    Hier geht es zur fünften These.

  • Luthers Thesen: Das Martern der Buße

    Luthers Thesen: Das Martern der Buße

    Jetzt geht es zur Sache. Nachdem Luther in der ersten These lebenslange Buße gefordert hatte, stellte er in der zweiten These klar, dass es sich dabei nicht um eine formale, ritualisierte Entschuldigung handeln kann. In der dritten These deutet er zum ersten Mal an, was wahre Buße wirklich ist. Sie lautet:

    Gleichwohl zielt dieses Wort nicht nur auf eine innere Buße; ja, eine innere Buße ist keine, wenn sie nicht äußerlich vielfältige Marter des Fleisches schafft.

    Das klingt martialisch, aber es verliert schnell seinen Schrecken, wenn wir den Text in die heutige Zeit holen.

    Nachdem Luther also die bloße Entschuldigung für eine schlechte Tat abgelehnt hat, sagt er nun, dass „innere Buße“ aber auch nicht reicht. Was könnte damit gemeint sein?

    Innere Buße

    Nehmen wir ein Beispiel. Ich habe jemanden belogen, vielleicht, um meine Ruhe zu haben. Ein Freund wollte mich treffen, weil er persönliche Probleme hat, die er gern mit mir besprochen hätte. Vielleicht hätte er meinen Rat gebraucht. Ich hatte aber keine Lust darauf, und deshalb habe ich ihm gesagt, ich hätte keine Zeit.

    Bedenken wir, dass es Luther bei der Buße darum geht, dass der Mensch ins Himmelreich kommen möchte. Wir hatten diesen Begriff so interpretiert, dass er bedeutet, mit sich selbst und mit den anderen im Reinen zu sein, letztlich mit dem Ziel, dass jeder von sich sagen kann, für die anderen gut zu sein, und in guter Erinnerung zu bleiben.

    Deshalb packt mich nun das schlechte Gewissen. Ich hätte mich auch mit dem Freund treffen können. Ich sinniere darüber nach, warum ich so eigennützig war und nehme mir vor, beim nächsten Mal auf den Wunsch des Freundes einzugehen.

    Das wäre innere Buße. Luther reicht das nicht aus. Er fordert „vielfältige Marter des Fleisches“. Man könnte denken, dass wir uns selbst geißeln oder strafen sollten, aber das wird Luther nicht gemeint haben. Was gemeint sein dürfte: Die Buße sollte nicht nur in geistvollen theoretischen Erwägungen bestehen. Sie muss mich auch wirklich ganz packen. Echte Buße bestürzt mich, sie macht mich schlaflos, sie lässt mich leiden. Sie martert nicht nur meinen Geist, sie packt mich auch körperlich. Ich spüre meine Schuld an meinem Leib.

    Schuld, die weh tut

    Vielleicht ist mein Beispiel zu klein dafür, um die Notwendigkeit einer solchen Buße ganz deutlich zu machen. Sie ist uns heute ohnehin eher fremd. Wir sagen ja oft, dass wir einander nichts schuldig sind, dass jeder für sich selbst verantwortlich ist. Wenn man da mal einem Wunsch eines anderen nicht gefolgt ist, wenn man eine inständige Bitte ignoriert hat, wenn man nicht geholfen hat, wo man hätte helfen können – Na ja, kann passieren. War doch nicht meine Schuld!

    So kann man das sehen. Aber man kann sich auch fragen, ob einem der innere Frieden, die Gewissheit, das Gute getan und in der Welt gestärkt zu haben, dann eben verwehrt bleibt.

    Schuld kann wehtun, gerade wenn die Vernunft mir sagt, dass ich eigentlich doch gar nicht verantwortlich bin für das Leid, das ich nicht gelindert habe. Und wenn sie weh tut, wenn sie sich nicht lindern lässt durch die Argumente der Vernunft, dann kommt man auf den Weg, auf dem man sich vielleicht tatsächlich ändert. Dazu reicht theoretische Reflexion über die Frage, was man vielleicht beim nächsten Mal anders machen könnte, nicht aus. Erst durch schmerzhaftes Schuldbewusstsein kommt man vielleicht dahin, für andere wirklich Gutes zu tun.

    Hier geht es zur zweiten These.

    Hier geht es zur vierten These.

  • Luthers Thesen: Die formale Buße

    Luthers Thesen: Die formale Buße

    In der ersten These hatte Luther an die Notwendigkeit „Buße zu tun“ angeknüpft, die sich daraus ergibt, dass „das Himmelreich nahe“ ist. In meiner Reflexion über diese These hatte ich mich darauf konzentriert, was die Rede vom Himmelreich für jemanden, der nicht an ein Jenseits glaubt, bedeuten könnte. Was das Wort Buße genau bedeuten kann, wird sich im Verlauf der Diskussion der folgenden These zeigen. Denn genau darum geht es Luther in den Thesen 2 bis 4.

    Die zweite These lautet (in der EKD-Übersetzung)

    Dieses Wort darf nicht auf die sakramentale Buße gedeutet werden, das heißt, auf jene Buße mit Beichte und Genugtuung, die unter Amt und Dienst der Priester vollzogen wird.

    Die Notwendigkeit zur Buße war schon in meinen Überlegungen zur ersten These klar geworden: Der Mensch lebt in den Erinnerungen der Anderen weiter, und wie dieses Weiterleben aussieht, ist davon abhängig, ob er die offenen Fragen, die Zwistigkeiten, die Verletzungen und das Leid, das er anderen zugefügt hat, geklärt und ausgeräumt hat. Seinen Frieden findet man nur, wenn das gelingt – und das soll durch Buße geschehen.

    Noch einmal das Himmelreich

    In der Diskussion zu meinem ersten Beitrag hat jemand darauf hingewiesen, dass der Begriff des Himmelreichs für Christen nicht unbedingt ein Jenseits bedeutet, in das die unsterbliche Seele nach dem Tode des Menschen eintritt. Das Himmelreich sei vielmehr ein möglicher Ort im Diesseits. Wir können diese Vorstellung hier aufgreifen und den Ort des Himmelreichs auch mit einem Zustand der Seele identifizieren, der sozusagen einen inneren Frieden, eine Zufriedenheit mit sich selbst, bedeutet. Auch dann ist das Erreichen des Himmelreichs davon abhängig, ob es gelingt, die Konflikte, die man mit den Anderen heraufbeschworen hat, aufzulösen. Davon, dass man die Schuld, die man Anderen gegenüber empfindet, abträgt.

    Formale Buße

    Man weiß, dass die Kirche zu diesem Zweck die Einrichtung der Beichte kennt. Man wendet sich an den Priester als Vertreter der Kirche, berichtet über die Vergehen und die Schuld, woraufhin der Priester eine Strafe verhängt, die ich zu ertragen habe, woraufhin mir meine Schuld erlassen ist.

    Mit der zweiten These lehnt Luther diese Form des Abtragens von Schuld ab. Die Buße, die nach der ersten These das ganze Leben des Glaubenden bestimmen soll, ist nicht mit der Beichte und Genugtuung zu identifizieren. Beichte vor und Strafe durch den Priester ist gar keine Buße.

    Soweit, so gut. Die Beichte ist heute, so meinen wir, weitgehend in Vergessenheit geraten, und wo es sie noch gibt, wird sie nicht wirklich ernst genommen. Die Priester, vor denen die Beichte abzulegen ist, haben hierzulande heutzutage gar nicht die Autorität, als dass sie irgendeine echte Schuld als vergeben erlassen könnten.

    Wieder könnten wir also sagen, dass Luther uns eigentlich nichts zu sagen hat. Und wieder ist es nicht so einfach. Beichte und Vergebung sind uns heute nicht fremd geworden. Meist beichten wir, wenn wir denn beichten, direkt dem, dem wir mit unserem Handeln Unrecht getan haben, den wir verletzt haben. Und wir erhoffen dann, dass er uns vergibt. Man könnte sagen, dass dieses Verfahren von Beichte oder Geständnis und damit verbundener (und erwarteter) Verzeihung die heutige Weise der formalisierten Entschuldigung ist, so wie es die Beichte vor dem Priester zu Luthers Zeiten war.

    „Ich entschuldige mich“

    Auch von dieser Entschuldigung würde Luther wahrscheinlich sagen, dass sie nicht ausreicht. Sie ist eben nur formal. Der defizitäre Charakter dieser Buße kommt schon in der merkwürdigen Formulierung „Ich entschuldige mich“ zum Ausdruck. Also ob man die eigene Schuld selbst von sich werfen, ablegen könnte. Als ob man sie von sich selbst abwaschen könnte, indem man einem Ritual folgt.

    Dass diese formale Reue als Buße nicht ausreicht, um wirklich zum inneren Frieden und zum Frieden mit dem Anderen zu kommen, liegt ja eigentlich auch auf der Hand. Denn zweierlei kann man damit nicht ohne weiteres sicherstellen: Einerseits ist nicht sicher, ob man zu einer eigenen Reflexion kommt über die Schuld, die man da auf sich geladen hat, mit dem Ziel, in Zukunft vielleicht in ähnlicher Situation nicht erneut schuldig zu werden. Andererseits weiß man nicht, ob für den anderen, dem gegenüber man schuldig geworden ist, tatsächlich wieder „alles gut“ ist.

    Wahre Buße muss also anders aussehen. Was Luther dazu vorschlägt, wird in der nächsten Kolumne, am Sonntag, diskutiert.

    Hier geht es zur ersten These.

  • Luthers Thesen: Wo ist das Himmelreich?

    Luthers Thesen: Wo ist das Himmelreich?

    In 95 Folgen wird in dieser Kolumne über die 95 Thesen Martin Luthers diskutiert. Wenn man die erste der 95 Luther-Thesen liest, meint man vielleicht, dass uns dieser Text niemals irgendetwas bedeuten könnte. Sie lautet

    Als unser Herr und Meister Jesus Christus sagte: „Tut Buße, denn das Himmelreich ist nahe herbeigekommen“, wollte er, dass das ganze Leben der Glaubenden Buße sei.

    Das Himmelreich

    Nichts scheint heute weiter entfernt als „das Himmelreich“. Das Himmelreich sei ein ewiges Leben nach dem Tode, ein Leben im Glück oder jedenfalls in einem ewigen Zustand der Zufriedenheit, so die allgemeine Meinung. Kaum jemand glaubt allerdings an ein Leben nach dem Tode, jedenfalls nicht in dem Sinne, dass das eigene Leben in einer anderen, jenseitigen Welt weitergeht. Was also soll uns ein Text sagen, der meint, uns etwas vorschreiben zu können, mit der Begründung, dass da etwas kommen würde, was es gar nicht gibt?

    Allerdings ist die Sache auch wieder nicht ganz so einfach. Denn die Frage ist ja, ob „das Himmelreich“ wirklich eine Metapher ist für eine märchenhafte Welt, in die wir, unsere Seelen, irgendwie hinübertreten, sobald wir verstorben sind. Woher wissen wir so genau, dass diese Seele, die ins „Himmelreich“ will, tatsächlich in dem sagenhaften Sinn unsterblich ist, dass das Subjekt selbst weiterexistiert? Oder genauer: in welchem Sinn existiert die Seele weiter? Welcher Ort ist das Himmelreich?

    Mit manchem Verstorbenen halten wir noch Zwiesprache, wenn von ihrem Leib längst nichts mehr übrig ist. Wir Philosophen sind vermutlich die Meister dieser Disziplin, wir streiten noch immer mit Sokrates, wir befragen noch immer Hegel. Wir grübeln noch immer mit Wittgenstein, wir diskutieren noch immer mit Derrida.

    Aber auch im Alltag ist uns das nicht fremd. Wir können noch Geschichten von den Urgroßeltern erzählen, als ob sie sich gerade erst zugetragen hätten. Wir kochen nach dem Rezept der Oma, und können es bei ihr, auf einem Zettel vielleicht, den sie uns aufgeschrieben hat, nachlesen. Und wir empfinden noch den gleichen Zorn oder die gleiche Liebe wie zu ihren Lebzeiten.

    Manche glauben, dass die Zeit nicht mehr fern ist, in der man seinen kompletten Geist aus dem Gehirn auf einen Computer übertragen kann, um dann darin weiterzuleben. Ob das realistisch ist, kann dahingestellt bleiben. Entscheidend ist, dass wir schon heute, im gewissen Umfang, unseren Geist nach außen übertragen: auf andere Menschen, die uns in Erinnerung behalten, auf Fotos und Briefe, durch die sie sich an uns erinnern, durch gemeinsame Erlebnisse, die ein Bild von uns festhalten. Diese bleiben erhalten, wenn wir längst tot sind, darin leben wir über den Tod hinaus.

    Und in uns, in unseren Handlungen und unseren Geschichten, die wir uns gegenseitig erzählen, existieren die Verstorbenen so lange, wie es Erinnerungen an sie gibt. Wir können sie noch fragen, und sie antworten uns noch, wenn wir einander an ihre Weisheiten und Torheiten erinnern. Diese Existenz ist mindestens genauso real wie die der fiktionalen Gestalten von Romanen. Wir können wahre Geschichten über sie erzählen, und die sind zeitlos. Sie sind auch in dem Sinne ewig, dass sie nicht mehr änderbar sind – vielleicht verändern sie sich, aber wir können nichts dafür tun, dass sie zu einem Ende kommen. Eine ungeklärte Geschichte bleibt ungeklärt, was nicht vergeben wurde, kann nicht mehr vergeben werden.

    Der Tod heilt keine Wunden, er macht es nur schlimmer, dass Dinge nicht geklärt, dass Versöhnendes nicht ausgesprochen wurde. Das gilt ja noch mehr, wenn wir keine Hoffnung auf ein Wiedersehen im Jenseits haben.

    Leben nach dem Tode

    Mein Leben nach dem Tod, das ist das Leben, das ich in den Anderen weiterlebe. Und das kann ein gutes Leben sein, das wäre das Himmelreich, oder es ist, weil zu viel an Zorn und Unverständnis bleibt, weil es keine Versöhnung gab, eine ewige Hölle.

    Den Sterbenden, die dem Tode nah sind, ist das möglicherweise sehr bewusst. Sie leiden darunter, dass ihr Leben nach dem Tod, in den Erinnerungen der Anderen, eine Quelle von immer wieder kehrendem Leid sein wird, bis sie dann endlich vergessen sind. Oder sie können friedlich sterben, weil sie sich mit allen versöhnt haben, oder weil sie wenigstens hoffen können, dass ein Verzeihen nach ihrem Tod möglich ist.

    Wie nah der Tod und damit der Beginn dieses ewigen Lebens ist, wissen wir nicht. Wir sagen heute manchmal, man solle jeden Tag so leben, als wenn es der letzte wäre. Das könnte zu Luthers erster These passen. Wir kennen diese Angst, wenn wir uns im Streit trennen, dass wir vielleicht nie wieder zusammenkommen und eine Versöhnung nicht mehr möglich ist.

    Die Glaubenden

    Wenn ich hier von Wir spreche, dann meine ich damit genau die, die Luther „die Glaubenden“ nennt. Das sind diejenigen, die diese Welt der emotionalen Bindungen an andere, die auch nach dem Tod weiterbestehen, kennen, und die das Erleben kennen, dass die Verstorbenen in diesem Sinne in den Lebenden weiter da sind. Und die fühlen, dass sie vor dem eigenen Tod Dinge geklärt, Versöhnung erreicht und Zorn besänftigt haben wollen.

    Denen schlägt Luther nun also vor, ihr Leben in Buße zu verbringen. Wir werden in den nächsten Thesen noch einiges darüber erfahren, was Buße ist und was nicht. Auf jeden Fall ist es die Möglichkeit, die eigene Seele zu entlasten von dem Leid und der Schuld, die wir anderen antun – sich im buchstäblichen Sinn zu entschuldigen.

    Zur zweiten These: Die formale Buße