Der Sinn der Schöffen

Am Amtsgericht arbeiten auch Schöffen

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Vor knapp zwei Wochen hat Heinrich Schmitz an dieser Stelle gegen die Arbeit ehrenamtlicher Richter argumentiert. Man würde sich, so sein Argument gegen die Schöffen, ja auch nicht von Laien operieren lassen. Ein merkwürdiger Vergleich: bei einem Chirurgen sollte man bekanntlich annehmen, dass er ausschließlich das Wohl des Patienten im Sinn hat, und nicht etwa ausschließlich die Regeln und die Erhaltung des Gesundheitssystems. Beim Richter liegen die Dinge etwas anders – ihm geht es um die Einhaltung des Regelsystems, nicht um das Wohlergehen des Beklagten oder des Klägers.

Schon die Tatsache, dass den Richtern zwei Parteien gegenübersitzen, die streiten, sei es die Staatsanwaltschaft und ein Beklagter, seien es zwei verstrittene Geschäftsleute, oder sei es das Finanzamt und ein Steuerbürger, macht klar, dass der Chirurgenvergleich nicht trägt.

Es gibt sie an vielen Gerichten

Der Schreiber dieser Zeilen ist selbst seit Jahren ehrenamtlicher Richter, und zwar an einem Finanzgericht, da sitzen im Senat drei Berufsrichter und zwei Schöffen. Er hat zudem sehr enge familiäre Beziehungen zu einer erfahrenen ehrenamtlichen Handelsrichterin am Landgericht, da sitzt ein Berufsrichter mit zwei ehrenamtlichen Richtern im Senat. Aus dieser Erfahrung heraus ein paar Sätze zur Praxis und zum Sinn dieser Konstruktion.

Auch wenn die ehrenamtlichen und professionellen Richtern formal gleichberechtigt sind, haben die Berufsrichter natürlich praktisch das Sagen. Sie bereiten den Fall vor, sie können ihren ehrenamtlichen Kollegen die Rechtslage erklären, sie schreiben, wie Schmitz richtig erwähnt, die Urteile. Die Schöffen werden der Verhandlung so zugeordnet, dass eine vorherige oder systematische Abstimmung zwischen ihnen nicht möglich ist. Mir sind zudem bisher ausschließlich ehrenamtliche Kollegen begegnet, die ihre Aufgabe ernst nehmen und entsprechend ihres Eides, den sie zu leisten haben, tätig sind.

Man kann fragen, warum es überhaupt Schöffen gibt, wenn doch die Berufsrichter die Sache so viel besser einschätzen können als die Ehrenamtlichen. Für die Interessenvertretung der Beklagten sind doch deren Anwälte da – so meint vielleicht Heinrich Schmitz. Und wenn die Richter falsch entscheiden, geht man halt in die nächste Instanz.

Ganz davon abgesehen, dass der Weg zur nächsten Instanz auch verbaut sein kann, ist der aber immer mit Aufwand, Risiken und Kosten verbunden. Und die Richter können sich die Argumente der Anwälte zwar geduldig anhören, dann aber eben entscheiden, wie sie es für richtig halten. Überzeugen müssen sie weder die streitenden Geschäftsleute, noch den Beklagten oder die Staatsanwaltschaft, auch nicht das Finanzamt.

Schöffen müssen überzeugt werden

Die ehrenamtlichen Richter aber müssen überzeugt werden: Vom Finanzamt, von der Staatsanwaltschaft, vom Anwalt des Beklagten, von den Streitenden – vor allem aber von den Berufsrichtern, denn die brauchen die Stimmen der Laien fürs Urteil.

Urteile müssen so sein, dass sie einleuchten, dass sie einen unparteiischen Laien, der die Aufgabe hat, über dieses Urteil mit abzustimmen. Das ist der Sinn der Schöffen-Beteiligung. Durch sie wird das Gerichtsverfahren nicht zum juristischen Sandkastenspiel zwischen studierten Verfahrensbeteiligten, sondern zur Rechtsprechung, in der die Regeln des Rechtsstaates so angewandt werden, dass sie für Laien auch akzeptabel sind. Das kann aufwändig sein, vor allem für den Senat und für die Laienrichter. Auch ein Anwalt wie Schmitz mag es ärgerlich finden, dass er seine juristischen Argumente nicht nur seinen ehemaligen Studienkollegen auf der Richterbank und von der Staatsanwaltschaft erklären muss, sondern auch zwei Laien. Aber dem Rechtsfrieden schadet das ganz sicher nicht.

Kommentare

10 Kommentare zu „Der Sinn der Schöffen“

  1. Avatar von Heinrich Dchmitz
    Heinrich Dchmitz

    Ohne die Schöffen würden also die Regeln des Rechtsstaats – die die manchmal gar nicht kennen – nicht angewandt? Interessante Meinung.

    1. Avatar von Jörg Phil Friedirch
      Jörg Phil Friedirch

      Es kommt darauf an, wie die Regeln angewandt werden. Die Schöffen tragen dazu bei, dass der Sinn der Regeln für alle sichtbar und verständlich wird, weil sie selbst diese Regeln im konkreten Fall verstehen müssen. Wenn den Berufsjuristen es nicht gelingt, das verständlich zu machen, unterschreibt der Schöffe im besten Falle nicht. Zudem ist vieles im konkreten Fall Auslegungssache, wie du sicher weißt. Sonst bräuchten wir gar keine Richter, sondern könnten da Regelautomaten hinstellen. Gerechte und akzeptable Auslegungen zu finden, auch dazu tragen die Schöffen bei.

    2. Avatar von Werner Schwenn
      Werner Schwenn

      Ich bin selbst Schöffe am Landgericht und kann nur bestätigen was der Autor ausführt. Als Schöffe bin ich sehr aktiv beteiligt und auch wenn das normalerweise nur im Richterzimmer stattfindet ändert es nichts an der Ernsthaftigkeit und der Sorgfalt der Arbeit, die Schöffen leisten. Es sind mir durchaus auch schon Richter begegnet, die von Schöffen wenig halten. Sie sind aber in der Minderheit und das ist gut so.
      Wer sich noch nie mit dem Thema beschäftigt hat äußert allzu vorschnell die Laienrichter haben ja keine Ahnung und das ist grundfalsch. Es geht genau darum, bei der Laienbeteiligung, dass die beteiligten Fachleute nicht abheben und losgelöst von der Wirklichkeit außerhalb der Justiz arbeiten. Nicht umsonst gibt es das in vielen Rechtssystemen weltweit.

      1. Avatar von Wolfgang Hoffmanns
        Wolfgang Hoffmanns

        Wenn ein Richter wenig von Schöffen hält, dann zweifelt er an der Rechtsstaatlichkeit. Eigentlich ist er dann in seinem Amt nicht mehr tragbar.

  2. Avatar von Mighty Quinn
    Mighty Quinn

    ‚1933 wurden die in der Republik gewählten Schöffen umgehend abgesetzt und von den Nationalsozialisten Neuwahlen angeordnet, bei denen vorwiegend ‚linientreue Personen ins Amt kamen.‘ Die ‚DDR‘-Sozialisten besetzten das Schöffenamt ebenfalls mit ‚linientreuen Personen‘. J.P.F., waren Sie nicht in der ‚Ex-DDR‘ mal FDJ-Sekretär. Ich meine das hatten Sie hier mal geschrieben. Aber ‚linientreuer Schöffe‘ waren Sie nicht. Oder?

    Und der ‚Rechtsstaat‘ ‚BRD‘? … in dem der Präsident des Verfassungsgerichts mit der Beklagten – der Chef:in der deutschen Bundesregierung – vor einer Urteilsverkündung durch selbiges Gericht, diniert? … ooops? … pardon das passt nicht.

    … aaaber so geht ’s; wenn die ‚BRD‘-Schöffen eine sinnvolle Einrichtung des Rechtstaates, mithin ein Ausdruck der Volkssouveränität sind, ist mein Hamster der Tiger von Eschnapur.

    Ach ja, Strafverteidiger kann ich auch nicht leiden.

  3. Avatar von Werner Schwenn
    Werner Schwenn

    Nein, kein Pardon. Da passt es wirklich nicht.
    Der Vergleich mit 33 ist unterirdisch und ihr Hamster hat Ihnen ganz sicher einiges voraus.
    Er übt sich sicher nicht in tumber Juristenschelte.
    Die Demokratie lebt davon, dass die Bürger mitmachen.
    Menschen, die mitmachen, oder sich engagieren sind um vieles angenehmere Zeitgenossen als maulende Nörgler, die mag ich nicht.

    1. Avatar von Mighty Quinn
      Mighty Quinn

      @W.S.,

      … nun ja, Demokratie in der ‚BRD‘, das schafft nicht ‚mal mehr der Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts H.-J. Papier zu behaupten. Ich sehe en masse Verfassungsbrüche.

      … aaaber bezeichnend, dass Sie eine andere Sicht auf den ‚Rechtsstaat‘ ‚BRD‘ als nörgeln abstempeln. Der nächste Vorhalt wäre dann der ‚Staatsfeind‘. Wa‘?

      Haben Sie schon mal daran gedacht, sich bei Haldenwang als ‚IM‘ zu verdingen?

      1. Avatar von Werner Schwenn
        Werner Schwenn

        @MQ

        Bezeichnend ist, dass Sie ihre Provokationen als „Sicht“ bezeichnen.
        Der tatsächliche Vorhalt wäre Antidemokrat, denn es geht Ihnen nicht darum Missstände anzuprangern oder gar anzuregen wie sie zu beheben wären sondern einzig darum zu diffamieren.

        Es gibt beim Verfassungsschutz keine IM, danach sehnen Sie sich wohl zurück?

        Ihr Ton und Ihre Formulierungen deuten auf eine Herkunft aus Ostdeutschland hin.
        So wundert mich Ihr Geschreibsel nicht besonders.

        1. Avatar von Mighty Quinn
          Mighty Quinn

          @W.S.,

          … nein, meine ‚Herkunft‘, die Sie hier diffamieren, ist nicht Ostdeutschland. Als Mecklenburger bin ich Nord- oder eben Mitteldeutscher. Ich kann Sie beruhigen, ich habe nix gegen ‚Wessis‘. Trotz iher unbeschreiblichen Doofheit – sich 16 Jahre lang von einer ‚Ex-FDJ-Sekretärin‘ in Sachen Demokratie und GG – vorführen zu lassen, sind das auch Menschen. Im Übrigen kann ich zwischen einem ‚IM‘ der ‚DDR’_Stasi und einem V-Mann des VS kein Wesensunterschied erkennen. Das sind halt armselige Charaktere.

          Ihr ‚Antidemokrat‘ geht ins Leere. Keine Demokratie – keine Antidemokraten. Logisch. Oder?

  4. Avatar von Mighty Quinn
    Mighty Quinn

    @H.S.,

    ‚Ich dachte immer, jeder Mensch sei gegen den Krieg, bis ich herausfand, dass es welche gibt, die dafür sind, besonders die, die nicht hingehen müssen.‘ — Erich Maria Remarque

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