Schlagwort: Schildower Kreis

  • Nie war ich so unentschlossen wie vor dieser Wahl (3)

    Nie war ich so unentschlossen wie vor dieser Wahl (3)

    Nachdem wir uns in den Teilen 1 und 2 mit Hartz 4 und dem Mindestlohn beschäftigt haben, wollen wir uns heute einem Thema zuwenden, das nicht jeder auf dem Radar hat, wenn er an seine zukünftige Wahlentscheidung denkt, welches ich als trockener Alkoholiker jedoch überaus spannend finde: Wie halten es die für den Bundestag kandidierenden Parteien mit den Drogen? Nicht im Sinne von: Was rauchen, schnupfen, werfen unsere Parlamentarier ein, bevor sie an die Rednertribüne des Plenums treten? Auch wenn das sicher ebenfalls aufschlussreich wäre. Sondern ganz politanalytisch klassisch: Wie sähe die zukünftige Drogenstrategie aus, falls Rot, Schwarz, Grün, Gelb, Hellblau oder Dunkelrot in Regierungsverantwortung kommen? Bisher sieht es so aus:

    • Alkohol: volle Pulle in die Stratosphäre
    • Nikotin: bis die Lunge der Fahrbahndecke der A3, Streckenabschnitt ‚Siebengebirge-Ausfahrt Siegburg Nord‘, ähnelt
    • Cannabis: mit Mengen, die nicht als Eigenbedarf gelten (und der wird äußerst klein dimensioniert angesetzt), landet man schnell vor Gericht und darf im Anschluss erstmal jede Menge Sozialstunden schieben
    • Koks & Chemie: da klicken ratzfatz die Handschellen
    • Opiate: Maßregelvollzug ist das Mindeste.

    Da mir nie eingeleuchtet hat, weshalb:
    ♦ man volltrunken dem Nachbarn in den Vorgarten pinkelnd von den Bullen freundlich untergehakt ins Bett gebracht, jedoch bei Besitz von 3 Krümeln Marihuana von denselben Bullen aufs Revier verfrachtet wird
    ♦ es sinnvoll sein soll, 25 Prozent der Polizeiarbeit mit THC-Pillepalle zu verschwenden
    ♦ ein Joint als Einstiegsdroge in die Welt der Crack-Verwahrlosung gilt, während niemand auf die eigentlich naheliegende Idee kommt, dass Alkopops den ersten Schritt ins Wodka-Nirwana bedeuten …
    … bin ich nun äußerst neugierig, welche Schlussfolgerungen die 6 Parteien, die realistische Chancen haben, am 26. September die 5%-Marke zu überqueren, aus dem Dauerbrenner ‚Wir wollen alle am Wochenende entweder betrunken oder bekifft oder sonst irgendwie stoned sein‘ ziehen; wie lauten ihre Lösungskonzepte?

    Drogenpolitik – was dazu in den Programmen drinsteht

    Eine Legalisierung illegaler Drogen lehnen wir ab. Zu groß sind die gesundheitlichen Folgen für den Einzelnen und die Auswirkungen auf Familie, Umfeld und Gesellschaft. Wer legalisiert, der stellt gerade nicht Gesundheits- und Jugendschutz in den Mittelpunkt der Drogenpolitik, entzieht sich seiner Verantwortung und lässt Betroffene sowie ihre Angehörigen mit den Problemen allein. Das ist nicht unser Weg.

    Was wir brauchen, sind Aufklärung sowie frühe und massentauglichere Sanktionen, die der Tat auf dem Fuße folgen und unmittelbar zur Wahrnehmung von Beratungs- und Therapieangeboten veranlassen.

    Bei legalen Suchtmitteln setzen wir auf verantwortungsvollen Umgang. Dafür braucht es mehr Aufklärung, bessere Hilfsangebote und einen starken Jugendschutz, um den Gefahren des Rauchens und des Alkoholmissbrauchs wirkungsvoll zu begegnen.
    © Gemeinsam für ein modernes Deutschland – Programm für Stabilität und Erneuerung von CDU & CSU, S. 65: Keine Drogen legalisieren, Suchtprävention stärken

    Kurzfazit CDU/CSU: Allgemein gehaltenes Blabla: Illegale Drogen sind böse und gehören verboten, Alkohol und Zigaretten sind zwar auch nicht bekömmlich für die Gesundheit, hier reichen jedoch Aufklärung und gutes Zureden. Was mit „massentauglichere Sanktionen“ genau gemeint ist, wird nicht näher ausgeführt. Es steht allerdings zu vermuten, dass das für die Betroffenen nichts Schönes werden soll. Insgesamt ein Text, der auf dem Erkenntnisstand der 50er Jahre stehengeblieben ist.

    Wie Alkohol ist auch Cannabis eine gesellschaftliche Realität, mit der wir einen adäquaten politischen Umgang finden müssen. Verbote und Kriminalisierung haben den Konsum nicht gesenkt, sie stehen einer effektiven Suchtprävention und Jugendschutz entgegen und binden enorme Ressourcen bei Justiz und Polizei. Eine regulierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene soll in Modellprojekten von Ländern und Kommunen erprobt werden können, begleitet durch Maßnahmen der Prävention, Beratung und Behandlung im Jugendbereich. Zudem werden wir bundeseinheitlich regeln, dass der Besitz kleiner Mengen von Cannabis strafrechtlich nicht mehr verfolgt wird.
    © Aus Respekt vor deiner Zukunft – Das Zukunftsprogramm der SPD, S. 52: Gesundheitsschutz, Jugendschutz und Entkriminalisierung bestimmen unsere Drogenpolitik

    Kurzfazit SPD: Eine Achtelspur moderner als die Union: Cannabis soll erprobt (was auch immer man da erproben muss) und im Anschluss evtl reguliert verkauft werden. Wofür „reguliert“ in diesem Zusammenhang steht – darüber schweigen sich die Sozen aus. Aufklärung, Prävention, Behandlung … klingt alles gut; gibt’s aber alles schon längst. Der Besitz kleinerer Mengen Marihuana soll nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden: na immerhin. Der große Wurf ist das aber bei weitem nicht.

    Wir Freie Demokraten fordern eine kontrollierte Freigabe von Cannabis. Wir setzen uns dafür ein, den Besitz und Konsum für volljährige Personen zu erlauben. Nur mit einem Verkauf in lizenzierten Geschäften können die Qualität kontrolliert, die Weitergabe von verunreinigten Substanzen verhindert und der Jugendschutz gewährleistet werden. Wenn Cannabis ähnlich wie Zigaretten besteuert wird, können jährlich bis zu einer Milliarde Euro eingenommen werden. Zu beachten bleibt jedoch, dass eine zu hoch angesetzte Steuer und damit ein entsprechend hoher Preis nicht zur effektiven Eindämmung des Schwarzmarktes führen wird. Das zusätzliche Geld soll für Prävention, Suchtbehandlung und Beratung eingesetzt werden. Das Verbot von Cannabis kriminalisiert unzählige Menschen, bindet immense Polizeiressourcen und erleichtert durch illegalen Kontakt zu Dealern den Einstieg zu härteren Drogen.
    © Nie gab es mehr zu tun – Wahlprogramm der Freien Demokraten, S. 30: Kontrollierte Freigabe von Cannabis

    Kurzfazit: FDP: Auch hier – wie bei der SPD – die kontrollierte Freigabe. „Kontrolliert“ bedeutet für die Liberalen wohl den Vertrieb über zertifizierte Fachgeschäfte. Legalisierung von Besitz und Konsum. Dass die Verfolgung jeglicher Bagatelldrogendelikte durch die Polizei unglaublich viel Ressourcen bindet, hat sich als Erkenntnis bei der FDP durchgesetzt. Liest sich alles bis hierher recht vernünftig. Weshalb illegale Joints eher in die Abhängigkeit von harten Drogen führen sollen als legal gekauftes Gras – verstehe, wer will. Ich tu’s nicht.

    Wir wollen einen Wechsel in der Drogenpolitik, der Gesundheits- und Jugendschutz sowie die Befähigung zum eigenverantwortlichen Umgang mit Risiken in den Mittelpunkt stellt. Grüne Drogenpolitik beruht auf den vier Säulen Prävention, Hilfe, Schadensminimierung und Regulierung. Das heutige Betäubungsmittelrecht ist reformbedürftig. Auf dem Schwarzmarkt existiert kein Jugend- und Verbraucherschutz. Wer abhängig ist, braucht Hilfe und keine Strafverfolgung. Grundsätzlich soll sich die Regulierung von Drogen an den tatsächlichen gesundheitlichen Risiken orientieren. Wir wollen Kommunen ermöglichen Modellprojekte durchzuführen und sie dabei unterstützen, zielgruppenspezifische und niedrigschwellige Angebote in der Drogen- und Suchthilfe auszubauen. Hierzu zählen etwa aufsuchende Sozialarbeit, Substanzanalysen (Drug Checking), Substitutions- und Diamorphinprogramme (auch in Haftanstalten) und Angebote für Wohnsitzlose sowie die bessere Vermittlung in ambulante und stationäre Therapie. Wir wollen Hindernisse für die Substitution durch Ärzt*innen und Ambulanzen abbauen. Wir stärken die Suchtprävention mit modernen Ansätzen und digitalen Medien unter Einbeziehung der Zielgruppe, auch für Alkohol, Medikamente und Tabak. Den Nichtraucherschutz wollen wir stärken. Für Drogen soll nicht geworben werden. Das derzeitige Verbot von Cannabis verursacht mehr Probleme, als es löst. Deshalb werden wir dem Schwarzmarkt den Boden entziehen und mit einem Cannabiskontrollgesetz auf der Grundlage eines strikten Jugend- und Verbraucherschutzes einen regulierten Verkauf von Cannabis in lizenzierten Fachgeschäften ermöglichen und klare Regelungen für die Teilnahme am Straßenverkehr einführen. Die Versorgung mit medizinischem Cannabis wollen wir verbessern und die Forschung dazu unterstützen.
    © Deutschland, alles ist drin – Grünes Wahlprogramm, S. 129: Für eine verantwortungsvolle Drogen- und Suchtpolitik

    Kurzfazit Grüne: Mehr Text als bei der FDP, aber – cum grano salis – derselbe Inhalt: Entkriminalisierung von Besitz und Konsum, Vertrieb über Fachgeschäfte. Die Suchthilfe soll verbessert werden. Substitutionsprogramme (z.B. Methadon, Diamorphin) ausbauen und in Haftanstalten anbieten. Ziel sei die Austrocknung des Schwarzmarkts. Was eingedenk der Tatsache, dass der Schwarzmarkt nicht nur aus Marihuana besteht, etwas blauäugig anmutet. Die THC-Fahrtauglichkeits-Grenze analog zur 0.5-Promille-Regel beim Alkohol hat was.

    Für medizinische Indikationen sollen unter ärztlicher Aufsicht Präparate mit dem Hauptwirkstoff zur Verfügung stehen. Wir befürworten den Ausbau der suchtpsychiatrischen Versorgung für eine dauerhafte Abstinenz von Drogen.
    © Deutschland. Aber normal – Wahlprogramm der AfD, S. 142: Cannabis nur in der Medizin

    Kurzfazit AfD: magere drei Zeilen widmen die Hellblauen dem Thema „Drogen“. THC unter ärztlicher Aufsicht zur Schmerzlinderung ist okay. Ausbau der suchtpsychiatrischen Versorgung (Heroin Substitution?): immerhin. Damit tat sich bspw. die Union über viele Jahre sehr schwer. Kein Wort zur Legalisierung von Cannabis, was vermuten lässt, dass die AfD keine über medizinische Indikationen hinausreichende Legalisierung möchte.

    DIE LINKE setzt sich für einen Paradigmenwechsel ein: weg von der Strafverfolgung, hin zu Prävention, Beratung und Hilfe. Wir sehen es nicht als Aufgabe der Politik an, Menschen zu erziehen, sondern ihnen eine informierte und risikobewusste Konsumentscheidung zu ermöglichen. Wir wollen den Wunsch nach Rausch nicht moralisch werten. Er ist ein Bestandteil der Kultur, auch wenn damit Risiken und mögliche Schäden verbunden sind …

    Wir wollen Cannabis legalisieren. Wir wollen eine vorrangig nichtkommerzielle Bezugsmöglichkeit schaffen und den Besitz sowie Anbau zum eigenen Bedarf erlauben. Als zeitlich befristete Übergangslösung schlagen wir Modellprojekte zur legalen Verfügbarkeit in den Bundesländern bei gleichzeitiger bundesweiter Entkriminalisierung der Konsumierenden vor …

    Wir wollen die Kriminalisierung von Konsumierenden beenden. Dafür sollen für häufig gebrauchte Drogen bundeseinheitliche Höchstmengen festgelegt werden, bei deren Besitz keine Strafverfolgung erfolgt. In diesen Fällen muss die Strafverfolgung durch Beratungs- und Hilfsangebote ersetzt werden. Zudem werden so Mittel frei, die Organisierte Kriminalität zu bekämpfen …

    Werbung und Sponsoring für Tabak- und Alkoholprodukte in der Öffentlichkeit wollen wir verbieten.
    © Zeit zu handeln! – Wahlprogramm der Linken, S. 131 ff.: Schluss mit der Kriminalisierung der Drogen

    Kurzfazit Die Linke: Der mit Abstand weitreichendste Entwurf: weg von Strafverfolgung, hin zu Substitution und Therapie. Jedem erwachsenen Menschen steht das Recht auf Berauschung zu. Egal, welches Rauschmittel er dafür benutzt. Die Bagatelldelikt-Ressourcenverschwendung bei den Ermittlungsbehörden soll ein für alle Mal beendet werden. Cannabis nicht nur in Fachgeschäften, sondern zukünftig ebenfalls straffrei im Eigenanbau. Keine Werbung mehr für Alkohol & Tabak.

    1x progressiv, 2x zeitgemäß, 3x konservativ

    Bereits vor 8 Jahren forderten 120 Strafrechtsprofessoren – als Berufsstand nicht verdächtig, mit Kriminellen einen Kuschelkurs fahren zu wollen – vom Gesetzgeber eine Revision des antiquierten Betäubungsmittelgesetzes:

    … zeigt sich weltweit die Erfolglosigkeit strafrechtlicher Bekämpfung von Drogennachfrage und -angebot. Demgegenüber zeigen alle wissenschaftlichen Erkenntnisse, dass die Gefährdungen durch bislang illegale Drogen ebenso wie solche durch Medikamente und Alkohol besser durch gesundheitsrechtliche Regulierung … zu bewältigen wären.

    Die im sog. Schildower Kreis organisierten Strafrechtler regten zudem die Einsetzung einer Enquete-Kommission zum Thema „Reformierung des Betäubungsmittelgesetzes“ an. 4 Jahre später (!!) reagierte die damalige Drogenbeauftragte mit den Worten: „Die Diskussion muss beendet werden, weil sie zur Verharmlosung des Drogenkonsums beiträgt … Wir sagen: Es gibt so viele Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Konsumverbot von Cannabis, und es gibt so wenige einfache Lösungen, dass wir eine konzertierte Aktion im Sinne einer Enquete-Kommission brauchen, um einen Konsens herzustellen“. Das war 2017. Geschehen ist seither Nullkommanull.

    Dass sich an der bisherigen – v.a. auf Repression ausgerichteten – Drogenpolitik nichts ändert – dafür stehen Union und AfD. Ein bisschen mehr Beratung & Prävention, Cannabis vom Arzt verschrieben kann in Ausnahmefällen okay sein; aber auch nur dann, wenn’s keine alternativen klassischen Schmerzmittel zur Behandlung gibt. Der altbewährte Dämon „1 Joint -> das elende Junkieleben ist vorprogrammiert“ wird nach wie vor beschworen. Im Zweifelsfall lieber ab in den Knast als zur Therapie. Graduell mehr in der Jetztzeit angekommen ist die SPD: Die will Marihuana in Modellprojekten testen lassen und zumindest den Besitz kleiner Mengen straffrei stellen. Ökos und FDP sind da schon fortschrittlicher: Legalisierung des Konsums und Vertrieb über lizensierte Fachhändler. Ein Hauch von Holland weht durch die Cannabis-Passagen der grünen und gelben Programme.

    Sich am eingehendsten mit der Materie auseinandergesetzt hat sich ganz augenscheinlich die PDL: das Zugeständnis des Rausches für Jedermann, völlig losgelöst davon, welches Mittel dafür verwendet wird. Entkriminalisierung des Konsums -> Therapie statt Strafe, Entlastung der Polizei von zeitaufwendiger Bagatelldelikt-Recherche und Forderung des Verbots jeglicher Alkohol- & Tabakwerbung.

    Dass der War on drugs nach 5 Jahrzehnten als gescheitert anzusehen ist, weiß eigentlich jeder, der sich etwas näher mit der Problematik beschäftigt. Aus Sicht der Konsumenten ergibt die Unterscheidung in illegale (Cannabis, Koks, Chemie, Opiate) und legale (Doppelkorn, Marlboro) Substanzen keinerlei Sinn. Dosierung und Häufigkeit der Verabreichung machen das Gift. Ob man(n)/frau/divers an der Nadel oder an der Flasche hängt, ist Körper und Geist egal. Ruinieren tut man auf Dauer beide sowohl mit Heroin als auch mit Wodka.

    Fazit nach den kumulierten Kurzfaziten: Meine Punkte beim Thema „Drogenpolitik“ gehen aufgrund der empirischen Evidenz der Änderungsvorschläge ganz eindeutig an die Linke. Dass Werbung für Alkohol (neben Nikotin der Volkskiller Nr. 1) erschwert werden soll, gefällt mir ebenfalls außerordentlich gut.

    PS. Ob Ihnen meine Beiträge helfen, Ihre nach wie vor munter oszillierende Wahlentscheidungsfindung zu präzisieren?
    Keine Ahnung.
    Mir hilft das Lesen ausgesuchter Passagen in den Programmen aber auf jeden Fall, so langsam zu einer (nämlich: meiner) Entscheidung zu gelangen. Und das reicht mir als Ergebnis dieser Schreibübung völlig aus.
    +++

    Kommende Woche knöpfen wir uns das Thema „Migration & Asyl“ vor.

    ⇒ hier geht es zu Teil 1: Hartz 4
    ⇒ und hier zu Teil 2: Mindestlohn

  • Drogenpolitik vom Kopf auf die Füße stellen

    Drogenpolitik vom Kopf auf die Füße stellen

    Die USA werden im Moment von einem Opium-Tsunami (NZZ, 6. Juni 2017) überflutet. Die Auslöser für die beängstigende Zunahme auf der anderen Seite des Atlantiks sind vielfältig: von (legalen) Schmerzmitteln zu Heroin und Crack gewechselt, Synthetisierung des Stoffs, Verdrängungs- und Preiswettbewerb der Anbieter, Internet als neuer Verkaufskanal, Flucht in den Rauschzustand, um dem Elend des Alltags zu entkommen. Donald Trump hat deshalb vor einigen Tagen die akute Drogenkrise zum nationalen Gesundheitsnotstand erklärt. „2016 sind 64.000 Amerikaner an einer Überdosis gestorben; das sind mehr, als im Vietnam- und in den beiden Irak-Kriegen zusammen gefallen sind“ (FAZ vom 10. Nov. 2017). In den Vereinigten Staaten reift langsam die Erkenntnis, dass der 1972 vom damaligen Präsidenten Nixon ausgerufene War on Drugs mit den herkömmlichen Mitteln nicht zu gewinnen ist. In einigen Bundesstaaten ist der Konsum von Marihuana mittlerweile straffrei.

    Wie sieht die Lage in Deutschland aus? Bei uns oszillieren die Zahlen der Drogenopfer seit Jahren zwischen den Werten 1000 und 1300 (hierin circa 70% Opiatmissbrauch). Tote aufgrund Cannabiskonsums: 0. Zum Vergleich Alkohol in Kombination mit Tabak: 75.000 (hierin 30-50% durch Alkohol alleine), Tabak: 120.000. Die Anzahl der Alkoholkranken übersteigt die der Opiatabhängigen um ein Vielfaches.

    Drogenbeauftragte stellt sich taub

    Cannabis scheint also kein allzu großes Problem darzustellen, könnte man meinen. Dann lasst die Kiffer doch friedlich an ihren Joints nuckeln. Wozu muss die Polizei ausrücken, wenn es irgendwo leicht nach schwarzem Afghanen riecht? Die Drogenbeauftrage der Bundesregierung, Marlene Mortler (CSU) stellt sich jedoch quer: „Es muss endlich Schluss sein mit der Lifestyle-getriebenen Legalisierungsdebatte, mit der die Gefahren des Kiffens permanent heruntergespielt werden … von keiner anderen Droge sind hierzulande so viele Menschen abhängig, keine andere füllt derart Suchtkliniken und Therapieeinrichtungen. Cannabis ist alles andere als ein harmloses Suchtmittel.“ (Tagesspiegel vom 18. Aug. 2017).

    Mit dieser Äußerung beweist Mortler, dass sie entweder noch nie eine Suchtklinik von innen gesehen hat oder gar mit falschen Angaben operiert. Denn die weit überwiegende Anzahl der Patienten in stationären Einrichtungen sind Alkoholiker. Mit (großem) Abstand gefolgt von Tabletten- (Benzodiazepine) und Opiatabhängigen. Cannabis-Junkies trifft man dort nur äußerst selten an.

    Wenn schon die nationale Drogenbeauftragte so spricht, verwundert es nicht, dass die Regierung weiterhin am restriktiven Kurs des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) von 1981 (Neubekanntmachung: 1994) festhält, in dem Erwerb, Besitz, Anbau und Handel von illegalen Substanzen verboten und strafbewehrt sind. Das BKA verzeichnete im vergangenen Jahr in seiner Statistik 300.000 registrierte Drogendelikte, darin häufig Pillepalle wie ein paar Krümel Hasch in der linken Hosentasche.

    Juristen machen Front gegen das verstaubte Gesetz

    Mittlerweile zweifeln allerdings immer mehr Experten die Wirksamkeit der Kriminalisierung von Konsum und Handel an und empfehlen eine Verlagerung vom strafrechtlichen in den medizinischen Bereich. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Schildower Kreis – einem informellen Zusammenschluss deutscher Strafrechtsprofessoren – zu, der in einer Resolution an die Abgeordneten des Bundestags im November 2013 ausführt:

    … zeigt sich weltweit die Erfolglosigkeit strafrechtlicher Bekämpfung von Drogennachfrage und -angebot

    Demgegenüber zeigen alle wissenschaftlichen Erkenntnisse, dass die Gefährdungen durch bislang illegale Drogen ebenso wie solche durch Medikamente und Alkohol besser durch gesundheitsrechtliche Regulierung … zu bewältigen wären.

    Die Strafrechtler fordern die Einsetzung einer Enquête-Kommission zum Thema Reformierung des BtMGs, auf die Mortler zuletzt im Oktober 2017 – nachdem bereits vier Jahre verstrichen waren – wie folgt reagierte: „Die Diskussion muss beendet werden, weil sie zur Verharmlosung des Drogenkonsums beiträgt. … Wir sagen: Es gibt so viele Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Konsumverbot von Cannabis, und es gibt so wenig einfache Lösungen, dass wir eine konzertierte Aktion im Sinne einer Enquête-Kommission brauchen, um einen Konsens herzustellen.“ (ZEIT-Online vom  28.10.17). Getan hat sich bisher jedoch Nullkommanichts. Drogenbeauftragte und Regierung spielen auf Zeit.

    In Heinrich Schmitz sehr lesenswertem Beitrag „Legalize it – Kiffen in Deutschland (Dez. 2015)“ gibt mein hochgeschätzter Mitkolumnist, der im realen Leben als Strafverteidiger seine Brötchen verdient, zu bedenken:

    Bei den Drogenkonsumenten ist der Begriff des Kriminellen allerdings völlig daneben. Insbesondere bei den Kiffern … könnte ich beim besten Willen nicht erklären, weshalb das Kriminelle sein sollten. Die tun ja keinem was und nehmen auch keinem was weg.

    Das Strafrecht dient dem Rechtsgüterschutz … aber welches Rechtsgut wird dadurch geschützt, dass man den Kiffern ihren Joint verbietet?

    Einfach irgendwas verbieten, weil es ihm Spaß macht, darf also auch der Gesetzgeber nicht.

    Hierzu das Bundesverfassungsgericht in seiner Cannabis-Entscheidung von 1994:

    Der Gesetzgeber verfolgt mit dem derzeit geltenden Betäubungsmittelgesetz ebenso wie mit dessen Vorläufern den Zweck, die menschliche Gesundheit sowohl des Einzelnen wie der Bevölkerung im Ganzen vor den von Betäubungsmitteln ausgehenden Gefahren zu schützen und die Bevölkerung, vor allem Jugendliche, vor Abhängigkeit von Betäubungsmitteln zu bewahren.

    Schmitz kontert:

    Aufgrund von Art. 2 GG steht es jedem Menschen frei, seine Gesundheit zu schädigen. Der Staat ist nicht Herr meiner Gesundheit.

    Entkriminalisierung: Pro & Contra

    Ich unterschreibe jeden seiner Sätze, will aber in dieser Kolumne noch einen Schritt weitergehen: wir müssen nicht nur Marihuana endlich legalisieren, sondern SÄMTLICHE (bisher als illegal deklarierten) Drogen entkriminalisieren. Es kann einfach nicht sein, dass ein aufgrund von in fahrlässiger Menge vom Hausarzt verschriebener Schmerzmittel im Lauf der Jahre opiatabhängig gewordener Mensch nun 24/7 mit einem Bein im Knast steht, bloß weil sein Körper ständig Nachschub verlangt. Weshalb muss ein Gelegenheitskonsument von Koks oder Ecstasy befürchten, hops genommen zu werden, wenn er mal 48 Stunden am Stück wachbleiben möchte? Welcher Dritte wird geschädigt, wenn sich ein Student einen Joint reinzieht? Warum will mich der Staat qua Strafandrohung vor den schädlichen Auswirkungen von THC und Opium schützen, während er das bei Alkohol und Tabak nicht tut? Weshalb stellt mein Konsum überhaupt ein strafrechtliches – und kein medizinisch-therapeutisches – Problem dar?

    Nach den negativen Erfahrungen, die die USA mit der (Alkohol-) Prohibition, die dort in den Jahren von 1919 bis 33 herrschte, gesammelt hatten, hätte man in Blickrichtung auf die kriminellen Konsequenzen, die Total-Verbote nach sich ziehen, eigentlich klüger werden müssen. Die im  Schildower Kreis organisierten Strafrechtsprofessoren stellen in diesem Zusammenhang fünf Kernthesen auf:

    (1) Mit der Drogenprohibition gibt der Staat seine Kontrolle über Verfügbarkeit und Reinheit von Drogen auf: die überwiegende Zahl der Drogenkonsumenten lebt ein normales Leben. Selbst abhängige Konsumenten bleiben oftmals sozial integriert.
    (2) Der Zweck der Prohibition wird systematisch verfehlt: Prohibition soll den schädlichen Konsum bestimmter Drogen verhindern. Tatsächlich kann sie dieses Ziel nicht erreichen … sie schreckt zwar einige Menschen ab, verhindert aber Aufklärung und vergrößert gleichzeitig dramatisch die gesundheitlichen und sozialen Schäden für diejenigen, die nicht abstinent leben wollen. Selbst in totalitären Regimen und Strafanstalten kann Konsum nicht verhindert werden.
    (3) Die Prohibition ist schädlich für die Gesellschaft: sie fördert die organisierte Kriminalität und den Schwarzmarkt. Sie schränkt Bürgerrechte ein und korrumpiert den Rechtsstaat …
    (4) Die Prohibition ist unverhältnismäßig kostspielig: jedes Jahr werden Milliardenbeträge für die Strafverfolgung aufgewendet, welche sinnvoller für Prävention und Gesundheitsfürsorge eingesetzt werden könnten. Der Staat verzichtet auf Steuereinnahmen, die er bei einem legalen Angebot hätte.
    (5) Die Prohibition ist schädlich für die Konsumenten: sie werden diskriminiert, strafrechtlich verfolgt und in kriminelle Karrieren getrieben … normales jugendliches Experimentierverhalten wird kriminalisiert und das Erlernen von Drogenmündigkeit erschwert.

    Die Befürworter der harten Gangart führen drei Hauptargumente gegen die Entkriminalisierung ins Feld:
    (A) Der Konsum von weichen Drogen führt unweigerlich in die Kokain- und Opiatabhängigkeit
    (B) Der heutige THC-Gehalt ist höher – und damit gesundheitsschädigender – als vor dreißig Jahren
    (C) Die Freigabe bedeutet eine Ausweitung des Konsums.

    zu:
    (A) ist ein Schauermärchen. Die Korrelation zwischen Marihuana und Opiaten liegt im kleinen einstelligen Prozentbereich. Eher steigt man von Alkopops auf Wodka als von einem Joint auf Heroin um
    (B) trifft – v.a. bei Indoor-Produkten – zu; ist aber kein Grund, dem Käufer mit Strafe zu drohen. Er schädigt seine eigene Gesundheit; nicht die eines Dritten
    (C) die Erfahrungen in Ländern mit liberaler Drogenpolitik (z.B. Niederlande, Schweiz, Spanien, Portugal, Uruguay, einige US-Bundesstaaten) haben kein Ansteigen des Konsums – oder gar der krankhaften Abhängigkeit – aufgrund der Legalisierung gezeigt.

    Legalisierung: jetzt!

    Die Schildower gelangen deshalb zu dem Ergebnis: Menschen mit problematischem Suchtverhalten brauchen Hilfe. Die Strafverfolgung hat für sie und alle anderen nur negative Folgen … der Staat darf die Bürger durch die Drogenpolitik nicht schädigen.

    Es muss also darauf gehofft werden, dass die in den nächsten Wochen in Berlin zusammenfindende neue Koalition endlich Ernst macht mit der Ankündigung, das antiquierte BtMG einer dringenden Revision zu unterziehen und dabei als erste Sofortmaßnahme das Kiffen straffrei zu stellen, bevor in weiteren Schritten der Konsum sämtlicher Substanzen legalisiert wird. Runter vom strafrechtlichen Kopf auf die medizinisch-therapeutischen Füße, wo die, Gesundheit und Wohlbefinden des Einzelnen betreffenden Angelegenheiten definitiv besser aufgehoben sind als bei Polizei und Staatsanwaltschaft.

    Das Schlusswort gebührt Heinrich Schmitz:

    Es ist höchste Zeit, dass dieses unsinnige und schädliche Gesetz in Rauch aufgeht.

    Dem ist von meiner Seite aus nichts mehr hinzuzufügen.

    Weiterführende Literatur:
    // Schildower Kreis: Resolution deutscher Strafrechtsprofessorinnen und -professoren an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages (Nov. 2013)
    // Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen: Jahrbuch Sucht
    // Drogenbeauftragte der Bundesregierung: Drogen- und Suchtbericht
    // UNODC: zahlreiche Untersuchungen. U.a. 100 years of drug control (2009)
    // WHO: u.a. zur Entkriminalisierung von harten Drogen, um HIV-Ansteckungen zu reduzieren (2014)