Schlagwort: Social Media Verbot

  • Instagram erst ab 14?

    Instagram erst ab 14?

    Mindestalter Social Media Jugendliche

    Dies ist meine allererste Audio-Kolumne. An der ich – wegen VIEL Technik (Stichwort: Voice Cloning) – deutlich länger als an einem geschriebenen Text gesessen habe. Schau’n wir mal, ob es von den Klickzahlen her was bringt. Meine Kinder haben mir versprochen, meine schlauen (und weniger schlauen) Beiträge ab sofort nicht mehr komplett zu negieren, wenn ich sie von nun an vorlese, und sie sich nicht mehr mit ellenlangen Texten rumquälen müssen. Tun sie eh nicht also mehr als max. 1 Audio-Kolumne von mir anhören. Aber es ist ein (für mich) neues Format und beweist, dass auch Ü60-Jährige gewillt sind, mit der Zeit zu gehen … ja ja, mit großer Verspätung. Schon klar.

    Heute spreche ich über ein mögliches Social-Media-Verbot für Jugendliche, Beziehungsweise die Festlegung eines Mindestalters, um Instagram und TikTok unbeschränkt nutzen zu können … los geht's:

    +++

    Lesen Sie auch:


    Social Media Verbot für Kinder?

    Social Media Führerschein
    Australien wirft Jugendliche aus Social Media raus: mutig oder naiv?

  • Social Media Verbot für Kinder?

    Social Media Verbot für Kinder?

    Die Grundrechte des Grundgesetzes gelten auch für Kinder. Ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre würde somit in ihre Grundrechte nach Artikel 2 und 5 Grundgesetz eingreifen, zudem in das „Elternrecht“ nach Artikel 6 GG. Allein diese Vielfalt der Grundrechtseingriffe sollte die Exekutive davor zurückschrecken lassen, Kindern und Jugendlichen die Nutzung von Social Media pauschal zu verbieten.

    Allgemeine Handlungsfreiheit

    Artikel 2 (1) GG lautet

    Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

    Bereits in der Elfes-Entscheidung von 1957, keine zehn Jahre nach der Formulierung des Grundgesetzes, hat das Bundesverfassungsgericht diese „freie Entfaltung“ als „Allgemeine Handlungsfreiheit“ aufgefasst, mit der das Grundgesetz „nicht nur die Entfaltung innerhalb jenes Kernbereichs der Persönlichkeit gemeint haben“ kann (Rn.14). Das Gericht hat darauf verwiesen, dass die ursprüngliche Formulierung „Jeder kann tun und lassen, was er will“ nur aus sprachlichen und nicht aus inhaltlichen Gründen nicht ins Grundgesetz aufgenommen wurde (Rn. 15).

    Auch wenn etwa Angelika Nußberger [1] darauf hinweist, dass diese weite Interpretation des Grundrechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit „keine juristische Naturgesetzlichkeit ist“, muss man anerkennen, dass das Gericht diese weite Auslegung seitdem in vielen Urteilen durchgehalten hat. Das Posten von Beiträgen, Fotos und Videos in Sozialen Medien dürfte damit selbstverständlich unter den Schutz von Artikel 2 GG fallen, auch für Kinder und Jugendliche.

    Eingeschränkt wird dieses Grundrecht durch Rechte anderer, durch die verfassungsmäßige Ordnung und das Sittengesetz. Natürlich können Postings – auch von Kindern – die Rechte anderer oder das Sittengesetz verletzen. Das würde aber kein generelles Verbot rechtfertigen. Bliebe die „verfassungsmäßige Ordnung“. Seit dem Elfes-Urteil kann „unter diesem Begriff nur die allgemeine Rechtsordnung verstanden werden, die die materiellen und formellen Normen der Verfassung zu beachten hat, also eine verfassungsmäßige Rechtsordnung sein muß“ (Rn. 17)

    Man könnte nun sagen: dann schreibt der Gesetzgeber eben ein Gesetz, das dann zur allgemeinen Rechtsordnung gehört und das dann die Allgemeine Handlungsfreiheit der Kinder und Jugendlichen entsprechend einschränkt. Aber so einfach ist das natürlich nicht: Dieses Gesetz muss ja selbst grundgesetzkonform sein, um Teil einer „verfassungsmäßigen Rechtsordnung“ sein zu können. Es müsste sich also wenigstens auf andere Schutzgüter des Grundgesetzes berufen können, die in der Abwägung höher zu bewerten wären als der Eingriff in die Allgemeine Handlungsfreiheit.

    Meinungsfreiheit

    Das wird aber schwierig, weil ein Social Media Verbot für Kinder und Jugendliche in weitere Grundrechte eingreift. Da ist zunächst Artikel 5 (1), Satz 1 GG, der gleich in zweifacher Hinsicht verletzt wird. Er lautet bekanntlich

    Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.

    Ein pauschales Social Media Verbot verhindert sowohl die freie Meinungsäußerung von Kindern und Jugendlichen als auch ihr Recht, sich zu „ungehindert zu unterrichten“. Soziale Medien gehören zu allgemein zugänglichen Quellen.

    Auch dieses Grundrecht hat bekanntlich Schranken. Relevant wäre hier der Jugendschutz, der in Art. 5(2) genannt ist. Der Jugendschutz kann aber keinesfalls das Recht auf „freie Meinungsäußerung“ einschränken, die Verbreitung der Meinung in Wort, Schrift und Bild via Soziale Medien muss in jedem Fall gewährleistet sein.

    Bliebe die Einschränkung des „sich ungehindert zu unterrichten“. Dies kann auf keinen Fall bedeuten, dass ein pauschales Verbot zulässig wäre, das würde bedeuten, dass auch ein pauschales Fernseh-, Rundfunk- und Zeitungsverbot für Kinder und Jugendliche geboten oder notwendig wäre, nur, weil in einigen dieser Medien zu manchen Zeiten Inhalte verbreitet werden, die dem Jugendschutz entgegenstehen. Zudem wäre zu zeigen, dass die fraglichen Inhalte, um die es beim Social Media Verbot geht, tatsächlich speziell dem Jugendschutz zuwiderlaufen.

    Elternrecht

    Hier wird es kompliziert. Artikel 6(2) GG lautet

    Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

    Dieses Grundrecht ist ein Elternrecht, somit könnte man sagen, dass auf seiner Basis die Nutzung von Sozialen Medien durch Kinder ebenso durch die Eltern reguliert werden sollte, wie die Nutzung aller anderen Medien.

    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass dieses Grundrecht von Eltern sich von allen anderen Grundrechten unterscheidet, da es mit einer Pflicht verbunden ist.[2] Das Elternrecht basiert auf der Überzeugung, dass die Eltern normalerweise besser als jede Institution wissen, was im Interesse des Kindeswohls ist. Zugleich verpflichtet das Grundgesetz die Eltern aber auch auf das Kindeswohl und setzt als Wächter über ihre Betätigung die „staatliche Gemeinschaft“.

    Sucht man nach Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zum Artikel 6(2), findet man vor allem Fälle, in denen es um konkrete Kindeswohlgefährdungen durch den Umgang der Eltern mit dem Kind geht. Ein Urteil könnte aber helfen, die mögliche Anwendung der Regelungen des Artikels durch das Gericht im Falle eines Social Media Verbots einzuschätzen. Es handelt sich um das Urteil zum Masern-Impfnachweis von 2022. Das Gericht hat dort einerseits festgehalten, dass der Staat „in das Erziehungsrecht der Eltern nicht ohne rechtfertigenden Grund eingreifen darf“. Andererseits hat es betont, dass „das Kindeswohl die maßgebliche Richtschnur der elterlichen Pflege und Erziehung“ sei. Weiter heißt es im zweiten Leitsatz:

    Bei der Ausübung der am Kindeswohl zu orientierenden Gesundheitssorge für ihr Kind sind die Eltern jedoch weniger frei, sich gegen Standards medizinischer Vernünftigkeit zu wenden, als sie es kraft ihres Selbstbestimmungsrechts über ihre eigene körperliche Integrität wären.

    Analog könnte man im Falle eines Social Media Verbots argumentieren, dass die Eltern um des Kindeswohl Willen weniger frei sind, sich gegen wissenschaftliche Erkenntnisse zur Gefährlichkeit von Social Media für Kinder zu wenden, als sie es für sich selbst sind.

    Dass das Urteil von der juristischen Fachwelt kontrovers aufgenommen wurde, ist für die politische Diskussion um ein Social-Media-Verbot sicher nicht unwichtig.[3] Allerdings liefert es auch wichtige Hinweise, die deutlich machen, dass eine analoge Anwendung auf ein pauschales Social Media Verbot vermutlich doch nicht so einfach ist. So verweist das Gericht darauf, dass der Nutzen von Masernimpfungen schon lange durch wissenschaftliche Evidenz belegt sei (Rn. 13ff), und dass nicht nur der Schutz der geimpften Person sondern auch der Schutz anderer durch die Impfung gegeben ist (Rn. 105). Eine solche wissenschaftliche Evidenz des Schadens von Social Media Nutzung dürfte gegenwärtig nicht verfügbar sein. Etwas wie einen Fremdschutz wird man in diesem Fall auch kaum zeigen können.

    Insgesamt zeigt sich, dass ein pauschales Social Media Verbot für Kinder und Jugendliche einen Eingriff in Grundrechte der Kinder wie auch der ihrer Eltern bedeutet, der sich kaum rechtfertigen lassen dürfte. Wenn der Gesetzgeber einen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor negativen Folgen der Social Media Nutzung beabsichtigt, muss er weit differenzierter und vorsichtiger vorgehen und sich gut überlegen, welche Eingriffe angemessen wären. Ansonsten wird die Sache mit Sicherheit vors Bundesverfassungsgericht gehen.

     

    [1] Angelika Nußberger: Juristische Vollkaskoversicherung – Verfassungsinterpretation aus deutscher Sicht. In: Bernhard Ehrenzeller et al. (Hg.): Verfassungsinterpretation. Zürich, St. Gallen, Baden Baden 2025.

    [2] Hierzu und zum Folgenden interessant: Jonas Höltig: Das Verhältnis von Elternrecht und Kindeswohl in der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Online unter: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMI18-73.pdf

    [3] Hölting, Seite 28.

  • Australien wirft Jugendliche aus Social Media raus: mutig oder naiv?

    Australien wirft Jugendliche aus Social Media raus: mutig oder naiv?

    Es gibt Momente, da frage ich mich, ob wir als Gesellschaft kollektiv an einem massiven Realitätsverlust leiden. Der jüngste Anlass: Australiens Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige. Seit heute Morgen haftet das Thema wie getrocknete Hundescheiße an der Krepp-Schuhsohle, wo ich das Zeug nicht rausgekratzt bekomme, und je länger der Geruch in meiner Nase hochsteigt, desto zwiespältiger wird mir zumute. Ein Teil von mir möchte applaudieren; der andere Teil will sich aus Solidarität mit allen 15-Jährigen im Arbeitszimmer verbarrikadieren und dort trotzig 72 Stunden ohne Unterbrechung TikTok-Videos schauen. Ich schwanke zwischen „endlich kümmert sich mal jemand“ und „wow, das ist jetzt aber wirklich der pädagogische Presslufthammer des Jahres“.

    Und das ist das eigentlich Erstaunliche: Ich kann mich nicht entscheiden, weil die Debatte in ihrer ganzen Absurdität zeigt, dass wir aufs vollkommen falsche Ziel fixiert sind. Wir reden über Kinder, während die wahre Gefahr längst auf dem Platz steht – erwachsene Menschen, die Social Media benutzen, als hätten sie erst gestern WLAN entdeckt. Und plötzlich muss ich mich zusammenreißen, nicht laut ins Internet zu rufen:

    WESHALB KEIN SOCIAL-MEDIA-FÜHRERSCHEIN FÜR ERWACHSENE?
    Oder besser: Weshalb eigentlich nicht zuerst für Erwachsene?

    Die Illusion, dass ein Verbot hilft

    Es liest sich auf den ersten Blick rührend: Wir wollen die Kids schützen. Ihr Gehirn! Ihre mental health! Ihre Konzentrationsfähigkeit! Alles richtig. Und ja, Social Media ist kein Ort für zart besaitete neuronale Netze. Es ist ein Jahrmarkt der Eitelkeiten, gepaart mit einem Industriegerüst aus Datenhunger und Aufmerksamkeitsökonomie. Ich verstehe das Anliegen. Ich verstehe das Verbot. Ich verstehe sogar den politischen Druck.

    Und trotzdem: Während wir gebannt auf die 13- bis 15-Jährigen starren, die jetzt ihre Accounts verlieren sollen, stolpern da draußen Heerscharen erwachsener Menschen ungebremst durch dieselben Netzwerke – allerdings wie gedopte Staubsaugerroboter in einem Lego-Landminenfeld. Wobei die meisten Roboter mehr Medienkompetenz aufweisen als viele Facebook-Junkies, die irrtümlich glauben, ein Hashtag sei ein Argument.

    Jugendliche: Die wissen immerhin, dass sie noch Lernbedarf haben.
    Erwachsene dagegen gebärden sich oft in Social Media, als hätten sie das Internet höchstpersönlich erfunden – und beweisen dabei täglich das Gegenteil.

    Social Media als Hochrisikogerät – vor allem ü18

    Wenn wir ehrlich sind, gehört Social Media längst in dieselbe Kategorie wie Motorsägen, Feuerwerkskörper und Großkatzen: Benutzen darf das nur, wer versteht, wo vorne und hinten ist. Bei Motorsägen gibt es Warnhinweise. Bei Feuerwerkskörpern Altersbeschränkungen. Und von Großkatzen soll man sich eh möglichst fernhalten.

    Bei Social Media?
    Keine Warnhinweise.
    Keine Beschränkungen.
    Und die Gitter fehlen komplett, weil wir gerade beschlossen haben, die Käfigtüren für die unter 16-Jährigen wenigstens provisorisch zu schließen – während Erwachsene draußen ungehemmt auf Safari gehen.

    Und da frage ich mich:
    Wer richtet eigentlich mehr Schaden an?
    Teenager?
    Oder Erwachsene, die „Was darf man denn heute überhaupt noch sagen??“ brüllen, während sie ohne jede Scham dasselbe in 17 Varianten in die Telegram-Maske tippen?

    Warum ich das Verbot trotzdem nicht komplett bescheuert finde

    Wie gesagt: Ich bin zerrissen. Da ist der vernünftige Teil in mir, der weiß: Ja, Jugendliche scrollen zu viel. Ja, sie werden manipuliert. Ja, sie sollten lernen, ein Buch länger als zehn Minuten zu halten, ohne dass der Daumen automatisch nach rechts wischt.

    Aber dann ist da die Realität: Jugendliche werden das Verbot umgehen wie Wasser den Weg durch einen Spalt in der Wand findet. Spätestens nächste Woche kennt jeder 14-Jährige 12 Möglichkeiten, wie man eine Altersprüfung austrickst, während irgendein Minister in Canberra noch stolz verkündet, dass man die „modernste KI zur Altersverifikation“ einsetzt.
    Ha!
    Jugendliche lachen über eure KI.
    Die haben ihre eigene.

    Aber gut: in Down Under machen sie jetzt den Feldversuch. Und ehrlich gesagt: Prima. Wenigstens passiert etwas. Wenigstens reden wir. Wenigstens fällt auf, dass die große Social-Media-Müllhalde, in die wir alle seit Jahren unsere verbalen Fäkalien einspeisen, vielleicht ein paar Regeln bräuchte.

    Erwachsene sind das Problem

    Damit kein Missverständnis entsteht (was im virtuellen Raum eh in 9 von 10 Fällen passiert -> Rubrik: vergebliche Liebesmühe): Das Internet wäre ein friedlicherer Ort, wenn man Erwachsenen eine kurze Schulung angedeihen lassen würde, bevor sie auch nur ein GIF teilen dürfen.

    Wirkliche Gefahren entstehen nicht durch tanzende 15-Jährige, sondern durch Menschen ü30, die via X lernen, dass die Regierung ihnen „das Gehirn wegimpfen will“, durch Ü40er, die auf Facebook in CAPSLOCK diskutieren, warum der Rundfunkbeitrag „ENDLICH ABGESCHAFFT WERDEN MUSS!!!“. Durch Politiker, die Social Media strategisch nutzen wollen, aber nicht mal wissen, wie man einen Link kopiert.

    Manche Erwachsene betreiben Social Media, als würden sie betrunken Auto fahren:
    Gefährlich, unberechenbar und mit einer beängstigenden Portion Selbstüberschätzung.

    Führerscheinpflicht. Und zwar sofort

    Und bevor jemand fragt: Nein, ich meine das nicht symbolisch. Ich meine das wortwörtlich. Ein Social-Media-Führerschein. Für jeden über 18, der/die sich in sozialen Netzwerken bemerkbar machen will. Kinder dürfen nicht rein – Erwachsene nur mit Lizenz.

    Was darin enthalten wäre? Ein paar Beispiele:
    • Wie erkennt man Fake News?
    (Spoiler: Nicht, indem man „mein Bauchgefühl“ sagt.)
    • Was ist der Unterschied zwischen Meinung und Tatsache?
    (Spoiler: „Die Wahrheit wird man ja wohl noch sagen dürfen“ ist keine Tatsache.)
    • Wie interagiere ich online mit Menschen, ohne sie zu beleidigen, zu bedrohen oder ihnen eine Verschwörung anzudichten?
    (Schwerer als gedacht.)
    • Wie verstehe ich einen Algorithmus, ohne meine Machtfantasien darauf zu projizieren?
    • Wie setze ich Privatsphäre-Einstellungen?
    (Und zwar so, dass nicht das halbe Internet mein Sparkasse-Password erfährt).

    Es wäre wie der Erste-Hilfe-Kurs beim Führerschein, nur diesmal geht es darum, digitalen Schaden zu verhindern. Und glauben Sie mir: Er wäre dringend nötig.

    Australien denkt zu kurz – aber immerhin denkt es

    Das Verbot ist naiv? -> Ja.
    Wird es umgangen werden? -> Selbstverständlich.
    Ist es trotzdem besser als das permanente Nichtstun, das wir hierzulande perfektioniert haben? -> Auf jeden Fall!

    Aber während wir Kindern Türen zuschlagen, lassen wir Erwachsene ohne Helm, ohne Gurt und ohne Bremsen durch dieselbe digitale Arena rasen. Und wundern uns dann, dass es kracht.

    Mein Fazit und mein Zwiespalt

    Ich bin hin- und hergerissen.
    Zwischen Schutz und Bevormundung.
    Zwischen sinnvoll und lächerlich.
    Zwischen „endlich macht mal jemand was“ und „ja gut, aber so doch bitte nicht“.

    Aber eines weiß ich sicher: Wenn jemand einen Führerschein bräuchte, dann nicht die 14-Jährigen. Sondern die, die unter jedem Post „HERR LASS HIRN REGNEN!!1!“ kommentieren.

    Und solange es keinen gibt, werde ich weiter zwiegespalten bleiben.
    Und allen Erwachsenen denselben Rat geben wie den Kindern:
    FINGER WEG VON SOCIAL MEDIA!! — zumindest bis ihr wisst, wie man es bedient.
    +++

    Lesen Sie auch: Macht Facebook aggro?