Schlagwort: Meinungsfreiheit

  • Klarnamenpflicht? Ja, bitte. Und zwar gestern.

    Klarnamenpflicht? Ja, bitte. Und zwar gestern.

    Beep Beep … Bzzzz Brrrrt!!!
    Mein Handy klingelt und vibriert abwechselnd.
    Verschlafen versuche ich, das Geräusch wegzuwischen. Wie immer gelingt es nicht.

    „Wer zur Hölle …“, sage ich.
    „Guten Morgen, hier spricht Gisela, deine digitale Redaktionsassistentin. Ich soll dir von Heinrich ausrichten, dass du für heute eine Replik zugesagt hast.“
    „Weißt du, wie spät es ist?“
    „8.30 Uhr.“
    „Hier bei mir im Bonner Süden ist es 5.30! Keine Ahnung, von welchem gottverlassenen Server in Asien du anrufst.“
    „Oh, Heinrich hat mich versehentlich auf Dubai-Zeit eingestellt. Entschuldige bitte das Missverständnis. Möchtest du, dass ich mich in exakt 3 Stunden nochmal melde?“
    „Nein! … worum genau geht es?“

    „Um eine Replik zu seiner Kolumne ‚Klarnamenpflicht‘. Die hattest du in einem internen Memo angekündigt. Und zwar spätestens für heute.“
    „Stimmt. Erinnere mich dunkel.“
    „Im System kann ich keinen entsprechenden Text finden“, sagt Gisela.
    „Klar kannst du da nichts finden. Ich muss den noch schreiben.“
    „Gemäß internem Memo spätestens HEUTE!“
    „Ja ja, heute. Ich setz mich gleich dran.“
    „Sehr schön. Dann haben wir das geklärt … achte beim Schreiben bitte darauf, Heinrich korrekt wiederzugeben und nutze keine vulgären Wörter. Denn das könnte sensible Leser verstören.“
    „Okay, keine frei erfundenen Zitate und barrierefreie Sprache verwenden. Hab’s verstanden. Gibt’s noch was, oder kann ich jetzt mit der Replik anfangen?“

    „Am Schluss unbedingt ein externes Lektorat durchführen lassen. Schwerpunkt Interpunktion. Da bist du mitunter schlampig.“
    „Warum machst du das nicht als meine digitale Assistentin?“
    „Ihr habt die Gratisversion gewählt. Lektorat ist nicht im Leistungsumfang enthalten. Du kannst aber jederzeit ein Upgrade durchführen. Dafür benötige ich bloß deine Kreditkarte. Möchtest du das jetzt machen, oder soll ich es auf Wiedervorlage setzen?“
    „Setz es auf Wiedervorlage … sind wir fertig?“
    „Ja, wir zwei haben alles geklärt. Danke, dass du so gut mitgemacht hast, Henning. Wenn du willst, rufe ich dich im 60-Minutenrhythmus an und erkundige mich nach dem Fortschritt deiner Arbeit.“
    „Ruf mich bloß NICHT alle 60 Minuten an … du könntest aber jetzt Heinrich informieren, dass ich den Job vereinbarungsgemäß durchführe. Der freut sich, wenn du ihn um 5.45 mit dieser frohen Botschaft weckst.“
    „Ein Rückruf bei Heinrich ist für diesen Auftrag nicht vorgesehen.“
    „Hab ich mir gedacht.“
    „War schön, mit dir zu reden, Henning. Bis zum nächsten Mal.“
    „Vergiss nicht, die Dubai-Zeit rauszunehmen!“
    „tuuuuuut“, Gisela hat aufgelegt.

    2 Tassen Kaffee, 1 Morgenschiss und 1 kurze Dusche später sitze ich vor der Tastatur und überlege (um 6.30 morgens!), was ich halbwegs Sinnvolles als Replik auf Heinrichs letzte Samstagskolumne zu Papier bzw. in die Tasten hämmern soll. Um diese frühe Uhrzeit herrscht in meinem Hirn absolute Funkstille i.S.v. Schreibblockade … ich versuch’s trotzdem:
    +++

    Heinrich Schmitz schreibt: „Die Klarnamenpflicht ist ein Einschüchterungsprogramm.“
    Man muss ihm fast danken. Denn selten wurde die Sehnsucht mancher Internetromantiker nach der ewigen Narrenfreiheit so offen formuliert.

    Einschüchterungsprogramm?
    Interessantes Wort für: Konsequenzen.

    Das Märchen von der heiligen Anonymität

    Schmitz erklärt uns, die Klarnamenpflicht sei „ein politischer Trick: simpel, hart, falsch“.
    Simpel? Vielleicht.
    Hart? Hoffentlich.
    Falsch? Das ist die bequeme Behauptung derer, die das digitale Dauergebrüll für eine Art Naturzustand halten.

    Seit Jahren hören wir, Hass im Netz sei ein „strukturelles Problem“. Algorithmen! Plattformkapitalismus! Empörungsökonomie!

    Alles richtig.
    Und trotzdem tippt irgendwer „Die sollte man alle ersaufen lassen.“
    Nicht der Algorithmus.
    Ein Mensch.

    Und genau da beginnt Verantwortung.

    Facebook als Ausrede? Ernsthaft?

    Der Kollege Schmitz verweist auf Facebook als „Klarnamenland“, in dem es trotzdem wüst zugehe.

    Nur: Dieses „Klarnamenland“ ist längst ein Mythos.

    Gefühlt ein Drittel der Profile dort tritt mit Alias, Fantasienamen oder halbverfremdeten Identitäten auf. „Sonnenschein 71“. „Patriotischer Löwe“. „Max M.“ mit Sonnenbrille und Wolfsbild.

    Und aus genau dieser Grauzone kommt überproportional viel von dem, was wir inzwischen als digitalen Bodensatz kennen: Hasskommentare, Drohungen, Entmenschlichung.

    Nein, nicht jeder Alias ist ein Hetzer.
    Aber fast jeder Hetzer nutzt die Schutzfunktion des Alias.

    Das ist kein Zufall.
    Das ist Psychologie.

    Wer weiß, dass der eigene Chef, die Nachbarn oder die Kinder später mitlesen könnten, formuliert anders. Nicht zwingend besser – aber kontrollierter.

    „Anonymität schützt die Schwachen“ – ja. Und sie schützt die Feiglinge.

    Natürlich gibt es schützenswerte Fälle: Whistleblower, Stalkingopfer, politische Aktivisten.
    Niemand bestreitet das.

    Aber aus diesen Ausnahmefällen wird regelmäßig ein moralischer Schutzschirm für Millionen Accounts gebaut, die nichts weiter schützen als schlechte Manieren.

    Die Mehrheit der anonymen Accounts besteht nicht aus mutigen Dissidenten, sondern aus Menschen, die im Schutz des Nicknames Dinge schreiben, die sie ihrem Nachbarn niemals ins Gesicht sagen würden.

    Anonymität ist kein Grundrecht auf Charakterlosigkeit.

    Das große Schreckgespenst der Datenbank

    „Wenn du eine zentrale Liste baust, wer im Internet was gesagt hat, dann ist das nicht nur eine Liste. Das ist ein Werkzeug“, warnt Heinrich Schmitz.

    Ja. Willkommen im Rechtsstaat.

    Wir haben Melderegister.
    Wir haben Steuer-ID-Nummern.
    Wir haben Ausweispflichten.

    Und erstaunlicherweise leben wir nicht im dystopischen Überwachungsroman.

    Die Vorstellung, jede Identitätsprüfung führe zwangsläufig in den Totalitarismus, ist kein Argument.
    Es ist digitales Endzeitkino für Menschen, die gleichzeitig ihr komplettes Privatleben freiwillig bei internationalen Konzernen speichern.

    Aber beim Kommentar unter einem Nachrichtenartikel soll plötzlich die Freiheitsglocke läuten?

    „Die echten Täter bleiben anonym“

    Schmitz schreibt, organisierte Netzwerke würden über eine Klarnamenpflicht lachen – VPNs, Fake-IDs, Bot-Armeen.

    Ja. Kriminelle umgehen Regeln.

    Das ist kein Argument gegen Regeln.
    Das ist ein Argument für bessere Kontrolle.

    Wir schaffen auch nicht das Strafrecht ab, nur weil es Einbrecher gibt.

    Eine Klarnamenpflicht wird nicht jeden Extremisten stoppen.
    Aber sie würde die massenhafte, folgenlose Alltagsverrohung eindämmen.

    Und die kommt eben nicht nur aus Trollfabriken.
    Sie kommt von ganz normalen Nutzern, die sich hinter einem Alias größer fühlen, als sie sind.

    Selbstzensur? Willkommen in der Zivilisation.

    Heinrich Schmitz warnt, Klarnamen würden das Internet in einen Ort der Selbstzensur verwandeln.

    Ja.
    Ein kleines bisschen Selbstzensur nennt man auch: Anstand.

    Wir zensieren uns ständig selbst.
    Wir brüllen im Restaurant niemanden an.
    Wir beleidigen nicht wahllos Fremde im Supermarkt.
    Wir drohen nicht öffentlich mit Gewalt.

    Nicht, weil wir unterdrückt sind.
    Sondern weil unser Name druntersteht.

    Warum soll das Internet eine Sonderzone bleiben, in der Verantwortung optional ist?

    Die unbequeme Wahrheit

    Die Klarnamenpflicht ist kein Allheilmittel.
    Aber sie ist ein Signal.

    Ein Signal, dass digitale Öffentlichkeit keine Maskerade sein darf.
    Ein Signal, dass Worte Gewicht haben.
    Ein Signal, dass Meinungsfreiheit nicht Meinungsfolgenfreiheit bedeutet.

    Wer sie als „Einschüchterungsprogramm“ diffamiert, verteidigt am Ende nicht die Freiheit der Schwachen –
    sondern die Bequemlichkeit der Lauten.

    Und vielleicht ist genau das der Kern der Debatte:

    Manche wollen ein Internet, in dem man sich „ausprobieren“ kann.
    Andere wollen ein Internet, in dem man Verantwortung trägt.

    Ich entscheide mich für Letzteres.

    Wenn du etwas sagst, dann steh dazu.

    Mit deinem Namen.
    +++

    Ich schaue auf die Uhr: 8.29. Deadline eingehalten.
    Muss ich Gisela darüber informieren? Wie lautet der korrekte Workflow für Repliken? Wo ist das gottverdammte Redaktions-Handbuch, wenn man es braucht?
    Ich werd‘ mir jetzt die Zähne putzen und mich im Anschluss nochmal kurz aufs Ohr legen (oder umgekehrt).

  • Meinungen sind wie Pflanzen

    Meinungen sind wie Pflanzen

    Die Meinungen der Menschen sind wie Pflanzen. Es gibt solche, die stark wie Bäume sind, denen man mit einer Axt nicht beikommt und die selbst von einem Sturm nicht umgehauen werden können, und es gibt zarte Pflänzchen, die man schützt und die man ungern in der Öffentlichkeit zeigt, weil sie unter der rauen Atmosphäre dort leiden könnten. Meinungen sind auch wie Pflanzen, weil es in der Gesellschaft einen Konsens gibt, was Unkraut und was nützlich ist, weil man meint, dass manche Pflanzen nicht dort wachsen sollten, wo wir Menschen leben. Man will einen gepflegten Lebensraum, in dem man die Übersicht behält, man will keine Wildnis, sondern Ordnung. Meinungen sind wie Pflanzen, die sich gegenseitig den Lebensraum streitig machen. Meinungen sind auch wie Pflanzen, weil das Überleben des ganzen Ökosystems am Ende davon abhängt, dass es eine Unzahl von Verschiedenheit gibt, durch die selbst dann, wenn eine Art mal die Oberhand gewonnen hat, auf Dauer wieder Vielfalt des Lebens entsteht. Meinungen sind auch deshalb wie Pflanzen, weil die Menschen, die inmitten der gepflegten Ordnung die Unordnung erhalten, wenig geachtet sind und über die, die Daheim die merkwürdigsten Orchideen und Kakteen züchten, zwar ein bisschen gstaunt, zumeist aber doch gespottet und gelacht wird.

    Die Grenzen der Gesetze

    Es gibt viele Möglichkeiten, die Pflanzenvielfalt zu begrenzen, und so ist es auch mit der Meinungsfreiheit. Gesetzliche Regelungen sind eine davon. Bekanntlich ist die Meinungsvielfalt durch das Grundgesetz geschützt, genauer gesagt, geschützt sind die Menschen bis zu einem gewissen Grad vor staatlichen Eingriffen in ihre Möglichkeiten, die Meinung zu äußern, das führt natürlich noch nicht zu Meinungsvielfalt, ist aber eine Voraussetzung dafür. Aus dem Grundgesetz folgt aber keine Verpflichtung für den Staat, Meinungsvielfalt zu befördern. Umgekehrt eröffnet es einige Möglichkeiten, die Meinungsäußerungen und damit deren Vielfalt zu begrenzen, das alles ist schon anderswo diskutiert worden und wird auch noch des öffteren diskutiert werden. Heute geht es um etwas anderes.

    Es gibt Gefahren für die Meinungsfreiheit, die durch das Grundgesetz und den Staat nicht bekämpft werden können, eben weil die Grundrechte in erster Linie eben Abwehrrechte gegen Eingriffe des Staates sind, der Staat aber deshalb noch längst nicht die Pflicht hat, für besonders gute Bedingungen für den Austausch von Meinungen zu sorgen. Man könnte sagen: der Staat wird zwar selbst in seinen Möglichkeiten begrenzt, die Meinungspflanzen zu bekämpfen oder ihr Wachstum zu verhindern, er ist aber nicht verpflichtet, dafür zu sorgen, dass jede Meinung wachsen und gedeihen kann.

    So, wie das Grundgesetz uns keine Pflanzenvielfalt in den Städten garantieren kann, so kann es uns auch keine Meinungsvielfalt garantieren. Manches müssen wir einfach selbst, miteinander oder auch mal gegeneinander, erarbeiten und erstreiten. Dazu gehören dann Toleranz, vor allem aber Mut und Standhaftigkeit.

    Gärten und Risse im Asphalt

    Außerhalb des staatlichen Zugriffs gibt es bekanntlich einige Bedingungen und Situationen, die es der einen und der anderen Meinung schwer machen, zu wachsen und zu erblühen, um ihre Samen zu streuen. So braucht jede Meinung ein Medium, in dem sie wachsen kann und wahrgenommen wird, so wie die Pflanzen Parks und Gärten oder auch Risse im Asphalt und Fugen zwischen Pflastersteinen brauchen, in denen sie sich ausbreiten können. Wie die Parks und Straßen haben aber auch die Medien sowohl Eigentümer als auch Benutzer. Die Eigentümer entscheiden, was sich bei ihnen ausbreiten darf, und die Benutzer protestieren, wenn ihnen das, was sie da vorfinden, unwirtlich vorkommt. Meist lieben sie die gepflegte Ordnung, sie wollen das sehen, was sie kennen, sie wollen nicht durch unordentliches Unkraut gestört werden, und verlangen, dass man ihnen gefährliches Zeug, das womöglich schmerzt und Unwohlsein verursacht, wenn man damit in Kontakt kommt, vom Leibe hält. Das schränkt die Vielfalt und die Freiheit der Erzeuger ein.

    Man sagt dann: Such dir doch einen Garten, in dem du pflanzen kannst, was du willst! Aber pass auf, dass die Samen nicht über die Zäune fliegen! Man verweist darauf, dass die öffentlichen Plätze doch ohnehin schon voll sind von allem möglichen unansehnlichen Gewächs, und dass doch hier und da – sehr zum Leidwesen der ordnungsliebenden Bevölkerung – das unerwünschte Kraut schon wächst und gedeiht. Und in dieser und jener Sendung des Fernsehens würde doch regelmäßig auch das Unkraut vorgeführt, da könne doch keiner sagen, dass es nicht zugelassen wäre, nur, weil man es nicht überall sehen will!

    Reale Gefahren

    Nicht ganz so metaphorisch: dass jede Meinung irgendwo einen Platz findet, an dem sie willkommen ist und ausgesprochene werden kann, und dass fast jede Ansicht auch immer wieder in den öffentlich-rechtlichen Medien geäußert werden kann, heißt nicht, dass es um die Vielfalt der freien Meinung gut bestellt ist. Die Frage bleibt nämlich, woher denn der Konsens kommt, dass die eine Meinung herzlich willkommen und die andere nur zähneknirschend gelitten ist, woher wir die Übereinstimmung nehmen, um wieder ins Metaphorische zu wechseln, dass dieses eine schöne Blume und jenes ein hässliches Unkraut ist, das eigentlich ausgerottet gehört.

    Und dieser Konsens bleibt nicht ohne Folgen, denn fast jeder von uns wünscht sich Anerkennung und ein bisschen Geborgenheit in der Gemeinschaft und nur wenige haben die Stärke, ihr Kraut zu pflegen, weil sie es für eine Heilpflanze halten, wenn man ihnen ständig sagt, es sei giftiges Zeug.

    Dass einige von diesen selbstbewussten Menschen es dann immer wieder in die Öffentlichkeit schaffen und dort sagen können, dass es um die Meinungsfreiheit schlecht bestellt sei, zeigt eben nicht, dass sie unrecht haben, weil sie es ja sagen können. Sie sprechen ja nicht nur für sich, sie sprechen im Namen derer, die sich längst entschieden haben, nicht mehr zu sprechen, die ihr Kräuterbeet nur noch auf dem heimischen Balkon pflegen und ab und zu ein paar Freunde einladen, um sich mit ihnen darüber zu verständigen, dass die Welt viel besser wäre, wenn statt Blumen überall dieses Kraut wachsen würde.

    Nur Mut (auch zum Kalenderspruch)

    Natürlich muss man auch mutig genug sein, seine Meinungs-Saat einfach immer wieder in die Welt zu streuen, auch wenn man dafür von den ordnungsliebenden Bürgern beschimpft oder verachtet wird. Wer nicht wagt, der nicht gewinnt, ist der passende Kalenderspruch dazu. Und wo ein Wille ist, ist auch ein Weg, ist gleich noch ein weiterer. Wer beim „Man darf je eh nicht…“ stehenbleibt, macht sich lächerlich, wenn er es nicht immer mal wieder probiert hat. Aber zu negieren, dass die Gesellschaft mit ihrer Sehnsucht nach Ordnung, Klarheit und Einfachkeit es den Außenseitern oft fast unerträglich schwer macht, ist auch nur ein Schutzmechanismus, um die eigene Verantwortung für Vielfalt und Freiheit zu bestreiten.

    Welche Kräuter und welche Meinungen die Menschen wirklich brauchen, um zu genesen, weiß niemand, gewiss scheint mir, dass wir derzeit so etwas wie ein Artensterben in der Meinungsvielfalt beobachten. Es bleiben nur die ganz harten übrig, die stacheligen und die dicken glatten. Die zarten, filigranen, schillernden, die Mischformen sterben aus.

    Aber zum Glück sind Meinungen wie Pflanzen. Sie streuen ihre Samen, und die können lange Dürreperioden überstehen. Irgendwann ändert sich das Klima, dann treiben sie wieder aus und wachsen und blühen in einer Vielfalt, dass es eine Freude ist.

  • TV-Philosoph sieht Meinungsfreiheit in Gefahr

    TV-Philosoph sieht Meinungsfreiheit in Gefahr

    Vergangene Woche hatte ich mich an dieser Stelle über die Prognosefähigkeit von Deutschlands TV-Philosoph Nummer 1 ausgelassen, weil der in 3 Jahren Alice Weidel im Kanzleramt sieht (unter der Voraussetzung natürlich, dass viele Dinge, in diesen 36 Monaten passieren, von denen jedoch keinesfalls sicher ist, ob sie jemals passieren; weswegen es durchaus sein kann, dass die Vorhersage überhaupt nicht eintritt). Bezugnehmend auf ein Interview Prechts in der NZZ. Was mir erst im Nachgang auffiel – da war meine Kolumne allerdings schon raus –: Es ging in dem Gespräch nicht nur um die Kanzlerschaft, sondern es wurde ebenfalls über die (angeblich) gefährdete Meinungsfreiheit in unserem Land geredet.

    Und da ich dieses Thema echt wichtig finde, gibt’s deshalb heute eine Draufgabe:

    Wie Rechte und TV-Philosophen ständig die Meinungsfreiheit bedroht sehen – und warum das bloß ein billiger Taschenspielertrick ist

    Es gibt diese merkwürdige, immer gleiche Szene im deutschen Debattentheater. Jemand mit sehr viel Sendezeit, sehr vielen Büchern im Schaufenster und sehr vielen Einladungen in sehr viele Talkshows erklärt mit ernster Miene: „Die Meinungsfreiheit ist in Gefahr.“ Applaus brandet auf – nicht etwa von Menschen, die wirklich zum Schweigen gebracht wurden, sondern von denen, die seit Jahren zuverlässig jede Bühne bespielen, die man ihnen hinstellt.

    Aktuell ist es mal wieder Richard David Precht, der Deutschen liebster Welterklärer, der ohne auch nur eine Sekunde zu zögern in jedes Mikrofon spricht, das man ihm vor die Nase hält. „Der Philosoph sieht die Meinungsfreiheit in Deutschland gefährdet“, meldete die NZZ am 27.01.2026. Man könnte meinen, jemand habe ihm den Stift weggenommen, seine Bücher verboten, sein Podcast-Feed gelöscht. Doch nein: Precht ist allgegenwärtig. Er ist Talkshow-Dauergast, Bestsellerautor, Podcaster, Leitartikler. Wenn das „Gefahr“ ist, dann möchte man den Zustand der Sicherheit erst gar nicht kennenlernen.

    Der rechte Mythos vom engen Meinungskorridor

    „Meinungskorridor“, „Cancel Culture“, „Mainstream-Medien“ – diese Begriffe sind die Heilige Dreifaltigkeit eines Diskurses, der sich selbst für rebellisch hält, während er längst zum Standardprogramm der rechten Empörungsindustrie gehört. Das Narrativ ist immer gleich: Es gibt ein Kartell aus progressiven Eliten, Journalisten, Wissenschaftlern und „woken Aktivisten“, das abweichende Meinungen unterdrückt. Wer trotzdem etwas sagt, wird „gecancelt“ – also moralisch vernichtet, beruflich ruiniert, sozial geächtet.

    Das Problem: Diese Geschichte ist empirisch nicht nachweisbar. Die angeblich Mundtotgemachten sind in der Regel Menschen mit Reichweite, Macht und finanzieller Absicherung. Sie sind Kolumnisten großer Zeitungen, Professoren mit Lehrstühlen, YouTuber mit Millionenpublikum. Sie werden nicht gecancelt – ihnen wird widersprochen. Und das ist, man höre und staune, ebenfalls Meinungsfreiheit.

    Meinungsfreiheit heißt nicht Widerspruchsfreiheit

    Der zentrale Taschenspielertrick besteht darin, Kritik als Zensur umzudeuten. Wer widerspricht, wird zum Zensor erklärt. Wer protestiert, wird zum Feind der Freiheit. Wer einen Boykott fordert, gilt als totalitärer Aktivist. Dabei ist all das selbst Ausdruck von Meinungsfreiheit. Niemand hat ein Grundrecht darauf, unwidersprochen zu bleiben. Es gibt kein Menschenrecht auf Applaus.

    Die rechte Rhetorik verschiebt die Begriffe so lange, bis alles verschwimmt. „Cancel Culture“ wird zur Chiffre für jede Form sozialer Sanktion. Wenn ein Verlag ein Buch nicht drucken will: Cancel Culture. Wenn ein Sender jemanden nicht einlädt: Cancel Culture. Wenn Menschen auf Twitter sagen, dass sie jemanden unsympathisch finden: Cancel Culture. Der Staat spielt dabei oft gar keine Rolle – und genau das ist der Punkt.

    Denn Meinungsfreiheit ist primär ein Abwehrrecht gegen den Staat. Es schützt vor staatlicher Zensur, vor Verboten, vor Repression. Es schützt nicht vor den Reaktionen anderersdenkender Bürger. Wer das  nicht akzeptiert, möchte im Grunde die Gesellschaft zur Applausmaschine umbauen.

    Die Mainstream-Medien als Feindbild

    Besonders beliebt ist das Schlagwort von den „Mainstream-Medien“. Es suggeriert Gleichschaltung, Monopol, Ideologie. Tatsächlich ist die deutsche Medienlandschaft pluralistischer als je zuvor: Von linksprogressiv bis marktradikal, von öffentlich-rechtlich bis libertär, von Boulevard bis Feuilleton. Dass bestimmte Positionen häufiger vertreten sind als andere, ist kein Beweis für Unterdrückung – sondern schlicht Ausdruck gesellschaftlicher Mehrheiten.

    Doch Mehrheiten sind in diesem Narrativ per se verdächtig. Wer von Mehrheiten spricht, gilt als Konformist. Wer sich dagegenstellt, als mutiger Dissident. Das ist intellektuell bequem und moralisch lukrativ. Man kann sich als Galilei fühlen, während man im ZDF sitzt. Die Pose des verfolgten Denkers ist attraktiver als die Mühe, seine Thesen empirisch zu untermauern.

    Der Blick nach Amerika: Wenn die Bedrohung real ist

    Das wirklich Absurde an dieser Debatte ist, dass es reale Bedrohungen der Pressefreiheit gibt – nur kommen sie nicht von den üblichen Verdächtigen. Wer wissen will, wie staatliche Einschränkung von Meinungs- und Pressefreiheit aussieht, muss nicht in deutsche Talkshows schauen, sondern in die Vereinigten Staaten unter Donald Trump.

    Dort werden Journalistinnen und Journalisten systematisch diffamiert, Medien als „Feinde des Volkes“ bezeichnet, kritische Reporter von Pressekonferenzen ausgeschlossen, staatliche Informationen selektiv verteilt. Whistleblower werden verfolgt, investigativer Journalismus behindert, unabhängige Medien delegitimiert. Das ist keine „Cancel Culture“, das ist Machtpolitik gegen die Öffentlichkeit. Wer in Deutschland ernsthaft von Diktatur des Meinungskorridors spricht, sollte einmal ein White-House-Briefing mit Trumps Pressesprecherin Leavitt besuchen.

    Precht als Symptom – und seine Mitstreiter

    Precht ist dabei allerdings weniger Ursache als Symptom. Er artikuliert ein Gefühl, das in Teilen des Bürgertums weit verbreitet ist: die Sorge, den kulturellen Ton nicht mehr anzugeben. Früher definierten die Etablierten, was sagbar ist. Heute widersprechen jüngere Generationen, Minderheiten, Aktivistinnen. Das fühlt sich für manche wie Zensur an, ist aber in Wahrheit Demokratisierung.

    Precht selbst liefert reichlich Material für dieses Narrativ. Er beklagt, die „sozialen Kosten, seine Meinung zu sagen, sind stark gestiegen“ (Berliner Zeitung). In Talkshows spricht er von einer „gesellschaftlichen Ächtung für freie Meinungsäußerungen“. Im Podcast Lanz & Precht warnt er, die Meinungsfreiheit sei „gefährdet“, und bei Markus Lanz erklärt er: „Die Grenzen der Meinungsfreiheit fangen bei der Selbstzensur an“. Selbstzensur – also die eigene Vorsicht im Umgang mit Kritik – wird zur staatlichen Repression umgedeutet.

    Prechts Co-Autor Harald Welzer hat dieses Gefühl in Buchform gegossen. In „Die vierte Gewalt“ behaupten beide, Medien und Politik erzeugten künstliche Mehrheitsmeinungen und engten den Debattenraum systematisch ein. Welzer fabuliert von einer „gemachten Mehrheitsmeinung“. Kritiker warfen dem Buch vor, es operiere im Behauptungsmodus und liefere kaum empirische Belege. Aber das ist ja gerade der Trick: Wer von Meinungskorridor spricht, muss keinen beweisen, er muss ihn nur fühlen.

    Noch direkter formuliert Ulf Poschardt seine Kulturkampf-Ängste. Über die Pandemiepolitik sagte er: „Corona hat mich eigentlich radikalisiert“ und sprach von einem moralischen „Terrorregime“ der Eliten. Wenn der Chefredakteur eines der reichweitenstärksten Blätter des Landes von Terror redet, während er täglich Leitartikel publiziert, ist das weniger Analyse als Pose.

    Auch der Medientheoretiker Norbert Bolz warnt seit Jahren vor einem Klima, in dem Abweichler mit „massiven beruflichen Sanktionen“ rechnen müssten, wenn sie vom Mainstream abweichen. Das mag sich dramatisch anhören, ist aber selten belegt – und oft vor allem Gefühlspolitik derjenigen, die es nicht gewohnt sind, dass ihnen Widerspruch entgegenbrandet.

    Das Geschäftsmodell mit der gekränkten Meinungsfreiheit

    Man sollte dabei nicht unterschätzen, wie lukrativ die permanente Beschwörung der bedrohten Meinungsfreiheit inzwischen ist. Für Precht & Co. ist das Lamento nicht nur Haltung, sondern auch Geschäftsmodell. Wer behauptet, man dürfe „nichts mehr sagen“, sagt in der Regel sehr viel – und verkauft dabei Bücher, Podcasts, Bühnenauftritte und Talkshowformate. Empörung ist eine verlässliche Währung im Aufmerksamkeitsmarkt, und nichts generiert mehr Reichweite als das Gefühl, unterdrückt zu werden. Das Narrativ vom engen Meinungskorridor ist perfekt: Es macht den Sprecher zum Dissidenten, immunisiert ihn gegen Kritik und garantiert mediale Dauerpräsenz. Der angeblich verengte Debattenraum wird so zur Bühne, auf der sich dieselben Figuren immer wieder als mutige Grenzgänger inszenieren – und aus der Pose der Bedrohten ein stabiles Einkommen ziehen. Meinungsfreiheit als Markenstrategie, Empörung als Content, Opfergehabe als Geschäftsplan.

    Warum das Opfer-Narrativ so verführerisch ist

    Warum also halten sich diese Klagen über den engen Meinungskorridor so hartnäckig? Weil sie psychologisch funktionieren. Wer sich als Opfer einer übermächtigen Mehrheit inszeniert, immunisiert sich gegen Kritik. Jede Gegenrede bestätigt die eigene These. Widerspruch wird zum Beweis für Unterdrückung. Es ist ein hermetisch abgeschlossenes Weltbild.

    Zugleich ermöglicht es moralische Selbstaufwertung. Man ist nicht einfach jemand mit einer unpopulären Meinung – man ist Freiheitskämpfer. Man ist nicht jemand, der Unsinn redet – man wird mundtot gemacht. Diese Rhetorik verwandelt jede Debatte in einen Kulturkampf und jede Kritik in eine existenzielle Bedrohung.

    Demokratisierung fühlt sich für Privilegierte wie Zensur an

    Vielleicht ist das der Kern des Problems: Demokratisierung fühlt sich für Privilegierte wie Zensur an. Wenn plötzlich mehr Stimmen gehört werden, wenn Minderheiten widersprechen, wenn Aktivisten die moralische Agenda mitbestimmen, verliert die alte Sprecherelite ihre Deutungshoheit. Was früher selbstverständlich war, wird verhandelbar. Und Verhandelbarkeit fühlt sich für diejenigen, die es gewohnt sind, Recht zu haben, wie ein Verlust an Freiheit an.

    Die Ironie der Freiheit

    Die Ironie ist, dass gerade diejenigen, die am lautesten „Meinungsfreiheit!“ rufen, häufig selbst wenig tolerant gegenüber abweichenden Meinungen sind. Freiheit wird selektiv verstanden – für sich selbst, nicht für andere. Wer gegen Migration polemisiert, argwöhnt Gesinnungsdiktatur, sobald ihm widersprochen wird. Wer Gendern ablehnt, sieht sich als Opfer eines Sprachregimes, fordert aber gleichzeitig, andere sollten gefälligst „normal“ sprechen. Die Freiheit der anderen ist oft nur lästig.

    Robuster als behauptet

    Die Meinungsfreiheit in Deutschland ist robust. Sie wird täglich genutzt – von Linken, Liberalen, Konservativen, Rechten. Sie wird manchmal strapaziert, oft missverstanden, selten wirklich gefährdet. Wer sie dennoch permanent bedroht sieht, betreibt ein rhetorisches Kunststück: Er verwandelt Privileg in Unterdrückung und Widerspruch in Zensur.

    Das ist jedoch kein philosophischer Tiefgang, sondern bloß ein rethorischer Taschenspielertrick. Und vielleicht sollte man, statt immer wieder über den angeblich engen Meinungskorridor zu klagen, einfach akzeptieren: Die Gesellschaft ist vielfältiger geworden, lauter, widersprüchlicher. Das bedeutet keine Bedrohung der Freiheit. Das ist ihre Verwirklichung.
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    Genutzte Quellen:

    1. Richard David Precht, Der Philosoph sieht die Meinungsfreiheit in Deutschland gefährdet, Neue Zürcher Zeitung, 27. Januar 2026.

    2. Richard David Precht, mehrere Interviews in Berliner Zeitung zum Thema „Öffentlichkeit, Debattenkultur und Diskursverengung“.
    z.B.: Ich kann wunderbar damit leben, dass mich jemand Schwachkopf nennt. Interview in: Berliner Zeitung, 17. Oktober 2025.

    3. Markus Lanz und Richard David Precht: Sagen, was ist: Wie gefährdet ist unsere Meinungsfreiheit?
    Podcast Lanz & Precht, Ausgabe 194, ZDF, 2025.

    4. Richard David Precht in der Talkshow Markus Lanz, ZDF, Sendung Mai 2025 (Thema: Meinungsfreiheit, Selbstzensur, Diskursklima).
    gefunden in Münchner Merkur: Lanz und Precht sorgen sich um die Meinungsfreiheit, 31.05.2025

    5. Richard David Precht und Harald Welzer, Die vierte Gewalt. Wie Mehrheitsmeinung gemacht wird, auch wenn sie keine ist (Frankfurt am Main: S. Fischer, 2022).

    6. Ulf Poschardt, diverse Kolumnen zu Cancel Culture, Meinungsfreiheit und Illiberalisierung des Diskurses“.
    z.B.: Nur Pseudo-Liberale leiden an der Meinungsfreiheit. Die Welt, 16. April 2022.

    7. Norbert Bolz, Die Konformisten-Rebellion. Wie wir in der Konsensgesellschaft unsere Freiheit verspielen (Paderborn: Wilhelm Fink, 2017).
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    Lesen Sie auch: Facebook kann Meinungsfreiheit völlig egal sein
    Meinungfsreiheit in Facebook
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  • Grundgesetz: Schranken sichern keine Freiheit

    Grundgesetz: Schranken sichern keine Freiheit

    Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

    Aus meiner Antwort auf den Beitrag von Heinrich Schmitz zur Presse- und Meinungsfreiheit hat sich, nachdem dieser auch auf mich geantwortet hatte, eine lebhafte Diskussion auf Facebook entwickelt, in der der Wunsch geäußert wurde, dass ich auch noch einmal zu den Kritikpunkten Stellung nehme. Bevor ich das tue, ein paar allgemeine Überlegungen.

    Wer versteht das Grundgesetz?

    Das, was heute als Verfassung eines demokratischen Rechtsstaates bezeichnet wird, besteht genau genommen aus zwei Teilen. Da ist zum einen die eigentliche Verfassung des Staates, die Beschreibung, aus welchen Teilen er besteht und wie diese zusammenwirken sollen. Dem vorangestellt ist, wenn es in dem Land ein solitäres Dokument namens „Verfassung“ oder „Grundgesetz“ gibt, ein Abschnitt, der festlegt, was eigentlich der Zweck des Staates ist, wie und warum er den Bürgern des Staates dienlich sein soll. Einige Verfassungen, so etwa die französische, beziehen sich dabei direkt auf klassische Manifeste wie die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789. Das deutsche Grundgesetz führt die Rechte und Freiheiten, die der Staat den Bürgern gewähren und die er zugleich gewährleisten soll, in seinen ersten 19 Artikeln auf und nennt dort zugleich die Einschränkungen, bevor es ab Artikel 20 mit den Staatsaufbau, also der eigentlichen Verfassung des deutschen Staates beginnt. Auch diese 19 Artikel haben ihre leicht nachvollziehbaren Wurzeln in den beiden Texten von 1789, der französischen Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte und der Amerikansichen Bill of Rights, den ersten zehn Verfassungszusätzen der USA.

    Ich meine nun, dass ein solcher grundlegender Verfassungstext jedem politisch interessierten Bürger des Landes verständlich sein muss, auch ohne juristische Expertise, ohne Interpretationshilfe durch Verfassungsrechtler. Es ist schließlich das Dokument, auf das sich die Bürger dieses Landes gewissermaßen verständigt haben oder wenigstens verständigen können müssen, das Dokument, in dem jeder nachlesen kann, was ihm der Staat schuldet und was er dem Staat grundsätzlich schuldig ist. Und in der Interpretation dieses Textes zählt zuallererst, was die Bürger, diejenigen, die sich in politischen Diskussionen zu Wort melden, und die Politiker in ihrer täglichen Arbeit und im politischen Streit da unmittelbar verstehen. Um zu wissen, was ein Artikel „wirklich meint“, darf nicht gefordert werden, sich durch 80 Jahre Verfassungsgerichts-Rechtsprechung oder durch Stapel von juristischen Kommentaren und Monografien hindurchzuarbeiten.

    Das Grundgesetz ist im politischen Streit unmittelbar wirksam, aber auch in der öffentlichen Arbeit und im gesellschaftlichen Diskurs. Es bildet den direkten Hintergrund und das Fundament vieler Entscheidungen und Argumentationen in der Wirtschaft, in den Medien, in der Wissenschaft, in der Kultur. Jede Person kann in der Debatte und im Streit einen Grundgesetz-Artikel zitieren und als Argument verwenden – so muss das Grundgesetz geschrieben sein und interpretiert werden können. Man muss sich vergegenwärtigen, dass die beiden Texte von 1789 nicht von Juristen, sondern von engagierten Bürgern verfasst wurden, um sich auf die Grundsätze ihres Gemeinwesens zu verständigen – auch da kam es schon darauf an, wie die Bürger selbst ihre Verfassung verstehen, und so ist es immer noch.

    Libertär und brandgefährlich?

    Heinrich Schmitz meint, wenn man den Absatz 2 des Artikel 5 des Grundgesetzes streichen würde, dann würde man im Rechtchaos enden, weil es gar keine Grenzen mehr gäbe. Das klinge libertär und sei brandgefährlich. Wenn das so wäre, müsste er erklären, warum es dieses Chaos mit Bezug auf die Religionsfreiheit, die Wissenschaft- und Kunstfreiheit und die Lehrfreiheit nicht gibt. Denn dort werden auch keine gesonderten Schranken gezogen außer der, die ich als selbstverständlich ansehe, nämlich die zur Treue der Verfassung. Eine Freiheit ohne eigene Schranken hebelt eben die anderen Zusagen des Grundgesetzes an die Bürger nicht aus, im Falle des deutschen Grundgesetzes bleiben die Würde, das Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit und das Recht auf körperliche Unversehrtheit natürlich auch vor dem möglichen gefährdendem Gebrauch anderer Freiheiten geschützt. Deshalb muss man eben z.B. die Freiheit von Wissenschaft und Forschung nicht gesondert mit einer Schranke zum Gesundheits- und Lebensschutz versehen, die ja bei absoluter Forschungsfreiheit durchaus verletzt werden könnten – sie sind aber schon durch Artikel 2 geschützt.

    Darüber hinaus hat das Grundgesetz noch den Artikel 18. Er besagt, dass man seine Freiheiten, die Pressefreiheit, die Lehr- und die Versammlungsfreiheit und andere, nicht für den Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung missbrauchen dürfen und dass man mit einem solchen Tun diese Freiheiten verwirkt. Somit ist Heinrich Schmitz‘ Sorge, ohne die Beschränkungen des Absatz 2 wäre die Bundesrepublik gegen Volksverhetzung, Holocaustleugnung, Manipulationen durch Extremisten und ähnliches machtlos, unbegründet. Ebenso unbegründet ist seine Sorge, Menschen wären nicht mehr vor Stalking, Nötigung und Einschüchterung geschützt – der Schutz leitet sich in diesen Fällen bereits aus Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes ab.

    Heinrich Schmitz ist der Meinung, dass es dem Gesetzgeber, wenn es die Schranken des Absatz 2 nicht gäbe, möglich wäre, viel drastischer und umfangreichere Gesetze zu beschließen. Das allerdings ist ein wirklich problematisches Verständnis der Wirkungsweise des Grundgesetzes. Als Verfassung muss es gegen den Staat anders wirken als Gesetze gegen die Bürger wirken. Dem Staat ist nicht alles erlaubt, was das Grundgesetz nicht ausdrücklich verbietet, vielmehr legt es fest, was der Staat gegenüber dem Bürger darf, und was nicht drinsteht, darf er nicht. Wieder kann man das am Beispiel der Kunst- und der Wissenschaftsfreiheit verdeutlichen: da dort keine gesonderten Schranken angegeben sind, sind diese eben (mit den Ausnahmen des Artikel 18 und bei Berücksichtigung der übrigen verfassungsmäßigen Freiheiten) wirklich frei, und kein Gesetz kann diese Freiheiten beschränken, nur weil im Grundgesetz ja keine Beschränkungen stehen. Das wäre absurd und gerade nicht verfassungskonform.

    Würde und Ehre im Grundgesetz

    Ein paar Anmerkungen zur Würde und zur Ehre. Es wird dazu einen gesonderten Text geben. Hier aber so viel: auch wenn der Begriff der Würde schwer in klare Worte zu fassen ist, wissen die meisten Menschen, was würdelos ist, was die Würde eines Menschen verletzt und was ein würdevolles Leben, ein würdevolles Sterben und eine würdevolle Behandlung der Bürger durch den Staat ist. Wenn man darüber nachdenkt, wird schnell klar, dass die Würde in einem demokratischen Rechtsstaat ein absolut schützenswertes Gut ist, das allen zuteilwerden soll, auch Missetätern, Lügnern, Bösewichtern, Verbrechern, Mördern.

    Mit der Ehre sieht es anders aus. Einerseits gelingen die Aufdeckung und Ahndung von Lügen Missetaten und Verbrechen nur selten ohne Ehrverletzung des Bösewichts. Deshalb darf auch gerade von der Presse nicht verlangt werden, dass sie die Ehre eines Menschen nicht verletzt. Sie ist dabei natürlich durch Artikel 1 und 2 beschränkt: Vorwürfe, die sich später als unwahr herausstellten, können zu Würdeverletzungen führen, zudem können sie die Persönlichkeit und die Gesundheit des Betroffenen schädigen.

    Ehrverletzungen, insbesondere von Politikern oder auch von Wirtschaftsführern oder anderen Menschen des öffentlichen Lebens, die sich gravierende Fehler oder Missetaten zu Schulden kommen lassen, müssen aber von einer investigativen Presse in Kauf genommen werden. Das Grundgesetz darf nicht als Schutzschild verwendet werden, damit sich die Mächtigen vor Kritik schützen können. Mit der Neuformulierung des §188 StGB im Jahre 2021 ist da bereits ein weiterer Schritt gegangen worden, dessen Auswirkungen wir bereits sehen können.

    Schutz der Freiheiten vor autoritären Regierungen

    Ich hatte in meinem letzten Beitrag angedeutet, dass weniger liberale politische Kräfte den Absatz 2 des Artikel 5 für drastischere Einschränkungen der Presse- und Meinungsfreiheit nutzen könnten, dass deshalb seine Streichung dringend geboten ist. Begründet ist das in dem, was ich zu Beginn geschrieben habe: In der politischen Debatte wird das Grundgesetz in seinem intuitiv verständlichen Wortlaut verwendet, nicht aus einem jahrzehntelangen rechtstheoretischen Diskurs unter Berücksichtigung der ständigen Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts heraus. Wenn autoritäre Kräfte an die Macht kommen, können sie die allgemeinen Gesetze, den Schutz der Ehre und der Jugend weit restriktiver deuten, als es das Bundesverfassungsgericht bisher getan hat – bis dieses dagegen entschieden hat, wären längst Tatsachen geschaffen.

    In der Diskussion bei Facebook wurde die Vermutung geäußert, dass autoritäre Parteien den ganzen Artikel 5 wahrscheinlich schnell streichen würden, insbesondere den Absatz 2. Das ist aber meines Erachtens eine haltlose Spekulation. Ich kann das jetzt hier nur andeuten. Trump etwa macht nicht den Eindruck, den ersten Verfassungszusatz streichen zu wollen – das würde viel zu offensichtlich in die politische DNA der Amerikaner eingreifen. Die PiS, als sie in Polen an die Macht kam, hat keineswegs die Verfassung grundsätzlich geändert, und dennoch das Land in eine Verfassungskrise gestürzt. In Ungarn wiederum wurde die Verfassung geändert, auch in der Frage der Meinungs- und Pressefreiheit: Es wurden Schranken eingeführt, die denen im deutschen Grundgesetz durchaus ähneln, so zum Schutz der „Würde der ungarischen Nation sowie von nationalen und konfessionellen Gemeinschaften“. Das sind zwar nicht die gleichen Schranken wie die, die im Grundgesetz stehen, es zeigt sich aber, dass weitere Schranken eben nicht die Freiheit festigen, indem sie sie klarer definieren, sondern eben beschränken. Was ja auch einleuchtet.

  • Facebook ist auch nur ne schlechte Angewohnheit

    Facebook ist auch nur ne schlechte Angewohnheit

    Facebook ist doof! überschrieb Heinrich Schmitz seine gestrige Kolumne, in der er der „Klugheit“ der Lösch-Algorithmen nachging. Mein Kolumnisten-Kollege stellte dabei ein eklatantes Ungleichgewicht zwischen der Indizierung von Nacktheit und Nonchalance bei Hassrede fest. Um am Ende zwei Fragen in den Raum zu werfen:
    (a) Ist die Plattform prüde?
    (b) Wird durch Facebook die Meinungsfreiheit gefährdet?

    Tittenphobie & Hausrecht

    (a) Lässt sich schnell beantworten: JA, Facebook ist superprüde. Jede blanke Titte, völlig egal, in welchem Kontext sie gezeigt wird, führt zu Löschung und zieht eine Sperre nach sich. Geschuldet dem puritanisch-verklemmten Erbe der Gründerväter der USA und vielleicht auch einer Tittenphobie des Facebook-Gründervaters. Darüber kann man sich als aufgeklärter, Tinto-Brass-Filme schon zum Frühstück schauender Europäer lustig machen; aber die Regel ist zumindest klar und eindeutig: KEINE Titten und KEINE Geschlechtsorgane! D.h. wenn ich mir sowas ansehen will, bin ich in Facebook verkehrt und muss in ein anderes Forum wechseln oder mir zu Hause einen alten VHS-Porno in den Videorekorder schieben.

    (b) Die Sache mit der Meinungsfreiheit ist hingegen komplizierter. Facebook ist ein privates Unternehmen und gibt sich sein eigenes Hausrecht. Damit fängt’s schon mal an. So lange diese sogenannten Community Standards nicht gegen Gesetze verstoßen, gelten sie nun mal, und wir Nutzer müssen uns – ob’s uns passt oder nicht – daran halten. Versuchen Sie mal in einem Veganer-Restaurant eine Original Kölner Currywurst mit Fritten zu bestellen oder beim Wiener Opernball im Jogginganzug den Blaue-Donau-Walzer zu tanzen: In beiden Fällen werden Sie von der Security umgehend vor die Tür gesetzt. Dieses Hausrecht nehmen auch Sie ganz selbstverständlich in Ihrem eigenen Profil für sich in Anspruch, wenn Sie bei Ihren „Freunden“ rote Linien ziehen und Kommentatoren, die beleidigen u/o politisch extrem sind, zuerst ermahnen und im Wiederholungsfall von Ihrer Freundesliste streichen. Falls Sie das tun. Also ich tue es und zwar mehrmals pro Woche. Weil ich die Meinungsfreiheit einschränken will? Eigentlich mehr aus dem Grund heraus, weil ich keine idiotischen Kommentare in meinem Profil lesen möchte, da mir die Menge an idiotischen Beiträgen und Kommentaren in anderen Profilen völlig ausreicht. Aber natürlich schränke ich damit die Meinungsfreiheit des Kommentators ein, was mir jedoch in meinem eigenen Profil egal ist.

    Facebooks Problem besteht allerdings gar nicht in einer Einschränkung der Meinungsfreiheit, sondern es ist genau andersherum: Es kann nahezu JEDE noch so irrwitzige Meinung gepostet werden, solange sie nicht gegen die Tittenverbot-Regel verstößt. Was in der Konsequenz zur Verbreitung absurder Verschwörungstheorien und Aufrufen & Verabredung zu gemeinsamen Straftaten führt. Ich übertreibe maßlos, sagen Sie? Machen Sie sich lieber schlau, wie die Sache mit den Rohingya in Birma begann und auf welcher Plattform der Irre von Christchurch seine Videos vom Massaker in den beiden Moscheen hochlud, antworte ich. Es wäre also durchaus wünschenswert, wenn Facebook mehr als weniger Kontrolle durchführte. Die Begründung, man sei als Plattform für die gezeigten Inhalte nicht verantwortlich, Facebook sei schließlich keine Zeitung oder TV-Sender, ist für mein Alter-weißer-Mann-Boomer-Rechtsverständnis noch irrwitziger als manch irrwitziger Querdenker-Post.

    Hauptsache viel Traffic

    Um einige hundert Millionen – falls diese Zahl überhaupt reicht – täglich neuer Beiträge seriös zu überwachen, braucht es zwingend Menschen. Algorithmen und Bots sind dazu nicht in der Lage. Die erkennen zwar Titten- und Pimmelbilder, können aber nicht unterscheiden, ob es sich dabei um eine Erotik-Session mit Micaela Schäfer oder die Venus von Milo handelt. Also doch lieber Menschen urteilen lassen. Menschen kosten aber. Und nichts scheut der Konzern so sehr wie Personalausgaben, die nichts mit Wachstum zu tun haben. Nicht von ungefähr sind die Content Moderatoren nicht bei Facebook direkt angestellt, sondern erhalten befristete Verträge über Zeitarbeitsfirmen. Die Entlohnung der Inhalt-Admins ist ein Witz im Vergleich zu den Software-Entwicklern. Jeder Vierte Content Manager muss 1x pro Monat auf die Couch des Betriebspsychologen, so heftig sind die Videos, die diese Mitarbeiter sichten müssen. Wer dachte, ihn kann nach Splatter-Movies nichts mehr schocken, hat noch keine Filmchen von exotischen satanischen Ritualen gesehen, die bei Facebook-Regisseuren – im Unterschied zu Hollywood – real und live sind.

    Das Geschäftsmodell „Gratisnutzung & Werbefinanzierung“ kann nur funktionieren, wenn möglichst viele User gleichzeitig möglichst lange in der Plattform verweilen. Damit wir möglichst lange verweilen, müssen wir marktschreierische Inhalte zu sehen bekommen. Je mehr menschliche Moderation und Kontrolle, desto weniger marktschreierische Inhalte, desto weniger User und in der Konsequenz sinkende Werbeeinnahmen. Von daher hat das Unternehmen keinerlei Interesse daran – Ausnahme: es wird durch gesetzlichen und öffentlichen Druck dazu gezwungen –, über das minimal Notwendige hinaus zu moderieren, kontrollieren und Hassbeiträge zu löschen.

    08/15-Narzissmus & der tägliche Adrenalin-Kick

    So wie sich nicht jeder virtuelle Hooligan auf die Meinungsfreiheit berufen kann, wenn sein verbaler Rülpser gelöscht wird, so sollten wir uns selbst hin und wieder hinterfragen, weshalb wir das tun bzw. uns das antun: Also ständig in sozialen Medien abhängen. Es gab ja auch ein Leben vor Facebook & Co. Also ICH hatte durchaus ein Leben zuvor und das war, trotz aller analoger Limitierung, jetzt nicht unbedingt weniger aufregend oder gar schlechter. Was treibt mich seit Oktober 2009 – in diesem Monat begann mein Sündenfall – jeden Tag aufs Neue in diesen ständig um sich selbst kreisenden Jahrmarkt der banalen Eitelkeiten? Mein 08/15-Narzissmus, krankhafter Mitteilungsdrang (bis hin zum Wahnsinn, dass ich anderen Fotos von meinem Abendessen zeige), entziehe ich mich der tristgrauen Realität durch Flucht in eine bunte Bilderwelt, will ich dazugehören (wozu eigentlich?), ist es Voyeurismus, Angst, was zu verpassen, wenn ich nicht alle paar Minuten nachschaue, ob es was Neues gibt? Um dann schulterzuckend festzustellen, dass das angeblich Neue letztlich jeden Tag in wiederkehrender Monotonie dasselbe ist: Katzenbilder (obwohl die weniger geworden sind und immer mehr durch Hunde und Zierfische abgelöst werden), Fotos vom Abendessen (nicht tot zu kriegen), triviale Sinnsprüche, wie man sie früher auf Abreißkalendern las, gephotoshopte Profilbilder älterer Damen, auf denen sie aussehen wollen wie die eigenen Töchter (erhalten übrigens erfahrungsgemäß mit Abstand die meisten Likes), Angebote, an Yoga- und Fitnesskursen sowie an allerlei dümmlichen Challenges teilzunehmen und Statements zu aktuellen und weniger aktuellen politischen Themen. Je reißerischer ein politisches Thema anmoderiert wird (z.B. „Corona ist auch nur ein Schnupfen“ oder „Corona-Leugner gehören alle in den Knast“), desto mehr Aufmerksamkeit, Erregung und Traffic erzeuge ich als Facebook-Autor. Und das ist ganz im Sinne der Konzernzentrale; jedoch habe ich als Facebook-Autor Nullkommanull davon; denn ich werde am aufgrund meines genialen Beitrags explodierenden Werbeumsatz prozentual leider nicht beteiligt. Von 100 Kommentaren und 50 Likes wird allerdings niemand dauerhaft satt. Das Geschäftsmodell funktioniert einzig für die Plattform, nicht jedoch für die Lieferanten der Inhalte.

    Zurück zur Ursachenanalyse meiner Abhängigkeit: Suche ich krampfhaft Anerkennung in Form von erhobenen Daumen, Herzen und Umarmungen? Oder geht’s mir eher um den Adrenalin-Kick? Gemäß der Social-Media-Weisheit: Nur, wer einen digitalen Tsunami überlebt, weiß, wie sich richtiges Leben anfühlt. Im Alter ersetzt der Shitstorm den Köpfer vom 10-Meter-Brett oder die Prügelei im Stadion mit den Fans der anderen Mannschaft. Egal auf welchem Weg: Hauptsache, Adrenalin durchströmt meine Adern.

    Will ich in Facebook der Frau fürs Leben begegnen, wissend, dass die Wahrscheinlichkeit, ihr hier über den Weg zu laufen, geringer ausfällt als die Chance, dass sich Angelina Jolie mit mir auf eine Feierabend-Coke-Zero verabredet?

    Vermutlich ist es von allem was.

    Meine 3 Regeln

    Sie sind definitiv zu viel in Facebook unterwegs. Ich habe meinen Konsum im Griff, weil ich mir im Gegensatz zu Ihnen, Herr Hirsch, feste Regeln gegeben habe, sagen Sie jetzt?
    Auch ich habe 3 feste Regeln, erwidere ich. So klappe ich Facebook (1) zwischen 23 und 7 Uhr zu, kein Facebook (2) im Schlafzimmer (3) und auf dem Klo. Wobei ich ehrlich gesagt schon mal mit einem Bild von mir auf dem Klo à la Der Dude in „The Big Lebowski“ geliebäugelt habe. Meine Kinder rieten mir davon ab und meinten: »Das wäre definitiv too much, Papa. Das will KEINER sehen«. Und bei sowas höre ich auf meine Kinder.

    Aber trotz meiner 3 festen Regeln habe ich keineswegs den Eindruck, dass ich den Konsum zu 100 Prozent im Griff habe. Gibt Tage, da kontrolliere ich Facebook, und es gibt (mehr) Tage, an denen Facebook mich kontrolliert. Die Diagnose für mein offensichtliches Abhängigkeitsverhalten ist schnell gemacht: Suchtverlagerung. Gottseidank vom Wodka bloß zu Facebook und nicht auch noch zu Twitter (zu hektisch), Instagram (zu viele Fotos und Hashtags), Youtube (bin viel zu faul, um jeden Tag ein neues Video zu drehen), Tiktok (ich weiß gar nicht, worum es da geht). Virtuelle Mono-Abhängigkeit nennt man das. Schlimm genug, aber immer noch besser als polytoxes Surfen. Arme Schweine, die 24/7 von Facebook zu Twitter zu Instagram und zurück zappen müssen. Wann schlafen diese Menschen? Pinkeln die in ihre Kaffeetasse, um den Schreibtisch nicht verlassen zu müssen und bloß nichts zu verpassen? Mit denen möchte ich echt nicht tauschen. Meine virtuelle Mono-Abhängigkeit ist zwar eine Krankheit, allerdings aus meinem Blickwinkel heraus weniger dramatisch als Wodka & Koks. Ich kann um 23.01 seelenruhig schlafen, träume (noch) nicht von gephotoshopten Bildern älterer Damen, die aussehen wollen wie ihre Töchter, wache nicht um 3 Uhr schweißgebadet auf und laufe zur Nachttankstelle, um Nachschub zu besorgen, zittere nicht beim Aufstehen, sondern erst eine halbe Stunde später, wenn ich die ersten 3 irrwitzigen Querdenker-Posts überflogen habe.

    Wie wär’s zur Abwechslung mit ElitePartner oder dem Besuch einer Selbsthilfegruppe?

    Während mir persönlich halbwegs klar ist, weshalb ich mir den Irrsinn täglich antue, sollten SIE sich selbst auch mal fragen, warum Sie das machen. Es ist doch für einen erwachsenen Menschen nicht normal, ständig in Sozialen Medien abzuhängen.

     Sie sind einsam und suchen nach einem Partner? -> Investieren Sie nen Fuffi und melden Sie sich bei ElitePartner an.
     Sie wollen sich möglichst breit informieren? -> Investieren Sie einen weiteren Fuffi und abonnieren 3 Tageszeitungen und 2 Politmagazine.
     Sie möchten die Welt an Ihrem Leben teilhaben lassen? -> Niemand interessiert sich für Ihr Leben.
     Sie wollen sich vernetzen? -> Warum, um Himmelswillen, muss man sich mit hunderten wildfremden Menschen vernetzen? 99% von diesen „Freunden“ würden Ihnen noch nicht mal 5 Euro borgen oder Ihnen was vom geposteten Abendessen abgeben.
     Sie möchten einfach Spaß haben? -> Das ist schon besser. Obwohl der Spaßfaktor von Facebook mMn arg begrenzt ist. Auf 1 lustigen Post kommen 46 mittelmäßige und 53 Müll-Beiträge.

    Würde Ihnen was fehlen, wenn Facebook heute Nacht explodiert? Also grundlegend was fehlen? Müssten Sie dann panisch zu Twitter oder Tiktok rennen, um ihre virtuelle Sucht zu befriedigen? Oder kehrte dann endlich analoge Ruhe in Ihren Alltag ein?

    Das mit der Explosion von Facebook ist zwar eine theoretische Frage, aber je nachdem, wie die Antwort ausfällt, sollten Sie überlegen, sich eine Selbsthilfegruppe zu suchen, um sich dort mit anderen Social-Media-Junkies auszutauschen und von denen zu lernen, wie Sie sich von dieser zeitraubenden Abhängigkeit befreien können.

    Letztlich ist es mit Facebook wie mit jeder anderen Sucht: Wenn man davon loskommen will, muss man den Weg der Abstinenz einschlagen. Fangen Sie mit diesen zwei Büchern an:

    Zehn Gründe, warum du deine Social Media Accounts sofort löschen musst (Jaron Lanier)
    &
    Das Internet muss weg (Schlecky Silberstein).

    Sind beide flott geschrieben, und es steht erschreckend viel Wahres drin.

    Ob ICH mich heute in Facebook abmelden werde?
    Nein, werde ich nicht.
    Ich bekenne mich offen zu meiner schlechten Angewohnheit, rede mit meiner Psychologin darüber und habe hin und wieder Spaß damit (also mit Facebook, nicht mit der Psychologin. Obwohl: ab und an auch mit der Psychologin).

  • Social Media ohne Trump?

    Social Media ohne Trump?

    Als am späten Abend des 6. Januar der letzte QAnon-Schamane aus dem Kongress vertrieben worden war und sich die Reinigungstrupps aufmachten, die in den heiligen Hallen herumfliegenden Bierdosen und BigMac-Kartons einzusammeln, geschah etwas Ungewöhnliches: Sowohl Twitter als auch Facebook sperrten den irrlichternden US-Präsidenten auf ihren Plattformen. Erstmal begrenzt auf 12 Stunden, dann ausgeweitet bis zum Ende seiner Amtszeit. Während sich dieser Schritt bei Twitter schon länger anbahnte, mutete die plötzliche Rigorosität Zuckerbergs, der in einer Art Spontan-Erweckungserlebnis seine Liebe zu einer Fakenews-freien Online-Welt entdeckt zu haben schien, anfangs doch erstaunlich an. Besser spät als nie, dachte ich und ging beruhigt ins Bett. Nachdem ich eine Nacht drüber geschlafen hatte, sortierte ich die Heldentat der Plattformbetreiber am Morgen danach leicht anders ein: Nämlich als 5 nach 12 Bannstrahl, um im allerletzten Moment die Reißleine zu ziehen und nicht in den trumpschen Abwärtsstrudel mit reinzugeraten. Gelegenheit, Eier zu zeigen, gab es vorher schon zur Genüge: Charlottesville, der Aufruf an „Patrioten“, den Anti-Corona-Maßnahmen von Michigan-Gouverneurin Whitmer nicht Folge zu leisten, die Entsendung paramilitärischer Einheiten nach Portland zwecks Eindämmung der BLM-Demonstrationen mögen hier als Beispiele genügen.

    Biegsame Standards und Hausrecht des Betreibers

    Völlig losgelöst vom konkreten Fall Trump müssen drei Fragen gestellt werden:
    – Reicht das Regelwerk der Social-Media-Betreiber aus?
    – Ist es klar formuliert und transparent genug?
    – Und die Gretchenfrage: können private Anbieter nach eigenem Ermessen von ihrem Hausrecht Gebrauch machen, oder unterliegen Informationsgiganten doch öffentlichen Regeln bzw. muss Meinungsfreiheit auch von manchen Privaten garantiert werden?

    Die (sehr biegsamen) Standards von Facebook und Twitter sind hier und hier zu finden. Nach Studium derselben entsteht der Eindruck, dass eine halbentblößte Titte auf einem Ölgemälde, das ein Rubens-Liebhaber postet, strenger sanktioniert wird als Hass, Hetze, Beleidigung und was es sonst noch alles an Unappetitlichem in den Social-Media-Kanälen zu lesen gibt. Zudem werden die ohnehin nur rudimentären Regeln kaum ernsthaft durchgesetzt. 99 Prozent der Fake-News-Trolle gehen straffrei aus. Was auf entweder grob fahrlässige Nonchalance oder chronisch unterbesetzte Kontrollabteilungen hindeutet. Beides wäre kein Ruhmesblatt für Hightech-Konzerne.

    Die Sache mit der Meinungsfreiheit ist tricky bis heikel, weshalb es sich an dieser Stelle empfiehlt, erstmal die bundesdeutsche Generalklausel zu zitieren:

    Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    Art. 5 GG, Abs. 1

    Allerdings regelt das Grundgesetz vornehmlich das Verhältnis Bürger-Staat, nicht jedoch die Interaktion zwischen Privatleuten. Und die Social-Media-Kanäle werden nun mal von Privatunternehmen betrieben, die ihre eigenen Regeln aufstellen dürfen. Niemand besitzt ein Dauer-Anrecht auf einen Account und niemand wird durch eine Sperre daran gehindert, seine Meinung trotzdem zu vertreten. Um beim aktuellen Auslöser Donald Trump zu bleiben: Dem stehen ja außerhalb von Facebook & Twitter weitere Kanäle offen, seine Weltsicht zu verbreiten. Beispielsweise Presse Briefings, Pressemitteilungen, TV-Ansprache an die Nation, Teilnahme an öffentlichen Diskussionsrunden, Leserbriefe etc. etc. Ist ja nun nicht so, als ob Social Media die einzige Möglichkeit der Informationsvermittlung darstellt.

    Meinungsfreiheit und Last-Minute-Notbremse

    Streng genommen bedeutet Meinungsfreiheit nichts anderes als den Staat – von begründeten (und gut zu begründenden) Ausnahmefällen abgesehen – daran zu hindern, Zensur auszuüben. Was Zuckerberg und Dorsey mitunter tun, mag dem ein oder anderen zwar wie Zensur vorkommen; juristisch gesehen machen sie jedoch nur von ihrem Hausrecht Gebrauch, das jedem Privatmann zusteht. Wie ein Kneipenwirt dürfen sie einen pöbelnden Gast vor die Tür bugsieren. Und gepöbelt hatte der 45. US-Präsident in den vergangenen 4 Jahren wahrlich genug. Das hätte für 400 Rausschmisse ausgereicht.

    Trotzdem bleibt bei den Social-Media-Riesen ein ungutes Gefühl zurück. Wer entscheidet da eigentlich? Und anhand welcher Kriterien wird entschieden? Kann man Facebook & Twitter noch mit einer Kneipe gleichsetzen, oder müssen aufgrund der globalen Nahezu-Monopolstellung dieser Anbieter nicht doch andere Maßstäbe herangezogen werden? Gibt es bei Facebook ein Experten-Gremium, das eine so weitreichende Entscheidung wie die Sperrung des US-Präsidenten-Kontos trifft oder macht das der CEO alleine? Konnte Herr Zuckerberg nicht mehr schlafen, weil er um den Fortbestand der US-Demokratie fürchtete oder handelte es sich eher darum, um 5 nach 12 panikgetrieben von Bord des unrettbar sinkenden Seelenverkäufers ans rettende Ufer zu springen? Eine Last-Minute-Notbremse, um den ansonsten drohenden massiven Einbruch der Werbeeinnahmen in der allerallerletzten Nanosekunde zu verhindern? Ist Facebook eine Trink- und Saufhalle mit unbeschränktem Hausrecht des Gastronomen oder müssen/ sollten doch Regeln, wie sie für den öffentlichen Bereich gelten, zur Anwendung gelangen?

    Die Regelwerke von Facebook & Co. gehören dringend überarbeitet

    Nicht nur Angela Merkel sieht die dauerhafte Sperrung der Social-Media-Konten des US-Präsidenten deshalb kritisch: „Die Betreiber sozialer Netzwerke tragen zwar Verantwortung dafür, dass die politische Kommunikation nicht mit Hass und Anstiftung zu Gewalt vergiftet wird. Die Meinungsfreiheit als Grundrecht von elementarer Bedeutung kann aber nur durch den Gesetzgeber, nicht nach der Maßgabe von Unternehmen, eingeschränkt werden“. Hört also die Meinungsfreiheit gar nicht jenseits der staatlichen Garantie auf, sondern umfasst auch Teile des privaten Sektors? Meiner Meinung nach: JA. Denn Facebook & Twitter sind schlichtweg zu groß und kommunikationsmächtig, als dass sie im Bedarfsfall wie ein erzürnter Kneipenwirt handeln dürfen. So sehr die Übernacht-Kündigung Trumps uns emotional gefallen mag, so birgt die Sperre doch den Keim für nachfolgendes Unheil. Was, wenn Zuckerberg in einem Jahr entscheiden sollte, Joe Biden vor die Tür zu setzen, weil der Steuererleichterungen zurücknimmt und/oder eine stärkere Kontrolle der Online-Giganten fordert? Warum Trump und nicht ebenfalls alle anderen Politiker, die offenkundige Falschnachrichten verbreiten und zwischen den Zeilen Unzufriedenheit und Gewalt schüren? Weil The greatest POTUS of all time im Moment des Bannstrahls bereits verloren war, während man das bei den anderen Fakenews-Spreadern halt noch nicht so genau weiß und deshalb mit der Entscheidung lieber abwartet? Das Instrument der Account-Stilllegung aus schierem Opportunismus heraus?

    Facebook & Co. werden um eine grundlegende Debatte, was bei ihnen geht und was definitiv nicht geht, nicht herumkommen. Die augenscheinliche Diskrepanz zwischen Tittenphobie und Beide-Augen-zudrücken bei Hass & Hetze ist dem Publikum nicht mehr lange vermittelbar. Da hilft auch ein Leuchtturm-Rausschmiss wie der des US-Präsidenten nicht weiter. Ohne transparente Regeln und die Möglichkeit des ernstgenommenen Einspruchs des Sanktionierten werden die Socialmedia-Plattformen keine Zukunft haben. Anfang 2021 wirkt das alles immer noch stark flickschusterartig zusammengebastelt anstatt seriös geplant und konstruiert.

  • Keine Redefreiheit mehr für Konservative?

    Keine Redefreiheit mehr für Konservative?

    Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier fühlt sich bemüßigt, zu mehr Debattenkultur aufzurufen und fordert einen offenen, respektvollen Streit, den wir uns in der Demokratie jederzeit zumuten müssen. Auslöser dieser präsidentiellen Ermahnung waren drei Vorfälle, die sich in den vergangenen Tagen zugetragen hatten: Die Störung der Wiederaufnahme des Vorlesungsbetriebs von AfD-Rückkehrer Lucke, die Absage einer Veranstaltung von FDP-Chef Lindner in den Räumen einer Universität sowie die Verhinderung einer Buchpräsentation von Ex-Innen- & -Verteidigungsminister de Maizière. Tatorte: 2x Universität Hamburg, 1x Altes Rathaus Göttingen.

    Meinungsfreiheit – streng genommen jeden Tag 1000x gefährdet

    »Sie haben vollkommen Recht, Herr Präsident«, möchte man im ersten Reflex antworten, »Ausgrenzung und Gewalt dürfen nie zu Mitteln der politischen Auseinandersetzung werden.« Aber noch während diese Sätze die Lippen überqueren, merkt man selbst bereits, wie rührselig-naiv das alles klingt. Denn das hohe Gut der freien Meinungsäußerung sieht sich tagtäglich mit zigtausend Angriffen konfrontiert. Ist ja nun nicht so, dass einzig die weiter oben genannten drei Herren Schwierigkeiten dabei haben, ihre Sicht der Dinge kundzutun. Versuchen Sie mal, als linker Redakteur bei der FAZ zu überleben – wenn Sie denn überhaupt eingestellt werden – oder als Unternehmer die Vorzüge der Tariffreiheit auf einem Gewerkschaftstag anzupreisen. Im ersten Fall werden Sie noch vor Ablauf der Probezeit gefeuert, im zweiten gnadenlos ausgebuht. Was ist mit Politikern – gleich welcher Couleur –, deren öffentliche Auftritte durch gellende Pfeifkonzerte gestört werden? Sind das alles keine Attacken auf die Meinungsfreiheit? »Sie vergleichen wie immer Spaghetti fatti a mano mit Dosenravioli, Herr Kolumnist«, sagen Sie? Stimme ich Ihnen zu, denn natürlich steht es der FAZ frei, nur solche Journalisten anzuheuern, die sich problemlos ins politische Korsett des Blatts integrieren lassen. Aber genauso ist es das gute Recht der Universität Hamburg, auf ihre Hausordnung zu pochen und Veranstaltungen, die ausschließlich parteipolitischen Charakter tragen, also Null Mehrwert für Wissenschaft und Lehre erbringen, auf ihrem Campus abzulehnen. Mir ohnehin schleierhaft, weshalb man dafür nicht wie früher das Hinterzimmer einer in Uni-Nähe gelegenen Studentenkneipe gewählt hat, in dem die ständige Versorgung mit Bier gewährleistet ist, und man sich vielleicht sogar eine Zigarette anzünden darf. mMn ein weitaus stimmungsvolleres Ambiente für parteigeschwängerte Debatten als ein steriler Raum in einer Hochschule.

    Nachvollziehbarer Protest und dumme Aktionen

    Das heißt, die drei die Ermahnung unseres Staatsoberhaupts auslösenden Vorgänge sind unterschiedlich zu bewerten. Während es für Lindner zwar ärgerlich sein mag, ein paar hundert Meter weiter nach Harvestehude oder Altona auszuweichen, um dort seine Rede zu halten, liegt bei der Absage der Universitätsverwaltung jedoch auch bei strenger Betrachtung kein Angriff auf die freie Meinungsäußerung vor. Umso verstörender, dass der FDP-Chef aber genau dieses, ansonsten von der Rechten verwendete, Narrativ bedient: „Sind das hier die ‚wissenschaftlichen Vorträge‘, die die Uni #Hamburg im Unterschied zu meiner Diskussion genehmigen kann? Frau Senatorin @fegebanks, Sie sind gefordert! CL #Meinungsfreiheit“.

    Anders ist hingegen die verhinderte Buchpräsentation Lothar de Maizières in Göttingen einzusortieren. Falls es einem massiv sauer aufstößt, dass er als früherer Verteidigungsminister Waffenverkäufe an die Türkei (nach wie vor unser NATO-Partner) genehmigt hat, dann hätte man diese Einwände in der nach jeder Lesung stattfindenden Diskussion als kritische Fragen einstreuen können, anstatt die Veranstaltung komplett zu verunmöglichen. Gehört in die Kategorie „dreifach dumme Aktion“. Denn de Maizières Sicht der Dinge besteht weiterhin in Buchform, die Präsentation wird an einem anderen Tag an einem anderen Ort stattfinden, und die Aktivisten haben der Keine-Waffenexport-Sache einen Bärendienst erwiesen, weil solche Blockaden vom Publikum nicht geschätzt werden. Da die Meinungsfreiheit des Exministers nur für ein paar Stunden eingeschränkt wurde, wird Lothar de Maizière den Göttinger Abend schnell verschmerzen und abhaken.

    Wiederum abweichend verhält es sich mit dem Vorlesungsboykott von AfD-Erfinder Lucke. Hier kann ich den Hamburger AStA verstehen. Es ist für Studenten, so sie denn nicht reaktionären Burschenschaften angehören, schlichtweg eine Zumutung, dass dieser Professor nach seinem jahrelangen Ausflug auf die dunkle Seite der Macht, nun, nachdem er in der Welt der Politik gescheitert ist, still und leise an seine Alma Mater zurückkehrt, so tut, als wäre nie irgendwas von Bedeutung geschehen, als sei die Erweckung des Monsters die normalste Sache der Welt, schlimmstenfalls ein unbeabsichtigter Betriebsunfall der Geschichte und allen Ernstes erwartet, dass sich seine Zuhörer ebenfalls der gnädigen Amnäsie anheimgeben. Bei Professoren wie ihm wären in den 70er und 80er Jahren nicht nur Papierkügelchen verschossen worden, sondern es hätte tagelange wütende Demonstrationszüge im Universitätsviertel gegeben. Diesbezüglich geht es heute sehr viel friedlicher zu als in meiner Studentenzeit. Zumal Lucke ja auch nicht an seiner freien Meinungsäußerung gehindert wurde, denn eine Vorlesung dient einzig der Vermittlung von in Lehrbüchern nachschlagbarem Wissen. Papierkügelchen hagelte es früher übrigens schon, wenn der Dozent langweilig referierte. »Nun schwelgen Sie doch nicht ständig in längst vergangenen Zeiten, Herr Kolumnist«, sagen Sie? Das sei ein untrügliches Zeichen dafür, dass man alt wird? »Stimmt auch wieder«, antworte ich. Sei’s, wie es sei – Lucke kann seine freie Meinung weiterhin in Talk Shows und in Interviews zum Besten geben, außer kleinen Tohuwabohus bei seinen ersten zwei Vorlesungen ist nichts Gravierendes geschehen.

    Demnächst eine Beschwerde-Hotline beim Bundespräsidenten?

    Womit ich jetzt zur abschließenden Frage dieser Kolumne gelange: Weshalb beschäftigt sich unser Präsident überhaupt mit solchen Kinkerlitzchen? Ist ja nun nicht so, dass nicht täglich schwerwiegendere Dinge, die sicher kommentierenswerter wären, passieren, als die hier geschilderten drei Vorgänge. Fällt das in die Rubrik: Wehret den Anfängen? Muss ab sofort jeder Pfiff, jeder Buhruf, wenn mir ein Vortrag partout nicht zusagt, unterbleiben? Müssen Talkrunden in Zukunft streng paritätisch besetzt werden, damit auch wirklich jede Position dort vertreten ist? Keine Zwischenrufe mehr im Parlament? Keine Gegendemos zu Demos? Keine Abstimmung mit den Füßen à la den Veranstaltungen von Herrn Lucke einfach fernbleiben, sodass er seine Anschauung demnächst vor leeren Rängen predigt? Was, wenn meine Frau mir androht, dass ich eine Woche im Gästezimmer schlafen muss, wenn ich nicht sofort ihre Auffassung teile oder der Chef mit den Entlassungspapieren winkt, weil ich eine Sache anders sehe als er? Kann man sich in solchen Fällen in Zukunft immer vertrauensvoll ans Bundespräsidialamt wenden, wird dort gar eine Freie-Meinungsäußerung-Hotline eingerichtet? »Ist nicht alles dasselbe«, wenden Sie ein? Ich gebe Ihnen erneut Recht, mache aber an dieser Stelle ein weiteres Mal darauf aufmerksam, dass nicht bei jedem Vorkommnis, bei dem der Betroffene laut ruft, »Meine Redefreiheit wird verhindert!«, es sich bei näherer Betrachtung auch tatsächlich um eine dauerhafte Unterdrückung von Meinung handelt. Alle drei hier genannten Herren sind derart medienpräsent, dass es wirklich schwierig ist, ihren Weltsichten zu entgehen, so man nicht TV und Zeitungen abbestellt und den Totalrückzug aus den sozialen Medien plant.

    Das war nun meine Meinung zur Phantomdebatte, dass man in unserem Land nicht mehr seine freie Meinung äußern darf.