Kategorie: Politik

  • Welche Gefahr geht von Putin aus?

    Welche Gefahr geht von Putin aus?

    Ein oft gehörtes Gegenargument gegen die gegenwärtige Verteidigungspolitik der NATO, die zu einer Stärkung der militärischen Kraft des Bündnisses führen soll, ist, dass Russland doch auf keinen Fall den Plan habe, Europa zu unterwerfen, in Berlin einzumarschieren und einen großen Krieg gegen die Nato zu führen. Man stellt sich dabei auf den Standpunkt, dass Deutschland, Frankreich, Italien oder das Vereinigte Königreich sich doch nur bedroht fühlen müssten, wenn Putin den Plan hätte, ganz Mittel- und Westeuropa mit einem Krieg zu überziehen und unter seine Vorherrschaft zu bringen. Dabei denkt man offenbar in Kategorien der ersten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts, als Militärbündnisse um die Vorherrschaft über ganz Europa kämpften oder das nationalsozialistische Deutschland plante, den Großteil Europas und zumindest den europäischen Teil der damaligen Sowjetunion zu unterwerfen.

    Da dieses Szenario unwahrscheinlich ist, so die Argumentation, ist eine militärische Stärkung der NATO, insbesondere seiner mittel- und westeuropäischen Mitglieder keineswegs notwendig. Untermalt wird diese Sicht wahlweise mit den Thesen, dass Putin an den rohstoffarmen westeuropäischen Regionen kein Interesse hätte, dass Westeuropa wirtschaftlich und militärisch schon heute ein viel zu starker Gegner für Russland wäre oder dass Russland in der Geschichte niemals nach Macht in Europa gestrebt hätte.

    Will Putin Westeuropa unterwerfen?

    Nun behauptet allerdings auch niemand, dass Putin und seine Militärs und Komplizen derzeit einen Angriff auf Deutschland oder Frankreich planen würden. Wenn von einem möglichen Angriff auf die Nato die Rede ist, dann geht es um die östlichen Mitglieder, jene Länder, die sich erst vor wenigen Jahrzehnten aus der Vorherrschaft der russischen Machthaber befreit haben. Diese Länder haben sich der Nato als einem Verteidigungsbündnis angeschlossen, um sich vor dem Zugriff russischer Herrschaftsbestrebungen in Sicherheit zu bringen. Die Pflicht und Verantwortung der anderen Nato-Mitglieder ist es, diese Sicherheit zu bieten.

    Für Putin ist der Zerfall der Sowjetunion die größte geopolitische Katastrophe des 20. Jahrhunderts. Zwar behauptete er vor 10 Jahren, nachdem Russland die ukrainische Krim bereits besetzt hatte, dass er die Sowjetunion nicht wieder herstellen wolle, und er beklagte sich, dass niemand ihm glauben würde, aber im August provozierte sein Außenminister dann die Welt, indem er beim Treffen in Alaska ein T-Shirt mit der russischen Abkürzung der Sowjetunion (Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken – UdSSR, kyrillisch СССР) trug.

    Worauf sich der Westen einstellen sollte

    Zumindest mit dem Szenario, dass Putin versuchen könnte, die geopolitische Katastrophe rückgängig zu machen, muss man sich also als verantwortungsvoller Politiker beschäftigen. Und auch die Möglichkeit, dass er, sollte er damit erfolgreich sein, einen Schritt weitergehen könnte und versuchen könnte den russischen Herrschaftsbereich auf den ehemaligen Ostblock, also wenigstens Richtung Bulgarien, Rumänien, Ungarn, die Slowakei, womöglich auch auf Polen und Tschechien auszudehnen, darf man nicht völlig abtun. Dabei könnte er eine Strategie der Destabilisierung der noch relativ fragilen staatlichen Strukturen, der Unterstützung russlandfreundlicher Regierungen, aber auch des militärischen Eingreifens unter dem Vorwand, russische Minderheiten schützen oder angebliche Gefahren für Russland abwenden zu müssen, verfolgen.

    Das muss nicht in jedem Fall mit einem militärischen Angriff Russlands auf das betreffende Land und mit dem Einmarsch und der Besetzung des Landes durch Putins Truppen verbunden sein. Auch für Putin dürfte diese Option die letzte und nicht die erste Wahl sein. Ihm wird es genügen, wenn in den betreffenden Ländern Diktatoren an die Macht kommen, die eine gelenkte Demokratie nach russischem Vorbild errichten und sich der Vormacht Russlands unterordnen, so, wie es etwa der weißrussische Diktator vorgemacht hat. Nur dort, wo das nicht gelingt, wird Russland zunächst versuchen, die Demokratie zu destabilisieren, als letzter Schritt kommt dann der Einmarsch in Frage.

    Die größte Gefahr nach einem Ende der russischen Aggression in der Ukraine wird vermutlich für Länder bestehen, die nicht zur Nato gehören, allen voran vermutlich Georgien, wenn es dort nicht ohnehin gelingt, dauerhaft eine Regierung zu implementieren, die sich ähnlich russlandtreu wie die weißrussische verhält. Aber das größte Interesse dürften Putin und seine Leute wohl am Baltikum haben. Dort ist es auch am einfachsten, Vorwände zu konstruieren, die auch russlandfreundlichen und Nato-kritischen Gruppen in West- und Mitteleuropa plausibel erscheinen werden. Man wird eine Gefahr für die russische Enklave von Kaliningrad behaupten, man kann zudem, ähnlich wie in der Ukraine, eine Unterdrückung russischer Minderheiten in den baltischen Republiken herbeireden. Da ließen sich auch auf einfache Weise Probleme inszenieren und Anlässe für eine Eskalation provozieren.

    Die Frage ist, wie die russische Führung die Bereitschaft der Nato-Länder einschätzt, diese Mitglieder tatsächlich in einem Konflikt zu verteidigen, wie konsequent sie das tun würden – und wie schnell und effektiv sie dazu in der Lage wären. Wer die Gefahr gern kleinredet, argumentiert etwa so: Diese Länder sind ja Nato-Mitglieder, also muss und wird die Nato jeden Angriff einfach zurückschlagen, und da die Nato militärisch doch viel stärker ist, wird Russland einen solchen Angriff niemals wagen, da müsse man sich doch gar keine Sorgen machen.

    Die Sache könnte aber auch anders aussehen: Die Verteidigung gegen einen Angriff auf Nato-Länder ist kein Automatismus. Jeder Einsatz muss jeweils national beschlossen werden, das kostet Zeit und ist zudem nicht sicher. Wenn ein Land tatsächlich den Einsatz seiner Truppen zusagt, müssen die koordiniert, verlegt und einsatzfähig gemacht werden. Zugleich muss es in parlamentarischen Demokratien wenigstens eine gewisse Zustimmung in der Bevölkerung und der Öffentlichkeit zu solchen Einsätzen geben.

    Wenn man bedenkt, wie laut derzeit die Stimmen derer sind, die nicht einmal bereit sind, das eigene Land gegen einen Aggressor zu verteidigen, dann kann man sich leicht ausrechnen, wie gering die Bereitschaft sein könnte, eine Politik zu unterstützen, die Bodentruppen und die Luftwaffe für eine Verteidigung baltischer Republiken in den Kampf schickt. Zumal die russische Desinformation, Zersetzungs- und Spaltungspolitik bis dahin weitergehen dürfte. Man kann schon heute darauf wetten, welche Parteien und Experten sich hierzulande Putins Geschichten über Gefahren für seine „Landsleute“ im Baltikum, über „faschistische“ Regierungen und aggressives Verhalten der Nato in der Nähe der russischen Grenze zu eigen machen werden. Das wird Diskussionen und Abstimmungen in West- und Mitteleuropa in die Länge ziehen und die Verteidigungsfähigkeit der betroffenen Länder schwächen.

    Es kommt nun nicht einmal darauf an, wie es um diese Bedingungen tatsächlich bestellt ist, es kommt darauf an, wie Russland, wenn es solche Ziele verfolgt, die Situation einschätzt. Wenn der innere Zirkel um Putin zu der Überzeugung kommt, dass der Rückhalt für eine Verteidigung Estlands, Litauens oder Lettlands in den westeuropäischen Ländern gering ist, wenn sie zu dem Urteil kommen, dass die Nato schwerfällig entscheidet, träge handelt und die Truppen schlecht koordiniert zum Einsatz bringt, dann können diese Leute sich ermutigt fühlen, auszutesten, wie weit sie gehen können.

    Was wäre ein mögliches Szenario?

    Zunächst wird es zu weiteren Luftraumverletzungen kommen, die von Russlands Unterstützern in Westeuropa kleingeredet und von Putins Medien geleugnet werden. Zugleich wird man versuchen, durch Provokationen und Zusammenstöße zwischen Gruppen der russischen Minderheiten und russlandfeindlichen Gruppen in den baltischen Ländern die Lage zu destabilisieren. Die Frage ist dann, wie lange die Nato zuschaut, zumal jede Antwort von Putin und seinen Freunden in Westeuropa als die eigentliche unangemessene Provokation und Einmischung dargestellt werden wird. So kann der russische Machthaber austesten, wie weit er gehen kann und wie schnell, wie konsequent und mit welchen innenpolitischen Konsequenzen der Westen reagieren kann.

    Putin und die Chancen der Diplomatie

    Was daraus entsteht, ist heute nur spekulativ zu beurteilen. Klar sollte aber sein, dass der Westen versuchen muss, es gar nicht so weit kommen zu lassen. Viele meinen, man müsse deshalb die diplomatischen Bemühungen verstärken. Aber wie soll Diplomatie wirken, wenn man einer Macht gegenüber steht, die es darauf absieht, ihren Machtbereich auszudehnen? Manche Menschen scheinen zu denken, Diplomatie würde irgendwie so funktionieren, dass man einem aggressiven Gegenspieler erklärt, es sei doch viel schöner, friedlich miteinander zu verkehren und von Ausdehnungen des Machtbereichs abzusehen. Diplomatie funktioniert aber nur, wenn man dem Gegner entweder entgegenkommt oder ihm klarmachen kann, dass seine Vorhaben für ihn selbst zu gefährlich sind. Entgegenkommen gibt es aber im Falle der russischen Pläne nicht.

    Kein Land, das sich aus der Vorherrschaft Russlands in der Sowjetunion, dem Warschauer Vertrag oder dem „Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe“, kurz gesagt, aus dem russisch dominierten Ostblock befreit hat, will wieder unter irgendeine Kontrolle dieses Machtzentrums geraten, vielleicht mit Ausnahme der Führungen von Ungarn und der Slowakei. Das aber ist es, was Putin und seine Leute wollen. Da kann es keine Kompromisse und kein Entgegenkommen geben, die Putin davon abhalten. Deshalb muss die Voraussetzung von Diplomatie Klarheit, Bereitschaft zur Konsequenz und zur Verteidigung jedes Nato-Partners und Stärke sein.

  • Framing und Dialektik

    Framing und Dialektik

    Framing ist in den letzten Jahren zu einem Begriff geworden, an dem sich die Gemüter erhitzen. Gemeint ist mit diesem Begriff eine Methode, Aussagen durch geschickte Auswahl von Begriffen und Formulierungen in einen Kontext zu rücken, der eine gewünschte emotionale und moralische Bewertung des Sachverhalts provoziert. Politiker verwenden bestimmte Wörter in ihren Aussagen, die das, was sie sagen, in einen bestimmten Kontext schieben, die eine gewisse Einfärbung zur vermeintlichen Aussage hinzufügen. Die verwendeten Wörter geben der Aussage einen Rahmen, der die Deutung des gesagten in eine bestimmte gewünschte Richtung lenkt.

    Vor ein paar Jahren hat ein Dokument für großes Aufsehen und auch für empörte Kritik gesorgt, in dem die Sprachforscherin Elisabeth Wehling der ARD Empfehlungen für den Einsatz von Framing formuliert. Es geht vor allem um die Eigendarstellung der Sendeanstalt im Vergleich und in Abgrenzung zu anderen Medien.

    Die Empörung war deshalb so groß, weil „Framing“ bisher immer als Vorwurf der Manipulation durch geschickte Einbindung einer sachlich korrekten Information in einen moralischen oder ideologischen Kontext verurteilt wurde. Dass nun die ARD-Mitarbeiter Framing sozusagen für einen guten Zweck verwenden sollen, stößt bei denen, die Framing vor allem als Methode politisch extremer Akteure bekämpft haben, auf erbitterte Ablehnung.

    Aber gibt es Framing überhaupt?

    Wer eine Aussage unter die Leute bringen will, muss dazu Wörter verwenden, die die Leute schon kennen. Die gleiche Aussage lässt sich mit verschiedenen Wörtern formulieren, deren Bedeutung mehr oder weniger voneinander abweicht. Insbesondere kann ich die gleiche Sache mit unterschiedlichen Begriffen bezeichnen. Wenn ich etwa sagen will, dass die Entscheidungen des amerikanischen Präsidenten zumeist irrational sind, kann ich sagen „Trumps Entscheidungen sind schwer nachvollziehbar“, ich kann aber auch sagen „Ich verstehe überhaupt nicht, wie Trump denkt“ – schließlich kann ich auch schlicht sagen „Trump ist ein Idiot“. Statt „Idiot“ kann ich auch „Trottel“, „Dummkopf“, FIFA-Pisspreisträger und Horrorclown oder „Geisteskranker“ sagen. Statt „Trump“ kann ich auch sagen „Der amerikanische Präsident“ oder „der alte Mann im Weißen Haus“ oder „der Typ mit der XY-Frisur“. Meine Aussage wird jedesmal in einen anderen Rahmen des  Sprechens eingebaut, mal ist sie moralisch wertend, mal klingt sie medizinisch, in einer anderen Form sachlich analytisch, dann wieder politisch-verurteilend. Framing bedeutet, sich zu überlegen, welchen begrifflich-sprachlichen Rahmen man verwenden will, um der Aussage den gewünschten Effekt zu geben.

    Die Idee des Framings setzt allerdings eine undialektische Weltsicht voraus. Sie funktioniert nur, wenn man annimmt, dass die Begriffe feste und klare Bedeutungen unabhängig von der Aussage haben, die ich gerade mache. Die Bedeutungen sind schon vor dem Aussprechen der Aussage da und sie sind anschließend immer noch die gleichen. Ein begrifflicher Rahmen rahmt in diesem Vorstellung ein Aussage-Bild und verändert damit das Ausgesagte. Er wird von diesem Bild selbst aber nicht verändert.

    Dieses Modell des Sprechens ist völlig untauglich für die Beschreibung oder gar die Gestaltung einer öffentlich geäußerten Aussage. Natürlich bindet sich jede Aussage durch die verwendeten Begriffe und Formulierungen in den Diskurs der Gesellschaft ein, und sie erhält ihre Bedeutung auch durch das, was an Bedeutungen schon vorher im Diskurs da war. Gleichzeitig verändert jede Aussage aber auch diesen Diskurs und die Bedeutungen der verwendeten Begriffe. Die Gleichzeitigkeit ist wichtig, denn die tatsächlichen Bedeutungen der Begriffe entstehen auch erst durch die Aussage. Wenn ich sage „Trump ist ein Idiot“, definiere ich dadurch mit, was ein „Idiot“ ist – ich knüpfe zwar an das Vorverständnis dieses Begriffs an, aber zugleich sage ich auch, was ich mit „Idiot“ meine, wenn ich zugleich auf Trump zeige. Die Bedeutung des verwendeten Wortes ist von seiner Verwendung nicht unabhängig, auch wenn zugleich die Möglichkeit, dass mein Satz verstanden wird, von der Vor-Bedeutung des Wortes abhängt. Mit jeder Verwendung eines Wortes entsteht seine Bedeutung neu.

    Framing entsteht erst, wenn jemand „Framing!“ ruft

    Es ist aber noch dramatischer: Dass die Verwendung des Wortes „Idiot“ in diesem Fall womöglich als Framing verstanden werden kann, fällt erst dann auf, wenn jemand „Framing!“ ruft. Die Rahmung entsteht erst, wenn jemand an dem Satz „Rahmen“ und „Bild“ voneinander unterscheidet. Man stelle sich einen Menschen Bob vor, der Bilder betrachtet, ohne eine Vorstellung davon zu haben, dass sie aus einem „Rahmen“ und einem „eigentlichen Bild“ bestehen. Für Bob gibt es nur Bilder, die ihm gefallen oder missfallen. Wenn nun Alice kommt und den Rahmen vom Bild trennt und sagt, das eine sein ja nur der Rahmen, der dem Bild eine gewisse Wirkung verleiht, das das Bild ohne den Rahmen nicht hätte, dann wird Bob vermutlich zunächst Alice verständnislos ansehen. Natürlich, so wird Bob sagen, ist es ein anderes Bild, wenn man es in seine Teile zerlegt. Erst durch Alices Zergliederung ist der Rahmen überhaupt entstanden.

    Jedes Äußern von Aussagen ist ein dialektisches Spiel, in dem Bedeutungen entstehen und sich verschieben, Bedeutungen, die merkwürdigerweise aber schon „da sein müssen“, damit sie sich überhaupt verändern können. Dieses Dasein der Bedeutungen entsteht aber erst dadurch, dass sie festgestellt werden, aber dieses Feststellen funktioniert nur für einen kurzen flüchtigen Moment, denn jede neue Verwendung löst den Begriff wieder aus seinem Bedeutungsrahmen. Alle Bedeutungen sind zugleich Bild und Rahmen füreinander, und jedes reden ist ein Umgestalten von Bildern zu Rahmen und von Rahmen zu Bildern. Ein gutes Gespräch sollte nicht krampfhaft die einen Begriffe als Rahmen und die anderen als Bilder festzuhalten versuchen, sondern das Spiel der Bedeutungen, die sich dynamisch aneinander binden und verändern, sichtbar machen.

  • Die NATO – Stärker als Russland?

    Die NATO – Stärker als Russland?

    Kritiker der derzeitigen europäischen Verteidigungspolitik argumentieren gern mit der vermeintlichen militärischen Überlegenheit der NATO gegenüber Russland. Tatsächlich ist es so, dass die NATO, egal welche Kennzahl man nimmt, deutlich stärker dasteht. So hat das westliche Militärbündnis mehr als drei Mal so viele aktive Soldaten wie Russland, und auch bei vielen weiteren Zahlen übertrifft die NATO Russland jeweils um das Mehrfache. Auch wenn man naheliegenderweise die USA einmal aus der Rechnung herausnimmt, bleiben die NATO-Staaten den russischen Truppen weit überlegen.

    Heißt das, dass all die Ausgaben für neue Rüstungsprojekte sowie die Verstärkung des Personals der Streitkräfte in Europa gar nicht nötig sind und tatsächlich nur von Kriegstreiberei und der Macht der Rüstungskonzerne zeugen?

    Was ist Verteidigungsfähigkeit?

    Verteidigungsfähigkeit besteht allerdings nicht nur in einer rechnerischen Überzahl an Soldaten und Gerät. Die Frage ist, in welchem Umfang sich Soldaten, Flugzeuge, Panzer, Schiffe und andere Waffen an einer konkreten Stelle eines möglichen Angriffs tatsächlich mobilisieren lassen. Um diese Frage zu beantworten, muss man bedenken, dass die NATO keineswegs ein straff organisiertes und geführtes Militärbündnis ist, im Gegensatz etwa zu den russischen Streitkräften. Zwar haben sich die Mitglieder mit Artikel 5 des NATO-Vertrages verpflichtet, jeden Angriff auf ein Mitgliedsland als einen Angriff auf alle zu betrachten, aber Artikel 5 sagt auch, dass jeder Staat für sich entscheidet, welche Mittel und Kräfte er für die Verteidigung im konkreten Fall bereitstellen will. Das heißt, es stehen keineswegs alle Streitkräfte und Waffensysteme zur Verfügung, nicht nur aus logistischen Gründen, sondern weil jedes Land erst einmal bereit sein muss, seine Truppen im konkreten Fall zum Einsatz zu bringen. Würde Russland etwa im Baltikum die Grenze der NATO überschreiten, wäre sehr fraglich, ob sich etwa die Türkei oder Ungarn an der Verteidigung von Estland oder Litauen beteiligen würden. Und gerade die Türkei hat an der militärischen Stärke der NATO wiederum einen bedeutenden Anteil.

    Neben der politischen Frage der Bereitstellung von Truppen und Gerät spielen natürlich auch die logistischen Möglichkeiten eine große Rolle. Selbstverständlich kann auch Russland nicht alle seine Truppen, etwa aus den fernen Osten, kurzfristig an der Grenze zu einem NATO-Staat zusammenziehen. Ein Blick auf die Karte zeigt aber, dass es für Putins Streitkräfte viel einfacher ist, an der Grenze zum Baltikum aufzumarschieren, als es für die NATO möglich ist, dort zu verteidigen. Natürlich ist es denkbar, dass die NATO sich in einem solchen Fall zu Gegenangriffen an anderen Grenzabschnitten entschließt, das wiederum würde aber voraussetzen, dass die betreffenden NATO-Mitglieder, die Grenzen zu Russland haben, bereit wären, ihr Territorium für einen solchen Angriff zur Verfügung zu stellen.

    Insofern stellt sich nicht die Frage, ob die NATO allgemein ausreichend Waffen und Soldaten hat, sondern ob die Länder, die bereit und in der Lage sind, auf einen Angriff zu reagieren, diese Ressourcen haben.

    Russland steht nicht allein da

    Überhaupt muss man natürlich die Frage stellen, ob die Gegenüberstellung Russland-NATO nicht in die Irre führt. Denn Russland steht ja keineswegs allein da, auch wenn es derzeit kein festes Militärbündnis gibt, in dem Russland die führende Kraft wäre. Aber es hat militärische Partner, und die Bereitschaft dieser Partner, in einem Konflikt mit der NATO an der Seite Russlands zu stehen, ist vielleicht größer als die mancher NATO-Mitglieder, sich bei der Verteidigung des Baltikums, Finnlands oder Polens zu engagieren. Da wäre natürlich zuerst der feste Verbündete Belorus zu nennen, sodann Nordkorea, das schon Truppen in den Ukraine-Krieg geschickt hat. Unter den ehemaligen Sowjetrepubliken sind vor allem Kasachstan und Turmenistan zu nennen. Auch in Europa hat Putin Verbündete, etwa Serbien sowie bosnische Separatisten, und selbst bei NATO-Mitgliedern wie Ungarn und der Slowakei kann man bekanntlich nicht sicher sein, auf welcher Seite sie im Konfliktfall stünden. Auch wenn ihre militärische Kraft vergleichsweise gering ist, könnten sie die politische und militärischen Entscheidungsfähigkeit der NATO im Ernstfall schwächen.

    Die globale Perspektive

    Bei der Militärparade 2025 zum Tag des Sieges in Moskau marschierten neben turkmenischen Einheiten auch Soldaten aus Laos. Auch Vietnam zählt zu den festen Verbündeten, dazu weitere asiatische, afrikanische und lateinamerikanische Staaten.

    Nun kann man einwenden, dass die aber im Falle einer militärischen Eskalation etwa im Baltikum oder an der finnischen Grenze sehr weit weg wären – obwohl andererseits eben nordkoreanische Soldaten schon beim Angriff gegen die Ukraine zum Einsatz kamen. Der Blick auf diese weltweiten Verbündeten bringt aber zugleich die globale Perspektive ins Spiel. Und da sind natürlich vor allem China und Indien zu berücksichtigen. Wenn man sich fragt, ob die NATO, insbesondere ihr europäischer Teil, auch langfristig militärisch stark genug ist, sich zu verteidigen, muss man nicht nur auf die Grenze zu Russland schauen. Was, wenn es zu einer globalen Zuspitzung der Konfrontationen kommt? Ist Europa stark genug, um ein Bündnis, das von Russland und China angeführt wird und in dem ehemalige Sowjetrepubliken und frühere „sozialistische Staaten“ wie Vietnam, Kuba und Nicaragua, zudem womöglich Südafrika, Ägypten und Indien militärische Unterstützung bereitstellen würden, von einem Angriff abzuschrecken?

    Das mag nach einer weit entfernten Dystopie klingen, aber wenn man fragt, was die europäischen Länder heute für ihre Verteidigungsfähigkeit und ihre militärische Sicherheit tun müssen, dann mus man auch solche Szenarien betrachten. Eine rechnerische militärische Überlegenheit der NATO gegenüber Russland mag kurzfristig beruhigend klingen. Fragt man aber, wie sicher der Kern des Bündnisses, die Länder, die tatsächlich bereit sind, füreinander einzustehen, gegen die mittel- und langfristigen Bedrohungen ist, die sich abzeichnen, dann sieht die Lage anders aus. Und dann wird schnell klar, dass es für dieses Europa notwendig ist, in Verteidigungsfähigkeit zu investieren, um auf für die nächsten Jahrzehnte die Freiheit zu sichern, die uns über Jahrzehnte so selbstverständlich geworden ist.

     

  • Wehrdienst und Ersatzdienst

    Wehrdienst und Ersatzdienst

    Mit der Reaktivierung des Wehrdienstes kehrt auch der Ersatzdienst wieder in die Diskussion zurück. Spätestens, wenn die Wehrpflicht wieder aktiviert wird, stellt sich die Frage, was diejenigen tun sollen, die nach Art. 4(3) Grundgesetz den Kriegsdienst an der Waffe verweigern.

    Wehrdienst und Ersatzdienst im Grundgesetz

    Die Situation im Grundgesetz zur Regelung von Wehr- und Ersatzdienst ist etwas komplexer, als man gemeinhin annimmt. Nicht zufällig ist der Wehrpflicht-Artikel nach dem Artikel 12 eingeschoben. Er ist dort eigentlich ein Fremdkörper, denn der ganze Abschnitt des Grundgesetzes von Artikel 1 bis 19 behandelt „Die Grundrechte“, in Artikel 12a geht es aber um Pflichten. Genau besehen ist er ein Artikel, der den Artikel 12 einschränkt oder konkretisiert. Dort heißt es in Absatz 1 „Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.“ Und im Absatz 2 folgt das Entscheidende: „Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.“ Und Absatz 3 ergänzt „Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.“

    Dies wird nun in Artikel 12a konkretisiert, allerdings nicht ganz schlüssig. Man könnte den Wehr- und den zugehörigen Ersatzdienst als „herkömmliche allgemeine, für alle gleiche öffentliche Dienstleistungspflicht“ auffassen. Aber das sind sie offenbar nicht, denn sie gelten nur für Männer. Sicherlich ist es längst geboten, hier eine Gleichbehandlung von Männern und Frauen herbeizuführen. Aber auch dann, wenn Artikel 12a nicht mehr zwischen Männern und Frauen unterscheiden würde, bliebe mit Blick auf die bisherige Praxis des Ersatzdienstes ein Widerspruch zwischen Artikel 12 und 12a, denn das, was Ersatzdienstleistende im Allgemeinen gemacht haben, war keine „öffentliche Dienstleistung“. Zumeist verrichteten sie Hilfsarbeiten in Krankenhäusern, Altenheimen, Kindergärten, sozialen und kulturellen Einrichtungen. All das war sicherlich ehrenwert und sinnvoll, aber keine „öffentliche Dienstleistung“.

    Was sind „öffentliche Dienstleistungen“?

    Es lohnt sich, an dem Begriff der „öffentlichen Dienstleistung“ festzuhalten, weil durch ihn überhaupt der Sinn der Einschränkung der Berufs- und Arbeitsplatzfreiheit, die durch Artikel 12 garantiert werden, deutlich wird. Recherchiert man diesen Begriff, bekommt man, etwas vereinfacht gesagt, den Eindruck, öffentliche Dienstleistungen seien ungefähr das, was der öffentliche Dienst macht. Es wäre aber überraschend, wenn es dafür eine allgemeine Pflicht zur Dienstleistung gäbe. Jedoch kann es Dienstleistungen geben, die in bestimmten Situationen notwendig sind, damit der Staat, der die Freiheiten garantieren soll, überhaupt existieren kann und damit er in der Lage ist, diese Freiheiten zu garantieren. Der Staat ist nicht aus sich heraus in jeder Situation in der Lage, den Bürgern alle Freiheiten zu sichern, es kann Bedrohungen von außen oder aus dem Inneren geben, zudem Naturkatastrophen oder technische Unglücke großen Ausmaßes, die den Staat in seiner Leistungsfähigkeit einschneidend beeinträchtigen. Der Sinn der allgemeinen Pflicht zur öffentlichen Dienstleistung besteht darin, dass die Bürger verpflichtet werden, dafür zu sorgen, dass ihre Freiheiten in solchen Situationen verteidigt, geschützt oder wiederhergestellt werden.

    Es versteht sich von selbst, dass es sich bei den Situationen, für die diese Dienstleistungspflicht besteht, um Ausnahmesituationen handeln muss, Katastrophen und kriegerische oder terroristische Angriffe, sonst wäre die eigentliche Berufs- und Arbeitsplatzfreiheit obsolet. Allenfalls die Ausbildung, das Training der notwendigen Fähigkeiten für diese Ausnahmefälle könnte für normale Zeiten als Pflicht angesehen werden, wenn man annimmt, dass eine Leistung im Ernstfall nur ausreichend erbracht werden kann, wenn sie vorher geübt wurde.

    Aufgaben, die der Staat in normalen Zeiten außerhalb gravierender Krisen zu erfüllen hat, Leistungen, die er entsprechend des Grundgesetzes im Alltag zu erbringen hat, können und dürfen aber nicht über eine allgemeine Dienstpflicht sichergestellt werden. Das würde die Berufs- und Arbeitsplatzfreiheit, die Artikel 12 GG garantiert, zu sehr einschränken. Deshalb besteht auch keine Dienstpflicht bei der Polizei, die tagtäglich die Ordnung und Sicherheit im Innern sichert, sondern nur in den Streitkräften, die einen militärischen Angriff abwehren sollen. So kann auch nicht die Altenpflege, das alltägliche Funktionieren von Krankenhäusern sowie kulturellen und sozialen Einrichtungen von einer allgemeinen Dienstpflicht abhängen. Würde man solche Pflichten zu allgemeinen öffentlichen Dienstleistungen zählen, dann wäre bald auch die Sicherstellung des öffentlichen Nahverkehrs und der täglichen Lebensmittelversorgung eine solche allgemeine öffentliche Dienstleistung, zu der alle Bürger verpflichtet werden können.

    Was sollte ein Ersatzdienst beinhalten?

    So gesehen muss man sich fragen, welcher Art ein Ersatzdienst überhaupt sein kann. Wenn man darüber nachdenkt, fällt vor allem auf, dass sich Wehr- und Ersatzdienst vor allem in einem Punkt unterschieden haben: Wehrdienst war vor allem Ausbildung für und Vorbereitung auf den Ausnahmefall – den Verteidigungsfall. Auch wenn die Grundausbildung nur einen gewissen Teil der Grundwehrdienstzeit ausgemacht hat, diente die ganze Zeit vor allem dazu, die Wehrdienstleistenden für den Ernstfall einsatzfähig zu machen – jedenfalls war das ihr langfristiger Sinn. In Zukunft, wenn der Wehrdienst gegenüber früheren Jahren weiter verkürzt wird, wird das noch mehr so sein: Es geht in ihm nicht darum, bereits einen Dienst zu leisten, sondern darum, dazu ausgebildet zu werden, einen Dienst leisten zu können, der hoffentlich nie in Anspruch genommen wird.

    Anders war es bisher bei den Ersatzdiensten. Nicht nur waren sie gar keine öffentlichen Dienstleistungen, nach kurzer Einarbeitungszeit haben die jungen Leute dort schlicht gearbeitet, als Helfer in der Pflege, als Mitarbeiter in sozialen Einrichtungen und so weiter.

    Ausbildung und Ernstfall

    Nehmen wir das Grundgesetz mit seinen Artikeln 12 und 12a ernst, dann muss der Ersatzdienst in Zukunft ganz anders aussehen als früher. Er muss, wie der Wehrdienst, Vorbereitung und Ausbildung für den Ernstfall sein: für den Verteidigungsfall ebenso wie für den Katastrophenfall oder die Situation eines großangelegten Terrorangriffs. Für all diese Fälle gibt es viel zu tun, nicht nur den Dienst an der Waffe. Der Artikel 12a nennt schon einige dieser Tätigkeiten, ohne sie aber in die Dienstpflicht vom Charakter des Wehrdienstes einzubeziehen – nämlich da, wo er die „zivilen Dienstleistungen zum Zwecke der Verteidigung“ behandelt, zu der dann auch Frauen herangezogen werden können. Allerdings tut der Text hier so, als ob es für diese Dienstleistungen keiner Ausbildung oder Einübung bedürfen würde. Die Fähigkeit, in Katastrophen und Unglücksfällen, aber auch beim Zivilschutz im Verteidigungsfall, diszipliniert, organisiert und effektiv zu handeln, Verletzte zu bergen und zu versorgen, Infrastrukturen mit einfachen Mitteln aufrechtzuerhalten, Hilfsbedürftige zu versorgen – all das muss aber genauso gelernt und geübt werden wie der Dienst in den Streitkräften. Eine Gesellschaft, die die Freiheiten ihrer Bürger auch in Krisensituationen verteidigen, bewahren, schützen und schnell wiederherstellen will, braucht dazu viele vorbereitete und ausgebildete Kräfte.

    Überhaupt mangelt es dem Grundgesetztext hier an der ausdrücklichen Klarstellung, dass die Dienstpflicht sich auf eine zeitlich begrenzte Ausbildungspflicht in „Normalzeiten“ und auf eine Einsatzpflicht im Ernstfall bezieht. Streng genommen könnte man nach dem Grundgesetztext, wie er ist, auch die Kriegsdienstverweigerer zu einem Grundwehrdienst einziehen – denn der ist kein Kriegsdienst, es ist ja kein Krieg.

    Um hier Klarheit zu bekommen und zugleich die überholte und längst nicht mehr zeitgemäße Unterscheidung von Männer-Diensten und Frauen-Diensten endlich zu verabschieden, sollte Artikel 12a des Grundgesetzes in etwa folgende Regeln enthalten:

    Er sollte klar sagen, für welche Art von öffentlichen Dienstleistungen die Freiheit der Berufs- und Arbeitsplatzwahl eingeschränkt werden kann. Er sollte die Verwandtschaft von Wehrdienst und zivilem Dienst sowohl bei der Ausbildung als auch beim Einsatz im Ernstfall deutlich machen. Und er sollte den Unterschied von Ausbildung un tatsächlichem Dienst im Ernstfall klarstellen:

    Alle erwachsenen Deutschen können für begrenzte Zeit zur Ausbildung für Dienstleistungen herangezogen werden, die benötigt werden, um im Ausnahmefall von militärischen Bedrohungen oder Angriffen oder von nationalen Katastrophen die Freiheiten, die dieses Grundgesetz garantiert, zu verteidigen, wiederherzustellen und zu erhalten.

    Wer entsprechend Artikel 4 GG den Kriegsdienst an der Waffe aus Gewissensgründen verweigert, wird zu einer entsprechenden, organisatorisch gleichartigen Ausbildung im Bevölkerung-, Zivil- und Katastrophenschutz oder für zivile Dienstleistungen in den Streitkräften herangezogen, im Übrigen wird sie in den Streitkräfen geleistet.

    Bei Eintritt eines Verteidigungs- oder Katastrophenfalls können alle erwachsenen Deutschen zu den notwendigen Dienstleistungen, für die sie ausgebildet wurden, herangezogen werden.

  • Renten und Wehrpflicht: Die Krise des Regierens

    Renten und Wehrpflicht: Die Krise des Regierens

    Es ist absurd: Offenbar hat das neue Rentengesetz, das heute zur Abstimmung kommen soll, eine Mehrheit im Bundestag. Trotzdem wird es eine Zitterpartie, weil die einen, die in der Opposition sind, es ablehnen, obwohl sie es richtig finden, und die anderen, die in der Regierungskoalition sind, zwar zum Teil dagegen sind, aber zur Zustimmung mehr oder weniger gedrängt, wenn nicht genötigt werden.

    Das Grundgesetz kennt die Begriffe Opposition und Koalition in Bezug auf die Parlamentsarbeit nicht. Es kennt nur die einzelnen Abgeordneten, die nur ihrem Gewissen verpflichtet und an Weisungen nicht gebunden sind. Trotzdem ist die Absurdität, zu der es immer wieder kommt und die uns in dieser Legislaturperiode wohl noch öfter begegnen wird, schon durch das Grundgesetz vorprogrammiert. Es beinhaltet auf der einen Seite den Satz, dass der Bundeskanzler die Richtlinien der Politik bestimmt. Mit Bezug auf die Rentenpolitik würde das heißen, dass er festlegt, wie das Rentensystem in Zukunft funktionieren soll. Das kann er aber nur, wenn er das Parlament, das die nötigen Gesetze „beschließen“ soll, unter Kontrolle hat. Und das wiederum funktioniert eben nur mit einer disziplinierten Koalition.

    Aber genau dieses Prinzip setzt die Gewaltenteilung außer Kraft. Das Parlament sollte in einer parlamentarischen Republik die Gesetze, die die Regierung einbringt, nicht nur beschließen, es muss selbst die Initiative haben. Im Parlament sitzen die Volksvertreter, sie müssen in einer solchen Sachfrage um Kompromisse und Mehrheiten ringen – ihrem Gewissen verpflichtet. Dann wäre es gar kein Problem, wenn dabei ein Gesetz herauskommt, das eben eine Mehrheit im Parlament hat und nicht exakt den Vorstellungen von Parteiführungen entspricht.

    Die Regierung muss auch mit Gesetzen leben, die beschlossen wurden, bevor sie selbst durch die Wahl des Kanzlers im Parlament ins Amt kam. Umso mehr sollte sie mit den Gesetzen zurechtkommen, die von dem Parlament geschaffen und beschlossen wurden, das sie eingesetzt hat. Leider läuft es im Moment umgekehrt. Ohne so richtig zu verstehen, was hier eigentlich schief läuft, wendet sich das Publikum mit Grauen ab.

    Notwendig wäre eine Stärkung des Parlaments. Dort müssen die Gesetze ausgehandelt werden, die mehrheitsfähig sind. Geheime Abstimmungen sollten der Normalfall sein: Dann können alle Abgeordneten nach ihren Überzeugungen und ihrem Gewissen abstimmen. Auch dann wird es ganz selbstverständlich sein, dass Abgeordnete den Experten ihrer Fraktion vertrauen, aber es wäre auch möglich, dass Gesetze mit wechselnden Mehrheiten zustande kommen. Die aktuellen großen Beispiele zur Wehrpflicht und zur Rente zeigen, dass die Ergebnisse wahrscheinlich nicht schlechter wären als das, was eine Koalitionsführung als Kompromiss auskungelt, und vermutlich käme man sogar schneller zu Ergebnissen.

    Leider besteht auch in der Öffentlichkeit wenig Neigung, einmal grundsätzlich über die Fehler des politischen Prozesses nachzudenken. Man kommentiert genüsslich das Scheitern und fordert Führungsstärke und Disziplin, und man merkt dabei nicht, dass man mit dieser Art Kommentierung den falschen Konsens über ein „funktionierendes Regieren“ reproduziert.

    Man fragt sich, wie sehr diese Praxis noch scheitern muss, bevor Politik und Öffentlichkeit bereit sind, grundsätzlich über eine Reform des Systems zu diskutieren.

  • Grundgesetz: Schranken sichern keine Freiheit

    Grundgesetz: Schranken sichern keine Freiheit

    Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

    Aus meiner Antwort auf den Beitrag von Heinrich Schmitz zur Presse- und Meinungsfreiheit hat sich, nachdem dieser auch auf mich geantwortet hatte, eine lebhafte Diskussion auf Facebook entwickelt, in der der Wunsch geäußert wurde, dass ich auch noch einmal zu den Kritikpunkten Stellung nehme. Bevor ich das tue, ein paar allgemeine Überlegungen.

    Wer versteht das Grundgesetz?

    Das, was heute als Verfassung eines demokratischen Rechtsstaates bezeichnet wird, besteht genau genommen aus zwei Teilen. Da ist zum einen die eigentliche Verfassung des Staates, die Beschreibung, aus welchen Teilen er besteht und wie diese zusammenwirken sollen. Dem vorangestellt ist, wenn es in dem Land ein solitäres Dokument namens „Verfassung“ oder „Grundgesetz“ gibt, ein Abschnitt, der festlegt, was eigentlich der Zweck des Staates ist, wie und warum er den Bürgern des Staates dienlich sein soll. Einige Verfassungen, so etwa die französische, beziehen sich dabei direkt auf klassische Manifeste wie die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789. Das deutsche Grundgesetz führt die Rechte und Freiheiten, die der Staat den Bürgern gewähren und die er zugleich gewährleisten soll, in seinen ersten 19 Artikeln auf und nennt dort zugleich die Einschränkungen, bevor es ab Artikel 20 mit den Staatsaufbau, also der eigentlichen Verfassung des deutschen Staates beginnt. Auch diese 19 Artikel haben ihre leicht nachvollziehbaren Wurzeln in den beiden Texten von 1789, der französischen Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte und der Amerikansichen Bill of Rights, den ersten zehn Verfassungszusätzen der USA.

    Ich meine nun, dass ein solcher grundlegender Verfassungstext jedem politisch interessierten Bürger des Landes verständlich sein muss, auch ohne juristische Expertise, ohne Interpretationshilfe durch Verfassungsrechtler. Es ist schließlich das Dokument, auf das sich die Bürger dieses Landes gewissermaßen verständigt haben oder wenigstens verständigen können müssen, das Dokument, in dem jeder nachlesen kann, was ihm der Staat schuldet und was er dem Staat grundsätzlich schuldig ist. Und in der Interpretation dieses Textes zählt zuallererst, was die Bürger, diejenigen, die sich in politischen Diskussionen zu Wort melden, und die Politiker in ihrer täglichen Arbeit und im politischen Streit da unmittelbar verstehen. Um zu wissen, was ein Artikel „wirklich meint“, darf nicht gefordert werden, sich durch 80 Jahre Verfassungsgerichts-Rechtsprechung oder durch Stapel von juristischen Kommentaren und Monografien hindurchzuarbeiten.

    Das Grundgesetz ist im politischen Streit unmittelbar wirksam, aber auch in der öffentlichen Arbeit und im gesellschaftlichen Diskurs. Es bildet den direkten Hintergrund und das Fundament vieler Entscheidungen und Argumentationen in der Wirtschaft, in den Medien, in der Wissenschaft, in der Kultur. Jede Person kann in der Debatte und im Streit einen Grundgesetz-Artikel zitieren und als Argument verwenden – so muss das Grundgesetz geschrieben sein und interpretiert werden können. Man muss sich vergegenwärtigen, dass die beiden Texte von 1789 nicht von Juristen, sondern von engagierten Bürgern verfasst wurden, um sich auf die Grundsätze ihres Gemeinwesens zu verständigen – auch da kam es schon darauf an, wie die Bürger selbst ihre Verfassung verstehen, und so ist es immer noch.

    Libertär und brandgefährlich?

    Heinrich Schmitz meint, wenn man den Absatz 2 des Artikel 5 des Grundgesetzes streichen würde, dann würde man im Rechtchaos enden, weil es gar keine Grenzen mehr gäbe. Das klinge libertär und sei brandgefährlich. Wenn das so wäre, müsste er erklären, warum es dieses Chaos mit Bezug auf die Religionsfreiheit, die Wissenschaft- und Kunstfreiheit und die Lehrfreiheit nicht gibt. Denn dort werden auch keine gesonderten Schranken gezogen außer der, die ich als selbstverständlich ansehe, nämlich die zur Treue der Verfassung. Eine Freiheit ohne eigene Schranken hebelt eben die anderen Zusagen des Grundgesetzes an die Bürger nicht aus, im Falle des deutschen Grundgesetzes bleiben die Würde, das Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit und das Recht auf körperliche Unversehrtheit natürlich auch vor dem möglichen gefährdendem Gebrauch anderer Freiheiten geschützt. Deshalb muss man eben z.B. die Freiheit von Wissenschaft und Forschung nicht gesondert mit einer Schranke zum Gesundheits- und Lebensschutz versehen, die ja bei absoluter Forschungsfreiheit durchaus verletzt werden könnten – sie sind aber schon durch Artikel 2 geschützt.

    Darüber hinaus hat das Grundgesetz noch den Artikel 18. Er besagt, dass man seine Freiheiten, die Pressefreiheit, die Lehr- und die Versammlungsfreiheit und andere, nicht für den Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung missbrauchen dürfen und dass man mit einem solchen Tun diese Freiheiten verwirkt. Somit ist Heinrich Schmitz‘ Sorge, ohne die Beschränkungen des Absatz 2 wäre die Bundesrepublik gegen Volksverhetzung, Holocaustleugnung, Manipulationen durch Extremisten und ähnliches machtlos, unbegründet. Ebenso unbegründet ist seine Sorge, Menschen wären nicht mehr vor Stalking, Nötigung und Einschüchterung geschützt – der Schutz leitet sich in diesen Fällen bereits aus Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes ab.

    Heinrich Schmitz ist der Meinung, dass es dem Gesetzgeber, wenn es die Schranken des Absatz 2 nicht gäbe, möglich wäre, viel drastischer und umfangreichere Gesetze zu beschließen. Das allerdings ist ein wirklich problematisches Verständnis der Wirkungsweise des Grundgesetzes. Als Verfassung muss es gegen den Staat anders wirken als Gesetze gegen die Bürger wirken. Dem Staat ist nicht alles erlaubt, was das Grundgesetz nicht ausdrücklich verbietet, vielmehr legt es fest, was der Staat gegenüber dem Bürger darf, und was nicht drinsteht, darf er nicht. Wieder kann man das am Beispiel der Kunst- und der Wissenschaftsfreiheit verdeutlichen: da dort keine gesonderten Schranken angegeben sind, sind diese eben (mit den Ausnahmen des Artikel 18 und bei Berücksichtigung der übrigen verfassungsmäßigen Freiheiten) wirklich frei, und kein Gesetz kann diese Freiheiten beschränken, nur weil im Grundgesetz ja keine Beschränkungen stehen. Das wäre absurd und gerade nicht verfassungskonform.

    Würde und Ehre im Grundgesetz

    Ein paar Anmerkungen zur Würde und zur Ehre. Es wird dazu einen gesonderten Text geben. Hier aber so viel: auch wenn der Begriff der Würde schwer in klare Worte zu fassen ist, wissen die meisten Menschen, was würdelos ist, was die Würde eines Menschen verletzt und was ein würdevolles Leben, ein würdevolles Sterben und eine würdevolle Behandlung der Bürger durch den Staat ist. Wenn man darüber nachdenkt, wird schnell klar, dass die Würde in einem demokratischen Rechtsstaat ein absolut schützenswertes Gut ist, das allen zuteilwerden soll, auch Missetätern, Lügnern, Bösewichtern, Verbrechern, Mördern.

    Mit der Ehre sieht es anders aus. Einerseits gelingen die Aufdeckung und Ahndung von Lügen Missetaten und Verbrechen nur selten ohne Ehrverletzung des Bösewichts. Deshalb darf auch gerade von der Presse nicht verlangt werden, dass sie die Ehre eines Menschen nicht verletzt. Sie ist dabei natürlich durch Artikel 1 und 2 beschränkt: Vorwürfe, die sich später als unwahr herausstellten, können zu Würdeverletzungen führen, zudem können sie die Persönlichkeit und die Gesundheit des Betroffenen schädigen.

    Ehrverletzungen, insbesondere von Politikern oder auch von Wirtschaftsführern oder anderen Menschen des öffentlichen Lebens, die sich gravierende Fehler oder Missetaten zu Schulden kommen lassen, müssen aber von einer investigativen Presse in Kauf genommen werden. Das Grundgesetz darf nicht als Schutzschild verwendet werden, damit sich die Mächtigen vor Kritik schützen können. Mit der Neuformulierung des §188 StGB im Jahre 2021 ist da bereits ein weiterer Schritt gegangen worden, dessen Auswirkungen wir bereits sehen können.

    Schutz der Freiheiten vor autoritären Regierungen

    Ich hatte in meinem letzten Beitrag angedeutet, dass weniger liberale politische Kräfte den Absatz 2 des Artikel 5 für drastischere Einschränkungen der Presse- und Meinungsfreiheit nutzen könnten, dass deshalb seine Streichung dringend geboten ist. Begründet ist das in dem, was ich zu Beginn geschrieben habe: In der politischen Debatte wird das Grundgesetz in seinem intuitiv verständlichen Wortlaut verwendet, nicht aus einem jahrzehntelangen rechtstheoretischen Diskurs unter Berücksichtigung der ständigen Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts heraus. Wenn autoritäre Kräfte an die Macht kommen, können sie die allgemeinen Gesetze, den Schutz der Ehre und der Jugend weit restriktiver deuten, als es das Bundesverfassungsgericht bisher getan hat – bis dieses dagegen entschieden hat, wären längst Tatsachen geschaffen.

    In der Diskussion bei Facebook wurde die Vermutung geäußert, dass autoritäre Parteien den ganzen Artikel 5 wahrscheinlich schnell streichen würden, insbesondere den Absatz 2. Das ist aber meines Erachtens eine haltlose Spekulation. Ich kann das jetzt hier nur andeuten. Trump etwa macht nicht den Eindruck, den ersten Verfassungszusatz streichen zu wollen – das würde viel zu offensichtlich in die politische DNA der Amerikaner eingreifen. Die PiS, als sie in Polen an die Macht kam, hat keineswegs die Verfassung grundsätzlich geändert, und dennoch das Land in eine Verfassungskrise gestürzt. In Ungarn wiederum wurde die Verfassung geändert, auch in der Frage der Meinungs- und Pressefreiheit: Es wurden Schranken eingeführt, die denen im deutschen Grundgesetz durchaus ähneln, so zum Schutz der „Würde der ungarischen Nation sowie von nationalen und konfessionellen Gemeinschaften“. Das sind zwar nicht die gleichen Schranken wie die, die im Grundgesetz stehen, es zeigt sich aber, dass weitere Schranken eben nicht die Freiheit festigen, indem sie sie klarer definieren, sondern eben beschränken. Was ja auch einleuchtet.

  • Weltklimakonferenz: Was können wir erwarten?

    Weltklimakonferenz: Was können wir erwarten?

    Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

    Was können wir von der Weltklimakonferenz, die gerade in Brasilien stattfindet, erwarten? Und was können wir von den Reaktionen erwarten, die die Ergebnisse der Konferenz auslösen werden? Letzteres ist einfacher vorherzusagen als das erste. Es wird in den Medien und in der Öffentlichkeit eine große Unzufriedenheit geben. Aktivistinnen werden sich in Talkshows und Interviews zu Wort melden und sagen, dass „die Politik“ vor „den Konzernen“ und „der fossilen Industrie“ eingeknickt ist, dass sie immer noch nicht einsehen will, dass die große Katastrophe naht, vor der „die Wissenschaft“ schon seit Jahren so eindringlich wie vergeblich warnt.

    Für die Prognose dieser Reaktionen ist es fast egal, was wirklich die Ergebnisse der Weltklimakonferenz sein werden. Sie werden sicherlich nicht den Maximalforderungen der Aktivistinnen und auch nicht den Wünschen der meisten Journalisten und Kommentatoren in Europa entsprechen, die den öffentlichen Klimadiskurs immer noch bestimmen.

    Was die Weltklimakonferenz beschließen könnte

    Aber wenn man die Meldungen der letzten Tage, die allmähliche Verschiebung der Themen und Schwerpunkte, verfolgt, dann kann man die vorsichtige Prognose wagen, dass etwa Folgendes das Ergebnis sein könnte:

    Die Weltklimakonferenz verabschiedet sich von dem völlig willkürlichen 1,5-Grad-Ziel, das von Anfang an ein rein theoretisches, utopisches Szenario gewesen ist. Vielleicht einigt man sich darauf, dass das realistische Ziel etwa eine globale Erwärmung zur Jahrhundertwende um drei Grad gegenüber dem vorindustriellen Niveau sein könnte. Man verständigt sich darauf, dass dieser Pfad zu Bedingungen führt, mit denen die Menschheit fast überall auf der Erde umgehen kann, wenn sie jetzt beginnt, sich darauf zu konzentrieren, wie die Anpassungsmaßnahmen für dieses Szenario aussehen müssen.

    Sodann einigt sich die Weltklimakonferenz auf einen Lastenausgleichsmechanismus – wahrscheinlich noch nicht konkret und detailliert, sondern eher als verbindliche Absichtserklärung. Das kann funktionieren, weil alle Länder daran interessiert sind, dass die Anpassung an den Klimawandel überall erfolgreich ist; schlicht, weil die globalen Konsequenzen eines lokalen Fehlschlagens zu groß sind.

    Im besten Fall kommt dann während der Weltklimakonferenz noch die Vereinbarung dazu, sich in der Klimaforschung zukünftig auf die Modellierung und die Prognose lokaler Auswirkungen auf den globalen Klimawandel zu konzentrieren. Denn da sind die Unsicherheiten am größten. Zugleich ist die Frage, wie sich das Klima an konkreten Orten, in konkreten Regionen verändern wird, die wichtigste.

    Die herkömmliche Klimadefinition ist die statistische Verteilung der Wetterelemente an einem konkreten Ort – und das ist auch sinnvoll, denn an konkreten Orten werden Bäume gepflanzt, wird Wein angebaut, werden Flüsse begradigt oder renaturiert, Häuser gebaut. All das wird getan mit dem Wissen um ein lokales Klima, und wenn das sich ändert, ist es gut zu wissen, wie diese Änderung konkret aussehen wird, damit man sinnvoll investiert, das Notwendige aber auch das Sinnvolle tut.

    Eine gute Nachricht

    Die gute Nachricht ist allerdings, dass es Vieles gibt, von dem wir heute schon wissen, dass es sinnvoll ist: Flüsse müssen renaturiert werden, Hochwasserschutz ist fast immer sinnvoll, grüne Städte sind sinnvoll, Wärmeisolation. Neubauten sollten nicht da entstehen, wo Überschwemmungen möglich sind, und überhaupt sollten sie negative Effekte der Klimaveränderung nicht noch verschärfen. Robuste alte Pflanzensorten sind oft unempfindlicher gegen Wetterextreme als spezialisierte, hochgezüchtete Varianten.

    Zu hoffen ist, dass man sich bei der Weltklimakonferenz darauf einigt, realistisch zu sein, pragmatisch und den Panikmodus zu verlassen. Der Klimawandel ist da, er ist menschgemacht, er ist eine Herausforderung. Aber man kann sie meistern, ohne Stabilität und Frieden zu riskieren und ohne den Weg der Wohlstandsgewinne in den Regionen, die Nachholbedarf haben, zu verlassen. Darauf soll man sich konzentrieren, nicht auf Zehntelgrade der Abschwächung der globalen Erwärmung. Den Aktivistinnen wird das nicht gefallen, obwohl es ihnen andererseits auch die Möglichkeit zu weiterem Protest gibt. Insofern könnten wir am Ende alle vielleicht ganz zufrieden sein.

  • Weihnachtsmarkt mit Sicherheitskonzept?

    Weihnachtsmarkt mit Sicherheitskonzept?

    Estimated reading time: 4 Minuten

    Die Meldungen häufen sich: Weihnachtsmärkte werden abgesagt, weil die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu teuer sind, oder sie werden nicht genehmigt, weil das Sicherheitskonzept der Veranstalter nicht ausreichend ist. Schaut man auf die Kommentare zu diesen Nachrichten, erkennt man zwei Muster: die einen spielen die Sacher herunter, indem sie darauf hinweisen, dass es sich um Einzelfälle handelt. Die anderen sehen unsere Kultur am Abgrund, sie meinen, wir knicken vor dem Terror ein, der unser Land überziehen würde.

    Nicht nur Weihnachtsmärkte brauchen ein Sicherheitskonzept

    Das Phänomen ist beileibe nicht auf Weihnachtsmärkte beschränkt. Jede Veranstaltung, bei der viele Menschen zusammenkommen, braucht heute ein ausgefeiltes Sicherheitskonzept. Der Aufwand dafür beschränkt sich längst nicht mehr darauf, möglichen Amokfahrern oder Attentätern einen schweren LKW in den Weg zu stellen und an den Eingängen Sicherheitspersonal zu platzieren.

    Es geht schon damit los, dass Veranstalter ein ausgefeiltes Sicherheitskonzept zu erstellen haben, das dann behördlich geprüft und mit weiteren Auflagen zurückgegeben wird. Bis es zu einem genehmigten Konzept kommt, ist ein enormer bürokratischer und konzeptioneller Aufwand zu treiben, der wiederum Expertise voraussetzt, die Weihnachtsmarktveranstalter normalerweise nicht haben. Spezialisten müssen sich mit den lokalen Gegebenheiten beschäftigen und Konzepte erarbeiten, die abgestimmt werden müssen, das kostet Geld und Zeit. Das macht die Veranstaltung nicht nur teurer – was die Gefahr mit sich bringt, am Ende Verlust zu machen –, es verdirbt auch den Spaß an der Sache.

    Wenn das Konzept genehmigt wird, ist dann eine Ausrüstung zu beschaffen, die teuer und technisch nicht einfach zu installieren ist. Am Ende wird der Veranstaltungsort zur Festung, Barrieren werden notdürftig mit Schmuck kaschiert, trüben dennoch die Stimmung und werden zugleich zu Hindernissen für Alte, Familien mit Kinderwagen und Gehbehinderte. All das schon vorab im Sicherheitskonzept zu bedenken, erhöht wieder den Aufwand, die Anzahl der einzubeziehenden Experten und Behörden sowie die Kosten, von denen keiner weiß, ob die Besucher bereit sind, diese durch eine Preiserhöhung beim Glühwein oder bei der Bratwurst zu tragen.

    Natürlich gäbe es noch eine andere Möglichkeit: Man könnte sagen, dass die Terrorabwehr doch eine staatliche Aufgabe sei, und dass der Staat, und nicht der Veranstalter, dafür Sorge zu tragen hat, dass die Weihnachtsmärkte sicher sind. Vermutlich würde dann die Polizei aber mitteilen, dass sie dazu, gerade in der Weihnachtszeit, personell nicht in der Lage sei, was dann erst recht zu Absagen von Veranstaltungen führen würde. Ganz davon abgesehen, dass es die weihnachtliche Stimmung kaum begünstigen würde, wenn schwer bewaffnete Polizisten mit gepanzerten Fahrzeugen die Buden und Karussells bewachen.

    Weihnachtsmarktbesuch – ein allgemeines Lebensrisiko?

    Da stellt sich die Frage, ob es nicht besser wäre, die Gefahr eines Anschlags als allgemeines Lebensrisiko zu betrachten, das man als Besucher eingeht und für das der Veranstalter nicht haftbar zu machen ist. Aber das passt leider nicht mit der Entwicklung der modernen Gesellschaft zusammen, die das Konzept des allgemeinen Lebensrisikos aus ihrem Denken verbannt hat. Dass es Risiken gibt, die man als einzelner Mensch kennt und beurteilt und bei denen man sich eigenverantwortlich entscheidet, ob man sie eingeht oder nicht, kommt uns eigentlich gar nicht mehr in den Sinn. Vielmehr läuft die Sache so ab: irgendwo passiert irgendwas Schreckliches in einer Situation, in die man selbst gelangen könnte. Sogleich ruft man nach staatlichen Vorschriften, die dieses Geschehen, koste es, was es wolle, verhindern. Und es wird nicht geruht, bevor nicht das letzte kleine Risiko, dass es doch geschehen könnte, ausgeschlossen wird.

  • Die NATO: Würdiger Friedenspreisträger

    Die NATO: Würdiger Friedenspreisträger

    Der Westfälische Friedenspreis wird im kommenden Jahr an die NATO vergeben, das hat die Wirtschaftliche Gesellschaft für Westfalen und Lippe in der vergangenen Woche mitgeteilt. Selbstverständlich hat diese Entscheidung sofort die erwartbaren Reflexe ausgelöst. Mit Blick auf die Jury-Mitglieder, zu denen drei CDU-Politiker, zwei prominente Genossen von der SPD sowie der Prinz von Preußen gehören, könnte man auch sagen: klar, da war nichts anderes zu erwarten. Und auch in der Liste der bisherigen Preisträger fällt die NATO nicht besonders auf.

    Diskussion anregen?

    Man wolle zur Diskussion anregen mit dieser Entscheidung, so verlautete es von Seiten der WWL. Die Frage ist, ob das überhaupt gelingen kann, ob es, über die wenig überraschenden Kommentare der Zustimmung und der Ablehnung hinaus, überhaupt zu einer ernsthaften Diskussion kommen kann. Was wäre denn zu diskutieren? Über die Frage, wer den Frieden schützt und wer ihn gefährdet, ist die Öffentlichkeit heillos zerstritten, da wird es anlässlich dieser Preisverleihung kaum zu einem konstruktiven Austausch kommen.

    Dennoch wäre es natürlich gut, wenn eine solche Diskussion in Gang käme. Ein erster Schritt dazu könnte sein, nicht nur auf die Gegenwart, sondern auch auf die Zeit zu schauen, in der die NATO entstand und in der sie sich zu dem entwickelt hat, was sie heute ist.

    NATO: Frieden im Innern

    Die erste große Friedensleistung der NATO ist es, Länder in einem Bündnis zusammengebracht zu haben, die über viele Jahrzehnte verfeindet waren und die immer wieder Krieg gegeneinander geführt haben. Da sind natürlich zuerst Frankreich und Deutschland zu nennen. Was heute kaum noch vorstellbar ist, dass diese beiden Länder gegeneinander in den Krieg ziehen, ist letztlich vor allem dadurch möglich geworden, dass sie in der NATO zu Bündnispartnern geworden sind.

    Jahrzehntelang hat es in Europa quasi keinen Krieg gegeben, weil sich hier zwei Militärbündnisse gegenüberstanden, die zum einen je dafür gesorgt haben, dass die jeweiligen Bündnispartner miteinander keine Kriege angefangen haben, und die zum anderen gegen das je andere Bündnis eine Macht verkörpert haben, die der andere nicht angreifen mochte. Es war eigentlich eine paradoxe Situation: beide Seiten haben sich je selbst als Verteidigungsbund gesehen und den anderen als potentiellen Angreifer. Ob tatsächlich einer den anderen überfallen hätte, wenn der nur schwach genug erschienen wäre, bleibt Spekulation, ist aber schwer vorstellbar.

    Nach dem Ende der Blockkonfrontation blieb nur eines der beiden Bündnisse übrig, auf Seiten der osteuropäischen Länder gab es offenbar keinerlei Interesse, die militärische Kooperation mit dem „großen Bruder“ im Osten nur einen Tag länger als nötig fortzusetzen. Es wird eigentlich im Westen viel zu wenig darüber nachgedacht, dass kein einziges der Mitglieder des Warschauer Paktes Anstalten gemacht hat, das militärische Bündnis mit der Sowjetunion resp. Russland fortzusetzen. Wohl aber gab es den Wunsch, dem Bündnis der ehemaligen Feinde beizutreten.

    Nach dem Ende der Blockkonfrontation

    Es gab die Idee, mit dem Warschauer Vertrag auch die NATO aufzulösen. Das aber wäre vermutlich schon deshalb keine gute Idee gewesen, weil es die alten Zwistigkeiten zwischen den Mitgliedern wieder aufleben hätte lassen können. Auch wenn kaum jemand darüber spricht: Wenn Deutschland, Frankreich, Spanien, das Vereinigte Königreich und Italien nicht in einem militärischen Bündnis vereint wären, wüchse die Gefahr, dass alte nationale Zwistigkeiten und Aversionen wieder eskalieren könnten. Ein militärisches Bündnis, das möglichst alle europäischen Nationen und Armeen zusammenführt, ist eben der beste Garant dafür, dass diese nicht gegeneinander in den Krieg ziehen. Schaut man sich an, wo es in Europa in den letzten Jahrzehnten zum Krieg gekommen ist, bestätigt sich diese These.

    Nun kann man fragen, ob man dann nicht auch Russland hätte in die NATO aufnehmen müssen. Allerdings ist die Frage sehr akademisch. Spätestens mit der Präsidentschaft Putins hat Russland nie ernsthaft den Eindruck gemacht, einen solchen Verzicht auf militärische Souveränität tatsächlich in Kauf nehmen zu wollen. Und es gehört zu den großen Mysterien des späten 20. und des jungen 21. Jahrhunderts, dass kaum ein Land in Europa eine allzugroße Nähe zu Putins Russland anstrebt – und wenn doch, dann wird dieses Land zumeist von einem autoritären oder diktatorischen Präsidenten regiert.

    Wer sollte Friedenspreise erhalten?

    Man könnte nun natürlich sagen, dass Friedenspreise doch an Leute oder Organisationen gehen sollten, die in der Öffentlichkeit für Friedlichkeit und Freundschaftlichkeit auf allen Seiten werben, die mahnen und die nicht müde werden, Aufrüstung und Kriegsübungen anzuprangern, die immer wieder auf die Millionen Menschen verweisen, die in vergangenen Kriegen getötet und verstümmelt wurden, die die Grausamkeit eines jeden Kriegs ins öffentliche Bewusstsein bringen. Man kann allerdings auch fragen, ob diese Menschen mit ihrer aufopferungsvollen Arbeit je auch nur einen Krieg verhindert, auch nur die Zahl der Opfer in irgendeinem Krieg reduziert haben.

    Es zeigt sich jedenfalls, dass die NATO offenbar ein Bündnis ist, dem seit seiner Gründung zweierlei gelingt: Erstens, weitgehend Frieden im Inneren, unter den Mitgliedern, zu bewahren. Und zweitens, dafür zu sorgen, dass es nicht zum Krieg zwischen der NATO oder ihren Mitgliedern und anderen Ländern kommt. Das ist angesichts der Geschichte Europas, eine enorme Friedensleistung, die tatsächlich preiswürdig ist.

  • Rechter Rand oder Mitte? Wo ist der Platz der CDU?

    Rechter Rand oder Mitte? Wo ist der Platz der CDU?

    In der CDU hat sich eine Gruppe gebildet, die sich Compass Mitte nennt. Sie will die Partei auf den vermeintlich richtigen Kurs bringen: Weg vom rechten Rand, hin zur politischen Mitte. Das ist verständlich, aber politisch falsch.

    Keiner will am rechten Rand stehen

    Wer in eine politische Partei eintritt, dem kann es passieren, dass er seine politische Meinung über die nächsten Jahrzehnte so verändert, dass er sich mit der Politik der Partei nicht mehr in Einklang fühlt. Es kann auch sein, dass die Partei sich im politischen Raum verschiebt, sodass man sich nicht mehr in ihrer Mitte, sondern am Rand erlebt. Wenn man dann aber eine gewisse Verbundenheit zu dieser Partei entwickelt hat, dann wird man versuchen, die Partei wieder dahin zu verschieben, wo man sich selbst sieht. Das ist legitim.

    Wenn man diesen Prozess aber von außen betrachtet, kann es problematisch sein. Dazu muss man sich vergegenwärtigen, dass Parteien im politischen System des Parteien-Parlamentarismus die Aufgabe haben, alle politischen Positionen, die tatsächlich existieren und die verfassungsgemäß sind, auch abzudecken, damit sie im Parlament möglichst vertreten sind, denn das Parlament soll die Meinungsvielfalt des Demos vertreten. Wenn da eine Lücke entsteht, wenn gar an den Rändern des demokratisch legitimen Meinungsraums ein Leerraum, eine Kluft entsteht, dann wird der von politischen Kräften besetzt, die ihren Schwerpunkt, ihr Zentrum außerhalb des legitimen Spektrums haben.

    Gegenwärtig beobachten wir, dass Menschen, die seit langem CDU-Mitglieder sind, ihre Partei gern von den Rändern weg in die Mitte des poltischen Meninungsraums bewegen wollen. Das ist menschlich verständlich, politisch aber falsch. Erstens sind dort schon andere Parteien, namentlich die Grünen und die SPD, es kommt also für die Wähler, die sich für eine Partei entscheiden müssen, zu Konflikten. Sie können die Parteien nicht mehr klar genug voneinander unterscheiden.

    Das ist umso schwieriger, als ohnehin kaum ein Wähler (und natürlich auch kaum ein Parteimitglied) ganz und in allen politischen Fragen mit einem Parteiprogramm übereinstimmt. Man orientiert sich also sozusagen am Schwerpunkt der Parteien (im buchstäblichen Sinn, sozusagen am Gravitationszentrum der Partei). Wenn diese Punkte aber zu dicht zusammenliegen, ist man als Wähler frustriert. Man braucht klare Differenzen, zwischen denen man sich dann am meisten zu einem hingezogen fühlt.

    Am rechten Rand entsteht eine Lücke

    Zweitens würde die CDU dann am „rechten Rand“ des legitimen Meinungsraums eine Lücke entstehen lassen, in die die AfD vordringt, die sie besetzt, ohne ihre Positionen jenseits dieses Randes aufzugeben. Es entstehen also Anziehungskräfte, die Wähler und politisch interessierte potentielle Mitglieder aus dem Feld des demokratisch Akzeptablen herausziehen.

    Früher verstanden sich CDU und SPD als Volksparteien, und das umfasste genau diese Funktion: Die Ränder des akzeptablen nach rechts und links zu bestimmen und ihr Angebot genau bis zu diesem Rand auszuweiten. Heute ist zumindest der „rechte Rand“ in Verruf geraten. Das ist aber fatal. Es ist legitim, zu fordern, dass Zuwanderung begrenzt wird. Man mag das selbst politisch ablehnen, aber es ist nicht im Konflikt mit dem Grundgesetz. Es ist auch legitim, zu fordern, dass Straftäter, die keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, das Land schnell verlassen müssen. Man kann politisch dagegen kämpfen, weil man die falschen Konsequenzen fürchtet, aber man muss akzeptieren, dass das Grundgesetz es nicht verbietet, einen solchen Standpunkt zu vertreten.

    Wenn die CDU sich nun weigern würde, diese Standpunkte mit abzudecken, dann tut es eben die AfD und nutzt es dafür, weitergehende, nicht mehr grundgesetzkonforme Forderungen und Ziele zu platzieren und „anschlussfähig“ zu machen. Es ist die Aufgabe der CDU, das zu verhindern, indem sie die legitimen Positionen vertritt.

    Erwartbare Diffamierungen

    Es ist klar, wenn auch demokratietheoretisch ebenso bedenklich, dass Grüne und SPD eine solche Politik zu diffamieren versuchen. Davon darf man sich aber als CDU-Mitglied nicht einschüchtern lassen. Im Gegenteil, man muss gerade die SPD an ihre Verantwortung erinnern, die gleiche Aufgabe am „linken Rand“ des politischen Meinungsraums zu übernehmen.

    CDU-Mitglieder sollten sich jedenfalls der Verantwortung ihrer Partei bewusst sein, jeden konservativen Standpunkt, der sich im legitimen Bereich bewegt, zu integrieren. Gern wird nun darauf hingewiesen, dass die CDU doch immer eine „Partei der Mitte“ gewesen sei, nicht links und nicht rechts. Das ist auch richtig. Der Irrtum dürfte darin bestehen, zu unterschätzen, wie groß die politische Mitte in einer komplexen demokratischen Gesellschaft ist. Diese Mitte umfasst eben alles, was durch das Grundgesetz nicht ausgeschlossen ist. Und in dieser Mitte muss die CDU die konservative Seite komplett abdecken und darf keinen Raum freilassen, den andere besetzen und damit das  ganze ausbalancierte System aus dem Gleichgewicht bringen können.

    Lesen Sie auch die letzte Kolumne von Jörg Phil Friedrich, in der es um den Verlust von Übereinstimmung zwischen der Coronapolitik und den Fragen von Krieg und Frieden geht.