Einer neuen Allensbach-Umfrage zufolge machen sich immer weniger Menschen große Sorgen wegen des Klimawandels. 2019 war es noch mehr als die Hälfte der Deutschen, heute ist es nur noch ein Drittel. Dabei hat sich die Situation, wenn man die Maßnahmen zum Klimaschutz betrachtet, nicht verbessert, und es gibt auch keine wissenschaftlichen Erkenntnisse, die Entwarnung geben. Warum werden die Sorgen kleiner?
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Wenn ‚(links-) liberal‘ plötzlich zum Schimpfwort wird
Wie wurde ich (links-) liberal?
Ich stamme aus einem konservativen Elternhaus. Politik war dort eine Frage von Ordnung, Verantwortung und Skepsis gegenüber allzu großen gesellschaftlichen Experimenten. Umso bemerkenswerter war es vielleicht, dass ich der erste Liberale in der Familie wurde – und das nicht aus Rebellion, sondern aus Überzeugung. Als Student fand ich meine politische Sozialisation zunächst bei den Jungen Liberalen, später in der FDP. Liberalismus bedeutete für mich damals – und lange Zeit danach – weder Marktgläubigkeit noch kulturelle Beliebigkeit, sondern die Verbindung von Freiheit, Rechtsstaat und sozialer Verantwortung.
Meine Vorbilder waren entsprechend keine schrillen Provokateure, sondern liberale Staatsmänner im klassischen Sinne: Gerhart Baum und Burkhard Hirsch, die den Liberalismus als Bollwerk der Bürgerrechte verstanden; Otto Graf Lambsdorff, der ökonomische Freiheit mit politischer Ernsthaftigkeit verband; und nicht zuletzt Hans-Dietrich Genscher, für den Liberalismus immer auch Außenpolitik, Ausgleich und Maßhalten war. Hinzu kam die intellektuelle Prägung durch die Freiburger Thesen der FDP von 1971, maßgeblich entworfen von Ralf Dahrendorf – jenem Soziologen, der Liberalismus nicht als Zustand, sondern als permanenten Konflikt begriff: Freiheit als institutionalisierte Möglichkeit zum Widerspruch, soziale Gerechtigkeit als Voraussetzung individueller Autonomie, Fortschritt als offener, niemals abgeschlossener Prozess. Dahrendorfs Liberalismus war kein Milieu, sondern eine Haltung zur offenen Gesellschaft. In diesem Koordinatensystem habe ich mich lange ohne Zögern als (links-) liberal verortet. Nicht als politisches Bekenntnis mit Parteibuch, eher als eine Art geistige Koordinate. (Links-) liberal – das klang nach Freiheit ohne Rücksichtslosigkeit, nach Fortschritt ohne Autoritarismus, nach Skepsis gegenüber Macht, egal von welcher Seite sie kommt. Es war ein Wort, das keine Parolen brauchte.
Umso erstaunter stelle ich seit einiger Zeit fest, dass „linksliberal“ offenbar nicht mehr beschreibt, sondern denunziert. Es ist zu einem Kampfbegriff geworden, bevorzugt in den Mündern der Rechten, manchmal auch der selbsternannten Konservativen. Wer „linksliberal“ sagt, meint dann nicht mehr eine politische Tradition, sondern ein Milieu, eine Blase, eine moralisch überhebliche Klasse, die angeblich den „normalen Menschen“ belehrt, bevormundet und mundtot macht.
Was bedeutete Linksliberalismus ursprünglich?
Historisch betrachtet ist Linksliberalismus erst einmal etwas ziemlich Unaufgeregtes. Er war nie revolutionär, aber auch nie reaktionär. Sein Kern war die Idee, dass individuelle Freiheit und soziale Verantwortung kein Widerspruch sind. Dass der Staat nicht alles regeln soll, aber manches regeln muss, damit Freiheit nicht zum Privileg der Starken wird. Dass Minderheitenrechte keine Marotte sind, sondern ein Lackmustest für die Qualität einer Demokratie. In Deutschland stand diese Tradition einmal für die Verteidigung der Republik gegen ihre Feinde, für Bürgerrechte gegen Obrigkeitsstaat und Kollektivzwang, für Wehrhaftigkeit mit Augenmaß gegen nationalen Taumel.
Kurz gesagt: Linksliberalismus war immer eher eine Haltung als ein Programm. Eine gewisse Vorsicht gegenüber einfachen Antworten, ein Misstrauen gegen ideologische Reinheitsgebote – und eine deutliche Abneigung gegen alles, was nach autoritärer Erlösungsfantasie riecht.
Warum ist „linksliberal“ heute ein Vorwurf?
Gerade deshalb verwundert mich die heutige Verwendung des Begriffs. Wenn rechte Publizisten, Politiker oder Internetkrieger gegen „den Linksliberalismus“ wettern, dann geht es selten um Wirtschaftspolitik oder Verfassungsfragen. Gemeint ist etwas Diffuseres: Urbanität, Akademisierung, kulturelle Offenheit, Gendersternchen, Klimasorgen, Migrationsdebatten. „Linksliberal“ wird zum Container für alles, was als fremd, elitär oder moralisch anmaßend empfunden wird.
Der Begriff funktioniert dabei wie ein politischer Kurzschluss. Er erlaubt es, sehr unterschiedliche Phänomene – von Identitätspolitik über Medienkritik bis zur Corona-Politik – in einen Topf zu werfen und als geschlossene Front zu markieren. Das „linksliberale Milieu“ wird so zur Projektionsfläche, zur Chiffre für eine vermeintliche Meinungsdiktatur, die zwar allgegenwärtig, aber nie ganz greifbar ist.
Wie konnte Liberalismus zum Schimpfwort werden?
Paradox ist dabei: Ausgerechnet „liberal“ dient nun als Schimpfwort. Also jenes Wort, das Freiheit, Pluralismus und Toleranz bezeichnet. Niemand spricht ernsthaft von einem „rechtsliberalen Milieu“, obwohl es liberale Positionen rechts der Mitte selbstverständlich gibt. Und ebenso selten hört man den naheliegenden Begriff „links-illiberal“, obwohl genau das oft der eigentliche Vorwurf ist: Intoleranz gegenüber abweichenden Meinungen, moralische Selbstgewissheit, soziale Sanktionierung.
Dass diese begriffliche Schieflage funktioniert, sagt weniger über den Liberalismus als über den Zustand der politischen Debatte. „Links“ ist längst nicht mehr nur eine Richtungsangabe, sondern für viele ein moralischer Marker – so wie „rechts“ inzwischen reflexhaft mit Extremismus kurzgeschlossen wird. In dieser Logik kann „liberal“ gar nicht mehr für sich stehen. Es wird zum Adjektiv, das seine ursprüngliche Bedeutung verliert und nur noch Zugehörigkeit signalisiert.
Wahrscheinlich liegt genau darin der eigentliche Verlust. (Links-) Liberalismus war einmal der Versuch, Spannungen auszuhalten: zwischen Freiheit und Gleichheit, zwischen Offenheit und Ordnung, zwischen individueller Autonomie und gesellschaftlicher Verantwortung. Heute wird er entweder als moralische Pose karikiert oder mit all den Illiberalitäten identifiziert, die er historisch gerade kritisieren wollte.
Was sagt das über unsere politische Debattenkultur?
Dass mich das irritiert, hat weniger mit verletzter Selbstzuschreibung zu tun als mit einer grundsätzlichen Sorge. Wenn selbst Begriffe, die einst für Ausgleich, Maß und Zweifel standen, zu Kampfbegriffen mutieren, dann schrumpft der Raum zwischen den Fronten. Und genau dieser Raum war immer das natürliche Biotop des (Links-) Liberalismus.
Vielleicht ist das der Grund, warum ich mich heute als eine Art heimatloser Liberaler empfinde. Der klassische Liberalismus, in dem ich sozialisiert wurde, ist in Parteien, Milieus und Debatten kaum noch als eigenständige Tradition erkennbar. Er ist zerrieben zwischen einem wirtschaftsliberalen Pragmatismus ohne gesellschaftlichen Ehrgeiz und einem kulturellen Progressivismus, der mitunter erstaunlich illiberal geworden ist.
Was mir einst selbstverständlich erschien – Freiheit als Skepsis gegenüber Macht, Liberalismus als Zumutung zur Mäßigung, zur Ambiguität, zur Selbstironie –, wirkt heute wie ein Relikt aus einer fernen politischen Epoche. Vielleicht bin nicht ich weniger (links-) liberal geworden, sondern die Koordinaten haben sich verschoben. Vielleicht ist der Liberalismus selbst in eine Identitätspolitik geraten, die ihm fremd ist. Sicher ist nur: Wer heute liberal sein will, muss sich seinen Platz neu suchen – und damit leben, dass dieser Platz kaum noch vorgesehen ist.
Wo ist der (Links-) Liberalismus geblieben?
Möglicherweise ist es also an der Zeit, den Begriff wieder ernster zu nehmen – oder ihn zumindest nicht kampflos denen zu überlassen, die ihn nur noch als Etikett für ihre Feindbilder benutzen. Denn eine politische Kultur, in der Liberalismus zum Schimpfwort verkommt, hat ein größeres Problem als ein paar falsche Vokabeln.
+++Lesen Sie auch: Gestatten: Sozialliberal

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Christlicher Staat und Rechtsstaat
Die Säkularisierung hat an die Stelle des christlichen Staates, in der der Mensch ein gottesfürchtiges Leben leben soll, den Rechtsstaat gesetzt. Man könnte zunächst glauben, dass der Gegensatz kaum größer sein könnte. Aber vielleicht sind sich die beiden Weisen, den Alltag und die gesellschaftliche Ordung zu strukturieren, ähnlicher als man auf Anhieb zugeben mag.
Das geschriebene Gesetz
Aus der in Jahrhunderten eingeübten Überzeugung, dass man alle Richtlinien für das korrekte Leben, alle Vorschriften, was verboten und was geboten ist, aus einer heiligen Schrift entnehmen kann, haben die Menschen die Hoffnung übernommen, all das im geschriebenen Gesetz zu finden. Die Verfassung des Rechtsstaates tritt an die Stelle der 10 Gebote, die allgemeinen Gesetze ersetzen die Bergpredigt, und die konkreten Urteile der höchsten Gerichte treten an die Stelle der Geschichten in den Evangelien, die Apostelgeschichte und die Briefe des Paulus. Sie bieten konkrete Beispiele für Deutungen der allgemeinen Regeln, an denen man sich wiederum orientieren kann, wenn neue konkrete Situationen zu klären sind.
Wer tritt an die Stelle der Kirche, die im christlichen Staat die Funktion hat, jederzeit verbindlich zu bestimmen, welches konkrete Verhalten gottgefällig und bibeltreu ist? Die Antwort ist klar, das ist die Judikative, die Institutionen der Rechtsprechung, die Gerichte. Wer aber sind die Experten, die berufen sind, in diesen Institutionen Recht zu sprechen, verbindlich zu entscheiden? Was haben sie gelernt, um diese Entscheidungen herbeiführen, treffen und verkünden zu können? Das, was für den christlichen Staat die Theologie war, ist im Rechtsstaat die Rechtswissenschaft, und es sind die Juristen, von denen wir erwarten, dass sie uns sagen können, wie die Schriften richtig zu deuten sind, damit wir wissen, was wir tun dürfen und was wir lassen müssen, um so zu leben, dass wir nichts falsch machen und trotzdem glücklich sind.
Theologen und Juristen
So, wie die moderne Gesellschaft die Orientierung am geschriebenen Gesetz aus seiner christlichen Vergangenheit übernommen hat, so hat sie auch den gesellschaftlichen Konsens aus dieser Zeit übernommen, dass es eine Expertengruppe geben muss, die Kraft ihrer Ausbildung und ihres anerkannten Amtes inkl. Aufstieg in den Hierarchien der Institutionen befähigt ist, die geschriebenen Gesetze richtig zu verstehen und auf unsere Lebenswirklichkeit anzuwenden.
Doch halt. Gibt es nicht auch unter den Theologen schon seit Jahrhunderten ganz verschiedene Lebensformen? Da gibt es zum einen den Klerus der Kirche, die Pastoren und Pfarrer der Gemeinden, die Bischöfe, die Domherren, den Papst, alle die, die von der Kanzel herab den Leuten sagen, wie sie leben sollen, die aber auch in Alltagsfragen entscheiden, ob man gut gehandelt oder verwerfliches getan hat. Es gibt aber auch die (die allerdings nicht alle auch Theologen sind), die sich ganz aus der Welt zurückgezogen haben, um im Kloster oder in der Einsamkeit für sich selbst das gottgerechte Leben zu finden. Und dann gibt die, die sich ganz der Wissenschaft ergeben haben (ich halte die Theologie für eine Wissenschaft), die den Sinn der Schriften und ihre Bedeutung für die Gegenwart erforschen und begründen wollen – und die oft genug mit der ersten Gruppe, die ich hier als Klerus bezeichnet habe, in Widerspruch geraten sind, die sich aber oft auch den Unwillen und den Zorn des einfachen Volks zugezogen haben, weil ihre Thesen verunsichert und die Autorität der Kirche gefährdet haben, die Autorität, die die Menschen doch brauchten, um sicher zu sein, alles richtig zu machen.
Die Erwartung des Volkes
Die größte Gemeinsamkeit zwischen dem christlichen Staat und dem Rechtsstaat ist vielleicht die Erwartung des Volks, dass die Schriften und die Experten einfach ermitteln und entscheiden, wie sie zu leben haben, und dass es nicht so darauf ankommt, dass man es selbst ganz versteht, wenn die Autoritäten es nur verbindlich vorgeschrieben haben. Diese Erwartung stützt sich im christlichen Staat wie auch im Rechtsstaat darauf, dass die Ableitung von Alltagsentscheidungen und Regelungen aus den grundlegenden Schriften aufgrund einer rationalen Methodik erfolgen kann, die zwar kompliziert ist, die man aber wiederum in einem systematischen Studium erlernen kann. Wenig überraschend heißt diese Methodik sowohl in der Theologie als auch in der Rechtswissenschaft Dogmatik.
Bevor ich die Parallelen zwischen den theologisch geschulten Experten fürs christliche Leben und den juristisch geschulten Experten fürs rechtsstaatliche Leben erkunde, will ich noch darauf hinweisen, dass es unter den Theologen schon lange eine wichtige Meinungsverschiedenheit gibt: Es gibt bekanntlich die, die davon überzeugt sind, dass man ohne sie und ihre theologische Expertise auf keinen Fall das richtige Verständnis von den heiligen Schriften und ihren Anweisungen fürs rechte Leben erlangen kann, dass vielmehr nur sie es sind, die die wahre Einsicht in diese Schriften haben, und es gibt die, die meinen, dass die Schriften zu jedem, der sie mit offenen und wachen Sinnen liest, sprechen können, dass sie jedem verständlich sind, der sie verstehen will.
Verwandt und verschieden
All die Aspekte und Schattierungen der christlich-theologischen Expertise finden sich bei der rechtsstaatlich-juristischen Expertise wieder, aber in anderer Kombination. Natürlich findet sich die Rolle des Klerus, der Autoritäten der Kirche, in unseren heutigen Gerichten wieder, und es ist bemerkenswert, dass die Richter Roben tragen, die an die an die Gewänder der Pastoren und Bischöfe erinnern, und dass die Zeremonien des Auftritts der Richter denen der Priester gleichen.
Und das gläubige Volk, so wenigstens der allgemeine Eindruck, achtete die hohen und höchsten Priester ebenso, wie das säkulare Volk die hohen und höchsten Richter achtet. So, wie der Bürgermeister und der Kanzler die Bestätigung des Priesters, des Bischofs oder Papstes brauchte und ein Problem bekam, wenn die kirchliche Autorität die weltliche kritisierte, so achtet das weltliche Volk seine höchsten Richter weit mehr als seine selbst gewählten politischen Repräsentanten und Regierenden.
Allerdings zeigt sich sogleich ein wichtiger Unterschied. Während ein Angehöriger des Klerus in der alten christlichen Gesellschaft ganz selbstverständlich gewiss war, derjenige zu sein, der das Gesetz wusste und verstand und nur zu verkünden, nicht unbedingt aber zu erklären hatte, ist der moderne weltliche Richter durchaus der Ansicht, dass auch dem betroffenen Laien (auch ein Wort, das ja der christlichen Welt entstammt) der Wortlaut und der Sinn des Gesetzes verständlich sein müsste oder wirklich verständlich gemacht werden kann. Das moderne weltliche Recht kennt ja sogar das Amt des ehrenamtlichen Richters, eines Laien, der gleichberechtigt mit den Berufsrichtern im Senat des Gerichts sitzt und mit ihnen entscheidet. Aus vieljähriger Erfahrung als ehrenamtlicher Richter an einem „oberen Landgericht“ kann ich sagen, dass den Berufsrichtern in langen Diskussionen um den jeweiligen Fall daran gelegen ist, im Senat ein gemeinsames Verständnis der rechtlichen Situation im konkreten Fall zu erarbeiten, sodass im Konsens ein gemeinsamer Beschluss entsteht, der auch von allen getragen wird.
Im Rechtsstaat wird der Rechtsfrieden nicht durch den Glauben an die Autorität hergestellt, sondern durch die Überzeugung, dass die Entscheidung auf vernünftige Weise zustande gekommen ist, und dazu gehört, dass sie vernünftigen Betroffenen und Interessierten auch verständlich gemacht werden kann. Das wiederum beginnt mit der Notwendigkeit, dass die Gesetzestexte selbst, beginnend mit dem Verfassungstext über die allgemeinen Gesetze bis zu den letzten Fachgesetzen und darüber hinaus die höchstgerichtlichen Entscheidungen, die wieder in Entscheidungserwägungen einfließen und die Verordnungen, die rechtsstaatlich zustande gekommen sind und gelten – dass all diese Texte dem vernünftigen Menschen verständlich sein sollten oder werden können.
Vernünftig und verständlich
Wie unter den Theologen gibt es auch unter den Juristen Leute, die sogar meinen, dass die Gesetzestexte dem vernünftigen Menschen sogar unmittelbar verständlich sein müssen, dass wenigstens die Verfassungstexte und die allgemeinen Gesetze direkt für die Bürger geschrieben sind. Das ist bekanntlich auch der Anspruch der Aufklärung, aus deren Bewegung der Rechtsstaat entstand. Natürlich heißt das nicht, dass sich vernünftige Bürger wie auch vernünftige Juristen nicht irren können in ihrer ersten, individuellen Interpretation der Texte. Im vernünftigen Diskurs auch mit Experten wird es dann aber möglich sein, zu vernünftigen und zulässigen Interpretationen zu kommen, ohne dass es der Autorität des dogmatisch geschulten Juristen bedürfte.
Es wird gesondert und ein anderes Mal zu diskutieren sein, warum die Gesetzestexte bis hin zur Verfassung über die Jahre immer unverständlicher geworden sind und ob man diese Tendenz stoppen und umkehren kann.
So, wie es im christlichen Staat unter den Theologen Leute gab, die wollten, dass die Leute glauben, der eigentliche Sinn der Heiligen Schrifen würde sich nur eingeweihten erschließen können, die diese eifrig und unter Anleitung der Autoritäten studiert haben, so gibt es auch heute unter den Juristen solche, die meinen, Laien sollten sich nicht ohne ihre Anleitung und Führung mit diesen Texten befassen und am Besten wäre es, sie ließen ganz die Finger und die Augen von diesen Schriften und vertrauten ganz auf das, was sie, die Experten, ihnen darüber sagen. Es sind nun aber nicht mehr die, welche von ihrer erhöhten Position aus die Entscheidungen treffen. Es ist eine Gruppe, zu der es meines Wissens im christlichen Staat gar keine Entsprechung gibt: die juristischen Berater, die Justiziare in den Behörden und Unternehmen, die Mitarbeiter von Rechtsabteilungen, und natürlich, auch wenn sie keine Juristen sind, die Steuerberater. Sie alle haben ein ganz klares Interesse: Ihre Existenz hängt davon ab, dass ihre Kunden und Mandanten glauben, dass die ganze rechtliche Materie so kompliziert ist, dass es ohne ihre beratenden Expertise nicht geht.
Autorität ohne Gott
Der Rechtsstaat wie der christliche Staat hängen davon ab, dass die Leute die Autorität der Schriften und die Urteile, die von speziell dazu berufenen Experten aus den Schriften abgeleitet werden, akzeptieren. Das Versprechen der Rationalität war schon im christlichen Staat notwendig, dieser konnte sich allerdings noch auf den Glauben an eine höhere Autorität stützen, auf einen Gott, der den hohen Richtern die Exklusivität einer höheren Einsicht verschaffte. Diese höhere Autorität fehlt im Rechtsstaat, umsomehr ist er auf das Vertrauen in die Rationalität angewiesen. Verständlichkeit der Gesetze, der Vorschriften und der Entschedungen und ihrer Begründungen ist deshalb die wichtigste Stütze des Rechtsstaats.
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Noch einmal zur Versammlungsfreiheit
Im Anschluss an meine Kolumne von Montag ist es bei Facebook zu einigen heftigen Reaktionen gekommen. Es scheint mir sinnvoll, ein paar Dinge zu erläutern.
„Jedermannsrecht“ und „Deutschenrecht“
So wurde etwa darauf hingewiesen, dass doch in den Versammlungsgesetzen von Bund und Ländern die Versammlungsfreiheit als Jedermannsrecht, also auch als Recht von Ausländern, die sich in Deutschland aufhalten, ausgestaltet ist. Zwar, so wird da gesagt, steht im Grundgesetz, dass „Alle Deutschen“ das Recht haben, sich zu versammeln, aber die Versammlungsgesetze (ich werde mich im Weiteren nur auf das Versammlungsgesetz des Bundes beziehen, welches in den Bundesländern angewandt wird, die keine eigenen Versammlungsgesetze haben) erweitern dies eben auf „Jedermann“, also auch auf Ausländer. Das ist richtig, war aber nicht mein Thema. Genauer, es ging ja darum, was aus dem Grundgesetz folgt, weil die Versammlungsgesetze ja jederzeit von den Landesparlamenten oder dem Bundestag geändert werden könnten, das Grundgesetz aber nicht so einfach geändert werden kann. Und nach dem Grundgesetz ist die Versammlungsfreiheit eben ein sogenanntes „Deutschenrecht“.
Das führt auch dazu, dass Ausländer, denen etwa von den Behörden oder von der Polizei Beschränkungen bei der Ausübung der Versammlungsfreiheit auferlegt werden, eben nicht bis zum Bundesverfassungsgericht gehen können, um dieses Recht einzuklagen.
Auch Kommentatoren, die das bedauern, weil sie die Versammlungsfreiheit für ein grundlegendes Menschenrecht halten, sehen diese Tatsache sehr klar. So schrieb Hartmut Vogel schon 1968 in einem Aufsatz (APuZ 26/1968), der heute noch von der Bundeszentrale für politische Bildung bereitgestellt wird:
„Der Ausländer kann sich aber bei einem Verstoß gegen sein Versammlungsrecht nicht auf das Grundgesetz berufen und auch keine Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der Menschenrechtskonvention erheben, wie das Bundesverfassungsgericht einmal allgemein entschieden hat.“
Das liegt daran, dass das Bundesverfassungsgericht nach Artikel 94(1) Ziffer 4a
über Verfassungsbeschwerden, die von jedermann mit der Behauptung erhoben werden können, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in einem seiner in Artikel 20 Absatz 4, 33, 38, 101, 103 und 104 enthaltenen Rechte verletzt zu sein
entscheidet. Es kann also zwar Jedermann Verfassungsbeschwerde erheben, aber eben nur bezogen auf „seine Grundrechte“, und für Ausländer gehören diejenigen Grundrechte, die für „alle Deutschen“ definiert sind, nicht dazu. Sie können also wegen der Verletzung ihrer Versammlungsfreiheit genauso wenig vors Bundesverfassungsgericht ziehen wie wegen der Verletzung der Berufsfreiheit nach Artikel 12 oder der Freizügigkeit im Bundesgebiet nach Artikel 11.
Natürlich heißt das nicht, dass das Grundgesetz es verbieten würde, dass Ausländer sich versammeln. Ihre Versammlungen oder ihre Teilnahme an Versammlungen sind aber zunächst nicht besonders durch das Grundgesetz geschützt. Auch die Versammlungsfreiheit ist ja ein Abwehrrecht gegen den Staat. Der Staat kann also bei einer Versammlung von Ausländern oder bei der Teilnahme von Ausländern wesentlich ungehinderter eingreifen als bei einer Versammlung von Personen, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind.
Nehmen wir z.B. an, die Versammlung würde nach §5 Versammlungsgesetz verboten, weil „Tatsachen festgestellt sind, aus denen sich ergibt, daß der Veranstalter oder sein Anhang einen gewalttätigen oder aufrührerischen Verlauf der Versammlung anstreben“. Der Veranstalter klagt dagegen durch die Instanzen, die aber das Verbot bestätigen. Wenn der Veranstalter ein deutscher Staatsbürger ist, dann kann er am Ende vors Bundesverfassungsgericht gehen und dort die Verletzung seiner Versammlungsfreiheit geltend machen. Ist er es nicht (und ist er auch kein ausländischer EU-Bürger, dazu im letzten Abschnitt), sind seine Aussichten, dass seine Verfassungsbeschwerde überhaupt angenommen wird, gering.
Entsprechendes gilt, wenn die Polizei die Versammlung nach §13(1) auflöst, weil sie „einen gewalttätigen oder aufrührerischen Verlauf nimmt“ oder wenn die Polizei entscheidet, nach §18(3) des Versammlungsgesetzes Teilnehmer wegen gröblicher Störung der Ordnung von der Versammlung auszuschließen.
Die Beispiele zeigen, dass das Versammlungsgesetz eine Reihe von Gründen für Verbote, Auflagen und Ausschlüsse nennt, bei denen man sehr unterschiedlicher Meinung sein kann, ob sie in einer konkreten Situation zutreffen. Darüber haben dann Gerichte zu entscheiden – der Weg zum Bundesverfassungsgericht wegen der Verletzung der Versammlungsfreiheit steht aber nicht jedem offen. Die deutschen Staatsbürger können sich unmittelbar auf Art. 8 GG berufen, die ausländischen nicht.
Das gilt auch für die Auflage, auf Demonstrationen nur bestimmte Sprachen zu verwenden. Vor einem Jahr hatte die Polizei in Berlin verfügt, dass auf einer propalästinensischen Demonstration nur die deutsche und die englische Sprache verwendet werden dürfen. Sie bezog sich auf die ihrer Ansicht nach gegebene unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nach §14(1) des Versammlungsfreiheitsgesetzes von Berlin. Das Verwaltungsgericht Berlin gab der Polizei Recht. In den Medien wurde das viel kritisiert, von taz bis FAZ. Interessant ist die verfassungsrechtliche Argumentation. Tabea Nalik schreibt auf lto.de zwar, „Die Beschränkung greift in erster Linie in die Versammlungsfreiheit aus Art. 8 Abs. 1 Grundgesetz (GG) ein.“ Dann argumentiert sie aber mit der Verletzung der Meinungs- und der Kunstfreiheit. Diese sind bekanntlich keine „Deutschenrechte“ sondern „Jedermannsrechte“.
Versammlungsfreiheit und Handlungsfreiheit
Es ist behauptet worden, dass auch Ausländern Versammlungsfreiheit nach dem Grundgesetz zukäme, wenn schon nicht nach Artikel 8, dann eben nach Artikel 2 des Grundgesetzes, dessen Satz 1 lautet:
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Artikel 2 ist ein Jedermannsrecht und das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit wird als „Allgemeine Handlungsfreiheit“ interpretiert.
Nun ist es aber so, dass dieser Artikel überhaupt nur greift, wenn kein Schutzbereich eines anderen Grundrechts betroffen ist, das in einem anderen Artikel des Grundgesetzes geregelt wird. Das ist intuitiv sofort einleuchtend, denn sonst bräuchte es die weiteren Grundrechts-Artikel gar nicht. Man könnte sich, wenn man sich da irgendwo eingeschränkt sähe, immer auf Artikel 2 berufen, der wäre sozusagen ein Joker-Artikel für alle Fälle.
Auf der Website der Universität Potsdam kann man dazu folgendes lesen:
In vielen Fällen greift statt des Grundrechts der allgemeinen Handlungsfreiheit ein spezielleres Grundrecht. Wer bestimmte Aktivitäten ausführt, weil dies zur Religionsausübung gehört, ist über Art. 4 GG geschützt. Die Teilnahme und das Organisieren von Versammlungen findet spezielleren Schutz in Art. 8 GG usw. Einzig in den Fällen, wo andere, speziellere Grundrechte nicht einschlägig sind, kann auf Art. 2 I GG zurückgegriffen werden.
So ist z.B. in Artikel 12(1) GG festgelegt: „Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.“ Damit ist klar, dass dieses Recht, das natürlich auch von der Allgemeinen Handlungsfreiheit abgedeckt wäre, eben nicht „Jedermann“ garantiert wird, sondern den deutschen Staatsbürgern.
Artikel 2 ist genau für die Handlungen gedacht, die durch die anderen Grundrechtsartikel nicht erfasst werden. In den verschiedenen Darstellungen zur so genannten „Reiten im Walde“-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kann man sich das sehr schön ansehen. Verlinkt habe ich eine Analyse, die zeigt, dass man zunächst prüft, ob der Schutzbereich spezieller Grundrechte betroffen ist, und erst wenn das nicht der Fall ist, auf Artikel 2 kommt. Das Gericht ist da zu der Einschätzung gekommen, dass dessen Schutzbereich eröffnet ist.
Spezialfall EU-Bürger
Es wurde darauf hingewiesen, dass ausländische EU-Bürger hinsichtlich der Versammlungsfreiheit die gleichen Rechte haben (müssen) wie deutsche Staatsbürger. Dem würde ich nicht widersprechen, es ist allerdings für meine Fragestellung nachrangig. Denn selbstverständlich kann es sein, dass auch ausländische EU-Bürger, wie auch Deutsche, des Arabischen hinreichend mächtig sind, um arabische Losungen zu skandieren. Zugleich trifft aber weiterhin zu, dass man bei Demonstrierenden, die Fahnen mit arabischen Aufschriften schwenken und dabei arabische Losungen rufen, eine Anfangsvermutung haben kann, dass sie eben weder Deutsche noch ausländische EU-Bürger sind.
Dennoch ist es interessant, sich den Fall der ausländischen EU-Bürger genauer anzusehen, weil er die Problematik, um die es mir geht, nämlich die Frage, für wen die verfassungsmäßig verbürgte Versammlungsfreiheit (abgesehen von Einzelgesetzlichen Regelungen) gilt, noch einmal beleuchtet.
Im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) heißt es im Artikel 18
Unbeschadet besonderer Bestimmungen der Verträge ist in ihrem Anwendungsbereich jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verboten.
An dieser Stelle ist zunächst kurz zu erwähnen, dass das Diskriminierungsverbot des Artikel 3 GG die Staatsbürgerschaft nicht umfasst. Das Bundesverfassungsgericht selbst hat darauf immer wieder hingewiesen, z.B. hier (Rz. 47):
Die Staatsangehörigkeit wird in Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG trotz Ähnlichkeiten und Überschneidungen mit den dort genannten Merkmalen nicht als unzulässiges Differenzierungsmerkmal aufgeführt. Eine Unterscheidung anhand der Staatsangehörigkeit unterliegt darum nicht dem strengen Differenzierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG.
Das wird im AEUV nun für EU-Bürger aber ausgeschlossen, auch die Staatsbürgerschaft wird innerhalb der EU zum unzulässigen Differenzierungsmerkmal. Somit ist die Existenz spezieller Bürgerrechte für Deutsche im Grundgesetz natürlich zunächst problematisch, da in Artikel 116 sehr klar steht, wer Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist. Damit diskriminieren alle Deutschengrundrechte die Bürger anderer EU-Staaten.
Auf der schon genannten Website der Uni Potsdam wird das Problem am Beispiel des schon genannten Artikel 12 GG dargestellt:
Art. 12 I GG umfasst dem persönlichen Schutzbereich nach nur „Deutsche“. Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind gem. Art. 116 GG diejenigen, die die deutsche Staatsbürgerschaft innehaben. Wenn man nicht davon ausgeht, dass man sich aus Gründen des EU-Rechts über den Wortlaut hinwegsetzen darf und diesen so auffasst, dass auch EU-Bürger*innen vom persönlichen Schutzbereich des Art. 12 I GG umfasst sein müssen, können sich Menschen nicht deutscher Staatsangehörigkeit zunächst nicht auf die Berufsfreiheit gem. Art. 12 I GG berufen.
Als Lösung wird angegeben:
Da im EU-Recht (Art. 18 AEUV) ein Diskriminierungsverbot aufgrund der Staatsangehörigkeit besteht, wird mitunter wie folgt argumentiert: Zwar ist der Wortlaut von Art. 12 I GG insoweit eindeutig, dass nur Deutsche i.S.d. Art. 116 GG erfasst sein sollen. EU-Bürger*innen den Grundrechtsschutz aber vollständig zu verwehren würde dem EU-Recht seinem Sinn und Zweck nach entgegenstehen. Daher sind EU-Bürger*innen zwar „nur“ über Art. 2 I GG geschützt, ihnen ist aber der gleiche Schutzstandard wie in Art. 12 I GG zu gewähren.
Interessant ist hier die Formulierung „wird mitunter wie folgt argumentiert“, die darauf hinweist, dass die Experten sich dabei keineswegs einig sind. In dem Text heißt es dazu denn auch, man sei „in der Rechtswissenschaft überwiegend einig, dass Unionsbürgern über Art. 2 I GG der gleiche Schutzstandard zugesprochen werden soll. Im Detail ist dies unter Rechtswissenschaftlern durchaus umstritten“.
Es zeigt sich, dass es selbst für EU-Bürger nicht ganz einfach ist, ihnen die Grundrechte zu garantieren, die „allen Deutschen“ garantiert werden.
Im Falle der Versammlungsfreiheit ist zusätzlich aber ein Blick in die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) hilfreich. Hier ist in Artikel 11(1) die Versammlungsfreiheit zunächst als Jedermannsrecht aufgeführt:
Jede Person hat das Recht, sich frei und friedlich mit anderen zu versammeln und sich frei mit anderen zusammenzuschließen; dazu gehört auch das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu gründen und Gewerkschaften beizutreten.
Darüber, ob die EMRK in Deutschland Verfassungsrang hat, ist man sich nicht ganz einig. Den Sachstand kann man auch in einer Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages nachlesen, die allerdings versäumt, auf die Auswirkung des Artikel 16 EMRK einzugehen, auf die auch der oben zitierte Hartmut Vogel bereits hingewiesen hat und die für die Beurteilung, ob EU-Bürgern wie auch anderen Ausländern durch Art. 11 EMRK in Deutschland die gleiche Versammlungsfreiheit zusteht wie den deutschen Staatsbürgern, noch zu beachten wäre:
Die Artikel 10, 11 und 14 sind nicht so auszulegen, als untersagten sie den Hohen Vertragsparteien, die politische Tätigkeit ausländischer Personen zu beschränken.
Soweit also die Durchführung einer Versammlung oder die Teilnahme daran als politische Tätigkeit aufgefasst wird, kann sie sowohl für EU-Bürger als auch für andere ausländische Bürger beschränkt werden. Damit wäre die Versammlungsfreiheit in Deutschland nach der EMRK ganz nach dem Wortlaut von Artikel 11 GG nur für Deutsche im Sinne des Grundgesetzes zu garantieren.
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TV-Philosoph sieht Meinungsfreiheit in Gefahr
Vergangene Woche hatte ich mich an dieser Stelle über die Prognosefähigkeit von Deutschlands TV-Philosoph Nummer 1 ausgelassen, weil der in 3 Jahren Alice Weidel im Kanzleramt sieht (unter der Voraussetzung natürlich, dass viele Dinge, in diesen 36 Monaten passieren, von denen jedoch keinesfalls sicher ist, ob sie jemals passieren; weswegen es durchaus sein kann, dass die Vorhersage überhaupt nicht eintritt). Bezugnehmend auf ein Interview Prechts in der NZZ. Was mir erst im Nachgang auffiel – da war meine Kolumne allerdings schon raus –: Es ging in dem Gespräch nicht nur um die Kanzlerschaft, sondern es wurde ebenfalls über die (angeblich) gefährdete Meinungsfreiheit in unserem Land geredet.
Und da ich dieses Thema echt wichtig finde, gibt’s deshalb heute eine Draufgabe:
Wie Rechte und TV-Philosophen ständig die Meinungsfreiheit bedroht sehen – und warum das bloß ein billiger Taschenspielertrick ist
Es gibt diese merkwürdige, immer gleiche Szene im deutschen Debattentheater. Jemand mit sehr viel Sendezeit, sehr vielen Büchern im Schaufenster und sehr vielen Einladungen in sehr viele Talkshows erklärt mit ernster Miene: „Die Meinungsfreiheit ist in Gefahr.“ Applaus brandet auf – nicht etwa von Menschen, die wirklich zum Schweigen gebracht wurden, sondern von denen, die seit Jahren zuverlässig jede Bühne bespielen, die man ihnen hinstellt.
Aktuell ist es mal wieder Richard David Precht, der Deutschen liebster Welterklärer, der ohne auch nur eine Sekunde zu zögern in jedes Mikrofon spricht, das man ihm vor die Nase hält. „Der Philosoph sieht die Meinungsfreiheit in Deutschland gefährdet“, meldete die NZZ am 27.01.2026. Man könnte meinen, jemand habe ihm den Stift weggenommen, seine Bücher verboten, sein Podcast-Feed gelöscht. Doch nein: Precht ist allgegenwärtig. Er ist Talkshow-Dauergast, Bestsellerautor, Podcaster, Leitartikler. Wenn das „Gefahr“ ist, dann möchte man den Zustand der Sicherheit erst gar nicht kennenlernen.
Der rechte Mythos vom engen Meinungskorridor
„Meinungskorridor“, „Cancel Culture“, „Mainstream-Medien“ – diese Begriffe sind die Heilige Dreifaltigkeit eines Diskurses, der sich selbst für rebellisch hält, während er längst zum Standardprogramm der rechten Empörungsindustrie gehört. Das Narrativ ist immer gleich: Es gibt ein Kartell aus progressiven Eliten, Journalisten, Wissenschaftlern und „woken Aktivisten“, das abweichende Meinungen unterdrückt. Wer trotzdem etwas sagt, wird „gecancelt“ – also moralisch vernichtet, beruflich ruiniert, sozial geächtet.
Das Problem: Diese Geschichte ist empirisch nicht nachweisbar. Die angeblich Mundtotgemachten sind in der Regel Menschen mit Reichweite, Macht und finanzieller Absicherung. Sie sind Kolumnisten großer Zeitungen, Professoren mit Lehrstühlen, YouTuber mit Millionenpublikum. Sie werden nicht gecancelt – ihnen wird widersprochen. Und das ist, man höre und staune, ebenfalls Meinungsfreiheit.
Meinungsfreiheit heißt nicht Widerspruchsfreiheit
Der zentrale Taschenspielertrick besteht darin, Kritik als Zensur umzudeuten. Wer widerspricht, wird zum Zensor erklärt. Wer protestiert, wird zum Feind der Freiheit. Wer einen Boykott fordert, gilt als totalitärer Aktivist. Dabei ist all das selbst Ausdruck von Meinungsfreiheit. Niemand hat ein Grundrecht darauf, unwidersprochen zu bleiben. Es gibt kein Menschenrecht auf Applaus.
Die rechte Rhetorik verschiebt die Begriffe so lange, bis alles verschwimmt. „Cancel Culture“ wird zur Chiffre für jede Form sozialer Sanktion. Wenn ein Verlag ein Buch nicht drucken will: Cancel Culture. Wenn ein Sender jemanden nicht einlädt: Cancel Culture. Wenn Menschen auf Twitter sagen, dass sie jemanden unsympathisch finden: Cancel Culture. Der Staat spielt dabei oft gar keine Rolle – und genau das ist der Punkt.
Denn Meinungsfreiheit ist primär ein Abwehrrecht gegen den Staat. Es schützt vor staatlicher Zensur, vor Verboten, vor Repression. Es schützt nicht vor den Reaktionen anderersdenkender Bürger. Wer das nicht akzeptiert, möchte im Grunde die Gesellschaft zur Applausmaschine umbauen.
Die Mainstream-Medien als Feindbild
Besonders beliebt ist das Schlagwort von den „Mainstream-Medien“. Es suggeriert Gleichschaltung, Monopol, Ideologie. Tatsächlich ist die deutsche Medienlandschaft pluralistischer als je zuvor: Von linksprogressiv bis marktradikal, von öffentlich-rechtlich bis libertär, von Boulevard bis Feuilleton. Dass bestimmte Positionen häufiger vertreten sind als andere, ist kein Beweis für Unterdrückung – sondern schlicht Ausdruck gesellschaftlicher Mehrheiten.
Doch Mehrheiten sind in diesem Narrativ per se verdächtig. Wer von Mehrheiten spricht, gilt als Konformist. Wer sich dagegenstellt, als mutiger Dissident. Das ist intellektuell bequem und moralisch lukrativ. Man kann sich als Galilei fühlen, während man im ZDF sitzt. Die Pose des verfolgten Denkers ist attraktiver als die Mühe, seine Thesen empirisch zu untermauern.
Der Blick nach Amerika: Wenn die Bedrohung real ist
Das wirklich Absurde an dieser Debatte ist, dass es reale Bedrohungen der Pressefreiheit gibt – nur kommen sie nicht von den üblichen Verdächtigen. Wer wissen will, wie staatliche Einschränkung von Meinungs- und Pressefreiheit aussieht, muss nicht in deutsche Talkshows schauen, sondern in die Vereinigten Staaten unter Donald Trump.
Dort werden Journalistinnen und Journalisten systematisch diffamiert, Medien als „Feinde des Volkes“ bezeichnet, kritische Reporter von Pressekonferenzen ausgeschlossen, staatliche Informationen selektiv verteilt. Whistleblower werden verfolgt, investigativer Journalismus behindert, unabhängige Medien delegitimiert. Das ist keine „Cancel Culture“, das ist Machtpolitik gegen die Öffentlichkeit. Wer in Deutschland ernsthaft von Diktatur des Meinungskorridors spricht, sollte einmal ein White-House-Briefing mit Trumps Pressesprecherin Leavitt besuchen.
Precht als Symptom – und seine Mitstreiter
Precht ist dabei allerdings weniger Ursache als Symptom. Er artikuliert ein Gefühl, das in Teilen des Bürgertums weit verbreitet ist: die Sorge, den kulturellen Ton nicht mehr anzugeben. Früher definierten die Etablierten, was sagbar ist. Heute widersprechen jüngere Generationen, Minderheiten, Aktivistinnen. Das fühlt sich für manche wie Zensur an, ist aber in Wahrheit Demokratisierung.
Precht selbst liefert reichlich Material für dieses Narrativ. Er beklagt, die „sozialen Kosten, seine Meinung zu sagen, sind stark gestiegen“ (Berliner Zeitung). In Talkshows spricht er von einer „gesellschaftlichen Ächtung für freie Meinungsäußerungen“. Im Podcast Lanz & Precht warnt er, die Meinungsfreiheit sei „gefährdet“, und bei Markus Lanz erklärt er: „Die Grenzen der Meinungsfreiheit fangen bei der Selbstzensur an“. Selbstzensur – also die eigene Vorsicht im Umgang mit Kritik – wird zur staatlichen Repression umgedeutet.
Prechts Co-Autor Harald Welzer hat dieses Gefühl in Buchform gegossen. In „Die vierte Gewalt“ behaupten beide, Medien und Politik erzeugten künstliche Mehrheitsmeinungen und engten den Debattenraum systematisch ein. Welzer fabuliert von einer „gemachten Mehrheitsmeinung“. Kritiker warfen dem Buch vor, es operiere im Behauptungsmodus und liefere kaum empirische Belege. Aber das ist ja gerade der Trick: Wer von Meinungskorridor spricht, muss keinen beweisen, er muss ihn nur fühlen.
Noch direkter formuliert Ulf Poschardt seine Kulturkampf-Ängste. Über die Pandemiepolitik sagte er: „Corona hat mich eigentlich radikalisiert“ und sprach von einem moralischen „Terrorregime“ der Eliten. Wenn der Chefredakteur eines der reichweitenstärksten Blätter des Landes von Terror redet, während er täglich Leitartikel publiziert, ist das weniger Analyse als Pose.
Auch der Medientheoretiker Norbert Bolz warnt seit Jahren vor einem Klima, in dem Abweichler mit „massiven beruflichen Sanktionen“ rechnen müssten, wenn sie vom Mainstream abweichen. Das mag sich dramatisch anhören, ist aber selten belegt – und oft vor allem Gefühlspolitik derjenigen, die es nicht gewohnt sind, dass ihnen Widerspruch entgegenbrandet.
Das Geschäftsmodell mit der gekränkten Meinungsfreiheit
Man sollte dabei nicht unterschätzen, wie lukrativ die permanente Beschwörung der bedrohten Meinungsfreiheit inzwischen ist. Für Precht & Co. ist das Lamento nicht nur Haltung, sondern auch Geschäftsmodell. Wer behauptet, man dürfe „nichts mehr sagen“, sagt in der Regel sehr viel – und verkauft dabei Bücher, Podcasts, Bühnenauftritte und Talkshowformate. Empörung ist eine verlässliche Währung im Aufmerksamkeitsmarkt, und nichts generiert mehr Reichweite als das Gefühl, unterdrückt zu werden. Das Narrativ vom engen Meinungskorridor ist perfekt: Es macht den Sprecher zum Dissidenten, immunisiert ihn gegen Kritik und garantiert mediale Dauerpräsenz. Der angeblich verengte Debattenraum wird so zur Bühne, auf der sich dieselben Figuren immer wieder als mutige Grenzgänger inszenieren – und aus der Pose der Bedrohten ein stabiles Einkommen ziehen. Meinungsfreiheit als Markenstrategie, Empörung als Content, Opfergehabe als Geschäftsplan.
Warum das Opfer-Narrativ so verführerisch ist
Warum also halten sich diese Klagen über den engen Meinungskorridor so hartnäckig? Weil sie psychologisch funktionieren. Wer sich als Opfer einer übermächtigen Mehrheit inszeniert, immunisiert sich gegen Kritik. Jede Gegenrede bestätigt die eigene These. Widerspruch wird zum Beweis für Unterdrückung. Es ist ein hermetisch abgeschlossenes Weltbild.
Zugleich ermöglicht es moralische Selbstaufwertung. Man ist nicht einfach jemand mit einer unpopulären Meinung – man ist Freiheitskämpfer. Man ist nicht jemand, der Unsinn redet – man wird mundtot gemacht. Diese Rhetorik verwandelt jede Debatte in einen Kulturkampf und jede Kritik in eine existenzielle Bedrohung.
Demokratisierung fühlt sich für Privilegierte wie Zensur an
Vielleicht ist das der Kern des Problems: Demokratisierung fühlt sich für Privilegierte wie Zensur an. Wenn plötzlich mehr Stimmen gehört werden, wenn Minderheiten widersprechen, wenn Aktivisten die moralische Agenda mitbestimmen, verliert die alte Sprecherelite ihre Deutungshoheit. Was früher selbstverständlich war, wird verhandelbar. Und Verhandelbarkeit fühlt sich für diejenigen, die es gewohnt sind, Recht zu haben, wie ein Verlust an Freiheit an.
Die Ironie der Freiheit
Die Ironie ist, dass gerade diejenigen, die am lautesten „Meinungsfreiheit!“ rufen, häufig selbst wenig tolerant gegenüber abweichenden Meinungen sind. Freiheit wird selektiv verstanden – für sich selbst, nicht für andere. Wer gegen Migration polemisiert, argwöhnt Gesinnungsdiktatur, sobald ihm widersprochen wird. Wer Gendern ablehnt, sieht sich als Opfer eines Sprachregimes, fordert aber gleichzeitig, andere sollten gefälligst „normal“ sprechen. Die Freiheit der anderen ist oft nur lästig.
Robuster als behauptet
Die Meinungsfreiheit in Deutschland ist robust. Sie wird täglich genutzt – von Linken, Liberalen, Konservativen, Rechten. Sie wird manchmal strapaziert, oft missverstanden, selten wirklich gefährdet. Wer sie dennoch permanent bedroht sieht, betreibt ein rhetorisches Kunststück: Er verwandelt Privileg in Unterdrückung und Widerspruch in Zensur.
Das ist jedoch kein philosophischer Tiefgang, sondern bloß ein rethorischer Taschenspielertrick. Und vielleicht sollte man, statt immer wieder über den angeblich engen Meinungskorridor zu klagen, einfach akzeptieren: Die Gesellschaft ist vielfältiger geworden, lauter, widersprüchlicher. Das bedeutet keine Bedrohung der Freiheit. Das ist ihre Verwirklichung.
+++Genutzte Quellen:
1. Richard David Precht, Der Philosoph sieht die Meinungsfreiheit in Deutschland gefährdet, Neue Zürcher Zeitung, 27. Januar 2026.
2. Richard David Precht, mehrere Interviews in Berliner Zeitung zum Thema „Öffentlichkeit, Debattenkultur und Diskursverengung“.
z.B.: Ich kann wunderbar damit leben, dass mich jemand Schwachkopf nennt. Interview in: Berliner Zeitung, 17. Oktober 2025.3. Markus Lanz und Richard David Precht: Sagen, was ist: Wie gefährdet ist unsere Meinungsfreiheit?
Podcast Lanz & Precht, Ausgabe 194, ZDF, 2025.4. Richard David Precht in der Talkshow Markus Lanz, ZDF, Sendung Mai 2025 (Thema: Meinungsfreiheit, Selbstzensur, Diskursklima).
gefunden in Münchner Merkur: Lanz und Precht sorgen sich um die Meinungsfreiheit, 31.05.20255. Richard David Precht und Harald Welzer, Die vierte Gewalt. Wie Mehrheitsmeinung gemacht wird, auch wenn sie keine ist (Frankfurt am Main: S. Fischer, 2022).
6. Ulf Poschardt, diverse Kolumnen zu Cancel Culture, Meinungsfreiheit und Illiberalisierung des Diskurses“.
z.B.: Nur Pseudo-Liberale leiden an der Meinungsfreiheit. Die Welt, 16. April 2022.7. Norbert Bolz, Die Konformisten-Rebellion. Wie wir in der Konsensgesellschaft unsere Freiheit verspielen (Paderborn: Wilhelm Fink, 2017).
+++Lesen Sie auch: Facebook kann Meinungsfreiheit völlig egal sein

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Für wen gilt die Versammlungsfreiheit?
Hinweis: Aufgrund der Diskussionen zu dieser Kolumne erschien zwei Tage später eine weitere Kolumne mit einigen Erläuterungen:
Israelfeindliche Demonstrationen, auf denen in arabischer Sprache Parolen skandiert werden, gemischt mit Sprechchören, die dem früheren DDR-Bürger von staatlich organisierten Kundgebungen vertraut sind, sind in deutschen Städten zum Alltag geworden. Fahnen mit arabischen Schriftzeichen werden geschwenkt. Vor wenigen Monaten noch hörte man in deutscher Sprache gerufene Losungen, die offen zur Vernichtung des israelischen Staats aufriefen. Das ist vorbei. Was da heute gerufen wird, kann man als Passant und wohl auch als Polizist nicht beurteilen, aber die Demonstranten filmen ihre Sprechchöre selbst und stellen sie ins Netz, wohl mit dem Ziel, den Eindruck zu erwecken, dass sie in Deutschland eine starke Basis hätten.
Sind diese Demonstrationen durch das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gedeckt, das im Artikel 8 des Grundgesetzes garantiert wird? Nun ist dieses Grundrecht, wie es da steht, ohnehin gefährdet, denn zwar heißt es im Absatz 1:
Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
Aber der zweite Absatz gibt dem Gesetzgeber sogleich einen pauschalen Freibrief zur Einschränkung dieses Rechtes:
Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Alle Deutsche
Bleiben wir aber beim ersten Absatz, denn da steht bereits eine wichtige Einschränkung: da ist von allen Deutschen die Rede. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, denn das Grundgesetz hat sich, ausweislich seiner Präambel, „das Deutsche Volk … gegeben“ und in der Präambel heißt es auch „Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“ Die Grundrechte, die es garantiert, gelten damit zunächst einmal nicht für Ausländer.
Man könnte einwenden, dass der Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) in seinem ersten Absatz doch „jeder Person“ die Versammlungsfreiheit garantiert. Allerdings schränkt der Absatz 2 das sofort drastisch ein – die EMRK ist ohnehin janusköpfig, sie verkündet in fast jedem Artikel pathetisch ein großes Grundrecht, um dann sogleich auf vielfältige Weise Einschränkungen zu erlauben. Zudem schränkt der Artikel 16 der EMRK sogleich pauschal ein:
Die Artikel 10, 11 und 14 sind nicht so auszulegen, als untersagten sie den Hohen Vertragsparteien, die politische Tätigkeit ausländischer Personen zu beschränken.
Mit anderen Worten, die Einschränkung der Versammlungsfreiheit in Deutschland auf „alle Deutschen“ wird durch die EMRK keineswegs aufgehoben.
Der Zweck der Versammlungsfreiheit
Der Sinn der grundgesetzlichen Einschränkung der Versammlungsfreiheit auf „alle Deutschen“ ist auch leicht verständlich. Versammlungen sind eine der wenigen Möglichkeiten, die die Bürger haben, wirksam und unübersehbar von ihrem Recht auf demokratische Meinungsäußerung und Mitwirkung Gebrauch zu machen. Es geht dabei darum, Druck auf die eigenen politischen Vertreter, die Abgeordneten der Parlamente, die Regierung aber auch die Organe der Rechtsprechung auszuüben und jenseits der kurzen Momente, in denen gewählt wird, politische Forderungen und Anliegen zu artikulieren. Das betrifft eben die politischen Prozesse, die das Volk, das sich die Verfassung gegeben hat, betreffen und die von den Organen, die das Volk via Verfassung dazu bestimmt hat, verhandelt und umgesetzt werden sollen.
Keineswegs ist die Versammlungsfreiheit hingegen dazu da, dass Personen, die nicht zu diesem Staatsvolk gehören, im Schutze dieser Verfassung Forderungen artikulieren können, die sich an ausländische Regierungen und politische Kräfte jenseits des Wirkungsbereichs des Grundgesetzes richten.
Natürlich können Bürger der Bundesrepublik also Demonstrationen durchführen, die sich mit den Palästinensern im Gaza-Streifen solidarisieren und die Israel kritisieren, etwa um zu verlangen, dass die deutsche Regierung mehr für die Palästinenser tut und gegenüber der israelischen Regierung kritisch auftritt. Da muss alles möglich sein, was im Rahmen der Meinungsfreiheit erlaubt ist. Hingegen müssen Ausländer damit rechnen, dass ihnen dieses Recht verwehrt wird oder dass zumindest weit engere Grenzen gezogen werden.
„Rassismus!“
Mir ist, als ich bei Facebook in diese Richtung argumentiert habe, sogleich Rassismus vorgeworfen worden – insbesondere wohl deshalb, weil ich aus der Tatsache, dass da auf Arabisch skandiert wurde, die Vermutung abgeleitet habe, dass diejenigen, die sich da versammelt haben, womöglich nicht alle deutsche Staatsbürger seien, für die das Grundgesetz die Versammlungsfreiheit garantiert. Meines Erachtens würde die Tatsache, dass die Demonstrationssprache weitgehend Arabisch ist, zumindest erlauben, das zu prüfen. Das gälte spätestens dann, wenn es aus den Versammlungen heraus zu gewaltsamen oder Gewalt provozierenden Aktionen kommt oder wenn man vermuten muss, dass die Forderungen der Demonstranten mit deutschem Recht und deutscher Staatsräson nicht vereinbar sind.
Genau genommen kann das aber dahingestellt bleiben, wenn man bedenkt, dass das Versammlungsrecht eben ein Mittel der demokratischen Teilhabe der Staatsbürger am politischen Willensbildungsprozess des Demos, des deutschen Volkes als des Souveräns, sind. Demonstrationen sind dazu da, dass Teile des Volks sich als Gruppe im politischen Meinungsstreit des Landes konstituieren, sie richten sich sodann an andere Bürger dieses Landes, an die, die zufällig vorbeikommen, über die Medien an die, die Interesse am politischen Geschehen in diesem Land haben, sodann an die Akteure in der politischen Sphäre, an Abgeordnete und Regierung. Das gilt für Pegida genauso wie für Fridays for Future, für Demos gegen Rechts genauso wie für Corona-Spaziergänger. Die Sprache all dieser politischen Streit- und Aushandlungsprozesse ist Deutsch.
Deutsch als Versammlungssprache
Insofern kann man verlangen, dass auf den Demonstrationen, soweit skandiert wird, Sprechchöre entstehen, Reden gehalten werden, deutsch gesprochen wird, oder eine Sprache, von der man annehmen kann, dass sie den politisch interessierten und involvierten Menschen hinreichend verständlich ist. Insbesondere muss ein interessierter Beobachter in der Lage sein, die Forderungen zu verstehen, damit er sie einer Prüfung unterziehen kann. Das wäre vielleicht noch beim Englischen der Fall, ist es aber nicht beim Arabischen.
Gerade weil die Versammlungsfreiheit ein so wichtiges Element des demokratischen Prozesses ist und gerade weil es in der derzeitigen Formulierung des Grundgesetzes und der EMRK bereits so gefährdet ist, sollte es vor Missbrauch durch Leute geschützt werden, die unter ihrem Schutz nicht zum demokratischen Diskurs dieses Landes beitragen wollen, sondern die Konflikte in anderen Weltregionen im Schutz des Grundgesetzes anheizen wollen. Die Alternative wäre nämlich die weitere Einschränkung dieser Freiheit für alle. Das muss unbedingt verhindert werden.
Anmerkung: Eine detaillierte Diskussion der Rechtslage habe ich zwei Tage nach Erscheinen dieser Kolumne nachgereicht.
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Prechts Welt: Kaffeesatz statt Analyse
Denkbar – oder nur Kaffeesatz?
Richard David Precht hält es in einem Interview mit der NZZ für denkbar, dass Alice Weidel in drei Jahren Kanzlerin ist. Denkbar. Kaum ein Wort hat es im politischen Diskurs zu solcher Macht gebracht wie dieses. Es klingt vorsichtig und mutig zugleich, öffnet Fantasie(t)räume und schließt gleichzeitig jede Verantwortung aus. Wer „denkbar“ sagt, behauptet nichts – und sagt doch alles.
Ist Alice Weidel wirklich Kanzlerin in spe?
Precht begründet seine Überlegung mit der Reformunfähigkeit Deutschlands, dem Erstarken der politischen Ränder und möglichen Verschiebungen innerhalb der CDU. Das klingt nach Analyse. Doch Analyse beginnt dort, wo Zusammenhänge erklärt werden, nicht dort, wo sie in der Schwebe bleiben. Precht beschreibt Stimmungen, aber keine Mechanismen. Er benennt Entwicklungen, ohne ihren inneren Zwang offenzulegen. Am Ende steht kein Argument, sondern ein Szenario.
Dieses Verfahren ist vertraut. Reale Akteure ersetzen reale Kausalität. AfD, CDU, Alice Weidel – bekannte Namen erzeugen Plausibilität, ohne sie begründen zu müssen. Doch zwischen gesellschaftlicher Unzufriedenheit und einer Kanzlerschaft der AfD liegen politische Hürden, die nicht beiläufig übersprungen werden können. Parteitage, Koalitionsverhandlungen, strategische Verluste, internationale Isolation, innerparteiliche Machtkämpfe – all das verschwindet hinter dem eleganten Schleier des „Denkbaren“.
Analyse oder nur Andeutung?
So wird aus politischer Analyse eine intellektuelle Projektion. Kaffeesatzlesen mit akademischem Tonfall.
Wer Precht länger verfolgt, erkennt das Muster sofort. Auch frühere Prognosen folgten demselben Prinzip. Mal war es der baldige Bedeutungsverlust der Demokratie zugunsten technokratischer Steuerung. Mal das absehbare Scheitern der Energiewende in ihrer damaligen Form. Mal der unausweichliche gesellschaftliche Bruch nach der Pandemie. Immer wurde ein düsteres Szenario entworfen, stets eingerahmt von Vorsichtssignalen, nie jedoch mit überprüfbaren Kriterien versehen. Die Zukunft erschien als Abfolge großer Umbrüche – denkbar, dramatisch, offen.
Gemeinsam ist diesen Prognosen weniger ihre inhaltliche Richtung als ihre Struktur. Sie sind groß genug, um Aufmerksamkeit zu erzeugen, und vage genug, um nicht falsifizierbar zu sein. Was eintritt, bestätigt die These. Was nicht eintritt, war eben noch nicht so weit. Der Prognostiker bleibt unversehrt.
Welterklärer auf Sendung – wer hört noch zu?
Bemerkenswert ist dabei weniger die Spekulation selbst als die Rolle ihres Urhebers. Precht tritt seit Jahren als selbsternannter Welterklärer auf, als Allround-Philosoph für jede Lage. Pandemie, Krieg, Bildung, Klima, Kapitalismus, nun auch Koalitionsarithmetik – es gibt kaum ein Feld, zu dem er nichts zu sagen hätte. Seine Autorität speist sich weniger aus fachlicher Tiefe als aus medialer Präsenz. Wer zu allem spricht, muss zu nichts wirklich ins Detail gehen. Der Universalanspruch ersetzt die Präzision.
Gerade diese Rolle macht Precht für Medien so attraktiv. Er liefert große Linien, einfache Erzählungen und zugespitzte Möglichkeiten. Er spricht ruhig, wägt scheinbar ab und formuliert so, dass jede These als Nachdenklichkeit erscheint. Das verleiht auch unbelegten Annahmen den Anschein von Vernunft. Der Welterklärer darf andeuten, wo andere erklären müssten.
Medienliebling ohne Substanz?
Problematisch ist das nicht, weil Precht irren könnte. Prognosen dürfen irren. Problematisch ist, dass seine Prognosen strukturell so gebaut sind, dass sie sich jeder Überprüfung entziehen. Tritt das Szenario ein, gilt es als Weitsicht. Tritt es nicht ein, war es ja nur eine Möglichkeit. Unangreifbar durch Unverbindlichkeit.
Bemerkenswert ist zudem, wie bereitwillig Medien dieses Verfahren akzeptieren. Precht erhält zuverlässig ein Forum, weil seine Thesen zugleich drastisch und folgenlos sind. Sie erzeugen Aufmerksamkeit, ohne überprüfbar zu sein. Genau das macht sie sendefähig. Er liefert keine belastbaren Analysen, sondern Gesprächsanlässe – und Gesprächsanlässe sind eine stabile Währung in einem medialen Betrieb, der permanent nach Relevanz sucht.
Wie viel Zukunft ist noch denkbar?
Dabei wäre Skepsis angebracht. Wer regelmäßig Möglichkeiten in den Raum stellt, ohne Wahrscheinlichkeiten zu benennen, ohne Alternativen zu gewichten, ohne empirische Anker zu setzen, trägt nicht zur Aufklärung bei. Er produziert Stimmung. Doch statt diese Leerstelle offenzulegen, wird die Spekulation zur Schlagzeile verdichtet. Aus einem Gedankenspiel wird ein politisches Menetekel.
Das Ergebnis ist ein Diskurs, in dem alles möglich scheint und nichts erklärt wird. Analyse wird mit Zuspitzung verwechselt, Autorität mit Argument. Intellektueller Habitus ist kein Ersatz für analytische Substanz.
Folgt man dieser Logik konsequent, wird der Möglichkeitsraum grenzenlos. Denkbar ist, dass politische Tabus über Nacht verdampfen. Denkbar ist, dass Parteien Dinge tun, für die sie jahrelang gewählt wurden, um sie gerade nicht zu tun. Denkbar ist alles, was nicht physikalisch unmöglich ist.
Wer sagt’s uns wirklich?
Und damit öffnet sich das Tor zur Absurdität.
Denkbar ist dann auch, dass der 1. FC Köln im Jahr 2029 deutscher Meister wird – sofern nur genug investiert wird. Denkbar ist eine Rückkehr Walter Whites aus dem Totenreich, sollte Netflix dramaturgischen Bedarf anmelden. Denkbar ist ebenso eine Kanzlerschaft Ricarda Langs nach der Abschaffung des Klimaschutzes durch die Grünen. All das ist nicht ausgeschlossen. All das ist denkbar.
Der Unterschied zu Prechts Prognose ist kein methodischer, sondern ein ästhetischer. Hier Rollkragen und Feuilleton, dort Ironie. Die Logik jedoch ist identisch: beliebige Voraussetzungen, beliebige Zukunft. Wer die Latte der Begründung niedrig genug legt, kommt immer darüber.
Alles möglich – aber was ist wahrscheinlich?
Denkbar ist vieles.
Aber wer alles für denkbar erklärt, sagt am Ende nichts darüber, was wahrscheinlich ist.
Und ohne diese Unterscheidung bleibt politische Analyse nichts weiter als gut verpackter Nebel.
+++Lesen Sie auch: Philosophen und Diamanten

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Der Ersatzreifen, den auch Bukowski nie montiert hat
Ich trage den Gedanken an Selbstmord immer bei mir wie einen Ersatzreifen. Das gibt mir ein seltsames Gefühl von Sicherheit.
(c) Charles BukowskiDer ultimative Ausgang
Bukowski saß in billigen Zimmern und starrte Löcher in die Wand. Nicht, weil er auf Erleuchtung wartete, sondern weil da nichts mehr war, was sich lohnte, angeschaut zu werden. In solchen Momenten kam der Gedanke. Nicht laut. Kein Drama. Einfach da. Der Gedanke an den Ausgang.
Der Poet aus East-Hollywood nannte ihn den Ersatzreifen. Kein Symbol der Hoffnung, sondern der nüchterne Beweis, dass man nicht ausgeliefert ist. Wer weiß, dass er anhalten könnte, fährt ruhiger. Man fährt weiter, nicht weil man muss, sondern weil man es gerade noch will.
Der Gedanke an den Selbstmord ist selten der Wunsch zu sterben. Meist ist es der Wunsch, dass etwas aufhört. Der Lärm. Die Rechnungen. Die immer gleichen Gesichter. Das ewige Sich-Zusammenreißen. Es ist kein Todestrieb. Es ist Erschöpfung.
Das Problem beginnt dort, wo wir diesen Gedanken entweder dämonisieren oder verklären. Die einen rufen sofort den Arzt, die anderen die Moral. Beide hören nicht zu. Dabei ist der Gedanke oft nur ein Signal: So geht es nicht weiter. Noch kein Plan. Noch keine Entscheidung. Nur ein inneres Aufleuchten der Möglichkeit.
Die offene Tür
Lange vor Bukowski saßen die Stoiker da und dachten nüchtern über dasselbe nach. Seneca. Epiktet. Männer, die wussten, dass Würde nichts mit Durchhalten um jeden Preis zu tun hat. Seneca sprach von der offenen Tür. Wenn der Raum zu verraucht ist, geht man. Nicht aus Schwäche, sondern aus Klarheit.
Das Leben war für sie kein Gefängnis. Es war ein Aufenthalt. Und jeder Aufenthalt darf beendet werden. Wer diese Möglichkeit kennt, ist kein Opfer. Er ist anwesend aus Entscheidung.
Der Zwang zum Leben
Heute nennen wir das krank. Wer sagt, dass er nicht mehr will, wird verwaltet. Überwacht. Korrigiert. Der moderne Staat liebt das Leben, solange es funktioniert. Abweichung gilt als Störung.
Ich bin fast blind, meine Augen verdrehen sich nach hinten in die dunklen Höhlen meines Schädels und halten Ausschau nach einem gnädigen Tod.
(c) Charles Bukowski: Die letzten Tage des Suicide KidAber was, wenn das Weiterleben um jeden Preis selbst die Störung ist? Was, wenn ein Mensch klar sieht, dass das, was er lebt, nur noch eine Gewohnheit ist? Bukowski wusste: Das Normale ist oft wahnsinniger als der Wunsch nach Ruhe.
Wenn der Gedanke kippt
Gefährlich wird es nicht durch den Gedanken, sondern durch sein Alleinsein. Wenn er keine Sprache mehr findet. Wenn aus „Ich könnte gehen“ ein „Ich sollte gehen“ wird. Dann wird aus dem Ersatzreifen eine Wand.
Deshalb geht es nicht darum, den Gedanken zu verbieten oder zu feiern. Es geht darum, ihn auszuhalten, ohne sofort ernst zu machen. Denken ist noch kein Handeln. Zwischen beidem liegt Zeit. Und Zeit ist manchmal alles.
Das falsche Heldentum
Wir lieben Durchhalteparolen. Kämpfen. Stark sein. Funktionieren. Das klingt gut und hilft niemandem. Es macht aus Erschöpfung ein Versagen.
Manchmal steigst du morgens aus dem Bett und denkst, ich schaffe das nicht, aber du lachst innerlich – erinnerst dich an all die Male, als du dich so gefühlt hast.
(c) Charles BukowskiVielleicht reicht es manchmal, nicht zu sterben. Nicht heroisch zu sein. Einfach einen weiteren Tag zu verbrauchen. Bukowski wusste: Man muss das Leben nicht lieben. Es reicht, wenn man es aushält.
Die letzte Freiheit
Das Paradox ist simpel: Erst wer gehen dürfte, kann bleiben. Wer gezwungen lebt, ist ein Gefangener. Wer bleiben kann, obwohl er gehen dürfte, handelt.
Bukowski ist nicht durch Suizid gestorben. Er starb alt, krank, widerspenstig. Aber er lebte mit dem Wissen um den Ausgang. Vielleicht hat ihn genau das am Leben gehalten.
Der Ersatzreifen ist keine Einladung zum Tod. Er ist eine Erinnerung daran, dass niemand uns besitzen darf. Nicht der Staat. Nicht die Moral. Nicht die Angst der anderen.
Man darf über den Ausgang nachdenken. Man sollte ihn nur nicht verwechseln mit Freiheit. Die beginnt oft niedriger. In einem Glas Bourbon (oder für Abstinenzler: Coke Zero). In einem weiteren Morgen. In dem Gedanken: Heute noch nicht.
Schlechte Tage sind kein Argument
Es gibt Tage, an denen alles falsch sitzt. Der Körper. Die Gedanken. Die Art, wie das Licht durchs Fenster fällt. Tage, an denen selbst das Atmen wie eine Beleidigung wirkt. Bukowski kannte diese Tage. Er hat sie nicht therapieren lassen. Er hat sie aufgeschrieben oder weggesoffen. Beides keine Lösung, aber immerhin ehrlich.
Das Schlimmste ist nicht der Tod, sondern das Leben, das die Leute bis zu ihrem Tod führen.
(c) Charles BukowskiDas Problem unserer Zeit ist nicht, dass Menschen zu früh an den Tod denken. Das Problem ist, dass sie glauben, jeder schlechte Tag müsse sofort eine Diagnose sein. Dabei sind viele Tage einfach nur schlecht. Sie wollen nicht analysiert, sondern überlebt werden.
Die Buchhaltung des Lebens
Irgendwann beginnt jeder Mensch zu rechnen. Was habe ich gegeben, was habe ich bekommen? Wie viel Kraft steckt noch drin? Bukowski hat diese Rechnungen nie schön gerechnet. Meist stand da ein Minus. Und trotzdem blieb er sitzen.
Vielleicht, weil er wusste: Solange man noch rechnet, ist man nicht fertig. Der gefährliche Moment ist nicht der Gedanke an den Ausgang. Es ist der Moment, in dem einem alles egal wird. Auch der Gedanke.
Das Gerede der Anderen
Es sind selten die eigenen Gedanken, die einen töten. Es ist das Gerede. Die Erwartungen. Die Sätze wie: Reiß dich zusammen. Andere haben es schlimmer. Sei dankbar.
Bukowski hätte darüber gelacht. Dankbarkeit lässt sich nicht erzwingen. Sie kommt oder sie kommt nicht. Wer sie fordert, hat meistens keine Ahnung vom Gewicht fremder Tage.
Der Körper lügt nicht
Vieles, was wir Todessehnsucht nennen, ist schlicht Überforderung des Körpers. Zu wenig Schlaf. Zu viel Druck. Zu lange funktioniert. Der Körper zieht dann die Notbremse. Der Kopf nennt das Suizidgedanken.
Vielleicht müsste man öfter fragen: Wann hast du das letzte Mal geschlafen? Wann hast du zuletzt nichts leisten müssen?
Bleiben ist Arbeit
Bleiben ist keine romantische Entscheidung. Es ist Arbeit. Jeden Tag neu. Oft ohne Applaus. Man bleibt nicht, weil es schön ist, sondern weil man es noch aushält.
Bukowski wusste das. Er hat das Bleiben nie gefeiert. Er hat es dokumentiert. Zeile für Zeile. Bier für Bier.
Kein Schlusswort
Diese Kolumne ist kein Plädoyer für den Tod. Sie ist auch keines fürs Leben. Sie ist ein Text über Wahlmöglichkeiten. Über Würde. Über das Recht, müde zu sein, ohne gleich verschwinden zu müssen.
Der Ersatzreifen ist kein Versprechen. Er ist nur ein Gegenstand im Kofferraum. Man hofft, ihn nie zu brauchen.
Aber man fährt anders, wenn man weiß, dass er da ist.Und manchmal reicht genau das, um weiterzufahren.
+++Lesen Sia auch: Warten auf die Schlangengrube
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Rauch steigt vom Dach auf. Nachdenken über ein Friedenslied
Ein Lied aus Kindertagen geht mir nicht mehr aus dem Kopf. Es war so ein sozialistisches Friedenslied, der Oktoberklub sang es. Ich habe aber eine Fassung gefunden, die zeigt, dass auch andere das Lied nicht vergessen haben.
Rauch steigt vom Dach auf, das kann heißen, da ist Leben
Rauch steigt vom Dach auf, kann auch heißen, noch bis eben
War dieses kleine Haus dort, an dem See und unter Bäumen
Spielplatz dem Kind und Heimat, ging verloren, Eltern auch.
…
Jahre in Frieden können sorglos machen, blenden
Liegt nicht der Frieden dann in viel zu schwachen Händen
Weil wir ihn aber brauchen, auch für Städte auf dem Reisbrett
Müssen wir ihn erhalten, für das ungeborene Kind.
Ich habe beim Wiederhören bemerkt, dass das Lied noch ein paar weitere Zeilen hat, die aus meiner Erinnerung verschwunden waren, deshalb lasse ich die hier auch weg. Die erste Strophe, das Bild vom kleinen Haus mit dem Rauch darüber, ist wahrscheinlich ein bewusster Verweis auf ein kleines Brecht-Gedicht, das ich ebenfalls aus frühen Tagen in Erinnerung habe:
Der Rauch
Das kleine Haus unter Bäumen am See.
Vom Dach steigt Rauch.
Fehlte er
Wie trostlos dann wären
Haus, Bäume und See
Das Lied dreht das idyllische Bild bewusst gegen sich selbst, indem es eine andere Ursache und eine andere Wirkung des Rauchs ins Spiel bringt.
Der Frieden und die schwachen Hände
Was mich, die sozialistische Fortschrittsrhetorik der letzten Liedzeilen einmal irgnorierend, heute an den Text erinnert, sind die zwei Zeilen, die davon reden, dass ein langer Frieden sorglos machen kann, sodass der Frieden dann ungeschützt wird, weil er in viel zu schwachen Händen liegt. Wenn der Frieden lange dauert, nimmt man ihn für selbstverständlich und man vergisst, was die Bedingungen des Friedens sind. Man wird sorglos und glaubt, diese Bedingungen nicht mehr erhalten zu müssen, weil, so meint man, die friedliche Welt zur Selbstverständlichkeit geworden ist.
Das Lied stammt aus der Zeit, in der sich verfeindete Militärbündnisse gegenüberstanden, die zudem jeweils behaupteten, eine bessere, menschlichere Welt zu vertreten, der die Zukunft gehören müsste. Damals lebte ich auf der Seite, die es heute nicht mehr gibt, und ich war sicher, auf der richtigen Seite zu leben, zugleich war ich sicher, dass meine gute Seite von der anderen, der bösen Seite, bedroht würde.
Zwei ideologische Lager
Ich halte es heute für plausibel und wahrscheinlich, dass damals tatsächlich auf beiden Seiten die Überzeugung herrschte, dass die je andere Seite die gefährlichere, angriffsbereite ist, und, auch wenn es paradox klingt, könnten beide Seiten Recht gehabt haben, denn sie bevorzugten jeweils den Frieden, wären aber aus Motiven, die sie als moralisch gerechtfertigt angesehen hätten, bereit gewesen, einen Krieg zu führen, um ihr jeweiliges Gesellschaftsmodell auf die ganze Erde auszudehnen.
Da wäre auf der einen Seite das „sozialistische Lager“ mit der Ideologie, die Zukunft der Menschheit, eine gerechte Welt ohne Ausbeutung und mit allmählich wachsendem Wohlstand für alle zu verkörpern. Ob jeder einzelne kommunistische Diktator und alle Vertreter der Macht in diesen Ländern zu jeder Zeit an diese Ideologie geglaubt haben, kann dahingestellt bleiben. Konsequenz dieses Glaubens war jedenfalls die sozialistische und die kommunistische Weltrevolution und dass für deren Durchsetzung, wenn ihre Zeit gekommen wäre, auch Waffengewalt nötig wäre, war selbstverständlich.
Auf der anderen Seite die, die sich selbst als „freie Welt“ bezeichnete, die im Sozialismus die Diktatur, die Unterdrückung der Völker durch kommunistische Kaderparteien unter Kontrolle der sowjetischen, insbesondere der russischen Machthaber sahen. Dass die Regierungen und Bündnisse dieser freien Welt ihren Machtbereich vergrößern wollen würden und ihr Gesellschaftsmodell auf möglichst viele Erdteile ausbreiten wollen würden, ist durch die Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts hinreichend belegt und es gibt keinen Grund, anzunehmen, dass sich der Charakter dieser Staaten seit Mitte des 20. Jahrhunderts geändert hatte.
Was in dieser Zeit einen großen Krieg zwischen diesen Lagern eben wirklich verhindert hat, war die Einschätzung auf beiden Seiten, dass ein Krieg gegen die andere ein unkalkulierbares Risiko wäre. Das Gleichgewicht des Schreckens war für beide Seiten abschreckend genug, das galt bis Mitte der 1980er Jahre. Aus dieser Zeit stammt allerdings das Lied, das vor der Sorglosigkeit warnt und beteuert, dass die lange Friedenszeit die Gefahr des Krieges bei mangelnder Verteidigungsbereitschaft vergrößern könnte. Die Leute sahen die hochgerüsteten Armeen auf beiden Seiten, glaubten aber, dass die nicht mehr nötig wären, weil doch der Frieden so selbstverständlich geworden war. Das Lied hätte wohl auf beiden Seiten des „eisernen Vorhangs“ gesungen werden können.
Dann brach das sozialistische System unter der Last der Abschreckungskosten, vor allem aber unter der eigenen Misswirtschaft zusammen. Es folgte ein kurze Phase, in der zumindest in Europa die Vorstellung verbreitet war, mit solchen Konstellationen sei es nun endgültig vorbei, es gäbe keine großen Blöcke mehr, die sich gegenseitig von Expansionsbestrebungen durch Drohungen mit Waffen abhalten müssten.
Und heute?
Jetzt finden wir uns in einer Welt wieder, in der es tatsächlich nicht zwei Blöcke sind, die sich einander gegenüberstehen. Man hat das Gefühl, dass Machtzentren sich gerade neu herausbilden und ihre Angriffslust oder Aggressionsbereitschaft erst noch entwickeln. Grob lassen sich derzeit vielleicht vier solcher Gebilde ausmachen: Russland einschließlich seiner Verbündeten, die USA, China und Europa westlich des russischen Bündnisses, dessen Grenzen derzeit nicht klar definiert sind, weil etwa die Zugehörigkeit Ungarns oder der Slowakei und Serbiens unklar ist.
Ich beobachte an mir selbst, dass ich erneut meine, in dem Gebilde zu leben, dass von sich aus am wenigsten imperiale Bestrebungen hat, das sich vielmehr verteidigen muss gegen andere, gegen alte und vielleicht auch gegen neue Feinde, die gerade noch Verbündete waren. Das ist bedenklich, kann aber dahingestellt bleiben, weil man natürlich auch dem „westlichen Europa“ den Wunsch nach Ausdehnung unterstellen kann, sich dadurch aber an der Frage, was zu tun ist, nichts ändert. Wie in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts scheint zu gelten: der Frieden darf nicht in schwachen Händen liegen. Auch das westliche Europa muss sich dazu befähigen, möglichen Angreifern klarzumachen, dass jeder Angriff ein zu hohes Risiko für den Angreifer selbst darstellt.
Die letzten Wochen zeigen, dass man sich dazu keineswegs auf die Kraft des starken Partners USA verlassen kann. Sie wird selbst zum möglichen Gegner und was die Verteidigung der kleinen Bündnispartner am östlichen Rand des „westlichen Europas“ betrifft, sollte man am besten gar nicht mehr auf sie zählen. Das bedeutet, Europa muss noch viel schneller und konsequenter die notwendigen Strukturen aufbauen, die jeder anderen Macht auf der Welt vor Augen führt: jeder Angriff wäre ein zu großes Risiko für sie selbst.
Friedensbewegung setzt das Gleichgewicht des Schreckens voraus
Das Problem ist heute wie damals, dass der Aufruf „Dann lasst uns doch einfach alle friedlich sein“ im wahrsten Sinn des Wortes hilflos ist, da er die Ohren und die Sinne der Mächtigen nun einmal nicht erreicht, auch nicht, wenn er von Tausenden auf Demonstrationen gerufen würde. Friedensbewegungen sind überhaupt nur dann sinnvoll, wenn das Gleichgewicht des Schreckens einmal etabliert ist. Sie helfen dann dabei, dass die Mächtigen nicht über das notwendige Maß der Abschreckung hinausgehen. Das „westliche Europa“ ist aber längst nicht in dieser Situation. Es mag, gemessen an der Zahl der Waffen, Russland überlegen sein, aber vermutlich längst nicht gemessen an der realen Kampfkraft der Truppen und der Effektivität militärischer Operationen. Von einem ausreichenden Gegengewicht zur USA ist dieses Europa weit entfernt und wenn, was denkbar ist von den genannten großen Machtzentren sich zwei zusammentun würden, dann ist es quasi machtlos.
Sicher darf und sollte der Pazifismus, die Friedensbewegung auch heute nicht verschwinden, sie muss am Leben bleiben für eine Zeit, in der auch das Bündnis des westlichen Europas so stark geworden ist, dass es gezähmt werden muss. Solange das aber in ferner Zukunft liegt, muss die pazifistische Stimme schweigen.
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Warten auf die Schlangengrube
Gelassen sterben à la Vikings
Kurz vor Weihnachten sah bzw. hörte ich in Vikings (ja, ich weiß, dass ich mit dieser Serie SEHR spät dran bin) diesen kurzen Dialog:
„Ich habe in letzter Zeit viel über den Tod nachgedacht, Egbert.“
„Das ist das Faszinierende an euch Nordmännern: Sobald ihr aus dem Mutterschoß kriecht, denkt ihr täglich an den Tod, bis er euch schließlich ereilt. Aber was ist mit der Zeit dazwischen; worüber denkt ihr da nach, Ragnar?“
„Ihr meint so was wie Frauen?“
Diese Szene – die alt gewordenen Protagonisten Egbert von Wessex und Ragnar Lodbrok sitzen sich spätabends in einem kargen Raum gegenüber und lassen ihre Leben Revue passieren: Wein, Gelächter, fast unverschämte Gelassenheit – gehört zu den wirklich starken Momenten der langen Wikingersaga. Kurz darauf lässt sich der Wikingerfürst ohne jede Gegenwehr, in eine Schlangengrube werfen. Egbert wiederum trennt sich von seiner jüngeren Geliebten, um sich ab sofort ohne Zerstreuung auf die wichtigen Dinge des Lebens konzentrieren zu können (und stirbt ebenfalls ein paar Folgen später).
Und ich hocke auf meinem Sofa, schaue zu und denke: Die Antwort auf die Frage nach dem Sinn – oder, weniger pathetisch formuliert, nach den wichtigen Dingen des Lebens – hängt fundamental davon ab, wann sie einem gestellt wird.
Die falschen Antworten der ersten Lebenshälfte
Bis 40 (von mir aus auch bis 50) hätte ich ohne Zögern geantwortet: Geld/Vermögensaufbau, Frau(en), Kinder. Vielleicht noch Karriere, Status, irgendetwas, das sich nach Bedeutung anfühlt. Sterben war damals ein Randthema. Etwas für später. Für andere. Für Menschen mit grauen Haaren, denen man unauffällig den Sitzplatz in der Bahn anbot.
Was nach ein paar Jahrzehnten übrig bleibt
Heute – 20 Jahre und rund 30 Aufenthalte in Suchtkliniken später – gewichte ich anders. Heute sage ich: Gott (oder wer auch immer diesen Laden hier verwaltet) gib mir noch ein paar Jahre bei einigermaßen passabler Gesundheit. Lass mich in der Zeit an Kindern, Enkeln und Facebook erfreuen. Mehr brauche ich nicht.
Kein eitler Tand wie Vermögen mehr. Die Kohle muss fürs Auskommen eines Minimalisten reichen, nicht für ein Leben im Hochglanzformat. Frau(en) sind ü60 komplett entbehrlich. Nicht, weil ich sie nicht mag oder geringschätze (ich treffe mich gerne mit alten Schulfreundinnen, höre hin und wieder auf deren Ratschläge und nicke gelegentlich sogar verständnisvoll), sondern weil ich sie nicht mehr 24/7 um mich herum benötige. Auch nicht als Bettgenossinnen.
Allein, aber nicht einsam
Früher hätte ich mich allein wahrscheinlich einsam gefühlt. Heute fühle ich mich ab und zu allein, aber keineswegs einsam. Einsamkeit ist ein Defizit. Alleinsein ein Zustand. Und Zustände kann man aushalten, manchmal sogar genießen.
Beim Gedanken an eine jüngere Geliebte – die man(n) sich finanziell ja auch erst einmal leisten können muss – bekomme ich nervösen Schluckauf. An ihrer Seite würde ich mich noch älter fühlen, als ich es ohnehin schon bin. Von fünfmal Sex in einer Nacht bin ich körperlich mittlerweile eh weiter entfernt als Ragnar Lodbrok vom Friedensnobelpreis. Insofern verstehe ich König Egbert voll und ganz. Wenn man sich auf die wirklich wichtigen Dinge konzentrieren möchte, tut man das am Ende des Lebens am besten allein.
Warum man ab 60 keine (weniger) Angst vor dem Tod hat
Was sich ab 60 einschleicht, ist nicht die Angst vor dem Tod. Das glauben nur Jüngere. Ab 60 kommt etwas anderes: eine nüchterne Vertrautheit mit dem Gedanken, dass das hier alles endlich ist. Keine theoretische Endlichkeit mehr, sondern eine statistisch belastbare. Man kennt plötzlich mehr Tote als Lebende. Man geht häufiger auf Beerdigungen als auf Hochzeiten. Und man merkt: Das Leben wird nicht kürzer, es wird enger.
Wenn Sterben medizinisch wird
Sterben ist ab 60 auch kein philosophisches Thema mehr, sondern ein medizinisches. Und ein organisatorisches. Man denkt über Patientenverfügungen nach, über Vorsorgevollmachten, über Beerdigungen. Nicht, weil man sterben will, sondern weil man nicht falsch sterben möchte.
Denn was einen wirklich umtreibt, ist weniger der Tod als die Zeit davor. Die Apparate. Die Schläuche. Die Maschinen, die einen am Leben halten, obwohl man selbst längst freiwillig gegangen wäre, wenn man bloß dürfte.
Krankenhäuser, Pflegeheime und andere Warteschleifen
Ab einem gewissen Alter beginnt man, Krankenhäuser anders wahrzunehmen. Nicht mehr als Orte der Heilung, sondern als Übergangszonen. Als Hallen, in denen entschieden wird, ob man noch repariert wird oder nur noch verwaltet. Man kennt plötzlich Begriffe wie „Austherapiert“, „Palliativ“, „Komfortversorgung“.
Pflegeheime verlieren ebenfalls ihren Schrecken – aber auf eine unangenehme Art. Man weiß: Das ist kein Ort zum Leben, sondern ein Ort zum Sterben mit Verzögerung. Man sieht dort Menschen, die nicht mehr krank sind, sondern verbraucht. Und man denkt unweigerlich: So bitte nicht.
Apparate können Leben verlängern, aber nichts erklären
Die Apparate-Medizin hat uns viele Jahre geschenkt. Aber sie nimmt sich am Ende auch welche zurück. Mit Zinsen. Beatmungsgeräte, Magensonden, Dialyse – technisch beeindruckend, menschlich fragwürdig. Man kann Leben verlängern, aber keine Würde. Und schon gar keinen Sinn.
Palliativ, Sterbehäuser und der Wunsch nach Ruhe
Deshalb beginnt man, sich für Palliativmedizin zu interessieren. Nicht aus Todessehnsucht, sondern aus Pragmatismus. Schmerzfrei. Angstfrei. Möglichst leise. Nicht als medizinischer Erfolg, sondern als menschlicher Abschied.
Und irgendwann stolpert man über den Begriff „Sterbehäuser“. Orte, an denen Sterben kein Versagen ist. Keine Niederlage. Sondern ein Vorgang. Das wirkt auf Jüngere morbide. Auf Ältere wirkt es beruhigend.
Was man nicht hinterlassen muss
Was ebenfalls verschwindet, ist die Illusion, man müsse „etwas hinterlassen“. Kinder und Enkel reichen völlig. Niemand braucht meine Bücher, meine Meinungen oder meine Facebook-Kommentare für die Ewigkeit. Der Gedanke, dass nach mir nichts kommt außer ein paar Erinnerungen, die ebenfalls verblassen, ist überraschend tröstlich.
Noch nicht Ragnar
Ganz so weit wie Ragnar Lodbrok bin ich allerdings noch nicht. Mich milde lächelnd in eine Schlangengrube werfen zu lassen – in unsere moderne Welt übersetzt: dem Tod gefasst oder gar freudig entgegenzusehen – gelingt mir bislang nicht. Ich hänge noch zu sehr an Kleinigkeiten. An Routinen. An Kaffee. An dem Gefühl, morgens aufzuwachen und zu denken: Ah. Noch da.
Warten
Aber der Gedanke an den Tod hat seinen Schrecken verloren. Er ist kein Feind mehr. Eher ein stiller Begleiter. Einer, der irgendwann sagt: Jetzt reicht’s.
Bis dahin warte ich.Nicht unbedingt auf den Tod.
Eher darauf, ihm irgendwann ohne Apparate, ohne Panik und ohne falsche Hoffnungen zu begegnen.
Und vielleicht ist genau das der Punkt, an dem man alt genug ist, um zu sterben.
+++Unser Hörmal-Kolumnist Ulf Kubanke empfiehlt den zu Vikings gehörenden Soundtrack von Wardruna, um sich so richtig in Todeslaune zu versetzen:
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