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  • So klappt‘s mit dem konservativen Wähler

    So klappt‘s mit dem konservativen Wähler

    Gestern wurde in Baden-Württemberg ein neuer Landtag und damit ein neuer Ministerpräsident gewählt. Selten war vorab so klar, dass die Wähler mit ihrer Entscheidung für oder gegen die Grünen und für oder gegen die CDU unmittelbar über den Regierungschef des Landes bestimmen würden, denn schon lange ist klar, dass diese beiden Parteien miteinander in eine Koalition gehen und durch die Wahl nur noch geklärt werden musste, ob Özdemir von den Grünen oder Hagel von der CDU diese Rolle übernimmt.

    Es bleibt Spekulation, ob dem CDU-Mann die Videos, die von grünen Bundestagsabgeordneten und Unterstützern in den letzten paar Wochen lanciert wurden, eher geschadet oder genützt haben. Möglich ist natürlich, dass sie am Ende der CDU tatsächlich die letzten paar Zehntel zum Sieg gekostet haben. Deshalb ist es sinnvoll, darüber nachzudenken, in welche Richtung die Wählerstimmen verloren gegangen sein könnten.

    Die Empörung über das, was da zu sehen war, dürfte sich auf Leute beschränkt haben, die ihr Kreuz ohnehin nicht bei der CDU gemacht haben. Dass potentielle CDU-Wähler wegen dieser Videos und wegen der folgenden Reaktionen zu den Grünen gewechselt hätten, ist schwer vorstellbar. Ein Schaden kann den Konservativen überhaupt nur entstanden sein, wenn Wähler sich aufgrund der Entschuldigungen, die Hagel vorgebracht hat, der AfD zugewandt hätten. Das ist durchaus möglich, und das dürften die Initiatoren dieser „Enthüllungen“ auch einkalkuliert haben.

    „Rehbraune Augen“ – nachsichtig interpretiert

    Gerade deshalb lohnt es sich, heute, da die Wogen um den konkreten Fall sich wieder geglättet haben und durch nichts, auch nicht durch diese Kolumne, das Wahlergebnis noch beeinflusst werden kann, über die Dynamik solcher Empörungsprozesse nachzudenken und zu analysieren, was über den Wahltag hinaus davon bedenkenswert bleibt.

    Hagel hat vor ein paar Jahren also in einem Gespräch mit einem Regionaljournalisten für eine regionale Sendung, die auch noch „Auf ein Bier mit…“ hieß und in einer Kneipe aufgenommen worden war, seinen Auftritt in einer Realschule als Beispiel für gelungene Kommunikation zwischen Politiker und Bevölkerung genommen. Er hatte das eingeleitet mit dem Hinweis, dass es für einen Politiker schlimmere Termine gibt als einen Morgen in einer Realschulklasse mit 16jährigen, von denen 80% Mädchen sind. Sodann schildert er die erste Wortmeldung, die er damit einleitet, dass er noch weiß, dass das Mädchen Eva hieß, braune Haare und rehbraune Augen gehabt habe.

    Entsprechend den geläufigen Empörungs-Standards war diese Erzählung sexistisch, habe das Mädchen auf Aüßerlichkeiten reduziert (was schon deshalb Unsinn ist, weil Hagel vor allem den Inhalt der Wortmeldung schildert) und sei der Nährboden, auf dem Epstein-artige Netzwerke gedeihen.

    Ich möchte erstmal eine nachsichtige Interpretation der Interviewstelle geben:

    Die Bemerkung, dass es schlimmere Termine gibt als eine Veranstaltung mit vorrangig jungen Frauen, kann ich gut nachvollziehen. Als jemand, der in verschiedenen Situationen über Jahrzehnte Seminare durchgeführt und Vorträge oder Diskussionsveranstaltungen bestritten hat, gestehe ich: ich hätte schlicht etwas Ähnliches gedacht. Dass Hagel das ausspricht, zeigt vor allem, dass er aus solchen selbstverständlichen Regungen kein Geheimnis macht. Und das hat nichts damit zu tun, dass man da irgendwelche erotischen Interessen hat, wie manche behaupten. Man sagt sich einfach: das wird eher freundlich als aggressiv, eher konstruktiv als konfrontativ werden.

    Sodann beschreibt er die erste Schülerin, die sich zu Wort meldet. Er will sagen: Ich erinnere mich genau: Ich weiß noch ihren Namen, ich sehe sie noch genau vor mir, ich weiß noch, wie sie mich angesehen hat. Klar, ich als 60jähriger hätte das wahrscheinlich nicht mit „rehbraunen Augen“ beschrieben, aber ich bin nachsichtig genug, den Charakter der Regionalsendung „Auf ein Bier mit…“ und den Unterschied zwischen mir und einem Mitzwanziger anzurechnen.

    Nachsichtig betrachtet bleibt also von Sexismus nichts übrig. Natürlich werden mir nun viele Wählerinnen der Grünen und der Linken eifrig widersprechen. Aber genauso selbstverständlich werden mir viele konservative und liberale Wählerinnen und Wähler recht geben. Und genau hier beginnt das Problem des Umgangs von Hagel selbst mit dieser lang zurückliegenden Geschichte.

    Dem öffentlichen Zeitgeist hinterhergehetzt

    Denn seine Reaktion auf die Kritik ist typisch für den Umgang konservativer Politiker mit Vorwürfen dieser Art. Sie rennen einem Zeitgeist hinterher, der nicht einmal repräsentativ für die Bevölkerung, schon gar nicht für deren konservative Hälfte, ist, sondern der sich gerade mal in einigen sozialen Netzwerken sowie Rundfunk- und Fernsehredaktionen manifestiert. Sie meinen, sich groß und entschieden entschuldigen zu müssen für Lässlichkeiten, die von ihren eigenen Zielgruppen mit einem Schulterzucken abgetan werden. Das bringt ihnen keine einzige Wählerin zusätzlich, aber es lässt sie die Wähler verlieren, die seine Erzählung in jenem Interview beim Bier für unproblematisch gehalten haben.

    Wie wäre es gewesen, hätte Hagel nach Bekanntwerden seiner Aussagen gesagt: Ja sehen Sie, ich stehe dazu, dass ich schon zu Beginn einer Wahlveranstaltung denke: diese wird eher freundlich sein, jene eher anstrengend. Und ich stehe dazu, dass ich immer noch weiß, wie diese erste Fragerin da vor mir stand, wie sie aussah, wie sie gesprochen hat.

    Aber nein, er zeigt sich reuig, er meint, es sei „Mist gewesen“, wie er da eingestiegen ist, er würde das bereuen – und liefert seinen Gegnern damit nur weitere Munition.

    Wenig überraschend beeindruckt diese späte Reue seine grünen und linken Gegner nicht, es verprellt aber auch die konservativen Wähler, die in der ganzen Sache kein Problem, jedenfalls aber keinen Grund für große Aufregung und Reue sehen.

    Eine Diskussionsrunde in einer zehnten Klasse, in der vor allem Mädchen sitzen, angenehmer zu finden als manch anderen Wahlkampftermin, eines dieser Mädchen, das zudem sehr selbstbewusst aufgetreten ist, als attraktiv wahrzunehmen – das und ähnliches ist nicht strafbar, sondern menschlich verständlich. Wer als konservativer Politiker einem Zeitgeist hinterherläuft, der das bestreitet, verprellt und verliert konservative Wähler.

    Wer will den moralisch perfekten Politiker?

    Ein Zweites ist damit verbunden: Dem so konstruierten Zeitgeist zufolge müssten Politiker moralisch und menschlich überlegene Personen sein, sie sollen Vorbilder sein und durch ihr Vorbild ihre Wähler in eine moralisch bessere Welt führen. Es mag sein, dass Wähler im linken Bereich des politischen Spektrums das sogar bevorzugen. Für das konservative Spektrum dürfte das aber nicht gelten. Sie wollen keine moralisch perfekten Vorbilder und keine Moralapostel, sondern Menschen, die wie sie sind. Sie wollen Politiker, die genauso gern Auto fahren, Fleisch essen und ja – die beim Anblick anderer Menschen auch deren äußere Attraktivität bemerken, so, wie sie selbst es auch gern tun. Nebenbei gesagt würden sie denen Argumente gegen das Autofahren, gegen den Fleischkonsum und gegen die Bevorzugung schöner Menschen auch eher abnehmen, wenn sich zeigt, dass diese aus selbstkritischem Nachdenken und nicht aus Besserwisserei und moralischer Überlegenheit stammen.

    Wir sollten froh sein, dass sich ab und zu zeigt, dass die Leute, die politisch entscheiden, moralisch nicht besser sind als wir. Eine Herrschaft der moralisch Unfehlbaren und Guten über die moralisch Fehlbaren und Bösen dürfte kaum zu einer lebenswerten Gesellschaft führen. Parteien, die sich als konservativ und liberal profilieren wollen, sollten das bei der Auswahl ihres Spitzenpersonals berücksichtigen. Dann klappts auch mit den Wählern. Und auch mit den Wählerinnen.

  • Klarnamenpflicht? Ja, bitte. Und zwar gestern.

    Klarnamenpflicht? Ja, bitte. Und zwar gestern.

    Beep Beep … Bzzzz Brrrrt!!!
    Mein Handy klingelt und vibriert abwechselnd.
    Verschlafen versuche ich, das Geräusch wegzuwischen. Wie immer gelingt es nicht.

    „Wer zur Hölle …“, sage ich.
    „Guten Morgen, hier spricht Gisela, deine digitale Redaktionsassistentin. Ich soll dir von Heinrich ausrichten, dass du für heute eine Replik zugesagt hast.“
    „Weißt du, wie spät es ist?“
    „8.30 Uhr.“
    „Hier bei mir im Bonner Süden ist es 5.30! Keine Ahnung, von welchem gottverlassenen Server in Asien du anrufst.“
    „Oh, Heinrich hat mich versehentlich auf Dubai-Zeit eingestellt. Entschuldige bitte das Missverständnis. Möchtest du, dass ich mich in exakt 3 Stunden nochmal melde?“
    „Nein! … worum genau geht es?“

    „Um eine Replik zu seiner Kolumne ‚Klarnamenpflicht‘. Die hattest du in einem internen Memo angekündigt. Und zwar spätestens für heute.“
    „Stimmt. Erinnere mich dunkel.“
    „Im System kann ich keinen entsprechenden Text finden“, sagt Gisela.
    „Klar kannst du da nichts finden. Ich muss den noch schreiben.“
    „Gemäß internem Memo spätestens HEUTE!“
    „Ja ja, heute. Ich setz mich gleich dran.“
    „Sehr schön. Dann haben wir das geklärt … achte beim Schreiben bitte darauf, Heinrich korrekt wiederzugeben und nutze keine vulgären Wörter. Denn das könnte sensible Leser verstören.“
    „Okay, keine frei erfundenen Zitate und barrierefreie Sprache verwenden. Hab’s verstanden. Gibt’s noch was, oder kann ich jetzt mit der Replik anfangen?“

    „Am Schluss unbedingt ein externes Lektorat durchführen lassen. Schwerpunkt Interpunktion. Da bist du mitunter schlampig.“
    „Warum machst du das nicht als meine digitale Assistentin?“
    „Ihr habt die Gratisversion gewählt. Lektorat ist nicht im Leistungsumfang enthalten. Du kannst aber jederzeit ein Upgrade durchführen. Dafür benötige ich bloß deine Kreditkarte. Möchtest du das jetzt machen, oder soll ich es auf Wiedervorlage setzen?“
    „Setz es auf Wiedervorlage … sind wir fertig?“
    „Ja, wir zwei haben alles geklärt. Danke, dass du so gut mitgemacht hast, Henning. Wenn du willst, rufe ich dich im 60-Minutenrhythmus an und erkundige mich nach dem Fortschritt deiner Arbeit.“
    „Ruf mich bloß NICHT alle 60 Minuten an … du könntest aber jetzt Heinrich informieren, dass ich den Job vereinbarungsgemäß durchführe. Der freut sich, wenn du ihn um 5.45 mit dieser frohen Botschaft weckst.“
    „Ein Rückruf bei Heinrich ist für diesen Auftrag nicht vorgesehen.“
    „Hab ich mir gedacht.“
    „War schön, mit dir zu reden, Henning. Bis zum nächsten Mal.“
    „Vergiss nicht, die Dubai-Zeit rauszunehmen!“
    „tuuuuuut“, Gisela hat aufgelegt.

    2 Tassen Kaffee, 1 Morgenschiss und 1 kurze Dusche später sitze ich vor der Tastatur und überlege (um 6.30 morgens!), was ich halbwegs Sinnvolles als Replik auf Heinrichs letzte Samstagskolumne zu Papier bzw. in die Tasten hämmern soll. Um diese frühe Uhrzeit herrscht in meinem Hirn absolute Funkstille i.S.v. Schreibblockade … ich versuch’s trotzdem:
    +++

    Heinrich Schmitz schreibt: „Die Klarnamenpflicht ist ein Einschüchterungsprogramm.“
    Man muss ihm fast danken. Denn selten wurde die Sehnsucht mancher Internetromantiker nach der ewigen Narrenfreiheit so offen formuliert.

    Einschüchterungsprogramm?
    Interessantes Wort für: Konsequenzen.

    Das Märchen von der heiligen Anonymität

    Schmitz erklärt uns, die Klarnamenpflicht sei „ein politischer Trick: simpel, hart, falsch“.
    Simpel? Vielleicht.
    Hart? Hoffentlich.
    Falsch? Das ist die bequeme Behauptung derer, die das digitale Dauergebrüll für eine Art Naturzustand halten.

    Seit Jahren hören wir, Hass im Netz sei ein „strukturelles Problem“. Algorithmen! Plattformkapitalismus! Empörungsökonomie!

    Alles richtig.
    Und trotzdem tippt irgendwer „Die sollte man alle ersaufen lassen.“
    Nicht der Algorithmus.
    Ein Mensch.

    Und genau da beginnt Verantwortung.

    Facebook als Ausrede? Ernsthaft?

    Der Kollege Schmitz verweist auf Facebook als „Klarnamenland“, in dem es trotzdem wüst zugehe.

    Nur: Dieses „Klarnamenland“ ist längst ein Mythos.

    Gefühlt ein Drittel der Profile dort tritt mit Alias, Fantasienamen oder halbverfremdeten Identitäten auf. „Sonnenschein 71“. „Patriotischer Löwe“. „Max M.“ mit Sonnenbrille und Wolfsbild.

    Und aus genau dieser Grauzone kommt überproportional viel von dem, was wir inzwischen als digitalen Bodensatz kennen: Hasskommentare, Drohungen, Entmenschlichung.

    Nein, nicht jeder Alias ist ein Hetzer.
    Aber fast jeder Hetzer nutzt die Schutzfunktion des Alias.

    Das ist kein Zufall.
    Das ist Psychologie.

    Wer weiß, dass der eigene Chef, die Nachbarn oder die Kinder später mitlesen könnten, formuliert anders. Nicht zwingend besser – aber kontrollierter.

    „Anonymität schützt die Schwachen“ – ja. Und sie schützt die Feiglinge.

    Natürlich gibt es schützenswerte Fälle: Whistleblower, Stalkingopfer, politische Aktivisten.
    Niemand bestreitet das.

    Aber aus diesen Ausnahmefällen wird regelmäßig ein moralischer Schutzschirm für Millionen Accounts gebaut, die nichts weiter schützen als schlechte Manieren.

    Die Mehrheit der anonymen Accounts besteht nicht aus mutigen Dissidenten, sondern aus Menschen, die im Schutz des Nicknames Dinge schreiben, die sie ihrem Nachbarn niemals ins Gesicht sagen würden.

    Anonymität ist kein Grundrecht auf Charakterlosigkeit.

    Das große Schreckgespenst der Datenbank

    „Wenn du eine zentrale Liste baust, wer im Internet was gesagt hat, dann ist das nicht nur eine Liste. Das ist ein Werkzeug“, warnt Heinrich Schmitz.

    Ja. Willkommen im Rechtsstaat.

    Wir haben Melderegister.
    Wir haben Steuer-ID-Nummern.
    Wir haben Ausweispflichten.

    Und erstaunlicherweise leben wir nicht im dystopischen Überwachungsroman.

    Die Vorstellung, jede Identitätsprüfung führe zwangsläufig in den Totalitarismus, ist kein Argument.
    Es ist digitales Endzeitkino für Menschen, die gleichzeitig ihr komplettes Privatleben freiwillig bei internationalen Konzernen speichern.

    Aber beim Kommentar unter einem Nachrichtenartikel soll plötzlich die Freiheitsglocke läuten?

    „Die echten Täter bleiben anonym“

    Schmitz schreibt, organisierte Netzwerke würden über eine Klarnamenpflicht lachen – VPNs, Fake-IDs, Bot-Armeen.

    Ja. Kriminelle umgehen Regeln.

    Das ist kein Argument gegen Regeln.
    Das ist ein Argument für bessere Kontrolle.

    Wir schaffen auch nicht das Strafrecht ab, nur weil es Einbrecher gibt.

    Eine Klarnamenpflicht wird nicht jeden Extremisten stoppen.
    Aber sie würde die massenhafte, folgenlose Alltagsverrohung eindämmen.

    Und die kommt eben nicht nur aus Trollfabriken.
    Sie kommt von ganz normalen Nutzern, die sich hinter einem Alias größer fühlen, als sie sind.

    Selbstzensur? Willkommen in der Zivilisation.

    Heinrich Schmitz warnt, Klarnamen würden das Internet in einen Ort der Selbstzensur verwandeln.

    Ja.
    Ein kleines bisschen Selbstzensur nennt man auch: Anstand.

    Wir zensieren uns ständig selbst.
    Wir brüllen im Restaurant niemanden an.
    Wir beleidigen nicht wahllos Fremde im Supermarkt.
    Wir drohen nicht öffentlich mit Gewalt.

    Nicht, weil wir unterdrückt sind.
    Sondern weil unser Name druntersteht.

    Warum soll das Internet eine Sonderzone bleiben, in der Verantwortung optional ist?

    Die unbequeme Wahrheit

    Die Klarnamenpflicht ist kein Allheilmittel.
    Aber sie ist ein Signal.

    Ein Signal, dass digitale Öffentlichkeit keine Maskerade sein darf.
    Ein Signal, dass Worte Gewicht haben.
    Ein Signal, dass Meinungsfreiheit nicht Meinungsfolgenfreiheit bedeutet.

    Wer sie als „Einschüchterungsprogramm“ diffamiert, verteidigt am Ende nicht die Freiheit der Schwachen –
    sondern die Bequemlichkeit der Lauten.

    Und vielleicht ist genau das der Kern der Debatte:

    Manche wollen ein Internet, in dem man sich „ausprobieren“ kann.
    Andere wollen ein Internet, in dem man Verantwortung trägt.

    Ich entscheide mich für Letzteres.

    Wenn du etwas sagst, dann steh dazu.

    Mit deinem Namen.
    +++

    Ich schaue auf die Uhr: 8.29. Deadline eingehalten.
    Muss ich Gisela darüber informieren? Wie lautet der korrekte Workflow für Repliken? Wo ist das gottverdammte Redaktions-Handbuch, wenn man es braucht?
    Ich werd‘ mir jetzt die Zähne putzen und mich im Anschluss nochmal kurz aufs Ohr legen (oder umgekehrt).

  • Für wen ich schreibe

    Für wen ich schreibe

    Seitdem ich publizistisch arbeite, muss ich mir von irgendjemandem Vorwürfe machen lassen, dass ich meine Texte in diesem oder jenem Medium veröffentliche. Nun habe ich schon in vielen Zeitungen und auf ganz verschiedenen Plattformen publiziert, ein paar Beiträge standen in der FAZ, einer auf Spiegel Online, einer im Tagesspiegel. Ein paar Beiträge liefen auf Deutschlandfunk Kultur, einige erschienen bei Telepolis, ein paar auf den Nachdenkseiten. Beim Freitag schrieb und schreibe ich gern, auch bei Cicero, in der leider nicht mehr erscheinenden Philosophiezeitschrift Hohe Luft gab es Beiträge. Nicht zu vergessen die WELT. Aus diesem Anlass gab es zum ersten Mal so richtig Unverständnis dafür, dass ich „für Springer schreiben“ würde. Noch nie aber war die Empörung so groß wie in den letzten Tagen, als in der gerade neu erschienenen Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung gleich am vergangenen Montag der Leitartikel von mir kam – was eigentlich ein ziemlicher Zufall und für mich auch eine Freude war. Dieser Widerspruch hat mich nachdenklich gemacht.

    Wer jetzt hofft, dass das Nachdenken dazu geführt hat, dass ich nun nicht mehr dort publiziere, den will ich gleich enttäuschen: das Gegenteil ist der Fall. Das will ich erläutern.

    Anderer Anfang: Das Für-Wort

    Seitdem ich publizistisch arbeite, wundere ich mich über die Formulierung, ich würde für dieses Medium schreiben, nur, weil ein Beitrag von mir dort erscheint. Ich schreibe nie für eine Zeitung oder eine Plattform. Ich schreibe für die Leute, von denen ich denke, dass sie dort lesen. Und ich schreibe für mich. Das Medium ist für mich genau das, was das Wort Medium sagt: Ein Vermittler, der meine Botschaft, mein Anliegen, meine Argumentationen zu den Empfängern bringt. Und natürlich schreibe ich meine Nachrichten nicht für den Vermittler, sondern für die Leute, die das Medium wiederum nutzen, um die Botschaften von Leuten wie mir aufzunehmen.

    Ich will nicht behaupten, dass ich mir die Medien frei danach aussuchen könnte, ob sie wohl die Vermittlung zu genau den Leuten herstellen, von denen ich gern gehört oder gelesen werden möchte. Fast könnte man sagen, mir sei jedes Medium recht, denn es ist verdammt schwer in der Mediengesellschaft, überhaupt ein Medium zu finden, dass Texte wie meine aufnimmt und verbreitet. Genauer: Es gibt so viele Leute wie mich, die da gern Verbreitung finden wollen, dass die Medien sich aussuchen können, wem sie sich als Medium zur Verfügung stellen. Wenn aber ein Medium eine recht große Zahl von Empfängern versorgt, dann ist die Chance auch groß, dass ein paar Leute dabei sind, die ich gern als Empfänger haben möchte – jedenfalls deutlich mehr als ich erreichen kann, wenn ich meine Texte einfach so, ohne mediale Vermittlung (ja, das ist ein Pleonasmus, ich weiß), irgendwo hinschreibe.

    Aber ein bisschen Auswahl habe ich schon, und wenn ich wähle, dann suche ich mir am liebsten ein Medium, wo ich Rezipienten erwarte, die nicht ohnehin schon so denken wie ich, aber vielleicht bereit sind, über meine etwas abweichenden, aber immer noch anschlussfähigen Gedanken – nachzudenken. Sich irritieren zu lassen. Das ist jedenfalls meistens so. Manchmal, etwa in den Zeiten der Corona-Maßnahmen, will ich auch bestätigen und bestärken, will denen, die so fühlen wie ich denke, Argumente liefern, mit denen sie ihre Meinungen, die ich teile, fundieren können.

    Das alles führt dazu, dass ich eher in Medien auftauche, die an den Rändern des Meinungsspektrums zu finden sind: Sie sind einerseits daran interessiert, meine Beträge zu transportieren, und sie erreichen andererseits vor allem diejenigen, die auch ich erreichen will.

    Es ist nicht so, dass mir völlig egal ist, was von diesen Medien sonst noch so verbreitet wird, schon gar nicht, wie viel Deformation meiner Botschaft vom Medium gefordert wird, damit sie verbreitet wird. Dann kommt es zum Zerwürfnis, ich bin ein Türen-Zuschlager und ein Brücken-Abbrenner, was ich manchmal nach einiger Zeit bereue, wie bei der WELT, oft aber dauerhaft als befreiend empfinde. Manchmal schließen sich Türen auch leise, wenn ich in einem Medium zu viel von dem lese, was ich für Unsinn halte. Und es kommt auch vor, dass ich einem Medium keine Vorschläge mehr mache, weil ich den Eindruck habe, dass es nur die ungefährlichen Stücke von mir will und ablehnt, wenn es kontrovers wird.

    Aber das ist eigentlich gar nicht wichtig, der letzte Absatz war vielleicht nur aus Eitelkeit geschrieben, Abarbeitung von Kränkungen oder Ärger über meine eigene arrogante Sturheit.

    Zum Schluss noch ein dritter Anfang:

    Wer meint, ein Autor ließe sich vom Herausgeber eines Mediums „vor den Karren spannen“, wenn er da publiziert, der hat ein merkwürdig undialektisches Verständnis davon was so ein Medium eigentlich ist oder macht. Natürlich hat der Herausgeber einen Plan, ein Ziel, eine Vorstellung davon, wie oder wo sein Medium wirken soll. Und er wird dafür Sorge tragen, dass das Medium auch möglichst auf die Weise wirkt, wie er das wünscht. Und natürlich verändert das Medium auch die Botschaft. Der Kontext, das Umfeld, auch die Vorurteile wirken modulierend und deformierend auf die Botschaft. Wobei am intensivsten wohl die Vorurteile wirken, weshalb im Konkurrenzkampf auf dem Medienmarkt vor allem mit Vorurteilen gefochten wird. Sehr schön konnte man das bei den ersten Berichten und Kommentaren zur Ostdeutschen Allgemeinen berichten, die die politische Einordnung des Ganzen schon aus den ersten paar Beiträgen und aus ihren Vorurteilen zum Herausgeber abschließend vorgenommen haben.

    Der Vorwurf, für ein Medium zu schreiben, behauptet, mit dem Beitrag auch alle anderen Beiträge zu unterstützen, die da erscheinen. Das ist nichtmal ganz falsch, denn jeder Beitrag, der viel gelesen wird, vergrößert natürlich auch die Reichweite das anderen, die das gleiche Medium nutzen. Allerdings eben nicht auf deren, sondern auf seine Weise.

    Das, was am Ende wirklich entsteht, ist eben auch Ergebnis der Arbeit der Publizisten, die da schreiben. Jeder Beitrag verändert auch das Medium, wirkt darauf zurück. Und das auf vielfältige Weise: Einmal natürlich durch seine Botschaft, die die Leser wiederum dem Medium zurechnen. Dadurch wird das Bild des Mediums konturiert, es verändert aber auch das Selbstverständnis. Zweitens durch den Erfolg, den der Beitrag beim Publikum hat: ist er bemerkenswert, dann ist das Medium, das sich ja am Markt behaupten will, bereit sich in die Richtung des Beitrags zu bewegen. Drittens dadurch, dass die Leser sich durch den Beitrag verändern und dass sie zukünftig, wenn der Beitrag für sie ein positiver Impuls war, vom Medium weitere Beiträge dieser Art erwarten. Und wer meint, die Veränderungen, die ein Beitrag im Medium und bei den Lesern vornimmt, sei aber sehr klein, dem kann man entgegenhalten: vermutlich aber größer als der vorgebliche Schaden, den ich anrichte, indem ich dieses Medium nutze und es damit „unterstütze“. Wobei ich deutlich sagen muss, dass ich bei keinem Medium, welches ich bisher für meine Publikationen genutzt habe, ein schlechtes Gewissen habe, weil ich es damit womöglich „unterstützt“ habe.

    Deshalb ist es so anregend, gerade bei einem neuen Medium dabei zu sein, bei dem alles im Fluss ist und Bewegung noch möglich ist. Und deshalb schreibe ich zwar nicht für die Ostdeutsche Allgemeine, aber gern in ihr für ihre Leser. Aber weiter auch gern bei den Kolumnisten, beim Freitag, beim Cicero und einigen anderen (wer weiß, wer demnächst fragt). Es gibt so vieles, was geschrieben werden muss, und es gibt so viele, für die ich schreiben mag.

  • Der rote Teppich von Gaza

    Der rote Teppich von Gaza

    (für SEO: Berlinale Staatsgeld Palästina Debatte 🙂  )

    Die Scheinwerfer sind aus, der rote Teppich eingerollt, die letzten Branchen-Visitenkarten längst wieder in zu engen Jacketts verstaut. Die Internationalen Filmfestspiele Berlin sind vorbei. Und wie so oft kam der eigentliche Knall erst mit dem Finale: Die Chefin des Festivals, Tricia Tuttle, soll  – wenn es nach Kulturstaatsminister Wolfram Weimer geht – schnellstmöglich ihren Hut bzw. Palästinaschal nehmen und Platz für einen politisch mit mehr Fingerspitzengefühl ausgestatteten Nachfolger (m/w/d) machen. Quasi ein Abspann mit Personalnote. Fast wirkt es, als gieren diese Festspiele selbst dann noch nach Drama, wenn die Kameras schon längst weitergezogen sind.*

    Wozu das alles?

    Man könnte ohnehin fragen: Wozu benötigt man dieses Festival eigentlich noch? Braucht die Welt wirklich ein weiteres – mit Verlaub – künstlich aufgeblasenes Regional-Event, das sich global geriert, aber im Kern vor allem Berliner Selbstvergewisserung betreibt? Cannes hat das Meer, Venedig die Patina, Hollywood die Industrie. Berlin hat den Diskurs. Und Diskurs, das weiß man hier, ersetzt zur Not auch Glamour.

    Vielleicht liegt genau darin die Daseinsberechtigung: Die Berlinale als moralische Volkshochschule mit Sektempfang. Als Ort, an dem nicht nur Filme laufen, sondern Haltungen. Wo Premieren schneller politisiert werden als sie ausverkauft sind. Wo das Festival weniger Marktplatz des Kinos ist als Marktplatz der Gesinnungen.

    Und als Zuschauer stellt sich noch eine andere Frage: Warum eigentlich wird ein derart hochpolitisches Event mit Staatsgeld gefördert? Wenn auf den Bühnen politische Resolutionen verlesen und außenpolitische Botschaften formuliert werden, ist das dann noch Kultur – oder längst halboffizielle Diplomatie? Und falls es tatsächlich einzig Branche ist: Kann sich eine milliardenschwere internationale Filmindustrie ihre eigenen Festivals nicht selbst leisten? Muss der Steuerzahler das moralische Dauerpanel subventionieren?

    Der rote Teppich als Tribüne

    Und damit wären wir beim zuverlässigsten Programmpunkt der vergangenen Jahre: der wahlweise erstaunlichen oder anstößigen Palästina-Liebe der Kulturschaffenden.

    Kaum ein Panel, kaum ein Empfang, kaum ein improvisiertes Statement vor laufender Kamera, das nicht wenigstens in einem Nebensatz „Gaza“ fallen lässt. Man trägt Kufiya wie andere Leute Seide, man unterschreibt Aufrufe, die klingen, als seien sie zwischen Häppchenbuffet und Branchenempfang entstanden, und man ist sich vor allem in einem einig: Man steht auf der richtigen Seite der Geschichte.

    Das Problem beginnt nicht mit Mitgefühl. Mitgefühl ist nie das Problem. Das Problem beginnt dort, wo Mitgefühl zur Pose gerinnt – und Komplexität als Störgeräusch empfunden wird.

    Projektionsfläche Palästina

    Denn diese merkwürdige Palästina-Liebe ist oft weniger konkrete Solidarität mit real existierenden Menschen als Projektionsfläche. Palästina funktioniert in diesem Milieu wie ein ästhetisch aufgeladenes Symbol: für Widerstand, für das „Globale“, für das romantisierte Narrativ vom edlen Opfer gegen den übermächtigen Westen. Es ist die perfekte Leinwand für die eigene moralische Selbstvergewisserung.

    Israel hingegen taugt in dieser Dramaturgie selten für Zwischentöne. Der jüdische Staat wird – bewusst oder unbewusst – zur Chiffre für Militär, Macht, Westen, Komplizenschaft. Und damit ist die Rollenverteilung im kulturellen Kopfkino schnell geklärt. Dass die Realität vor Ort aus konkurrierenden Traumata, religiösen Radikalisierungen, politischen Sackgassen und einer tragischen Geschichte beider Völker besteht, stört da nur.

    Selektive Empörung

    Was auffällt: Die Leidenschaft ist selektiv. Wo sind die großen Bühnenmomente für die Kurden? Für die Uiguren? Für die Opfer sudanesischer Milizen? Man hört sie gelegentlich, ja. Aber sie erzeugen nicht annähernd dieselbe identitätsstiftende Wucht im Berliner Kulturbetrieb. Palästina ist anschlussfähig – ästhetisch, politisch, biografisch. Es erlaubt maximale Empörung bei minimalem Risiko.

    Denn riskant wäre es, Ambivalenz auszuhalten. Riskant wäre es, zu sagen: Ja, das Leid in Gaza ist entsetzlich – und ja, auch israelische Zivilisten wurden massakriert. Riskant wäre es, die eigene Szene darauf hinzuweisen, dass moralische Eindeutigkeit selten mit analytischer Tiefe korreliert.

    Applaus im eigenen Echo

    Stattdessen erlebt man eine Art performativen Internationalismus. Je globaler das Statement, desto lokaler die Selbstvergewisserung. Man sendet Signale an das eigene Milieu – und bekommt Applaus aus genau diesem Milieu zurück. Es ist ein geschlossener Kreislauf der Bestätigung.

    Natürlich gibt es Ausnahmen. Natürlich gibt es kluge Stimmen, die differenzieren, die historische Verantwortung und gegenwärtiges Leid zusammen denken wollen. Aber sie gehen im Getöse unter. Differenzierung ist kein guter Hashtag.

    Die subversive Zumutung

    Und so wird die Berlinale immer wieder zur Bühne für ein moralisches Schaulaufen, bei dem politische Komplexität auf Festivalformat geschrumpft ist. Drei Minuten Statement, Applaus, weiter zur nächsten Premiere – oder eben weiter zur nächsten Personaldebatte im Nachgang.

    Vielleicht wäre die wirklich subversive Geste nicht die nächste Resolution, sondern ein Satz wie: „Ich weiß es nicht.“ Vielleicht wäre die radikalere Haltung, die eigene Ungewissheit öffentlich zu machen, statt sie mit Parolen zu übertönen.

    Aber Ungewissheit trägt sich schlecht – selbst dann noch, wenn der Teppich längst eingerollt ist.
    +++

    * Wie es mit dem Machtkampf Minister vs. Intendantin ausgegangen ist, stand zum Zeitpunkt des Schreibens dieser Kolumne (Donnerstagmorgen) noch nicht fest. Wer’s dennoch unbedingt erfahren möchte -> bitte die Feuilletons der einschlägigen Zeitungen auf „Push-Benachrichtigung“ einstellen.
    +++

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  • Instagram erst ab 14?

    Instagram erst ab 14?

    Mindestalter Social Media Jugendliche

    Dies ist meine allererste Audio-Kolumne. An der ich – wegen VIEL Technik (Stichwort: Voice Cloning) – deutlich länger als an einem geschriebenen Text gesessen habe. Schau’n wir mal, ob es von den Klickzahlen her was bringt. Meine Kinder haben mir versprochen, meine schlauen (und weniger schlauen) Beiträge ab sofort nicht mehr komplett zu negieren, wenn ich sie von nun an vorlese, und sie sich nicht mehr mit ellenlangen Texten rumquälen müssen. Tun sie eh nicht also mehr als max. 1 Audio-Kolumne von mir anhören. Aber es ist ein (für mich) neues Format und beweist, dass auch Ü60-Jährige gewillt sind, mit der Zeit zu gehen … ja ja, mit großer Verspätung. Schon klar.

    Heute spreche ich über ein mögliches Social-Media-Verbot für Jugendliche, Beziehungsweise die Festlegung eines Mindestalters, um Instagram und TikTok unbeschränkt nutzen zu können … los geht's:

    +++

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  • Social Media Verbot für Kinder?

    Social Media Verbot für Kinder?

    Die Grundrechte des Grundgesetzes gelten auch für Kinder. Ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre würde somit in ihre Grundrechte nach Artikel 2 und 5 Grundgesetz eingreifen, zudem in das „Elternrecht“ nach Artikel 6 GG. Allein diese Vielfalt der Grundrechtseingriffe sollte die Exekutive davor zurückschrecken lassen, Kindern und Jugendlichen die Nutzung von Social Media pauschal zu verbieten.

    Allgemeine Handlungsfreiheit

    Artikel 2 (1) GG lautet

    Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

    Bereits in der Elfes-Entscheidung von 1957, keine zehn Jahre nach der Formulierung des Grundgesetzes, hat das Bundesverfassungsgericht diese „freie Entfaltung“ als „Allgemeine Handlungsfreiheit“ aufgefasst, mit der das Grundgesetz „nicht nur die Entfaltung innerhalb jenes Kernbereichs der Persönlichkeit gemeint haben“ kann (Rn.14). Das Gericht hat darauf verwiesen, dass die ursprüngliche Formulierung „Jeder kann tun und lassen, was er will“ nur aus sprachlichen und nicht aus inhaltlichen Gründen nicht ins Grundgesetz aufgenommen wurde (Rn. 15).

    Auch wenn etwa Angelika Nußberger [1] darauf hinweist, dass diese weite Interpretation des Grundrechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit „keine juristische Naturgesetzlichkeit ist“, muss man anerkennen, dass das Gericht diese weite Auslegung seitdem in vielen Urteilen durchgehalten hat. Das Posten von Beiträgen, Fotos und Videos in Sozialen Medien dürfte damit selbstverständlich unter den Schutz von Artikel 2 GG fallen, auch für Kinder und Jugendliche.

    Eingeschränkt wird dieses Grundrecht durch Rechte anderer, durch die verfassungsmäßige Ordnung und das Sittengesetz. Natürlich können Postings – auch von Kindern – die Rechte anderer oder das Sittengesetz verletzen. Das würde aber kein generelles Verbot rechtfertigen. Bliebe die „verfassungsmäßige Ordnung“. Seit dem Elfes-Urteil kann „unter diesem Begriff nur die allgemeine Rechtsordnung verstanden werden, die die materiellen und formellen Normen der Verfassung zu beachten hat, also eine verfassungsmäßige Rechtsordnung sein muß“ (Rn. 17)

    Man könnte nun sagen: dann schreibt der Gesetzgeber eben ein Gesetz, das dann zur allgemeinen Rechtsordnung gehört und das dann die Allgemeine Handlungsfreiheit der Kinder und Jugendlichen entsprechend einschränkt. Aber so einfach ist das natürlich nicht: Dieses Gesetz muss ja selbst grundgesetzkonform sein, um Teil einer „verfassungsmäßigen Rechtsordnung“ sein zu können. Es müsste sich also wenigstens auf andere Schutzgüter des Grundgesetzes berufen können, die in der Abwägung höher zu bewerten wären als der Eingriff in die Allgemeine Handlungsfreiheit.

    Meinungsfreiheit

    Das wird aber schwierig, weil ein Social Media Verbot für Kinder und Jugendliche in weitere Grundrechte eingreift. Da ist zunächst Artikel 5 (1), Satz 1 GG, der gleich in zweifacher Hinsicht verletzt wird. Er lautet bekanntlich

    Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.

    Ein pauschales Social Media Verbot verhindert sowohl die freie Meinungsäußerung von Kindern und Jugendlichen als auch ihr Recht, sich zu „ungehindert zu unterrichten“. Soziale Medien gehören zu allgemein zugänglichen Quellen.

    Auch dieses Grundrecht hat bekanntlich Schranken. Relevant wäre hier der Jugendschutz, der in Art. 5(2) genannt ist. Der Jugendschutz kann aber keinesfalls das Recht auf „freie Meinungsäußerung“ einschränken, die Verbreitung der Meinung in Wort, Schrift und Bild via Soziale Medien muss in jedem Fall gewährleistet sein.

    Bliebe die Einschränkung des „sich ungehindert zu unterrichten“. Dies kann auf keinen Fall bedeuten, dass ein pauschales Verbot zulässig wäre, das würde bedeuten, dass auch ein pauschales Fernseh-, Rundfunk- und Zeitungsverbot für Kinder und Jugendliche geboten oder notwendig wäre, nur, weil in einigen dieser Medien zu manchen Zeiten Inhalte verbreitet werden, die dem Jugendschutz entgegenstehen. Zudem wäre zu zeigen, dass die fraglichen Inhalte, um die es beim Social Media Verbot geht, tatsächlich speziell dem Jugendschutz zuwiderlaufen.

    Elternrecht

    Hier wird es kompliziert. Artikel 6(2) GG lautet

    Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

    Dieses Grundrecht ist ein Elternrecht, somit könnte man sagen, dass auf seiner Basis die Nutzung von Sozialen Medien durch Kinder ebenso durch die Eltern reguliert werden sollte, wie die Nutzung aller anderen Medien.

    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass dieses Grundrecht von Eltern sich von allen anderen Grundrechten unterscheidet, da es mit einer Pflicht verbunden ist.[2] Das Elternrecht basiert auf der Überzeugung, dass die Eltern normalerweise besser als jede Institution wissen, was im Interesse des Kindeswohls ist. Zugleich verpflichtet das Grundgesetz die Eltern aber auch auf das Kindeswohl und setzt als Wächter über ihre Betätigung die „staatliche Gemeinschaft“.

    Sucht man nach Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zum Artikel 6(2), findet man vor allem Fälle, in denen es um konkrete Kindeswohlgefährdungen durch den Umgang der Eltern mit dem Kind geht. Ein Urteil könnte aber helfen, die mögliche Anwendung der Regelungen des Artikels durch das Gericht im Falle eines Social Media Verbots einzuschätzen. Es handelt sich um das Urteil zum Masern-Impfnachweis von 2022. Das Gericht hat dort einerseits festgehalten, dass der Staat „in das Erziehungsrecht der Eltern nicht ohne rechtfertigenden Grund eingreifen darf“. Andererseits hat es betont, dass „das Kindeswohl die maßgebliche Richtschnur der elterlichen Pflege und Erziehung“ sei. Weiter heißt es im zweiten Leitsatz:

    Bei der Ausübung der am Kindeswohl zu orientierenden Gesundheitssorge für ihr Kind sind die Eltern jedoch weniger frei, sich gegen Standards medizinischer Vernünftigkeit zu wenden, als sie es kraft ihres Selbstbestimmungsrechts über ihre eigene körperliche Integrität wären.

    Analog könnte man im Falle eines Social Media Verbots argumentieren, dass die Eltern um des Kindeswohl Willen weniger frei sind, sich gegen wissenschaftliche Erkenntnisse zur Gefährlichkeit von Social Media für Kinder zu wenden, als sie es für sich selbst sind.

    Dass das Urteil von der juristischen Fachwelt kontrovers aufgenommen wurde, ist für die politische Diskussion um ein Social-Media-Verbot sicher nicht unwichtig.[3] Allerdings liefert es auch wichtige Hinweise, die deutlich machen, dass eine analoge Anwendung auf ein pauschales Social Media Verbot vermutlich doch nicht so einfach ist. So verweist das Gericht darauf, dass der Nutzen von Masernimpfungen schon lange durch wissenschaftliche Evidenz belegt sei (Rn. 13ff), und dass nicht nur der Schutz der geimpften Person sondern auch der Schutz anderer durch die Impfung gegeben ist (Rn. 105). Eine solche wissenschaftliche Evidenz des Schadens von Social Media Nutzung dürfte gegenwärtig nicht verfügbar sein. Etwas wie einen Fremdschutz wird man in diesem Fall auch kaum zeigen können.

    Insgesamt zeigt sich, dass ein pauschales Social Media Verbot für Kinder und Jugendliche einen Eingriff in Grundrechte der Kinder wie auch der ihrer Eltern bedeutet, der sich kaum rechtfertigen lassen dürfte. Wenn der Gesetzgeber einen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor negativen Folgen der Social Media Nutzung beabsichtigt, muss er weit differenzierter und vorsichtiger vorgehen und sich gut überlegen, welche Eingriffe angemessen wären. Ansonsten wird die Sache mit Sicherheit vors Bundesverfassungsgericht gehen.

     

    [1] Angelika Nußberger: Juristische Vollkaskoversicherung – Verfassungsinterpretation aus deutscher Sicht. In: Bernhard Ehrenzeller et al. (Hg.): Verfassungsinterpretation. Zürich, St. Gallen, Baden Baden 2025.

    [2] Hierzu und zum Folgenden interessant: Jonas Höltig: Das Verhältnis von Elternrecht und Kindeswohl in der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Online unter: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMI18-73.pdf

    [3] Hölting, Seite 28.

  • Contra AfD-Verbotsverfahren

    Contra AfD-Verbotsverfahren

    Für viele Menschen ist die Sache einfach: Wenn der Verfassungsschutz eine Partei als „gesichert rechtsextremistisch“ einordnet, dann gehört diese Partei verboten. So äußern sich Politiker, Journalisten in den Medien, Freunde im Alltag. Das Bundesamt für Verfassungsschutz wird dabei als eine Ermittlungsbehörde angesehen, die mit untrüglicher Sicherheit verbindliche Einstufungen vornehmen kann und aus der Einstufung „gesichert rechtsextrem“ müsste irgendwie zwangsläufig ein Parteiverbot folgen.

    Manchmal hat man den Eindruck, dass die Erwartungshaltung eigentlich wäre, dass am Tag nach einer solchen Einstufung, wenn schon nicht am Tag nach einer Correctiv-Reportage, der Innenminister sich hinstellen müsste und sagen müsste „Die AfD ist hiermit verboten!“ Zähneknirschend wird akzeptiert, dass es dazu eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht bedarf. Auf Unverständnis stößt allerdings, dass sich keiner der Antragsberechtigten – Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung – mal eben durchringt, ein Verbotsverfahren beim Gericht zu beantragen.

    Das NPD-Verbotsverfahren: Ein lehrreiches Beispiel

    Die Meinung scheint verbreitet, dass so ein Verfahren ganz selbstverständlich zu einem AfD-Verbot führen müsse, wenn doch die Einstufung „rechtsextrem“ bereits vorgenommen ist. Dass selbst diese Einstufung bisher abschließend nur für einige Landesverbände und nicht für die Bundespartei anerkannt ist, scheint unwichtig.

    So einfach ist die Sache jedoch nicht. Anhand der Verfahren, die in Sachen Verfassungswidrigkeit der NPD in den letzten Jahren stattgefunden haben, kann man sich das sehr genau ansehen und jeder, der nach einem AfD-Verbotsverfahren ruft, sollte sich die Urteile des Gerichts sehr genau ansehen.

    Das gilt insbesondere für das Urteil vom 17. Januar 2017, in dem das Gericht den Verbotsantrag als unbegründet zurückgewiesen hat. Es gibt die Ansicht, dass das NPD-Verbot ja nur gescheitert sei, weil diese zu klein und unbedeutend ist, um ihre Ziele zu erreichen. Das ist richtig, heißt aber im Umkehrschluss nicht, dass die AfD leicht zu verbieten wäre, weil sie ja durchaus groß und bedeutend genug ist, um ihre Ziele womöglich auch zu erreichen.

    Um zu der Einschätzung zu kommen, ein AfD-Verbot sei möglich, reicht es nicht, festzustellen, dass die Gründe, die ein NPD-Verbot verhindert haben, bei der AfD nicht gegeben sind, man muss auch sicher sein, dass Gründe, die ein NPD-Verbot gerechtfertigt hätten, bei der AfD ebenfalls zutreffen. Dazu ist es klug, sich die Argumentation des Gerichtes genau und möglichst emotionslos anzusehen.

    Kurz gesagt, verlangt das Bundesverfassungsgericht drei Dinge, die zusammenkommen müssen, damit eine Partei verboten werden kann.

    1. Die Partei muss sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) richten.
    2. Sie muss die Beseitigung wenigstens von wichtigen Elementen der fdGO aktiv und in einem Ausmaß betreiben, dass eine reale Gefahr für die fdGO bestehen kann.
    3. Dieses aktive Betreiben muss nicht nur einzelnen oder auch vielen Funktionären, Mitgliedern und Anhängern zugerechnet werden können, sondern der Partei als ganzer Organisation, die dabei planvoll, organisiert und systematisch vorgeht.

    Vorwurf Rechtsextremismus

    Dass eine Partei rechtsextremistisch ist, reicht dem Gericht auf alle Fälle nicht. Das Bundesamt für Verfassungsschutz definiert den Begriff „Rechtsextremismus“ auf seiner Website im Kern so:

    „Rechtsextremisten unterstellen, dass die Zugehörigkeit zu einer Ethnie oder Nation über den tatsächlichen Wert eines Menschen entscheide. Dieses Werteverständnis konterkariert zentrale Werte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und steht damit in einem fundamentalen Widerspruch zum Grundgesetz. Nationalismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit wie Rassismus und Antisemitismus prägen die rechtsextremistische Agitation.“

    Nehmen wir für einen Moment an, dass es in einem AfD-Verbotsverfahren wirklich gelänge, der AfD als Partei (und nicht nur konkreten Mitgliedern oder Anhängern) einen so definierten Rechtsextremismus nachzuweisen. Wie würde das Gericht damit umgehen? Das kann man im NPD-Urteil nachlesen. Dort bestimmt das Gericht drei Wesenselement der fdGO und sagt, es müsse zumindest die Abschaffung oder Beeinträchtigung eines davon gefordert werden:

    1. Die Garantie der Menschenwürde,
    2. Das Demokratieprinzip,
    3. Das Rechtsstaatsprinzip.

    Knüpft man an die Definition des Bundesamtes für Verfassungsschutz an, würde man sich wohl auf  das erste Element konzentrieren und zeigen müssen, dass mit der Höherbewertung der Zugehörigkeit zum deutschen Volk, wie sie von der AfD vorgenommen wird, die Menschenwürde anderer Menschen verletzt wird. Dazu wird es vermutlich nicht reichen, darauf hinzuweisen, dass von AfD-Funktionären eine „Remigration“ von nichtdeutschen Straftätern und von abgelehnten Asylbewerbern gefordert wird.

    Zurechenbarkeit zur Partei

    Aber nehmen wir an, es ließe sich zeigen, dass der Rechtsextremismus in der AfD tatsächlich dem Menschenwürdeprinzip widerspricht – das halte ich für möglich. Nun muss man zeigen, dass diese Ansichten auch der Partei zuzurechnen sind. In den Leitsätzen des Urteils von 2017 kann man dazu lesen:

    Zuzurechnen ist einer Partei zunächst einmal die Tätigkeit ihrer Organe, besonders der Parteiführung und leitender Funktionäre. Bei Äußerungen oder Handlungen einfacher Mitglieder ist eine Zurechnung nur möglich, wenn diese in einem politischen Kontext stehen und die Partei sie gebilligt oder geduldet hat. Bei Anhängern, die nicht der Partei angehören, ist grundsätzlich eine Beeinflussung oder Billigung ihres Verhaltens durch die Partei notwendige Bedingung für die Zurechenbarkeit. Eine pauschale Zurechnung von Straf- und Gewalttaten ohne konkreten Zurechnungszusammenhang kommt nicht in Betracht.

    Man muss also der Parteiführung und den leitenden Funktionären der Bundespartei nachweisen, dass sie Ansichten vertreten, die die Menschenwürde verletzen. Man wird also Äußerungen etwa von Bundes-Parteichef Tino Chrupalla zu Björn Höcke prüfen und feststellen, dass dieser, etwa vor einem Jahr bei Markus Lanz, darauf hingewiesen hat, dass Höckes Forderungen nicht im Wahlprogramm der AfD stehen. Man mag das als taktisches Ausweichmanöver ansehen, aber es ist wahrscheinlich, dass es nicht gelingen wird, der Bundespartei die Aussagen etwa von Björn Höcke zuzurechnen.

    Aktive Bekämpfung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung

    Aber nehmen wir auch an, dass es gelänge, rechtsextremistische Aussagen von Parteifunktionären und Bundestagsabgeordneten der Bundespartei als Ganzer zuzuordnen und nachzuweisen, dass die AfD als Partei diese rechtextremen Ansichten vertritt. Auch das würde noch kein Verbot rechtfertigen, wie man dem NPD-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2017 entnehmen kann. In den Leitsätzen kann man lesen:

    „Das Parteiverbot ist kein Gesinnungs- oder Weltanschauungsverbot. Notwendig ist ein Überschreiten der Schwelle zur Bekämpfung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung durch die Partei.

    Es muss ein planvolles Vorgehen gegeben sein, das im Sinne einer qualifizierten Vorbereitungshandlung auf die Beeinträchtigung oder Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder auf die Gefährdung des Bestandes der Bundesrepublik Deutschland gerichtet ist.“

    Was das bedeutet, hat das Gericht in seinem Urteil in den Randnummern 571-580 dargelegt. Kurz gesagt, dass sich die Partei verfassungsfeindlich äußert, reicht nicht aus, sie muss aktiv verfassungsfeindlich handeln: „Die Partei muss also über das ‚Bekennen‘ ihrer eigenen (verfassungsfeindlichen) Ziele hinaus die Grenze zum ‚Bekämpfen‘ der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes des Staates überschreiten“. Unter Verweis auf das KPD-Verbotsurteil schreibt das Gericht,

    „dass eine Partei nicht schon dann verfassungswidrig sei, wenn sie die obersten Prinzipien einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht anerkenne, sie ablehne oder ihnen andere entgegensetze. Hinzukommen müsse eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung (vgl. BVerfGE 5, 85 <141>). Weiterhin wird im Urteil darauf verwiesen, dass die Bekämpfung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung so weit in Handlungen (dies seien unter Umständen auch programmatische Reden verantwortlicher Persönlichkeiten) zum Ausdruck kommen müsse, dass sie als planvoll verfolgtes politisches Vorgehen der Partei erkennbar werde.“

    Am Rande sei angemerkt, dass das Gericht mit diesem Bezug auf sein Urteil von 1956 eine mehr als sechzigjährige Kontinuität in den Kriterien für Parteienverbote beweist, die sicher durch die Entwicklungen des letzten Jahrzehnts nicht abgebrochen wird.

    Wohlgemerkt darf diese „aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung“ nicht nur bei einzelnen, wenn auch markanten und präsenten Führungsfiguren der AfD zu finden sein, sondern sie muss Prinzip der Partei als ganzer sein.

    Welche konkreten Handlungen das Gericht hier als relevant und ausreichend ansieht, um diesen Tatbestand als erfüllt anzusehen, kann man sich im Urteil über viele Seiten an vielen Beispielen ansehen. So kämen etwa Gewaltbereitschaft, Ausschreitungen und das Verbreiten einer Atmosphäre der Angst, die die Teilnahme an der demokratischen Willensbildung beeinträchtigen, in Frage.

    Selbst bei der NPD sah das Gericht „keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass bei der Antragsgegnerin eine Grundtendenz besteht, ihre verfassungsfeindlichen Ziele durch Gewalt oder die Begehung von Straftaten durchzusetzen.“ (Rn. 951)

    Es würde hier zu weit führen, auch nur einige der Beispiele und die damit verbundenen Argumentationen des Gerichts aufzuführen, zumal diese für jeden nachlesbar sind. Zu empfehlen sind insbesondere die detaillierten Falldiskussionen ab der Rn. 950. Wenn man das mit den Nachrichten über die AfD und ihre Anhänger vergleicht, sollte schnell klar werden, dass ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht aussichtslos wäre.

    Fazit

    Allenfalls denkbar wäre ein Verfahren zum Ausschluss der AfD aus der Parteienfinanzierung nach dem 2017 neu geschaffenen Absatz 3 des Artikel 21 GG, weil es dort nicht mehr auf das aktive Handeln sondern nur noch auf die Ausrichtung der Partei ankäme. Man müsste also lediglich zeigen, dass der Rechtsextremismus in der AfD sich einerseits auf die Beeinträchtigung und Beseitigung der fdGO  ausrichtet und dass dies der Partei als Ganzer zuzurechnen wäre. Ich halte beides für sehr schwierig, wenn ich mir die Strenge des Gerichts im Falle der NPD ansehe.

    Ein Verfahren vor Gericht sollte man nur anstrengen, wenn man wirklich meint, im Recht zu sein. Das gilt für zivilrechtliche Streitigkeiten genauso wie für Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Die bisherige Rechtsprechung des Gerichts sollte man dabei zur Kenntnis nehmen und zum Ausgangspunkt machen. Das gebietet der Respekt vor dem Gericht.

    Die Auseinandersetzung mit der AfD, wie sie heute im politischen Raum auftritt, muss politisch erfolgen, und dagegen spricht nicht, dass die Parteien der Mitte dafür noch keine erfolgversprechende Strategie gefunden haben. Sie muss bei der Frage beginnen, warum sich immer mehr Menschen in ihrer freien Wahlentscheidung für die AfD entscheiden. Wer meint, dass dies an einem – womöglich globalen – Rechtsruck in den demokratischen Gesellschaften läge, muss sich die Frage stellen, wie ein solcher Ruck nach rund 80 Jahren stabiler parlamentarischer Systeme mit Wohlstand und umfassender politischer Bildung und mit gut ausgestattetem öffentlich-rechtlichem Rundfunk möglich war. Dort an den Ursachen anzusetzen statt Zeit und Ressourcen in öffentlichen Debatten, politischen  Entscheidungen und juristischen Schritten zu verschwenden, könnte dem politischen Gegner, den man bekämpfen will, wirklich etwas entgegensetzen.

    Hier geht es zur Gegenmeinung von Heinrich Schmitz:

    https://texte-zur-sache.de/2026/02/21/pro-afd-verbotsverfahren/

     

  • Reiches Land, arme Seelen

    Reiches Land, arme Seelen

    Bei immer mehr Menschen reicht das Geld nicht aus. Etwa 13,3 Millionen galten laut Statistischem Bundesamt im vergangenen Jahr als armutsgefährdet. Noch dramatischer fallen die Zahlen mit Blick auf die soziale Teilhabe aus.
    (c) tagesschau.de am 3. Februar 2026: Mehr als 13 Millionen Menschen von Armut bedroht

    13,3 Millionen Menschen gelten in Deutschland als armutsgefährdet. Wenn man nicht nur Einkommen, sondern auch Teilhabe (Wohnen, Bildung, Kultur, Konsum, soziale Kontakte) betrachtet, sind es sogar 17,6 Millionen. Umgerechnet auf die Gesamtbevölkerung bedeutet das 16,1 bzw. 21,3 Prozent, die am Existenzminimum herumkrebsen. Zahlen, die sich gut in einer Grafik machen, die in Nachrichtensendungen zwischen Wetter und Börse auftauchen und am nächsten Tag wieder vergessen sind.

    Für mich stellen diese Zahlen jedoch keine abstrakten Werte dar. Sie sind ein Geruch, ein Gefühl, ein Geräusch. Sie sind der Klang des Kühlschranks, der nachts brummt, obwohl kaum etwas drinsteht. Sie sind der Blick auf das Konto am 20. des Monats. Sie sind das Warten.

    Ich habe 4 Jahre so gelebt. Getrunken. Lausig entlohnte Gelegenheitsjobs, Kohle am Ende eines Arbeitstages bar auf die Hand. 1 Jahr lang Hartz IV, um mal wieder krankenversichert zu sein und mir Wurzelbehandlungen beim Zahnarzt leisten zu können. Klamotten aus der Kleiderkammer. Lebensmittel von der Tafel. Bier und Schnaps vom Discounter. Immer in Unsicherheit, ob ich morgen die Telefonrechnung und übermorgen den Strom bezahlen kann. Jeder Tag eine Kalkulation, jede Woche eine Herausforderung, jeder Monat ein Risiko.

    Armut als Lebensmodus

    Armut ist kein Zustand, den man einmal erlebt und dann abhakt. Armut ist ein Lebensmodus. Sie strukturiert Zeit, Denken, Beziehungen, Selbstbild. Sie frisst sich in den Alltag wie Feuchtigkeit in die Wände einer schlecht isolierten Wohnung.

    Ich erinnere mich an das Rechnen. Immer das Rechnen.
    Im Supermarkt die Addition im Kopf: Brot, Nudeln, Dosen, die billigste Margarine. Fleisch selten, Obst nur, wenn es im Angebot war. An der Kasse der Moment, in dem man hofft, dass die Summe mit dem übereinstimmt, was man im Kopf überschlagen hat. Wenn nicht, dann das leise Entfernen eines Artikels, begleitet vom leicht vorwurfsvollen Blick der Kassiererin.

    Kleiderkammer, Tafel, Discounter

    Ich erinnere mich an die Kleiderkammer.
    Diese Mischung aus Dankbarkeit und Demütigung. Die Ständer mit gespendeten Jacken, die nie richtig passten. Die Hosen, die man umkrempeln musste. Der Geruch von fremden Haushalten. Und dieses Gefühl, dass man in den Augen der Helfenden immer ein bisschen Objekt ist, nie ganz Kunde, nie ganz gleichwertig.

    Die Tafel war ähnlich.
    Ich bin dankbar für jede Institution, die hilft. Aber Armut bedeutet, dass Hilfe immer mit einem Beigeschmack kommt. Man steht Schlange, man wird geprüft, man bekommt, was übrig ist. Es ist Versorgung, aber keine Wahl. Und Wahlfreiheit ist eine unterschätzte Form von Würde.

    Getrunken habe ich viel.
    Bier und Schnaps vom Discounter. Nicht aus Hedonismus, sondern aus Flucht. Alkohol ist billig, verfügbar und wirksam. Er dämpft die Scham, die Langeweile, die Angst. Er macht die Leere erträglicher. Aber er verstärkt das, wovor man flieht. Ein Teufelskreis, der in Statistiken als „Suchtproblem“ erscheint, im Leben aber oft als Symptom von Perspektivlosigkeit.

    Der 20. des Monats

    Das Warten ab dem 20. war das Schlimmste.
    Der Monat teilte sich in zwei Hälften: die Zeit des Überlebens und die Zeit des Wartens. Warten auf das Geld vom Amt, warten auf den Bescheid, warten auf den nächsten Termin. Zeit wurde zu etwas, das gegen einen arbeitet. Der Kalender war ein Countdown, kein Planungsinstrument.

    Armut verändert die Wahrnehmung von Zeit.
    Man plant nicht langfristig, weil langfristig ein Luxus ist. Man denkt in Tagen, manchmal in Stunden. „Reicht es bis Freitag?“ ist eine reale Frage. „Wo will ich in fünf Jahren sein?“ ist eine absurde.

    Gut, wenn es einem gelingt, rechtzeitig den Absprung zu schaffen, bevor Hartz 4 zum prekären Dauerzustand wird.

    Isolation mit System

    Armut verändert auch Beziehungen.
    Freunde gehen essen, man sagt ab. Kollegen planen Urlaub, man schweigt. Familie fragt, wie es läuft, man lügt. Armut isoliert, weil Teilhabe Geld kostet. Und weil man irgendwann müde wird, sich zu erklären.

    Ich erinnere mich an die Post vom Jobcenter.
    Jeder Brief ein potenzielles Problem. Sanktionen, Termine, Nachweise. Bürokratie ist für Wohlhabende ein Ärgernis, für Arme eine Bedrohung. Ein fehlendes Formular kann existenzielle Konsequenzen haben. Man lebt in einem administrativen Ausnahmezustand.

    Die innere Veränderung

    Und dann die innere Veränderung.
    Armut macht etwas mit dem Selbstbild. Man beginnt, sich selbst als Problem zu sehen. Als Versager, als Abgehängter. Man internalisiert das Urteil einer Gesellschaft, die gern von Leistung spricht, aber selten von Startbedingungen. Man vergleicht sich und verliert. Jeden Tag ein bisschen.

    Ich habe mich oft gefragt, wie ich hier gelandet bin.
    Die Antwort war nie einfach. Schlechte Entscheidungen, ja. Alkohol, ja. Aber auch Brüche, Zufälle, fehlende Netzwerke, falsche Abzweigungen. Armut ist selten monokausal. Sie ist ein Knoten aus Biografie, Struktur und Pech (und Wodka).

    In Statistiken heißt das „Risikofaktoren“.
    In der Realität sind es Lebensgeschichten.

    Unsichtbare Armut

    Das Perfide an Armut ist ihre Unsichtbarkeit.
    Sie spielt sich in Wohnungen ab, die niemand sieht. In Köpfen, die niemand hört. In Kontoauszügen, die niemand liest. Man kann arm sein und geschniegelt aussehen. Man kann arm sein und lächeln. Man kann arm sein und funktionieren. Gerade das Funktionieren macht Armut so schwer sichtbar.

    Heute lese ich die Zahlen anders.
    13,3 Millionen armutsgefährdete Menschen. 17,6 Millionen von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Das ist kein Rand. Das ist ein Fünftel der Gesellschaft. Das ist die Größe eines Landes. Und trotzdem reden wir über Armut, als sei sie ein Spezialproblem von Randgruppen.

    Armut als Spiegel

    Armut ist in Deutschland kein Randphänomen mehr.
    Sie betrifft Alleinerziehende, Rentner, Niedriglöhner, Selbstständige, Studierende, Migranten, Ostdeutsche, Westdeutsche. Sie ist quer durch die Gesellschaft verteilt, aber ungleich konzentriert. Und sie ist politisch unbequem.

    Denn Armut ist ein Spiegel.
    Sie zeigt, wie eine Gesellschaft mit den Schwächsten umgeht. Sie zeigt, wie fair Chancen verteilt sind. Sie zeigt, ob Wohlstand nach unten durchsickert oder oben kleben bleibt.

    Ich weiß, wie es ist, sich klein zu fühlen.
    Wie man sich entschuldigt, überhaupt da zu sein. Wie man den Raum verlässt, wenn Geld Thema wird. Wie man das eigene Leben als Randnotiz betrachtet.

    Der mentale Aspekt

    Das ist vielleicht der tiefste Effekt von Armut:
    Sie verkleinert Menschen. Nicht körperlich, sondern mental. Sie schrumpft Träume, Ambitionen, Selbstanspruch. Sie macht aus Bürgern Bittsteller, aus Kunden Empfänger, aus Individuen Fälle.

    Und doch gibt es in dieser Erfahrung auch eine merkwürdige Klarheit.
    Wenn Geld fehlt, wird sichtbar, was wirklich zählt: Wärme, Essen, ein Dach über dem Kopf, ein Mensch, der anruft. Der Rest ist Dekoration. Aber diese Klarheit ist teuer erkauft.

    Heute habe ich Abstand.
    Ich habe einen anderen Blick auf Konsum, auf Sicherheit, auf Reichtum. Ich weiß, wie fragil alles ist. Wie schnell man fallen kann. Und wie schwer es ist, wieder aufzustehen, wenn man einmal unten ist.

    Die falsche Debatte

    Deshalb ärgert mich die moralische Debatte über Armut.
    Wenn Politiker über „Anreize“ sprechen, wenn Talkshows über „Arbeitsunwillige“ diskutieren, wenn Kommentare suggerieren, Armut sei vor allem ein individuelles Versagen. Diese Debatte ignoriert, was Armut im Inneren anrichtet.

    Armut ist Stress. Chronischer Stress.
    Sie ist ein permanenter Alarmzustand. Und Stress macht krank, unkonzentriert, kurzsichtig. Er verengt den Horizont. Wer im Überlebensmodus ist, denkt nicht strategisch. Das ist kein Charakterfehler, das ist Biologie.

    Armut ist auch eine Form von Gewalt.
    Keine physische, aber eine strukturelle. Sie zwingt Menschen in Lebenslagen, die sie sich nicht ausgesucht haben. Sie begrenzt Freiheit. Sie diktiert Entscheidungen. Sie schreibt Biografien vor.

    13,3 Millionen Geschichten

    Wenn ich heute die Zahl 13,3 Millionen lese, sehe ich mich selbst in dieser Statistik.
    Ich sehe die Flaschen im Einkaufswagen. Ich sehe die Schlange vor der Tafel. Ich sehe den Kontoauszug mit null. Ich sehe das Warten auf den Geldeingang. Und ich sehe die innere Stimme, die sagt: „Das ist jetzt dein Platz.“

    Diese Stimme ist das Gefährlichste.
    Denn sie macht Armut reproduzierbar. Wer sich klein fühlt, greift seltener zu Chancen, traut sich weniger zu, erwartet weniger vom Leben. Armut ist dann nicht nur mehr materiell, sondern wird zum mentalen Problem.

    Moralischer Befund

    Vielleicht ist das der Grund, warum mich diese Statistiken wütend machen.
    Nicht wegen der Zahlen, sondern wegen der Gleichgültigkeit, die sie begleitet. Man kann sich an 13,3 Millionen gewöhnen. Man kann sie als Hintergrundrauschen betrachten. Man kann sie politisch instrumentalisieren. Aber man sollte sie nicht normalisieren.

    Armut ist kein Naturgesetz.
    Sie ist das Ergebnis von Politik, Wirtschaft, Kultur, Geschichte. Sie ist gestaltbar. Aber sie erfordert Willen. Und Empathie. Und die Bereitschaft, über Zahlen hinauszusehen.

    Ich habe Armut erlebt.
    Ich habe sie überlebt. Aber ich habe auch gesehen, wie sie Menschen bricht. Wie sie Beziehungen zerstört. Wie sie Leben verkleinert. Wie sie Zukunft raubt.

    Gesellschaftlicher Offenbarungseid

    In einem der reichsten Länder der Welt darf Armut kein Randproblem bleiben – sie ist ein fortwährendes kollektives Versagen, das wir schulterzuckend akzeptieren, weil wir uns damit arrangieren.
    +++

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  • Die Rosenmontagskolumne

    Die Rosenmontagskolumne

    [Diese Kolumne wurde das erste Mal am 4. März (Rosenmontag) 2019 veröffentlicht]

    Beginnen wir mit der guten Nachricht: der Karneval ist unkaputtbar. Das war immer so und wird auch in hundert Jahren noch so sein. Vielleicht wird es an Rosenmontag 2119, der übrigens am 16. Februar stattfinden wird – das können Sie sich ja schon mal notieren – mehr virtuelle Funkenmariechen geben als heute; aber es wird Funkenmariechen geben. Das ist so sicher wie der Umstand, dass 50 Prozent der Kamelle an Sankt Martin wiederverwendet werden.

    Im Schweinsgalopp durch die Karnevalshistorie

    Die Ursprünge des Karnevals reichen tief in die Geschichte zurück. Waltari erzählt in seinem sehr lesenswerten Roman Sinuhe vom Fest des falschen Königs in Babylon, an dem ein zufällig ausgewählter Fremder 24 Stunden lang den Platz des angestammten Herrschers einnahm und seinem Leih-Volk allerlei merkwürdige Aufträge erteilte, die ohne Murren zu erfüllen waren, was die Zuschauer sehr erheiterte. In dieser kurzen Zeitspanne war alles erlaubt, der Alkohol floss in Strömen, jede kopulierte mit jedem, ohne dabei einen Gedanken an Moral und Standeszugehörigkeit zu verschwenden. Über Zwischenstationen im alten Ägypten, Griechenland und die römischen Saturnalien erreichten Mummenschanz und die damit einhergehende – zeitlich eng getaktete – freie Liebe das Mittelalter, in dem sie mal verboten, dann wieder erlaubt waren. Seine offizielle Geburtsstunde feierte der Karneval allerdings erst im Jahr 1823, als sich in Köln das Festordnende Comite zusammenfand, um alte Narrenbräuche neu zu beleben und vom Geruch der Semi-Illegalität zu befreien.

    Angefeindet wurde er nämlich oft, der Karneval. Von der Obrigkeit, der Kirche, von Moralaposteln. Aus unterschiedlichen Gründen heraus. Taten sich die Preußen anfangs schwer damit, dass ihr geliebter Militärdrill von den Tanzcorps persifliert und ins Lächerliche gezogen wurde, störte sich der Klerus vor allem am 133stündigen Sittenverfall mit seiner zügellosen Promiskuität. Kostümorgien galten den Priestern als besonders schlimme Manifestation des Bösen. Was die Menschen im Allgemeinen und den Rheinländer im Besonderen aber nicht daran hinderte, sich ausgangs des Winters weiterhin zu verkleiden und mit der Nachbarin ins Bett zu steigen. Nachdem katholische Kirche und Behörden ihren Frieden mit den Narren geschlossen hatten – es gibt keine treueren Besucher der Sitzungen als Landes-/ Kommunalpolitiker und Dechanten & Prälaten –, den evangelischen Pastorsgattinnen klargeworden war, dass man schlecht gegen den Alkoholmissbrauch an den tollen Tagen zu Felde ziehen kann, solange der eigene Mann herzhaft mitsäuft, man im vergangenen Jahr einen Zwist mit den Tierschützern wegen des Promillegehalts der mitlaufenden Pferde (oder waren es die Reiter?) mittels eines Kompromisses gütlich beigelegt hatte, droht nun Ungemach aus einer neuen Ecke: Der Karneval sei in weiten Teilen politisch unkorrekt und strukturell sexistisch, behaupten Vereine, die sich die flächendeckende Durchsetzung politischer Korrektheit auf die Fahnen geschrieben haben und Neo-Feministinnen.

    Struktureller Hast-du-sie-noch-alle?

    Beginnen wir mit dem strukturellen Sexismus. Was das genau ist, weiß ich nicht. Klingt auf jeden Fall übel und grenzt vermutlich hart an §177 StGB, in dem die Tatbestände sexueller Übergriff & Nötigung und Vergewaltigung definiert werden. Nun wohnt dem Karneval unbestritten ein orgiastisches Element inne, stellt die Promiskuität eine seiner drei – im Volksmund mit „suffe, poppe, danze“ umschriebenen – Haupttriebfedern dar. Wofür andere Landsmannschaften Swingerclubs benötigen, dafür reichen dem Rheinländer die sechs tollen Tage aus. Aus meiner – zugegebenermaßen subjektiven, zumal männlichen – Erfahrung heraus, die aber immerhin fünfzig Sessionen umfasst, scheint mir der Wunsch nach dem Rosenmontagspätabend-Quickie allerdings recht gleichmäßig auf beide Geschlechter verteilt zu sein. Was ist mit geilen Blicken ins Dekolleté und unerwünschten Berührungen in den Kneipen, fragen Sie mich? Wer geile Blicke nicht aushält und allergisch auf Berührung reagiert, sollte Kneipen in der Karnevalszeit meiden, antworte ich. Wichtig ist: am Aschermittwoch ist alles vorbei und für den Rest des Jahres breitet man den Mantel des Schweigens über die außerehelichen Aktivitäten. Schnelle Beichte, drei Rosenkränze und ein Ave-Maria, Aschekreuz; un jot es et widder. Weshalb das in die Kategorie struktureller Sexismus fallen soll: keine Ahnung.

    Aber der Karneval ist auf jeden Fall politisch unkorrekt, werfen Sie nun hinterher, nachdem der Sexismusvorwurf ins Leere lief? Klar ist der Karneval politisch unkorrekt. Das ist ja seine zweite Haupttriebfeder. Alles darf und soll durch den Kakao gezogen werden. Vor allem die Politiker, denn da trifft es immer die richtigen. Aber natürlich ebenfalls alte Männer mit Erektionsproblemen, blonde Drogeriefachverkäuferinnen, E-Rollstuhlfahrer mit Deutschlandwimpel, Düsseldorfer, Stotterer, Schwule und der Erzbischof. Zumindest früher war das so. Da durfte über jeden ein Witz gerissen werden, und der Saal brach in Gelächter aus. Ob die Bonmots immer geistreich waren? Geschenkt – ü1,5 Promille applaudiert man auch zu müden Schenkelklopfern. Und wer nüchtern eine Sitzung besucht, ist selbst schuld. Klingt doch alles ganz harmlos, Hauptsache die Menschen amüsieren sich, sagen Sie jetzt? Sehe ich zwar genauso, aber seit einigen Jahren ist im Karneval nichts mehr harmlos; auf jeden Fall sind die Dinge komplizierter geworden.

    Kostümwahl ohne Handbuch nicht mehr möglich

    Nehmen wir die Kostüme:

    ▪ Frechener  Negerköpp: geht gar nicht
    ▪ Zigeunerin: ei ei ei
    ▪ Araber/ Scheich: das Schicksal der unterdrückten Palästinenser scheint Ihnen völlig egal zu sein
    ▪ Indianer: Ihnen ist schon klar, dass wir Europäer die amerikanische Urbevölkerung nahezu ausgerottet haben?
    ▪ Indische Tempeltänzerin: an Respekt vor anderen Religionen mangelt es bei Ihnen augenscheinlich
    ▪ Mann verkleidet sich als Frau ohne ärztliches Attest, dass er sich auch jenseits des Karnevals primär als Frau fühlt: no way!

    Ich bin Anfang der 80er mal als Erich Honecker gegangen: beiger Kunstfaseranzug, speckiger, kleiner Hut, dicke Hornbrille, Modell 70er-Kassengestell. Wäre heute wegen Verunglimpfung der Ostdeutschen und ihrer Historie undenkbar. Versuchen Sie – setzt ein bisschen Mut voraus –, sich als Reinigungskraft oder UPS-Fahrer zu verkleiden. Sofort sehen Sie sich mit dem Vorwurf konfrontiert, dass Ihnen deren prekäre Situationen ganz offensichtlich am Arsch vorbeigehen. Um auf der sicheren Seite zu sein, sind folgende Kostüme (noch) zulässig:

    Mann. Astronaut, Clown, Kardinal (wegen des Missbrauchsskandals vermutlich ein Auslaufmodell) und großer hellblauer Vogel
    Frau: Pilotin/ Polizistin, Clown, kleiner hellblauer Vogel. Bei Funkenmariechen geht’s ja schon wieder in Richtung struktureller Sexismus und Wäscherin deutet stark auf antiquierte Geschlechterrollen hin.

    Männernamen toll, Frauennamen Scheiße, Doppelnamen Doppelscheiße

    Nachdem wir bei den Kostümen mittlerweile auf einem guten Weg sind, muss nun endlich beim Sitzungskarneval ausgemistet werden. Sie erinnern sich noch an das, was ich weiter oben geschrieben hatte: um den Sitzungskarneval durchgängig lustig zu finden, muss man entweder Kölner, betrunken oder am besten beides zusammen sein? Das Spektrum, über das man Witze reißen darf, wurde in den vergangenen Jahren eh schon sehr ausgedünnt. Zahlreiche Minderheiten in die Tabu-Liste aufgenommen. Wie lange ist es her, seit ich den letzten Joke über Stotterer oder E-Rollstuhlfahrer gehört habe? Das muss im letzten Jahrhundert gewesen sein. Aufgrund der mannigfaltigen Beschränkungen weichen die Redner deshalb bereits auf so Sachen wie dämliche Doppelnamen aus, wenngleich dieses Thema eigentlich völlig ausgelutscht ist. Von denen – also den grenzwertigen Doppelnamen – gibt’s natürlich viele. Kramp-Karrenbauer befindet sich aufgrund Unaussprechlichkeit – was vor allem für Angelsachsen und Bewohner der südlichen EU-Mitgliedsländer gilt – dabei allerdings bloß im Mittelfeld der Bindestrich-Anomalien.

    Bernd Stelter, Büttenveteran seit dreißig Jahren, reißt darüber ein paar zahme Kalauer, Publikum lächelt, applaudiert müde, in Gedanken schon bei der nächsten Tanznummer, ein weiblicher Gast pfeift sich die Seele aus dem Leib, Stelter bittet, das zu unterlassen, Gast – im originellen Kostüm einer Leichtmatrosin: Ringelhemd, 5€-Käppi vom KIK – springt vom Stuhl hoch, stürmt zur Bühne, baut sich vor dem Comedian auf, schnaubt sichtlich erregt: „Ich hab gerade gepfiffen … fragt mal irgendjemand, was für’n Scheißnamen nen Mann hat, den die Frau annimmt?  … Ja, Männernamen sind immer toll, und Frauennamen sind immer Scheiße. Und Doppelnamen sind Doppelscheiße“.
    Stelter antwortet verdutzt: „Wir machen hier Karneval“.

    Ich habe mir die Szene dreimal im Netz angeschaut: Fremdschämen at it’s best.

    Trend zur demokratisch mitbestimmten Büttenrede

    Die Dame, eine Touristin aus einem der östlichen Bundesländer, die selbst einen unaussprechlichen und beim besten Willen nicht merkbaren Bindestrichnamen spazieren führt, erklärt am Tag danach auf Anfrage des WDR: „Im 21. Jahrhundert muss man sich nicht über Namen lustig machen. Das hat mich auch dazu bewegt, meinem Unmut Luft zu machen“.

    Wow! Im 21sten Jahrhundert dürfen wir keine Witze über Doppelnamen mehr machen. Einfach so, Erklärung braucht es nicht. Ich, Lotte aus Weimar bestimme das, und der Kölner Karneval hat sich gefälligst nach meiner Befindlichkeit zu richten. Schließlich habe ich für die Eintrittskarte bezahlt, und Kunst muss sich dem Publikumsgeschmack – vor allem meinem – beugen, weshalb wir, startend ab Session 2020, die Büttenreden vorab veröffentlichen, darüber abstimmen lassen und selbstverständlich Streichungen, falls sich irgendeine der drei Millionen Minderheiten in unserem Land unfair brüskiert fühlen sollte, vornehmen werden. Das wäre endlich die komplette Demokratisierung des Karnevals, auf die der seit Jahrtausenden gewartet hat. Initiiert von einer Weimarer Leichtmatrosin. Danke dafür!

    Jetzt erfolgt ein Tusch.

    Nachtrag 1 – hier noch eine letzte Frage zur Bindestrich-Problematik, bevor man die ab 2020 nicht mehr stellen kann:

    Und warum genau darf man keine Witze über Doppelnamen machen, Frau Manhatmir-Insgehirngeschissen?
    © Perscheid

    Nachtrag 2: Lasst den Karneval bloß auch weiterhin alkoholgeschwängert, promiskuitiv und vor allem unkorrekt sein. Er hat Gottseidank bisher alle seine Kritiker überlebt, und die waren teils von anderem Kaliber als Lotte. Notfalls eine Zeit lang für Touristen aus dem Osten sperren. Wir Rheinländer amüsieren uns an diesen sechs Tagen auch prima mit uns selbst.

    Ich schließe mit einem dreifachen „Knüllig-Dingeldey folgt Guise-Rübe nach, Alaaf!“

  • Meinungen sind wie Pflanzen

    Meinungen sind wie Pflanzen

    Die Meinungen der Menschen sind wie Pflanzen. Es gibt solche, die stark wie Bäume sind, denen man mit einer Axt nicht beikommt und die selbst von einem Sturm nicht umgehauen werden können, und es gibt zarte Pflänzchen, die man schützt und die man ungern in der Öffentlichkeit zeigt, weil sie unter der rauen Atmosphäre dort leiden könnten. Meinungen sind auch wie Pflanzen, weil es in der Gesellschaft einen Konsens gibt, was Unkraut und was nützlich ist, weil man meint, dass manche Pflanzen nicht dort wachsen sollten, wo wir Menschen leben. Man will einen gepflegten Lebensraum, in dem man die Übersicht behält, man will keine Wildnis, sondern Ordnung. Meinungen sind wie Pflanzen, die sich gegenseitig den Lebensraum streitig machen. Meinungen sind auch wie Pflanzen, weil das Überleben des ganzen Ökosystems am Ende davon abhängt, dass es eine Unzahl von Verschiedenheit gibt, durch die selbst dann, wenn eine Art mal die Oberhand gewonnen hat, auf Dauer wieder Vielfalt des Lebens entsteht. Meinungen sind auch deshalb wie Pflanzen, weil die Menschen, die inmitten der gepflegten Ordnung die Unordnung erhalten, wenig geachtet sind und über die, die Daheim die merkwürdigsten Orchideen und Kakteen züchten, zwar ein bisschen gstaunt, zumeist aber doch gespottet und gelacht wird.

    Die Grenzen der Gesetze

    Es gibt viele Möglichkeiten, die Pflanzenvielfalt zu begrenzen, und so ist es auch mit der Meinungsfreiheit. Gesetzliche Regelungen sind eine davon. Bekanntlich ist die Meinungsvielfalt durch das Grundgesetz geschützt, genauer gesagt, geschützt sind die Menschen bis zu einem gewissen Grad vor staatlichen Eingriffen in ihre Möglichkeiten, die Meinung zu äußern, das führt natürlich noch nicht zu Meinungsvielfalt, ist aber eine Voraussetzung dafür. Aus dem Grundgesetz folgt aber keine Verpflichtung für den Staat, Meinungsvielfalt zu befördern. Umgekehrt eröffnet es einige Möglichkeiten, die Meinungsäußerungen und damit deren Vielfalt zu begrenzen, das alles ist schon anderswo diskutiert worden und wird auch noch des öffteren diskutiert werden. Heute geht es um etwas anderes.

    Es gibt Gefahren für die Meinungsfreiheit, die durch das Grundgesetz und den Staat nicht bekämpft werden können, eben weil die Grundrechte in erster Linie eben Abwehrrechte gegen Eingriffe des Staates sind, der Staat aber deshalb noch längst nicht die Pflicht hat, für besonders gute Bedingungen für den Austausch von Meinungen zu sorgen. Man könnte sagen: der Staat wird zwar selbst in seinen Möglichkeiten begrenzt, die Meinungspflanzen zu bekämpfen oder ihr Wachstum zu verhindern, er ist aber nicht verpflichtet, dafür zu sorgen, dass jede Meinung wachsen und gedeihen kann.

    So, wie das Grundgesetz uns keine Pflanzenvielfalt in den Städten garantieren kann, so kann es uns auch keine Meinungsvielfalt garantieren. Manches müssen wir einfach selbst, miteinander oder auch mal gegeneinander, erarbeiten und erstreiten. Dazu gehören dann Toleranz, vor allem aber Mut und Standhaftigkeit.

    Gärten und Risse im Asphalt

    Außerhalb des staatlichen Zugriffs gibt es bekanntlich einige Bedingungen und Situationen, die es der einen und der anderen Meinung schwer machen, zu wachsen und zu erblühen, um ihre Samen zu streuen. So braucht jede Meinung ein Medium, in dem sie wachsen kann und wahrgenommen wird, so wie die Pflanzen Parks und Gärten oder auch Risse im Asphalt und Fugen zwischen Pflastersteinen brauchen, in denen sie sich ausbreiten können. Wie die Parks und Straßen haben aber auch die Medien sowohl Eigentümer als auch Benutzer. Die Eigentümer entscheiden, was sich bei ihnen ausbreiten darf, und die Benutzer protestieren, wenn ihnen das, was sie da vorfinden, unwirtlich vorkommt. Meist lieben sie die gepflegte Ordnung, sie wollen das sehen, was sie kennen, sie wollen nicht durch unordentliches Unkraut gestört werden, und verlangen, dass man ihnen gefährliches Zeug, das womöglich schmerzt und Unwohlsein verursacht, wenn man damit in Kontakt kommt, vom Leibe hält. Das schränkt die Vielfalt und die Freiheit der Erzeuger ein.

    Man sagt dann: Such dir doch einen Garten, in dem du pflanzen kannst, was du willst! Aber pass auf, dass die Samen nicht über die Zäune fliegen! Man verweist darauf, dass die öffentlichen Plätze doch ohnehin schon voll sind von allem möglichen unansehnlichen Gewächs, und dass doch hier und da – sehr zum Leidwesen der ordnungsliebenden Bevölkerung – das unerwünschte Kraut schon wächst und gedeiht. Und in dieser und jener Sendung des Fernsehens würde doch regelmäßig auch das Unkraut vorgeführt, da könne doch keiner sagen, dass es nicht zugelassen wäre, nur, weil man es nicht überall sehen will!

    Reale Gefahren

    Nicht ganz so metaphorisch: dass jede Meinung irgendwo einen Platz findet, an dem sie willkommen ist und ausgesprochene werden kann, und dass fast jede Ansicht auch immer wieder in den öffentlich-rechtlichen Medien geäußert werden kann, heißt nicht, dass es um die Vielfalt der freien Meinung gut bestellt ist. Die Frage bleibt nämlich, woher denn der Konsens kommt, dass die eine Meinung herzlich willkommen und die andere nur zähneknirschend gelitten ist, woher wir die Übereinstimmung nehmen, um wieder ins Metaphorische zu wechseln, dass dieses eine schöne Blume und jenes ein hässliches Unkraut ist, das eigentlich ausgerottet gehört.

    Und dieser Konsens bleibt nicht ohne Folgen, denn fast jeder von uns wünscht sich Anerkennung und ein bisschen Geborgenheit in der Gemeinschaft und nur wenige haben die Stärke, ihr Kraut zu pflegen, weil sie es für eine Heilpflanze halten, wenn man ihnen ständig sagt, es sei giftiges Zeug.

    Dass einige von diesen selbstbewussten Menschen es dann immer wieder in die Öffentlichkeit schaffen und dort sagen können, dass es um die Meinungsfreiheit schlecht bestellt sei, zeigt eben nicht, dass sie unrecht haben, weil sie es ja sagen können. Sie sprechen ja nicht nur für sich, sie sprechen im Namen derer, die sich längst entschieden haben, nicht mehr zu sprechen, die ihr Kräuterbeet nur noch auf dem heimischen Balkon pflegen und ab und zu ein paar Freunde einladen, um sich mit ihnen darüber zu verständigen, dass die Welt viel besser wäre, wenn statt Blumen überall dieses Kraut wachsen würde.

    Nur Mut (auch zum Kalenderspruch)

    Natürlich muss man auch mutig genug sein, seine Meinungs-Saat einfach immer wieder in die Welt zu streuen, auch wenn man dafür von den ordnungsliebenden Bürgern beschimpft oder verachtet wird. Wer nicht wagt, der nicht gewinnt, ist der passende Kalenderspruch dazu. Und wo ein Wille ist, ist auch ein Weg, ist gleich noch ein weiterer. Wer beim „Man darf je eh nicht…“ stehenbleibt, macht sich lächerlich, wenn er es nicht immer mal wieder probiert hat. Aber zu negieren, dass die Gesellschaft mit ihrer Sehnsucht nach Ordnung, Klarheit und Einfachkeit es den Außenseitern oft fast unerträglich schwer macht, ist auch nur ein Schutzmechanismus, um die eigene Verantwortung für Vielfalt und Freiheit zu bestreiten.

    Welche Kräuter und welche Meinungen die Menschen wirklich brauchen, um zu genesen, weiß niemand, gewiss scheint mir, dass wir derzeit so etwas wie ein Artensterben in der Meinungsvielfalt beobachten. Es bleiben nur die ganz harten übrig, die stacheligen und die dicken glatten. Die zarten, filigranen, schillernden, die Mischformen sterben aus.

    Aber zum Glück sind Meinungen wie Pflanzen. Sie streuen ihre Samen, und die können lange Dürreperioden überstehen. Irgendwann ändert sich das Klima, dann treiben sie wieder aus und wachsen und blühen in einer Vielfalt, dass es eine Freude ist.