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  • Wissenschaftsfreiheit als Kunstfreiheit

    Wissenschaftsfreiheit als Kunstfreiheit

    Geschätzte Lesezeit: 17 Minuten

    Der Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes ist der Freiheits-Artikel. Hier geht es um Meinungs-, Presse-, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit. Man muss keine lange philosophische Debatte um den Begriff der Freiheit führen, um diesen Grundgesetzartikel zu verstehen. Es genügt, festzuhalten, dass hier offenbar die Abwesenheit von Zwang und Bevormundung, von Einschränkungen, Verboten und Reglementierung gemeint ist.

    Die Freiheiten sind im Grundgesetz nicht in einem Atemzug genannt. Wissenschaftsfreiheit steht mit der Kunstfreiheit zusammen. Das ist ein guter Anlass, einmal über die Verwandtschaft der beiden nachzudenken.

    Wissenschaftsfreiheit im Artikel 5 Grundgesetz

    Die Freiheit bezieht sich zunächst sowohl auf die Betätigung selbst, auf die verwendeten Mittel und Methoden, als auch auf die Möglichkeit der öffentlichen Präsentation, Publikation und Diskussion der Ergebnisse.

    Im Artikel 5 werden die vier Freiheiten nicht gemeinsam behandelt, im ersten Absatz geht es um die Meinungs- und die Pressefreiheit, dabei erscheint die Pressefreiheit als Erweiterung der Meinungsfreiheit. Der Absatz 2 benennt einige Einschränkungen. Erst in Absatz 3 werden Wissenschaft und Kunst genannt, wobei, merkwürdig genug, diese nicht als Freiheiten von Personen genannt werden:

    Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

    Artikel 5 Absatz 3 GG

    Freiheit wird als Attribut der Wissenschaft und der Kunst selbst zugeordnet, genauso wie den hinzugesetzten Elementen Forschung und Lehre.

    Die Freiheit der Wissenschaft wird oft als verwandt mit der Meinungsfreiheit angesehen. Wissenschaftliche Aussagen sollen demnach genauso frei sein wie Meinungen, vielleicht sogar noch ein bisschen freier, weil sie wissenschaftlich begründet und damit zuverlässiger sind als Meinungen, vielleicht auch, weil man hofft, dass den Wissenschaftlern mehr an der Wahrheit ihrer Aussagen gelegen ist als den anderen Menschen, die einfach ihre Meinung sagen.

    Es kann dahingestellt bleiben, ob das zutrifft, weil wissenschaftliche Aussagen ohnehin beanspruchen, etwas anderes zu sein als bloße Meinungen, sie sollen gerade nicht persönliche Ansichten sein, sondern systematisch gewonnenen Erkenntnisse. Sie benötigen, so könnte man sagen, ohnehin nicht den Schutz der Meinungsfreiheit.

    Zudem geht es bei der Freiheit der Wissenschaft auf den ersten Blick weniger um die Aussagen, die als Ergebnisse der wissenschaftlichen Arbeit präsentiert werden und die frei geäußert werden sollen – es geht vor allem um die Freiheit der wissenschaftlichen Betätigung, die Auswahl der Themen und Gegenstände sowie der Methoden. Erst in zweiter Linie geht es dann darum, dass die Resultate dann auch frei publiziert und dargestellt werden dürfen, dass sie frei mit anderen Wissenschaftlern diskutiert werden dürfen und dass sie ungehindert in der interessierten Öffentlichkeit publiziert werden.

    Wissenschaftsfreiheit als institutionelle Freiheit

    Zumeist wird die Wissenschaftsfreiheit heute als eine institutionelle Freiheit aufgefasst. Es geht nicht so sehr um die Freiheit der Betätigung der einzelnen Person, die wissenschaftlich arbeitet, sondern um die der wissenschaftlichen Einrichtungen, der Universitäten und Forschungsinstitute oder des Systems dieser vernetzten Einrichtungen überhaupt, und zwar wiederum gegenüber dem Staat oder der Politik, die „der Wissenschaft“ nicht vorschreiben sollen oder dürfen, woran sie arbeitet, wie sie forscht, welche Ergebnisse sie publiziert. Hier wird Wissenschaftsfreiheit wie Pressefreiheit aufgefasst, die ja im Alltag auch nicht die Freiheit einer einzelnen Journalistin ist, sondern die Freiheit der Zeitungsredaktionen und der Rundfunksender.

    Ähnlich wie bei der Freiheit der Presse wird auch bei der Wissenschaft oft angenommen, dass ihre Institutionen dafür sorgen würden, dass die Freiheit nicht missbraucht würde. Genau genommen wird damit die Freiheit in der Praxis nicht bedingungslos gewährleistet, der Staat gewährt sie unter der Bedingung, dass die Institutionen, seien es die Redaktionen oder der Presserat, die Universitäten und Forschungseinrichtungen oder interinstitutionelle Verfahren der Prüfung und Begutachtung, dafür sorgen, dass mit der Freiheit kein Schindluder getrieben wird.

    Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland findet sich allerdings die Sicherung der Wissenschaftsfreiheit zwar im gleichen Artikel wie die der Meinungs- und der Pressefreiheit, sie wird aber im dritten Absatz dieses Artikels gemeinsam mit der Kunstfreiheit sowie der Freiheit der Lehre und der Forschung genannt. Für die Autoren des Grundgesetzes ist also die Wissenschaftsfreiheit eher der der Kunst verwandt als etwa der Meinungs- und Pressefreiheit, die gemeinsam im ersten Absatz des Artikels aufgeführt werden. Es ist deshalb naheliegend, die Freiheit der Wissenschaft eher als etwas Ähnliches wie die Kunstfreiheit anzusehen.

    Kunstfreiheit ist Freiheit von Personen

    Die Freiheit der Kunst ist primär die Freiheit der einzelnen Person, die als Künstlerin anerkannt ist. Niemand käme auf den Gedanken, dass es eine Institution geben müsse, die zunächst mal prüft, ob denn das Werk nach den Regeln der Disziplin zustande gekommen wäre und ob es sich als Ergebnis des künstlerischen Schaffens denn auch in ein Gesamtwerk der Kunstwelt korrekt einordne. Das gilt ganz selbstverständlich auch, wenn ein Künstler an einer Kunstakademie wirkt, es gilt auch für die Kunststudentin an der Akademie. Das etwas Kunst sei, wird nicht dadurch festgestellt und akzeptiert, dass es auf eine vorschriftsgemäße Weise nach den Regeln des Kunstbetriebes zustande gekommen ist, sondern dadurch, dass es von einem Künstler geschaffen ist und dass er es als sein Werk deklariert und dass das von anderen – aus welchen Gründen auch immer – akzeptiert wird.

    Selbstverständlich gibt es Schwierigkeiten bei der Akzeptanz eines Werks als Kunst. Die Versuche der Beantwortung der Frage, was Kunst ist oder als Kunst gilt, füllen philosophische Bibliotheken. Wir machen es uns hier einfach, indem wir sagen, dass wenigstens das als Kunst gilt, was eine ausgebildete Künstlerin, die an einer Kunstakademie erfolgreich studiert hat, als ihr Kunstwerk bezeichnet. Natürlich kann auch jeder andere etwas herstellen und als sein Kunstwerk bezeichnen und es ist möglich, dass es als Kunstwerk von der Kunstwelt, von der Öffentlichkeit oder vom Publikum akzeptiert wird. Denken wir uns eine Person, die Gedichte oder einen Roman schreibt: ob die Ergebnisse als künstlerisch angesehen und akzeptiert werden, hängt womöglich vom Geschmack des Publikums oder vom Urteil der professionellen Kritik ab, wobei sich beide irren können. Zu diesem Urteil kann beitragen, dass die Autorin ein Germanistikstudium absolviert oder Literaturwissenschaft studiert hat, es ist aber nicht notwendig. Eine bildende Künstlerin mit einem abgeschlossenen Studium der freien Kunst wird es auf jeden Fall leichter haben, eine Installation, eine abstrakte Skulptur oder eine Zeichnung, die sie hergestellt hat, gegenüber der Öffentlichkeit erfolgreich als ihr Kunstwerk zu präsentieren, als jemand, der nicht auf dieses Studium verweisen kann, insbesondere, wenn das Ergebnis nicht den Sehgewohnheiten und Erwartungen der Rezipienten entspricht.

    Auf jeden Fall gibt es aber für Künstler keine formalen Überprüfungsverfahren wie etwa ein Peer Review (auch wenn das ja durchaus denkbar wäre), welches verbindlich festlegt, ob ein Werk als künstlerisch akzeptiert werden sollte. Insbesondere würde wohl niemand auf die Idee kommen, dazu ein anonymisiertes Verfahren durchzuführen, bei dem nur das Werk und nicht seine Autorin oder Produzentin gesehen wird.

    Kunstfreiheit und Meinungsfreiheit

    Keineswegs geht es in der Kunstfreiheit zuerst um Inhalte oder Aussagen. Die sind nämlich bereits von der Garantie der Meinungsfreiheit gedeckt. Wenn Kunst eine Aussage hat, dann ist diese die Meinung des Künstlers. Es bedarf also keiner gesonderten Betonung der Freiheit der Kunst, soweit es um eine mögliche Botschaft, eine Behauptung, eine Forderung, eine Warnung geht, die mit dem Werk zum Ausdruck gebracht wird. Kunstfreiheit besteht gerade darin, dass jede Künstlerin ihr Werk als Kunst deklarieren kann, unabhängig davon, wie es zustande gekommen ist, welche Verfahren sie angewandt hat, welche Mittel sie wählt und welches Resultat schließlich als Werk entstanden ist.

    Stellen wir uns Wissenschaftsfreiheit als Kunstfreiheit vor, also als Freiheit einer jeden Person, Aussagen über die Realität, die sie mit mehr oder weniger großem Aufwand hervorgebracht hat, als wissenschaftliche Einsicht zu deklarieren. Das klingt nach Chaos und Anarchie. Allerdings würden das Publikum und die Öffentlichkeit, aber auch die professionelle Kritik sowie die Institutionen, die Wissenschaftler als Forscher und Lehrer beschäftigen, schnell nach Kriterien suchen, nach denen sie für sich gerechtfertigt urteilen können, ob sie etwas als Wissenschaft akzeptieren oder nicht. Dazu würde dann etwa die wissenschaftliche Ausbildung gehören, auch wenn es sein kann, dass ein Autodidakt oder ein Laie durch fleißiges Selbststudium und intensive methodische Arbeit ebenfalls zu einer wissenschaftlichen Einsicht käme. Sodann würde man auf das Urteil von Leuten setzen, die Erfahrung in der professionellen kritischen Prüfung wissenschaftlicher Leistungen haben. Vielleicht würde sich so etwas wie eine Wissenschaftskritik herausbilden, so, wie es Kunstkritiker gibt, Leute, die nichts anderes tun, als Monographien und Paper auf Plausibilität und Originalität zu durchleuchten.

    Methodisch strenge Wissenschaft

    Man könnte sogleich einwenden, dass der wesentliche Unterschied zwischen Kunst und Wissenschaft doch darin besteht, dass letztere methodisch streng vorgeht und reproduzierbares und damit allgemeines Wissen über die Realität erzeugt, welches sozusagen nicht mehr an die einzelne Person gebunden ist, sondern ein Baustein im Gebäude der Wissenschaften ist, der zum Teil des Fundaments wird, auf dem andere später aufbauen werden. Ist dann nicht eine Prüfung nötig, die die Freiheit der einzelnen wissenschaftlich tätigen Person begrenzen muss?

    Dagegen kann man allerdings folgendes vorbringen: Es liegt in der Freiheit jedes Wissenschaftlers, die Fundamente seiner eigenen Arbeit zu prüfen. Wer die Resultate anderer Wissenschaftler in das eigene wissenschaftliche Werk einbauen will, tut gut daran, diese auf Zuverlässigkeit nach eigenen Ansprüchen zu prüfen. Dazu kann er verschiedene Kriterien und Verfahren nutzen, der Nachvollzug des methodischen Vorgehens wäre nur eine, sehr aufwändige Möglichkeit. Die Zuverlässigkeit kann eben auch durch das Zeugnis anderer, durch Erfahrung, durch das Wissen über den wissenschaftlichen Weg des Anderen und anderes mehr bestätigt sein. Letztlich sind all das bereits heute etablierte Wege, die rege genutzt werden und die zwar fehlbar, aber doch effektiv sind.

    Weiterhin kann man einwenden, dass Wissenschaftler ohnehin nur selten allein arbeiten, dass also Wissenschaftsfreiheit immer eine kollektive Freiheit sein muss und dementsprechend auch kollektiver Mechanismen der Sicherung bedarf. Das hängt allerdings von der Art der wissenschaftlichen Betätigung ab, es kommt nicht mal so sehr auf die Disziplin an. Auch eine Physikerin, die eine Theorie der Elementarteilchen, der kosmologischen Entwicklung oder der Supraleitung entwickelt, kann dies ganz allein tun, sie kann das in ihrer Freizeit und am Wochenende machen und ihren Lebensunterhalt als Kassiererin im Supermarkt verdienen, so, wie es viele Schriftstellerinnen und bildenden Künstler tun. Was sie vermutlich braucht, ist eine solide mathematische und physikalische Ausbildung, einen ruhigen Arbeitsplatz und Zugang zu Fachliteratur und aktuellen Forschungszeitschriften. Hilfreich wäre womöglich auch der regelmäßige Gedankenaustausch mit Leuten, die etwas von dem verstehen, was sie da umtreibt, mit denen sie ihre Ideen produktiv diskutieren kann.

    Eine andere Welt ist denkbar

    Wir sehen hier schon, dass eine andere wissenschaftliche Welt denkbar ist als die, die wir heute sehen, die sich im Wesentlichen in geregelten wissenschaftlichen Instituten mit Antragsverfahren, Berichtspflichten und Veröffentlichungsdruck abspielt. Wenn wir einmal beginnen, Wissenschaftsfreiheit als Kunstfreiheit zu denken, entstehen ganz neue Vorstellungen von wissenschaftlicher Freiheit und vom wissenschaftlichen Leben.

    Auch bestimmte Kunstwerke entstehen bekanntlich in kollektiver Arbeit. Zuerst ist da das Theater und der Film zu nennen, in denen eine funktionale Ausdifferenzierung wie in einem wissenschaftlichen Forschungsinstitut zu finden ist. Großprojekte der Bildenden Kunst benötigen Teams, manchmal tun sich Künstler verschiedener Richtungen für gemeinsame Vorhaben zusammen. Und selbst ein Roman braucht, auch abgesehen vom Vertrieb, nicht nur eine Autorin, sondern auch einen Lektor, einen Setzer, eine Person, die den Umschlag gestaltet und andere.

    Dennoch unterscheidet sich die Idee von Kunstfreiheit hinsichtlich der Methoden der künstlerischen Arbeit und hinsichtlich der akzeptierten Ergebnisse nicht danach, ob ein Kollektiv am Werk ist, oder eine Einzelperson. Ein Theater kann ein Stück mit allen möglichen Mitteln inszenieren und damit die verschiedensten Aussagen an die Öffentlichkeit bringen, all das ist von der Kunstfreiheit gedeckt.

    Einschränkungen trotz Freiheit

    Dabei sind selbstverständlich auch Künstler in ihren Möglichkeiten eingeschränkt, ohne dass dies ihre Kunstfreiheit beschränkt. Auch eine bildende Künstlerin muss die statischen und physischen Eigenschaften ihres Materials kennen und beachten, sie kann nichts schaffen, was diese Eigenschaften nicht zulassen. Auch ein Theater ist an die räumlichen Gegebenheiten des Aufführungsortes gebunden. Zudem brauchen auch Künstler Ressourcen, die finanziert werden müssen, also brauchen sie Geldgeber, also müssen sie andere Leute, sei es das zahlende Publikum, sei es ein Publikationsunternehmen, seien es private Mäzene oder seien es staatliche Stellen, vom Sinn und Wert ihres Tuns überzeugen.

    Niemand aber würde auf die Idee kommen, für ein Kunstprojekt ein Peer Review zu fordern, in dem andere Künstler oder Kunstkollektive den künstlerischen Wert zu bewerten hätten, bevor eine Finanzierungszusage gegeben wird. Dass die Sache künstlerischen Ansprüchen genügt in dem Sinne, dass das Ergebnis als Kunst zu gelten habe, wird durch die künstlerische Biographie des Künstlers oder des Kollektivs verbürgt, die Ausbildung, die bisherigen Werke, zudem durch die Überzeugungskraft des Vorhabens.

    Stellt man sich nun Wissenschaftsfreiheit nicht analog zur Pressefreiheit vor, sondern wie die Kunstfreiheit, dann ergäbe sich auf lange Sicht ein ganz anderes Wissenschaftssystem, eine andere Existenzform der Wissenschaft, als wir sie heute kennen.

    Es gäbe kein Peer Review Verfahren mehr, nach dem zu beurteilen ist, ob das Ergebnis einer wissenschaftlichen Arbeit oder ein wissenschaftliches Vorhaben als Wissenschaft zu gelten hat, oder nicht. Grundsätzlich würde man davon ausgehen, dass das, was Leute als Wissenschaft publizieren, die eine solide wissenschaftliche Ausbildung abgeschlossen haben, auch Wissenschaft sei.

    Peer Review und Wissenschaftsfreiheit

    Man könnte sofort einwenden, dass dann aber die Qualitätssicherung des Peer Review entfallen würde. Ob das Peer Review, wie es heute tatsächlich gelebt wird, die Ansprüche einer guten Qualitätssicherung erfüllt, ob da wirklich Fehler aufgedeckt werden, kann dahingestellt bleiben. Zu guter wissenschaftlicher Praxis würde nämlich ohnehin gehören, dass sich der Wissenschaftler mit Leuten zusammentut, die seine Ergebnisse prüfen. So, wie eine gute Autorin gern mit dem Lektor im Verlag zusammenarbeitet, so, wie sich gute Künstler während ihres Schaffensprozesses der Kritik von Freunden stellen, so suchen auch Wissenschaftler Korrektur und Kritik – diese würde vermutlich fruchtbarer und reichhaltiger sein, wenn die Leute im Wissenschaftsbetrieb nicht durch die  zeitfressenden Verfahren des Peer Reviews und ähnlicher Begutachtungsprozesse davon abgehalten werden würden.

    Es gäbe überhaupt eine viel größere Vielfalt von wissenschaftlichen Lebensweisen. Niemand käme auf die Idee, nur diejenigen als Künstler anzusehen, die in staatlichen oder großen privaten Kunstinstituten und -Akademien arbeiten. Es ist ganz selbstverständlich, dass Künstler sich Stipendien suchen oder einem Teilzeitjob nachgehen, um den nötigen Freiraum für ihr Schaffen zu haben. Das klingt nach prekärem Leben, ist aber zugleich Preis und Ermöglichung der künstlerischen Freiheit.

    Bezüglich der Wissenschaft, so glaubt die Öffentlichkeit und vermutlich die ganze Gesellschaft, ist das Arbeiten fast ausschließlich innerhalb der wissenschaftlichen Institutionen möglich. Das liegt weniger daran, dass wissenschaftliche Arbeit nur als Team möglich wäre. Es liegt daran, dass die Ansicht verbreitet ist, dass Wissenschaftlichkeit dadurch gesichert werden würde, dass sich der einzelne Wissenschaftler in das System der Wissensproduktion einbringt, dass er an einem kleinen Rad im ganzen Mechanismus einer Wissensmaschine drehen würde und dass nur so überhaupt Wissenschaft entstünde. Mit Freiheit hat ein solcher Apparat aber nichts zu tun.

    Wissenschaftler als Privatgelehrte

    Gerade einmal dem Philosophen wird heute zugestanden, dass es wohl prinzipiell möglich sei, dass er als Privatgelehrter agiert. Oben hatte ich aber schon erwähnt, dass auch eine Physikerin durchaus, wenn sie ihr Studium abgeschlossen hat, an einer neuen Theorie der Elementarteilchen oder des Universums arbeiten könnte, ohne dass sie dazu in einem Forschungsinstitut oder einer Universität angestellt wäre. Natürlich täte es ihr dafür gut, sich hin und wieder mit anderen, die in der Sache ebenfalls bewandert sind, auszutauschen, wie auch ein Romanautor während des Schreibens Rückmeldungen aus dem Lektorat oder von Freunden erhält. Sie muss dazu nicht an einem Forschungsinstitut arbeiten. Der einzige Grund, weshalb sie es doch tut, ist, dass sie ohne diese Integration kaum eine realistische Chance hätte, in der Öffentlichkeit und in der Kunstwelt mit ihrer Theorie wahrgenommen zu werden. Wer ist sie denn, an welchem Institut arbeitet sie, ist sie Professorin?

    Wissenschaftsfreiheit als Kunstfreiheit hieße, dass sich diese Fragen nicht stellen, weil selbstverständlich wäre, dass Leute, die wissenschaftlich arbeiten und wissenschaftliche Resultate erzielen, in ganz unterschiedlichen Lebens- und Arbeitsmodellen unterwegs sind. Das würde die Vielfalt und Kreativität der Forschungsansätze und -ziele enorm vergrößern. Das Eingespanntsein in einen wissenschaftlichen Betrieb und eingefahrene Forschungsprogramme wäre nicht mehr der Standardfall des wissenschaftlichen Arbeitsmodells, sondern nur eine von vielen Möglichkeiten.

    Selbstverständlich wäre das auch kein Paradies für Wissenschaftler, so, wie das Leben des freien Künstlers kein Paradies und oft prekär ist, hätte auch der freie Wissenschaftler kein sorgloses Dasein. Aber es bestünde wenigstens da Möglichkeit für kluge, innovative Köpfe, sich aus dem Betrieb der wissenschaftlichen Institutionen herauszulösen und auf eigene Faust zu forschen – und mit den Ergebnissen auch öffentliche und gesellschaftliche Anerkennung zu bekommen, so, wie es in der freien Kunst möglich ist. Informelle Netzwerke würden sich bilden zwischen Privatgelehrten und auch zu den Institutionen, die mit den freien Wissenschaftlern gemeinsame Projekte zum gemeinsamen Nutzen machen würden.

    Die Wirklichkeit der Wissenschaftsfreiheit

    Weit ist ein solches wissenschaftliches Leben von der derzeitigen Praxis entfernt, und genau besehen entfernt sich der Wissenschaftsbetrieb immer weiter von der Möglichkeit einer solchen Welt. Das liegt nicht nur an der mangelnden gesellschaftlichen Anerkennung wirklich freier Wissenschaft und freier Wissenschaftler, es liegt auch daran, dass sich die Finanzierungsmodelle der Publikationswege inzwischen genau gegen diese freie Wissenschaft entwickeln. Die wissenschaftlichen Publikationen sollen nicht mehr von ihrem Publikum, sondern vom Autor bezahlt werden. Diesen Trend gibt es im wissenschaftlichen Publizieren schon lange, Stichwort Druckkostenzuschuss, wird aber heute unter dem schönen Label „Open Access“ zum generellen Standard. Man könnte meinen, das hätte auch Vorteile für den freien Wissenschaftler, kann er doch am Ende alle wissenschaftlichen Journale und Monographien frei lesen. Ob das tatsächlich der Fall sein wird, ist fragwürdig. Bisher bestünde wenigstens die Möglichkeit, in Bibliotheken an die gewünschte Literatur recht günstig heranzukommen. Ob sich das durch Open Access wirklich für den einzelnen verbessern wird, bleibt fraglich. Nun aber wird eine hohe Publikationsschranke geschaffen: wenn der freie Wissenschaftler seine Resultate nur gegen Geld publizieren kann, entspräche das dem Selbstverlag des Romanautors, oder eben dem Druckkostenzuschussverlag. Ein freier Wissenschaftler muss sich einen finanzkräftigen Sponsor suchen, der ihm die Publikation in einem anerkannten Wissenschaftsverlag finanziert.

  • Was triggert: wen, wann, wie, wo und warum?

    Was triggert: wen, wann, wie, wo und warum?

    Jede Menge Hirnschmalz wird von trockenen Alkoholikern in die Klärung der Frage investiert: Was triggert wen, wann, wie, wo und warum? Da der wichtige Begriff bisher noch nicht erklärt wurde, wollen wir es an dieser Stelle endlich tun.

    Trigger bedeutet übersetzt „Auslöser“. Also der Schlüsselreiz, der einen Menschen dazu animiert, zur Flasche zu greifen. Der Auslöser schnappt im mentalen Bereich zu. Soll heißen: Ein Rückfall geschieht in den meisten Fällen deshalb, weil der (vorher eine Zeit lang enthaltsame) Alkoholiker etwas sieht, riecht, erlebt, das ihn zwanghaft dazu treibt, beim Italiener, wo er gerade eine Pizza Funghi zuzüglich Mineralwasser medium gassata verzehrt, plötzlich wie von einem bösen Geist ferngesteuert ein Glas Valpolicella Classico zu bestellen und in zwei Zügen zu leeren. Nun ist ein trainierter Trinker – auch wenn er ein bisschen aus der Übung gekommen ist – von 0,2 l Valpolicella Classico natürlich nicht granatenvoll; eine berauschende Wirkung wird entweder völlig ausbleiben oder sich in bescheidenen Grenzen halten. Theoretisch könnte er mithin nach einem Glas Rotwein wieder stoppen und die Abstinenz fortsetzen. Aber – und das ist ein fettes Aber – es entstehen sofort nach dem Konsum fatale Gedankenketten à la:
    • Ich habe gesündigt. Jetzt hilft nur noch der Gang in die Notfallambulanz, um mir den Magen auspumpen zu lassen.
    • Hat doch gut funktioniert. Morgen probiere ich es ein weiteres Mal.
    • Jetzt ist eh alles egal. Dann kann ich auch gleich ein paar Wochen weitersaufen.

    Weil also der Trigger der Vater aller Rückfälle ist, entbrennen in den Alkohol-Foren häufig Glaubenskriege darüber, was geht und was nicht geht. Hierbei sind vereinfacht betrachtet drei Lager zu unterscheiden:

    A. Die Strengen
    Kein Tropfen und kein Nanogramm Alkohol darf dem abstinenten Körper zugeführt werden. Weder in flüssiger noch in fester Form (beispielsweise in Torten oder Pralinen). Auch Speisen, in denen mit Alkoholaromen hantiert wird, sind unbedingt zu meiden. Mundwasser, in dem vereinzelte Spritzer Alkohol enthalten sind, ist Teufelswerk. Dabei ist völlig gleichgültig, ob sich der (trockene) Alkoholiker die Minimaldosis mit voller Absicht oder versehentlich zugeführt
    hat. Umgehend erschallt der Ruf: „Du hast einen Rückfall gebaut. Begib dich sofort in ärztliche Obhut. Lass deinen körperlichen Zustand durchchecken und dich mental untersuchen. Und danach ab in die SHG zur reumütigen Beichte.“

    Diese Gruppe hat natürlich große Probleme mit Alkoholwerbung in TV, Printmedien und auf Plakattafeln und appelliert an ihre Mitglieder, sämtliche Festivitäten, auf denen Alkohol kredenzt wird, zu meiden oder sofort zu verlassen, sobald das erste Bier gezapft wird,

    Motto: Der Rückfall ist immer und überall.

    B. Die Verharmloser
    Alkohol ist Teil unserer Trinkkultur, bekommt man hier zu hören. Nur, weil ich ein Problem damit habe, kann ich ja schlecht allen anderen, die mit dem Stoff gut zurechtkommen, die Freude daran verderben. Zudem ist mein Problem mit Alkohol gar nicht so groß. Ich kann mir durchaus hin und wieder ein Gläschen genehmigen, ohne dass bei mir die Gefahr besteht, die Angelegenheit liefe aus dem Ruder. Auf runden Geburtstagen und auf Betriebsfeiern lasse ich mir deshalb ein Glas Sekt schmecken. Ich will schließlich nicht als Spaßbremse dastehen. Bloß, weil ich bereits zehnmal in der Entgiftung war, bedeutet das ja nicht, dass ich zwangsläufig ein elftes Mal dorthin muss. Ich habe die Sache mittlerweile unter Kontrolle und kenne mein Limit. Hier gilt das Motto: trial and error – zu 99,9 % endet es im error und in der elften Entgiftung.

    C. Diejenigen, die zwischen A. und B. oszillieren
    Das ist das meiner Beobachtung nach größte der drei Lager. Alkoholiker, die nicht bei jedem Bissen in ein Stück Torte oder beim Lecken an einer Kugel Amaretto-Eis einen Nervenzusammenbruch bekommen, die nicht jede Packungsbeilage eines Fertiggerichts akribisch nach Nanogrammspuren Ethanol absuchen, die auch mal ein Mundwasser mit Alkohol benutzen und im Supermarkt durch die Spirituosenabteilung spazieren können, ohne direkt im Anschluss an die böse Tat den Rückfall vor Augen zu sehen. Es gibt innerhalb dieser Gruppe natürlich Teilnehmer, die stärker zu A oder mehr zu B tendieren. Auch hier sind Abstufungen hinsichtlich der Beantwortung der Frage „Was geht bzw. was ist (noch) ungefährlich?“ zu beobachten. Jedoch trifft man hier auf keine Hardcore-Abolitionisten wie bei A und keine Ein-Gläschen-kann-doch-keine-Sünde-sein-Relativierer der Gruppe B.

    Ich selber sortiere mich in C ein und werde Ihnen nun meinen Standpunkt zur Was-triggert-wen-Problematik näherbringen. Zuerst einmal muss klar sein, dass kein Alkoholiker zwischendurch mal einfach aus spontanem Spaß an der Freud an einem Gläschen Sekt nippen kann. Völlig egal, ob es sich um den 95. Geburtstag von Großtante Mizzi, das 25. Jubiläum des örtlichen Harley-Davidson-Clubs oder die Feier anlässlich der Beförderung des Kollegen Kasperski zum stellvertretenden Leiter der Innenrevision handelt.

    Strenger Grundsatz: Alkohol in flüssiger Form und wissentlich genossen geht überhaupt nicht!

    Und wenn man Alkohol versehentlich zu sich nimmt?

    Unterhalb der Schwelle „flüssig und wissentlich“ wird es zur Glaubens- und Kopfsache: Sie ordern beim Sommerfest des Kindergartens Bullerbü bei der netten Mutter von Natalie einen alkoholfreien Mai Tai, und die nette Mutter mischt Ihnen – ohne dass Sie es mitbekommen
    – aus Dankbarkeit, weil Sie vorgestern Abend 90 Minuten auf Natalie aufgepasst haben und weil sie von Ihrem Problem nichts weiß, 0,4 cl Baccardi in die orange-gelbe Plörre mit rein, was
    Sie jedoch erst beim zweiten Schluck bemerken -> Dann:
    • sollten Sie den Cocktail nach dem zweiten Schluck entweder in einen Blumenkübel kippen oder mit dem Satz „Kann ich leider nicht trinken, denn ich bin trockener Alkoholiker“ der verdutzt blickenden Natalie-Mutter zurückgeben,
    • passiert nichts, unter der Voraussetzung, dass Sie nicht zu Gruppe A gehören.

    Alkohol in flüssiger Form ist immer Mist. Aber wenn Sie versehentlich zwei Schluck davon konsumieren, geht im Anschluss nicht sofort die Welt unter (Das gilt ebenfalls für Pralinen, in denen Likör/Weinbrand/Schnaps enthalten ist).

    Alkohol in Lebensmitteln: Ich persönlich kann sowohl das Nanogramm Wein in Weingummis als auch das Rumaroma in Omas Nusskuchen von Dr. Oetker oder abgekochten Dornfelder in Bratensoßen verzehren. Die Gerichte lösen bei mir nichts aus. Der reine Geschmack triggert nicht. Das ist aber nicht bei jedem trockenen Alkoholiker so. Ich kenne viele, die einen Heidenrespekt vor Schwarzwälder Kirschtorte haben. Und das ist auch völlig okay. Jeder muss für sich selbst entscheiden, was er sich zutrauen will und was nicht.

    Der eine kann Fassbrause und Malzbier gefahrlos konsumieren, der andere nicht. Der eine kann problemlos mit Mundwasser gurgeln, in dem Spritzer Alkohol enthalten sind, dem anderen tritt bei derselben Übung im Nachgang der Angstschweiß auf die Stirn.

    Die einen können im Supermarkt sorgenfrei an den Schnapsregalen vorbeispazieren, die anderen müssen bei jedem Einkauf einen Slalomparcours absolvieren, um bloß nicht mit dem Williams Christ ihrer Vergangenheit konfrontiert zu werden.

    Die einen schaffen es, auf Betriebsfeiern nüchtern und emotionslos bis zum Schluss dabei zuzusehen, wie sich die Kollegen langsam  volllaufen lassen und sich im Halbrausch auf den Korridoren und den Toiletten gegenseitig befummeln, bevor sie (die Kollegen) sich auf denselben Toiletten übergeben, während die anderen dieselbe Betriebsfeier sofort verlassen, sobald das erste Plopp eines Sektverschlusses erklingt.

    Jeder trockene Alkoholiker muss für sich selbst entscheiden, was geht und was zu stark triggert. Wobei diese Dinge nicht starr sind. Was ich zu Anfang meiner Abstinenz nicht ertragen konnte (z. B. Schnapsregale im Supermarkt, Betriebsfeiern nach Mitternacht), kann ich heute ohne mit der Wimper zu zucken meistern.

    Daher sollte der trockene Alkoholiker die Trigger-Sache schon ernst nehmen, wenn er nicht Gefahr laufen will, nach der zehnten Weinbrandpraline doch rückfällig zu werden. Mich beispielsweise triggern nach wie vor Biergartenbesuche im Sommer: Die Sonne brennt heiß von einem azurblauen Himmel herab, neben mir sitzt eine Gruppe Mountainbiker, die fröhlich ein Weizen nach dem anderen bestellt. In solchen Momenten bekomme ich Durst und denke wie ein kleines Kind: Warum dürfen die das trinken und ich nicht, der ich doch ebenfalls so viel Sport treibe und mir ein Glas Bier durchaus verdient hätte?

    Was ich dann tue, fragen Sie mich? Ganz einfach: aufstehen und den Biergarten verlassen. Ob ich noch mal in denselben Biergartengehen werde?, möchten Sie noch wissen. Warum nicht? Es ist einschöner, idyllisch am Rhein gelegener Platz. Und nicht jedes Mal ist es Hochsommer, und nicht jedes Mal sitzen Schneider Weisse trinkende Mountainbiker neben mir.

    Und bevor Sie jetzt vorschnell mit mir schimpfen – ich komme mit meiner Art, mich mit Alkohol zu konfrontieren bzw. ihn zu meiden, bisher gut zurecht. Und „bisher“ bedeutet zum Zeitpunkt des Schreibens dieses Ratgebers zehn Jahre.

    Unverbindlicher Tipp: Gehen Sie anderen mit Ihrer persönlichen Alkohol-Vermeidungs-Philosophie bloß nicht zu sehr auf den Wecker! Wir sind alle erwachsen, wir wissen, dass Alkoholkonsum zum Rückfall führen kann, und haben – aufbauend auf diesem Wissen – jeder im Laufe der Jahre unsere individuellen Vorsichtsmaßnahmen entwickelt.

    Der Glaubenskampf um die irrtümlich verzehrte Weinbrandpraline führt zu nichts. Viel wichtiger hingegen ist es, dass Sie für sich individuell definieren, was Sie sich zumuten können und was nicht. Falls bei Ihnen bereits bei Nusskuchen mit Rumaroma das Ende der Fahnenstange erreicht ist, dann ist es eben so. Für Ihren Nachbarn in der SHG ist es der Anblick der Flachmänner an der Supermarktkasse und für mich die Gruppe Weizen-trinkender Mountainbiker im Biergarten. In den Köpfen von uns Alkoholikern geht es unterschiedlich zu. Und damit wollen wir jetzt ans Ende des Abschnitts „Wen triggert was und wann?“ gelangen. Es warten schließlich noch zwei weitere Kapitel auf uns.

    ZIEL 8
    Verinnerlichen, dass man als trockener Alkoholiker zeitlebens gefährdet bleibt und deshalb ständige Achtsamkeit als überlebenswichtige Tugend akzeptieren. Sich Alkohol niemals bewusst genehmigen. Alles unterhalb dieser Schwelle ist individuelle Kopf- und Glaubenssache.

    In der letzten Alkohol-Kolumne ging’s um das Thema: Weshalb trinken wir?
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    Entnommen aus:
    Raus aus dem Rausch
    Raus aus dem Rausch
    Gebrauchsanweisung, um vom Alkohol wegzukommen. Ein Erfahrungsratgeber
    Verlag humboldt
    ISBN: 9783842630550

  • Grundgesetz: Schranken sichern keine Freiheit

    Grundgesetz: Schranken sichern keine Freiheit

    Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

    Aus meiner Antwort auf den Beitrag von Heinrich Schmitz zur Presse- und Meinungsfreiheit hat sich, nachdem dieser auch auf mich geantwortet hatte, eine lebhafte Diskussion auf Facebook entwickelt, in der der Wunsch geäußert wurde, dass ich auch noch einmal zu den Kritikpunkten Stellung nehme. Bevor ich das tue, ein paar allgemeine Überlegungen.

    Wer versteht das Grundgesetz?

    Das, was heute als Verfassung eines demokratischen Rechtsstaates bezeichnet wird, besteht genau genommen aus zwei Teilen. Da ist zum einen die eigentliche Verfassung des Staates, die Beschreibung, aus welchen Teilen er besteht und wie diese zusammenwirken sollen. Dem vorangestellt ist, wenn es in dem Land ein solitäres Dokument namens „Verfassung“ oder „Grundgesetz“ gibt, ein Abschnitt, der festlegt, was eigentlich der Zweck des Staates ist, wie und warum er den Bürgern des Staates dienlich sein soll. Einige Verfassungen, so etwa die französische, beziehen sich dabei direkt auf klassische Manifeste wie die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789. Das deutsche Grundgesetz führt die Rechte und Freiheiten, die der Staat den Bürgern gewähren und die er zugleich gewährleisten soll, in seinen ersten 19 Artikeln auf und nennt dort zugleich die Einschränkungen, bevor es ab Artikel 20 mit den Staatsaufbau, also der eigentlichen Verfassung des deutschen Staates beginnt. Auch diese 19 Artikel haben ihre leicht nachvollziehbaren Wurzeln in den beiden Texten von 1789, der französischen Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte und der Amerikansichen Bill of Rights, den ersten zehn Verfassungszusätzen der USA.

    Ich meine nun, dass ein solcher grundlegender Verfassungstext jedem politisch interessierten Bürger des Landes verständlich sein muss, auch ohne juristische Expertise, ohne Interpretationshilfe durch Verfassungsrechtler. Es ist schließlich das Dokument, auf das sich die Bürger dieses Landes gewissermaßen verständigt haben oder wenigstens verständigen können müssen, das Dokument, in dem jeder nachlesen kann, was ihm der Staat schuldet und was er dem Staat grundsätzlich schuldig ist. Und in der Interpretation dieses Textes zählt zuallererst, was die Bürger, diejenigen, die sich in politischen Diskussionen zu Wort melden, und die Politiker in ihrer täglichen Arbeit und im politischen Streit da unmittelbar verstehen. Um zu wissen, was ein Artikel „wirklich meint“, darf nicht gefordert werden, sich durch 80 Jahre Verfassungsgerichts-Rechtsprechung oder durch Stapel von juristischen Kommentaren und Monografien hindurchzuarbeiten.

    Das Grundgesetz ist im politischen Streit unmittelbar wirksam, aber auch in der öffentlichen Arbeit und im gesellschaftlichen Diskurs. Es bildet den direkten Hintergrund und das Fundament vieler Entscheidungen und Argumentationen in der Wirtschaft, in den Medien, in der Wissenschaft, in der Kultur. Jede Person kann in der Debatte und im Streit einen Grundgesetz-Artikel zitieren und als Argument verwenden – so muss das Grundgesetz geschrieben sein und interpretiert werden können. Man muss sich vergegenwärtigen, dass die beiden Texte von 1789 nicht von Juristen, sondern von engagierten Bürgern verfasst wurden, um sich auf die Grundsätze ihres Gemeinwesens zu verständigen – auch da kam es schon darauf an, wie die Bürger selbst ihre Verfassung verstehen, und so ist es immer noch.

    Libertär und brandgefährlich?

    Heinrich Schmitz meint, wenn man den Absatz 2 des Artikel 5 des Grundgesetzes streichen würde, dann würde man im Rechtchaos enden, weil es gar keine Grenzen mehr gäbe. Das klinge libertär und sei brandgefährlich. Wenn das so wäre, müsste er erklären, warum es dieses Chaos mit Bezug auf die Religionsfreiheit, die Wissenschaft- und Kunstfreiheit und die Lehrfreiheit nicht gibt. Denn dort werden auch keine gesonderten Schranken gezogen außer der, die ich als selbstverständlich ansehe, nämlich die zur Treue der Verfassung. Eine Freiheit ohne eigene Schranken hebelt eben die anderen Zusagen des Grundgesetzes an die Bürger nicht aus, im Falle des deutschen Grundgesetzes bleiben die Würde, das Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit und das Recht auf körperliche Unversehrtheit natürlich auch vor dem möglichen gefährdendem Gebrauch anderer Freiheiten geschützt. Deshalb muss man eben z.B. die Freiheit von Wissenschaft und Forschung nicht gesondert mit einer Schranke zum Gesundheits- und Lebensschutz versehen, die ja bei absoluter Forschungsfreiheit durchaus verletzt werden könnten – sie sind aber schon durch Artikel 2 geschützt.

    Darüber hinaus hat das Grundgesetz noch den Artikel 18. Er besagt, dass man seine Freiheiten, die Pressefreiheit, die Lehr- und die Versammlungsfreiheit und andere, nicht für den Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung missbrauchen dürfen und dass man mit einem solchen Tun diese Freiheiten verwirkt. Somit ist Heinrich Schmitz‘ Sorge, ohne die Beschränkungen des Absatz 2 wäre die Bundesrepublik gegen Volksverhetzung, Holocaustleugnung, Manipulationen durch Extremisten und ähnliches machtlos, unbegründet. Ebenso unbegründet ist seine Sorge, Menschen wären nicht mehr vor Stalking, Nötigung und Einschüchterung geschützt – der Schutz leitet sich in diesen Fällen bereits aus Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes ab.

    Heinrich Schmitz ist der Meinung, dass es dem Gesetzgeber, wenn es die Schranken des Absatz 2 nicht gäbe, möglich wäre, viel drastischer und umfangreichere Gesetze zu beschließen. Das allerdings ist ein wirklich problematisches Verständnis der Wirkungsweise des Grundgesetzes. Als Verfassung muss es gegen den Staat anders wirken als Gesetze gegen die Bürger wirken. Dem Staat ist nicht alles erlaubt, was das Grundgesetz nicht ausdrücklich verbietet, vielmehr legt es fest, was der Staat gegenüber dem Bürger darf, und was nicht drinsteht, darf er nicht. Wieder kann man das am Beispiel der Kunst- und der Wissenschaftsfreiheit verdeutlichen: da dort keine gesonderten Schranken angegeben sind, sind diese eben (mit den Ausnahmen des Artikel 18 und bei Berücksichtigung der übrigen verfassungsmäßigen Freiheiten) wirklich frei, und kein Gesetz kann diese Freiheiten beschränken, nur weil im Grundgesetz ja keine Beschränkungen stehen. Das wäre absurd und gerade nicht verfassungskonform.

    Würde und Ehre im Grundgesetz

    Ein paar Anmerkungen zur Würde und zur Ehre. Es wird dazu einen gesonderten Text geben. Hier aber so viel: auch wenn der Begriff der Würde schwer in klare Worte zu fassen ist, wissen die meisten Menschen, was würdelos ist, was die Würde eines Menschen verletzt und was ein würdevolles Leben, ein würdevolles Sterben und eine würdevolle Behandlung der Bürger durch den Staat ist. Wenn man darüber nachdenkt, wird schnell klar, dass die Würde in einem demokratischen Rechtsstaat ein absolut schützenswertes Gut ist, das allen zuteilwerden soll, auch Missetätern, Lügnern, Bösewichtern, Verbrechern, Mördern.

    Mit der Ehre sieht es anders aus. Einerseits gelingen die Aufdeckung und Ahndung von Lügen Missetaten und Verbrechen nur selten ohne Ehrverletzung des Bösewichts. Deshalb darf auch gerade von der Presse nicht verlangt werden, dass sie die Ehre eines Menschen nicht verletzt. Sie ist dabei natürlich durch Artikel 1 und 2 beschränkt: Vorwürfe, die sich später als unwahr herausstellten, können zu Würdeverletzungen führen, zudem können sie die Persönlichkeit und die Gesundheit des Betroffenen schädigen.

    Ehrverletzungen, insbesondere von Politikern oder auch von Wirtschaftsführern oder anderen Menschen des öffentlichen Lebens, die sich gravierende Fehler oder Missetaten zu Schulden kommen lassen, müssen aber von einer investigativen Presse in Kauf genommen werden. Das Grundgesetz darf nicht als Schutzschild verwendet werden, damit sich die Mächtigen vor Kritik schützen können. Mit der Neuformulierung des §188 StGB im Jahre 2021 ist da bereits ein weiterer Schritt gegangen worden, dessen Auswirkungen wir bereits sehen können.

    Schutz der Freiheiten vor autoritären Regierungen

    Ich hatte in meinem letzten Beitrag angedeutet, dass weniger liberale politische Kräfte den Absatz 2 des Artikel 5 für drastischere Einschränkungen der Presse- und Meinungsfreiheit nutzen könnten, dass deshalb seine Streichung dringend geboten ist. Begründet ist das in dem, was ich zu Beginn geschrieben habe: In der politischen Debatte wird das Grundgesetz in seinem intuitiv verständlichen Wortlaut verwendet, nicht aus einem jahrzehntelangen rechtstheoretischen Diskurs unter Berücksichtigung der ständigen Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts heraus. Wenn autoritäre Kräfte an die Macht kommen, können sie die allgemeinen Gesetze, den Schutz der Ehre und der Jugend weit restriktiver deuten, als es das Bundesverfassungsgericht bisher getan hat – bis dieses dagegen entschieden hat, wären längst Tatsachen geschaffen.

    In der Diskussion bei Facebook wurde die Vermutung geäußert, dass autoritäre Parteien den ganzen Artikel 5 wahrscheinlich schnell streichen würden, insbesondere den Absatz 2. Das ist aber meines Erachtens eine haltlose Spekulation. Ich kann das jetzt hier nur andeuten. Trump etwa macht nicht den Eindruck, den ersten Verfassungszusatz streichen zu wollen – das würde viel zu offensichtlich in die politische DNA der Amerikaner eingreifen. Die PiS, als sie in Polen an die Macht kam, hat keineswegs die Verfassung grundsätzlich geändert, und dennoch das Land in eine Verfassungskrise gestürzt. In Ungarn wiederum wurde die Verfassung geändert, auch in der Frage der Meinungs- und Pressefreiheit: Es wurden Schranken eingeführt, die denen im deutschen Grundgesetz durchaus ähneln, so zum Schutz der „Würde der ungarischen Nation sowie von nationalen und konfessionellen Gemeinschaften“. Das sind zwar nicht die gleichen Schranken wie die, die im Grundgesetz stehen, es zeigt sich aber, dass weitere Schranken eben nicht die Freiheit festigen, indem sie sie klarer definieren, sondern eben beschränken. Was ja auch einleuchtet.

  • Der Fluchtreflex der Privilegierten oder …

    Der Fluchtreflex der Privilegierten oder …

    Prolog

    Als Anfang der 80-er Jahre der Kalte Krieg noch ziemlich kalt war, erzählte mir der Vater einer Schulfreundin – ein mit regionaler Abfallentsorgung zu Wohlstand gelangter Mittelständler – davon, dass er für den Fall, „der Russe“ marschiere in Westdeutschland ein, jederzeit einlösbare Flugtickets nach sowie Daueraufenthaltstitel für Kanada – und zwar für die gesamte Familie, die aus ihm, Ehefrau, meiner Schulfreundin zzgl. zwei Brüdern bestand – im Wandtresor seines Arbeitszimmers aufbewahre. Der Iwan würde nämlich zuallererst erfolgreiche Unternehmernaturen wie ihn an die Wand stellen, weshalb rechtzeitiges In-Sicherheit-bringen die klügste Option darstelle. Im Gegensatz zu ihm befürchtete ich zwar nicht die baldige Invasion der Russen, grämte mich jedoch wegen des demnächst eventuell anstehenden Abschieds von meiner Schulfreundin, denn die mochte ich damals sehr. Als ich zurück im eigenen Elternhaus meinem Vater von den Überlegungen des Nachbarn berichtete und mich danach erkundigte, ob wir nicht ebenfalls solche Vorsichtsmaßnahmen – tunlichst mit Destination Kanada – ergreifen wollten, antwortete er ohne jegliches Zögern: „Nein, das werden wir nicht tun. Probleme löst man nicht durch Flucht, sondern indem man sich ihnen stellt“. Okay, wir hätten das mit Flugtickets und Daueraufenthaltstiteln finanziell auch nicht bewerkstelligen können, denn im Unterschied zum wohlhabenden Nachbarn war mein Vater Beamter mit überschaubarem Einkommen, das zwar im Sommer für drei Wochen Italienurlaub ausreichte, allerdings nicht annähernd gelangt hätte, um unseren Lebensmittelpunkt von Köln nach Vancouver zu verlagern. Aber selbst bei einem Millionen-Lottogewinn wären wir mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ausgewandert, weil gemäß väterlicher Maxime Patrioten so was nicht tun und meine Mutter sich zudem vor der kanadischen Kälte im Winter sorgte.

    Sprung in die Jetztzeit

    Vor einigen Tagen erklärte der Satiriker Jan Böhmermann in einem Interview mit der SZ, dass er im Falle einer Machtübernahme durch die AfD konkret über Auswanderung nachdenke:

    Wohin er auswandern würde, wollte der Moderator des „ZDF Magazin Royale“ nicht verraten: „Sage ich nicht, ich will ja nicht gefunden werden.“ Er stellte auch gleich klar, dass er das nicht als Witz gemeint hat: „Ist keiner!“
    © t-online: „Kein Witz“: Böhmermann will bei AfD-Sieg Deutschland verlassen

    Nun gut. Wandern wir einmal durch diesen Gedankengang.

    Die Gründe wechseln, der Fluchtreflex bleibt derselbe

    Die Gründe fürs Auswandern haben sich in den vergangenen Jahrzehnten gewandelt. Stand in den 70-er und 80-er Jahren die Angst vor der russischen Invasion im Vordergrund (siehe den Prolog oben), war’s nach dem Fall der Mauer oft das deprimierende mitteleuropäische Wetter, das Menschen, die es sich leisten konnten, in Richtung Dauerwohnsitz Gran Canaria & Côte d’Azur trieb, während heutzutage die (angeblich) mangelhafte Sicherheitslage und die (angeblich) drohende Machtübernahme der AfD die Promis zur Migration zwingen.

    Mir persönlich ist es einerseits völlig egal, wo die Reichen & Schönen wohnen. Ob Mallorca, Teneriffa, Londoner Westend, Beverly Hills oder eine dieser künstlichen Palmeninseln vor Dubai – sollen sie doch, wenn’s ihnen gefällt. Wer erfolgreich ist, hat andere Möglichkeiten, und warum sollte ich jemandem neiden, dass er im November nicht durch den Bremer Nieselregen stapfen muss? Leben und leben lassen.

    Andererseits käme ich persönlich nie auf die Idee, den Wohnort zu wechseln, nur weil das politische Klima rauer wird. Mein innerer Kompass sagt mir: Mitgefangen, mitgehangen. Demokratie bedeutet nicht nur, die Ergebnisse zu feiern, die einem gefallen. Demokratie bedeutet ebenfalls auszuhalten, wenn Millionen Menschen anders wählen als man selbst. Und nein, das heißt nicht, dass man die Hände in den Schoß legen soll. Man kann kämpfen, sich engagieren, widersprechen – von hier, aus diesem Land. Man muss dafür nicht unbedingt von einer mediterranen Dachterrasse aus Tweets des Widerstands in die Timeline schicken.

    Ja, der importierte Antisemitismus und die Gewaltbereitschaft einiger Flüchtlinge sind veritable Probleme. Und wenn man auf eine erzreaktionäre, rechtspopulistische Partei in Regierungsverantwortung keine große Lust verspürt – so kann ich auch das nachvollziehen. Jedoch: was wird in Deutschland besser, wenn wohlhabende Bürger den Boden, der ihnen zu heiß wird, fluchtartig verlassen? Wer kümmert sich darum, dass es wieder besser wird?

    Egoismus & elitäres Gehabe

    Böhmermann – stellvertretend für viele ähnlich argumentierende Promis – demonstriert mit seiner Auswanderungsankündigung zwei Dinge, die mich irritieren:

    Erstens: Egoismus.
    Wenn jemand öffentlich sagt, er verlasse das Land, sobald die politische Lage ungemütlich wird, dann klingt das für mich nach Flucht aus persönlicher Unannehmlichkeit. Während Millionen Menschen, die keine öffentlichkeitswirksame Stimme haben oder deren Existenzen tatsächlich bedroht wären, bleiben müssen und aushalten. Wenn ein wohlhabender Promi sich verabschiedet, hilft das niemandem, der hier lebt – im Gegenteil, es verstärkt das Gefühl, dass sich die, die gesehen und gehört werden, aus dem Staub machen, sobald es ernst wird.

    Zweitens: elitäres Gehabe.
    99,9 Prozent der Deutschen können sich nicht mal eben eine Finca auf Mallorca, ein Loft in Manhattan oder eine Villa auf Teneriffa leisten. Für die meisten ist Auswandern keine Option, sondern ein Gedankenspiel aus Fernsehformaten. Wer mit solch einer Ankündigung in die Mikrofone spricht, zeigt vor allem, wie groß die Distanz zwischen Prominenz und Normalbürger inzwischen geworden ist. Und wenn man schon privilegiert ist – muss man dann wirklich so laut damit klingeln?

    Vielleicht ist das der Punkt, der mich am meisten stört: Nicht, dass jemand weg will. Sondern dass es öffentlichkeitswirksam inszeniert wird, als politisch-moralischer Akt, als eine Art Notwehrsymbolik. Dabei ist es am Ende einfach ein persönlicher Sicherheits- oder Komfortwunsch. Was auch okay wäre! Aber weshalb muss immer dieses Pathos mitschwingen? Warum nicht einfach sagen: „Ich habe keinen Nerv mehr auf den Stress und gönne mir ein paar Jahre Sonne“? Das wäre ehrlich, sympathisch und unaufgeregt.

    Denn machen wir uns nichts vor: Die meisten dieser öffentlichen „Ich wandere aus, wenn …“-Sätze sind keine politischen Analysen. Sie sind Statements fürs eigene Publikum. Wer sich moralisch positionieren will, schlägt oft mehr Lärm als nötig. Das gilt für links wie rechts. Beide Seiten nutzen Pathos, beide Seiten inszenieren sich als bedroht, beide Seiten deklarieren ihre Emotionen gern als Allgemeinbefund.

    Doch gerade Menschen, die im Rampenlicht stehen, sollten eigentlich wissen: Öffentlichkeit ist kein Wohnzimmer. Worte haben Wirkung. Und wer den Eindruck erweckt, er wolle sich im Ernstfall als erster vom Acker machen, vermittelt zwei Botschaften – und beide sind unglücklich. Erstens: „Ich traue meinem Land nicht zu, eine schwierige Phase auszuhalten.“ Zweitens: „Ich habe genug Geld, um mir einen Fluchtweg zu kaufen.“

    Geh, aber tu es leise!

    Ich finde: Wenn man wirklich gehen will – bitte, gute Reise. Aber dann eben leise. Ohne moralische Sirenen, ohne große Erklärungen, ohne Ankündigungsmarathon. Wer im Stillen seinen Lebensmittelpunkt verändert, wirkt souverän. Wer es öffentlich verkündet, erscheint empfindlich.

    Zum Schluss noch etwas, das in der ganzen Aufregung oft untergeht: Viele Menschen bleiben. Sie kämpfen weiter, diskutieren weiter, wählen weiter, engagieren sich weiter. Nicht, weil sie heldenhaft sind, sondern weil dies ihr Zuhause ist. Weil man nicht nur dort kämpft, wo die Sonne scheint.

    Und vielleicht ist genau das die unaufgeregte Form von Patriotismus, die man selten in Kolumnen und Interviews liest: Hier bleiben, auch wenn’s ungemütlich wird. Nicht aus Pflichtgefühl, sondern aus Verbundenheit. Nicht aus Trotz, sondern weil man weiß, dass kein Land perfekt ist – und dass Demokratie manchmal eben das Bohren dicker Bretter ist.

    Deshalb: Geh, aber tu es leise!

    PS. Was aus der Nachbarsfamilie geworden ist?
    Da die Russen nicht einmarschierten, und der Nachbar Mitte der 80-er zuerst in finanzielle Schieflage geriet, bevor er zwei Jahre später Insolvenz anmelden musste, verfielen sowohl die Flugtickets als auch die Daueraufenthaltstitel. Ich hatte zu dieser Zeit eine andere Freundin und verlor deshalb die bildhübsche Nachbarstochter für lange Zeit aus den Augen. Als wir uns kurz nach dem Corona-Lockdown anlässlich des 40sten Abitur-Jahrestags wiedersahen, unterhielten wir uns freundlich; die damalige gegenseitige erotische Anziehung war jedoch erloschen.

  • Presse- und Meinungsfreiheit: Artikel 5 Absatz 2 streichen

    Presse- und Meinungsfreiheit: Artikel 5 Absatz 2 streichen

    Geschätzte Lesezeit: 10 Minuten

    Wenn man die Frage stellt, wie es um die Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland steht, darf man nicht dabei stehenbleiben, die tatsächlichen Verhältnisse am Wortlaut des einschlägigen Grundgesetz-Artikels 5 zu messen. Vielmehr muss der Verfassungstext selbst, angesichts der Realität im Lande, einer kritischen Analyse unterworfen werden. Für den Kollegen Heinrich Schmitz, der meint, bei der Pressefreiheit gäbe es viele Irrtümer und Missverständnisse, ist der Text des Grundgesetzes selbst heilig. Die Realität muss sich für ihn nur am Wortlaut des heiligen Textes messen lassen. Ich vermute, er würde nicht erwägen, den Artikel 5 des Grundgesetzes im Lichte der Realität selbst auf seine Praxistauglichkeit und seine womöglich kritikwürdigen Nebenwirkungen hin zu untersuchen.

    Presse- und Meinungsfreiheit im Vergleich

    Dabei sind die Regelungen des Grundgesetzes zur Presse- und Meinungsfreiheit keineswegs sakrosankt. Sie unterliegen auch nicht der Ewigkeitsklausel, können also jederzeit mit den Mitteln der Grundgesetz-Änderung korrigiert werden.

    Vergleicht man die Grundgesetz-Aussagen zur Meinungs- und zur Pressefreiheit mit denen anderer Freiheiten, dann fällt auf, dass diese beiden Freiheiten weit schwächer sind als die im selben Artikel folgenden Freiheiten der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung und der Lehre sowie die bereits im Artikel 4 festgelegten Glaubens-, Gewissens- und Religionsfreiheiten. Diese sind nämlich sämtlich unter keinen Vorbehalt und keine Einschränkung gestellt, lediglich für die Lehre wird, überflüssigerweise, erwähnt, dass sie nicht von der Treue zur Verfassung entbinde.

    Für die Meinungs- und die Pressefreiheit gibt es hingegen gleich drei Einschränkungen: Sie „finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre“. Das ist eine Menge und man kann sich fragen, was dann für die Meinungs- und die Pressefreiheit überhaupt noch übrig bleibt. Nimmt man den Grundgesetz-Text hier jedenfalls ganz für sich, ohne die bisherige Praxis der Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht einzubeziehen, ist klar, dass er fast beliebigen Einschränkungen der Meinungs- und Pressefreiheit Tür und Tor öffnet. Kann nicht fast jede Meinungsäußerung, wenn sie nicht gerade das Wetter oder das letzte Fußballspiel betrifft, als Verletzung der persönlichen Ehre oder des Schutzes der Jugend aufgefasst werden? Und was hat es mit diesen „allgemeinen Gesetzen“ auf sich, deren Vorschriften die Freiheit der Meinung und der Presse begrenzen können?

    Freiheit mit drei hohen Schranken

    Nun zeichnet sich das Grundgesetz ohnehin dadurch aus, dass es Begriffe verwendet, die intuitiv zwar verständlich, aber nicht klar definiert sind. Man kann sich z.B. fragen, was die persönliche Ehre hier von der Würde unterscheidet, wo doch diese doch schon in Artikel 1 als wichtigstes schützenswertes Gut genannt ist. Eine Meinungsäußerung oder eine Presseveröffentlichung könnten natürlich die Würde einer Person verletzten. Es wäre einer gesonderten Betrachtung wert, dem Begriff und der Bedeutung von Würde im Sinne des Grundgesetzes nachzugehen. Es ist aber auch schon intuitiv gut vorstellbar, dass durch eine öffentliche Meinungsäußerung die Würde eines Menschen verletzt wird, was dann durch den Staat bereits nach Artikel 1 des Grundgesetzes zu verhindern wäre.

    Warum also soll die Ehre noch einmal besonders geschützt werden? Zumal es gerade bei kritischen Presseberichten ja fast immer sein kann, dass da die Ehre einer Person beeinträchtigt wird. Man denke an einen Politiker, der etwas Schändliches getan hat, was durch die Presse ans Licht gebracht wird: Natürlich wird das die Ehre des Politikers beschädigen, jedenfalls kann er sich in seiner Ehre verletzt fühlen, und die letzten Monate haben gezeigt, dass das bei manchen Politikern sehr schnell geht und zur Strafverfolgung führen kann. Denn dem Grundgesetz folgt das Strafgesetzbuch mit den Paragraphen 185-188 zur Beleidigung, üblen Nachrede und Verleumdung – insbesondere mit dem besonderen Schutz von „Personen des politischen Lebens“. Da ist es nun ganz eine Ermessensfrage, wie groß die Schändlichkeit sein muss, damit die Ehre verletzt werden darf. Und jede sarkastische, emotional vorgetragene kritische Meinungsäußerung über einen Politiker kann dieser als ehrverletzend deuten. Man sieht, dass das Grundgesetz da einen Rechtsweg ermöglicht, der von der Meinungsfreiheit in Bezug auf die Bewertung etwa der Standpunkte und Handlungen von Politikern wenig übrig lassen könnte.

    Wir müssen dabei bedenken, dass die Praxis der letzten Jahrzehnte bis in die Gegenwart da zwar etwas toleranter gewesen ist, dass aber eben der Text des Grundgesetzes keineswegs sichert, dass es dabei bleibt. Die Frage muss immer lauten: welche schlimmste anzunehmende Praxis ließe sich mit dem Grundgesetz rechtfertigen? Wenn etwa Hendrik Streeck sich durch die Vorwürfe, die Heinrich Schmitz ihm in seiner letzten Kolumne gemacht hat, in seiner Ehre verletzt fühlte – und das ist ja durchaus denkbar –, könnte er sich dann nicht auf die im Artikel 5 festgesetzte Grenze der Meinungsfreiheit berufen? Im Moment ist das vielleicht noch nicht zu befürchten, aber verfassungsrechtlich zulässig wäre es.

    Ebenso verhält es sich letztlich mit dem Schutz der Jugend, bei dem die Meinungs- und die Pressefreiheit angeblich ihre Grenzen finden würden. Es mag akzeptable Gründe geben, Jugendlichen den Zugang zu bestimmten Presseerzeugnissen zu verweigern, aber davon ist die Pressefreiheit selbst ja nicht betroffen: Die Herstellung und die Verbreitung des Presseerzeugnisses sind ja gestattet, sie sollen nur nicht in die Hände von Kindern gelangen, so wie auch Alkohol und Tabak. Eine gesonderte Erwähnung des Schutzes der Jugend als Grenze der Pressefreiheit kann nur als ein weiteres Türchen für die Beschränkung dieser Freiheit überhaupt verstanden werden. Denn schließlich muss man dabei nicht nur an Sex und andere Formen ungesunder Lebensführung denken. Vielleicht widerspricht es auch dem Schutz der Jugend, wenn man findet, dass der Klimawandel ertragbar gemacht werden kann, oder dass Terror ein allgemeines Lebensrisiko ist.

    Dem jungen Bundesverfassungsgericht der 1950er Jahre ist es zu verdanken, dass es durch eine zwar komplizierte, und dem Laien kaum verständliche, Auslegung insbesondere des Begriffs des „allgemeinen Gesetzes“ wenigstens die Meinungsfreiheit gestärkt hat. Ob diese Stärkung heute, wo die Meinungs- und Pressefreiheit zunehmend unter Druck geraten, noch Bestand hat, muss man leider bezweifeln.

    Presse- und Meinungsfreiheit unter Druck

    Gern wird bestritten, dass die Meinungs- und die Pressefreiheit gegenwärtig unter Druck gerät, und auch Heinrich Schmitz scheint diese Gefahr nicht zu sehen. Man sagt dann gern, dass doch jeder (fast) alles sagen kann, ich zum Beispiel kann hier, ohne irgendwelche Sorgen haben zu müssen, schreiben und veröffentlichen, dass die Meinungsfreiheit unter Druck gerät. Aber kann ich es wirklich überall sagen und schreiben? Im Prinzip ja, ist da die korrekte Antwort. Ich muss mich allerdings entscheiden: Ich kann, mit anderen Kolumnisten, eine eigene Plattform aufbauen, die dann allerdings eine beschränkte Reichweite hat. Ich kann mir eine Plattform mit einiger Reichweite suchen, die allerdings von anderen als indiskutabel und radikal angesehen wird – und da beginnt schon das Problem: im öffentlichen Kampf um die Meinungsmacht werden einige Medien als außerhalb des Akzeptablen markiert, dort kann man dann zwar „alles sagen und schreiben“, aber für die, die man doch erreichen will, ist es irgendwie unanständig, da zuzuhören. Als drittes kann man versuchen, in die großen Medien der Mitte zu gelangen: da allerdings gibt es oft Redaktionen, die mit gutem Gewissen einen Konsens darüber bilden, wie viele Meinungsbeiträge außerhalb der Mitte ihrem Publikum zumutbar sind, und wann so eine Meinungsäußerung womöglich doch gegen ein „allgemeines Gesetz“ verstößt oder die Ehre von irgendwem verletzen könnte oder gar dem Schutz der Jugend widerspricht.

    Absatz 2 des Artikel 5 muss gestrichen werden

    Was hat das mit dem zuerst diskutieren Artikel 5 des Grundgesetzes zu tun? In ihm finden alle diese kleinen Bestrebungen der Ausgrenzung und der Verweigerung des Zuhörens, die abwertenden Urteile über die, die die Meinungs- und die Pressefreiheit unter Druck sehen, ihren Heimatboden. In ihm hat der Paragraph des Strafgesetzbuchs zur Beleidigung, Verleumdung oder üblen Nachrede von Politikern sein Fundament. Denn da steht ja: Diese Freiheiten sind begrenzt: Ehrverletzungen und allgemeine Gesetze beschränken sie. Da kann man stolz sagen, dass man diesen Störenfrieden doch schon mehr zubilligt, als man ihnen eigentlich gestatten müsste.

    Und aus diesem Boden heraus wächst die Gefahr weiterer Einschränkungen. Um die zu bekämpfen, müsste der Artikel 5 des Grundgesetzes radikal gekürzt werden. Absatz 2 muss gestrichen werden. Es reicht, was Absatz 3 über die Lehre sagt: die Freiheit entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. Das ist eigentlich trivial. Und es genügt.

    Anhang (Ergänzung am 21.11.2025)

    Da als Reaktion auf diesen Text gefragt worden ist, wie die Situation in anderen Verfassungen demokratischer Länder ist, hier ein Überblick über drei naheliegende Nationen:

    USA: Absolute Freiheit der Rede und der Presse im ersten Verfassungszusatz

    Am weitesten entfernt von den Einschränkungen, die das Grundgesetz da formuliert, ist wohl die USA, die im First Amendment schlicht sagt:

    Congress shall make no law respecting an establishment of religion, or prohibiting the free exercise thereof; or abridging the freedom of speech, or of the press; or the right of the people peaceably to assemble, and to petition the Government for a redress of grievances.

    Hier wird also jedes Gesetz ausdrücklich verboten, das die Freiheit der Rede oder der Presse einschränkt. Wer meint, man sähe die Gefährlichkeit einer solchen weiten Freiheit ja in der gegenwärtigen Entwicklung der USA, sollte bedenken, dass es den Ersten Verfassungszusatz seit 1791 gibt, die USA also lange gut damit gefahren sind.

    Umfassende Einschränkungen entsprechend der EMRK im Vereinigten Königreich

    Das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland hat kein eindeutiges Verfassungsdokument, sondern ein Paket von verfassungsrechtlich grundlegenden Dokumenten. Dazu gehört der Humans Rights Act von 1998, in dem die Umsetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) bestimmt wird.

    Im Humans Rights Act im Artikel 10 finden sich umfassende Einschränkungen der Presse- und Meinungsfreiheit, sie sind wörtlich aus den sehr weit gehenden Einschränkungs-Möglichkeiten der EMRK übernommen.

    The exercise of these freedoms, since it carries with it duties and responsibilities, may be subject to such formalities, conditions, restrictions or penalties as are prescribed by law and are necessary in a democratic society, in the interests of national security, territorial integrity or public safety, for the prevention of disorder or crime, for the protection of health or morals, for the protection of the reputation or rights of others, for preventing the disclosure of information received in confidence, or for maintaining the authority and impartiality of the judiciary.

    Die Freiheit der Rede und der Presse können also aus Notwendigkeiten der demokratischen Gesellschaft, im Interesse der nationalen Sicherheit, der territorialen Integrität, der öffentlichen Sicherheit, zur Verhinderung von Unordnung und Kriminalität, den Schutz der Gesundheit und der Moral, den Schutz der Reputation anderer, der Geheimhaltung und der Wahrung der Autorität der Justiz eingeschränkt werden.

    Eine solche Übernahme der europäischen Vorlage wäre natürlich nicht notwendig, sie gibt den Staaten ja nur Möglichkeiten und verpflichtet sie nicht auf diese Restriktionen. Ob sich diese Festlegungen in der Praxis im Vereinigten Königreich wiederfindet, kann ich nicht einschätzen.

    Frankreich: Der Klassiker

    Frankreich, das sich in seiner aktuellen Verfassung direkt auf die Erklärung der Menschenrechte von 1789 bezieht, in der es im Artikel 11 heißt:

    Die freie Mitteilung der Gedanken und Meinungen ist eines der kostbarsten Menschenrechte. Jeder Bürger kann also frei schreiben, reden und drucken unter Vorbehalt der Verantwortlichkeit für den Missbrauch dieser Freiheit in den durch das Gesetz bestimmten Fällen. (Offizielle Übersetzung der französischen Regierung)

    Man müsste hier genauer darauf eingehen, was die Erklärung der Menschenrechte mit „das Gesetz“ meint, das ist dort auch recht genau aufgeführt, würde hier aber zu weit führen. Der wichtige Unterschied zum deutschen Grundgesetz ist aber, dass es in Frankreich eben eine Missbrauch geben muss, es ist also die Verwerflichkeit des Handelns, die geprüft werden muss, es ist nicht die (behauptete) Wirkung auf Ehre oder Moral anderer.

    Eine Antwort von Heinrich Schmutz auf diesen Text findet man hier.

    Weitere Überlegungen von mir, die sich daran anschließen , sind hier erschienen.

  • Weshalb trinken wir?

    Weshalb trinken wir?

    Der Wunsch, sich zu berauschen, ist so alt wie die Menschheit und soll deshalb neben Essen, Trinken, Sex, eigenem Auto und Bausparvertrag als eines der elementaren Grundbedürfnisse unserer Spezies angesehen werden. Und keine Sorge – ich möchte Ihnen mit diesem Buch Ihren Rausch nicht vermiesen oder gar verbieten. 90 % der Primaten kommen mit ihren gelegentlichen Wochenend- und Weihnachtsfeierräuschen gut zurecht, und daran will auch niemand ernsthaft etwas ändern.

    Gefährlich sind die Räusche jedoch für das Zehntel, das sich mit Feiertagsbenebelungen nicht zufriedengibt, sondern diesen Zustand immer wieder, und zwar in kurz getakteten Zeitabständen, erleben möchte. Die 10 % der Bevölkerung, welche die Bewusstseinsveränderung, die durch ihre bevorzugte Droge eintritt, als genauso normal ansehen wie die nüchterne Realität, werden eines Tages die ständige Flucht in ihre Fantasiewelt der mausgrauen Wirklichkeit vorziehen. Dieses Zehntel nennt man drogenaffin, man könnte es auch weniger wissenschaftlich als „gierig auf das Eintauchen in ihre rosarote Parallelwelt“ ausdrücken.

    Zuerst einmal eine Begriffserklärung: Was genau ist eigentlich ein Rausch? „Der Rausch bezeichnet einen emotionalen Zustand der Ekstase, der jemanden über seine normale Gefühlslage hinaushebt. Die Ursachen hierfür können vielfältig sein, z. B. eine akute Vergiftung mit Rauschmitteln oder auch manische Zustände“, so formuliert es Wikipedia. Von den manischen Zuständen wollen wir hier absehen und uns im Folgenden auf die Räusche konzentrieren, die aufgrund des Genusses – in der obigen Definition wird interessanterweise von „akuter Vergiftung“ gesprochen – psychotroper Substanzen ausgelöst werden.

    Ach so, psychotrope Substanz müssen wir vorab ebenfalls klären: In diese Kategorie sortieren Fachleute all diejenigen (natürlichen und chemischen) Wirkstoffe ein, die unsere Psyche sowohl positiv als auch negativ beeinflussen. Die gängigsten Mittelchen, um uns zeitweilig in den Orbit zu katapultieren, sind: Alkohol, Opiate/Opioide, Kokain, Marihuana, LSD, MDMA und alle möglichen Pharmaka wie beispielsweise die großen Wirkstoff-Familien der Tranquilizer, Hypnotika und Neuroleptika.

    In diesem Ratgeber befassen wir uns ausschließlich mit Alkohol, wenngleich die Rauschzustände, die Opium & Co. bewirken, denen von Wodka und Lakritzlikör teilweise ähneln, die Abhängigkeiten und deren gesundheitliche Konsequenzen nur graduell variieren und es für den Trinker genauso schwierig ist, vom Schnaps wegzukommen wie für den Junkie, die Finger von der Nadel zu lassen. Der Hauptunterschied beim Herstellen der Räusche besteht darin, dass es gesellschaftlich akzeptiert und vor allem legal ist, wenn Sie sich mit Maibowle und Rumpunsch bis in die Stratosphäre schießen, während Sie bereits auf der Rückbank eines Polizeiautos Platz nehmen dürfen, falls Sie dasselbe mit ein paar Gramm Marihuana zu viel tun.

    Wenn die Endorphine nicht mehr reichen

    Was genau geschieht nun in unserem Gehirn, wenn wir uns Rauschmittel (wozu natürlich auch der gute alte Doppelkorn gehört) reinpfeifen? Wir müssen uns das – laienhaft vereinfacht – in etwa so vorstellen: Unser Körper produziert selbst Drogen, z. B. Serotonin, Dopamin, Endorphine, die Glücksgefühle verursachen. Beispielsweise beim Essen von Schokolade, beim Sex, beim Anblick eines schönen Bildes, am Ende eines Marathonlaufs, nachdem wir eine Felswand hochgeklettert sind und erschöpft, aber rundum zufrieden am Gipfelkreuz lehnen, oder nachdem wir ein 90-minütiges Workout-Training schweißgebadet absolviert haben.

    Allerdings – und das ist wichtig – müssen wir aktiv etwas dafür tun, damit diese Glückshormone produziert und ausgeschüttet werden. Dieser Weg ist manchen zu aufwendig – das Matterhorn besteigen, um im Anschluss als Belohnung ein Nanogramm Dopamin zu bekommen, klingt nicht wirklich verlockend –, weshalb sie zu einer List greifen: Sie schlucken, inhalieren, injizieren eine psychotrope Substanz, z. B. ein, zwei oder drei Gläser Captain Morgan; wenn sie ihn nicht direkt aus der Flasche trinken.

    Und jetzt passiert Folgendes: Die im Schnaps in großer Anzahl rumschwimmenden C2H5OH-Moleküle (so lautet die chemische Formel für Ethanol, auch Trinkalkohol genannt) docken an jeder Menge Rezeptoren an – das sind Nervenzellen, die Reize aufnehmen und in Erregung umwandeln –, blockieren die einen und überstimulieren die anderen. Ein künstlich produziertes Euphoriegefühl stellt sich ein. Die Fachleute sprechen hier von einem Ungleichgewicht beim Austausch der Nervenbotenstoffe.

    Wir wollen hier nur festhalten: Die in Drogen enthaltenen Wirkstoffe verkürzen den Weg zum körpereigenen Belohnungssystem. Statt mühsam einen Marathon zu absolvieren, kann dieselbe Hochstimmung, die den Läufer nach Kilometer 42 – unter der Voraussetzung, dass man ihn nicht erst mal in ein Sauerstoffzelt zwecks Druckbeatmung verfrachten muss – durchflutet, ebenfalls mittels eines Viertelliters Cognac erzeugt werden. Die Droge, in diesem Fall der Alkohol, verkürzt nicht nur sporadisch den Weg, sondern führt des Weiteren zu Bequemlichkeit – wozu anstrengend laufen, wenn’s ein halber Kasten Bier, zu Hause auf dem Sofa genossen, genauso tut? – und zu dem Wunsch, sich diesen einfach herzustellenden Glücksmomenten öfter hinzugeben als von der Natur vorgesehen. Falls es schlecht ausgeht, endet man bei zu häufiger Wiederholung in der Sucht.

    Aber damit greifen wir schon voraus, denn über Sucht reden wir erst drei Kapitel später. An dieser Stelle reicht es, wenn Sie verinnerlichen: Die Droge bzw. der Alkohol beschleunigt den Weg zum Belohnungssystem und potenziert das Euphoriegefühl. So viel kann man gar nicht joggen, um sich so sauwohl wie nach einer Pulle Rotwein zu fühlen!

    Drei Vernebelungsstufen, um in den Orbit zu gelangen

    Zurück zum Rausch. Bei diesem unterscheiden wir grob drei Vernebelungsstufen:
    Schwips: Man fühlt sich angeheitert, kichert, lacht, die Welt ist schön, die griesgrämige Bürokollegin wirkt auf einmal gar nicht mehr so griesgrämig etc. etc.
    Leichter Rausch: Beginnt in etwa jenseits der 0,5 Promille, weshalb man sich ab dieser Grenze auch tunlichst nicht mehr ans Steuer eines Fahrzeugs setzen sollte. Man sieht die griesgrämige Bürokollegin plötzlich unscharf, manchmal sogar doppelt, sagt Sachen, die man sonst eher nicht sagt, und wünscht – falls man sich am Tag darauf noch daran erinnern sollte –, man hätte das alles besser nicht gesagt. Vielleicht landet man sogar im Bett der griesgrämigen Bürokollegin und hofft am Morgen danach, es habe sich nur um einen erotischen Traum gehandelt, wogegen allerdings der BH spricht, den man in der Aktentasche entdeckt. Beim leichten Rausch kann es zu Wortfindungs- und Artikulationsschwierigkeiten kommen. Bei manchem bewirkt dieser Aggregatszustand das Gegenteil, und man redet stundenlang, ohne dabei zwischendurch Luft zu holen, dummes Zeug. Einige beginnen zu schwanken und zu wanken, und ein nicht ganz so betrunkener Kollege muss sie unterhaken, ins Taxi setzen und dem Fahrer erklären, wo er den leicht Berauschten abliefern soll. Der Morgen darauf ist bestimmt von Katzenjammer und Aspirin, und der leicht Berauschte schwört, nie mehr einen einzigen Tropfen anzurühren. Dieser gute Vorsatz währt zwar nur bis zur nächsten Happy Hour, hält aber immerhin ein paar Tage. Der leichte Rausch endet – in Abhängigkeit vom Trainingszustand des Konsumenten – irgendwo im Bereich zwischen 1,5 und 2,0 Promille, und über diese Schwelle treten wir nun ein ins dunkle Reich der dritten Stufe:
    Schwerer oder gar Vollrausch: Über Wortfindung, Artikulation und Gangsicherheit brauchen wir uns hier keine Gedanken mehr zu machen: Sie sind allesamt komplett perdu. Die Welt
    verschwimmt im Nebel, für manche wird sie gar zappenduster. Wenn’s gut läuft, fällt der schwer Berauschte in ein zufällig in der Nähe stehendes Bett, wo er seinen Rausch komatös ausschläft. Wenn’s schlecht läuft – und es läuft oft schlecht –, beleidigt er den Chef, zertrümmert das halbe Büro, erwacht steifgefroren auf einer Parkbank oder in der Ausnüchterungszelle und bekommt am Tag darauf per Einschreiben mit Rückschein die fristlose Kündigung zugestellt.

    Ein Rauschzustand auf der Betriebsfeier kann also helfen, endlich den Mut zu fassen, die seit Jahren heimlich angehimmelte Kollegin aus der Exportabteilung nach einem Date zu fragen. Ein Rausch kann dabei behilflich sein, den eben zugestellten Mahnbescheid mit Pfändungsandrohung ein paar Stunden lang beiseitezuschieben. Ein Rausch kann Wunder beim Sex wirken. Ein Rausch ist auch schön, wenn man ihn in der Gruppe genießt und alle zusammen Schlager aus den Fünfzigern und Sechzigern trällern und dazu nackt im Vorgarten des Nachbarn herumhüpfen. Ein leichter Rausch macht körperliche und seelische Schmerzen vergessen und wiegt einen angenehm in den Schlaf.

    Ein Rausch kann auch sinnvoll sein, wenn man vorhat, sich umzubringen. Der Blick in eine Revolvermündung, die man sich gleich in den Mund schieben wird, ist weniger angsteinflößend, wenn man vorher eine Flasche Bourbon geleert hat. Ein Rausch ist auch eine prima Sache, um sich an Peinlichkeiten, die man im Zustand alkoholbedingter Verwirrung angestellt hat, nicht erinnern zu müssen. Wer hat schon ernsthaft etwas einzuwenden, wenn ein Trinker am Morgen darauf zerknirscht, die linke Hand an der schmerzenden Stirn festgetackert, während die rechte zitternd versucht, ein Glas Wasser mit drei darin aufgelösten Aspirin an die Lippen zu führen, sagt: „Das soll ich gestern Abend alles gemacht haben? Unmöglich!“

    Der Morgen nach dem Rausch ist ohnehin nicht so schön, weder für den Hobby- noch für den Profitrinker. Während der eine kotzend über der Kloschüssel hängt, macht sich der andere auf zum nächstgelegenen Supermarkt, um dort Nachschub zu besorgen. Dazu mehr im Abschnitt „Wann ist man Alkoholiker?“

    Der Profi gehorcht anderen Regeln als der Amateur

    Achtung: Ein Promillegehalt, bei dem für den Normaltrinker die Lichter ausgehen und durch den er sich eine Stunde später fixiert auf der Intensivstation wiederfindet, kann für den Profisäufer den Normalzustand bedeuten, ab dem er überhaupt erst Betriebstemperatur erreicht. Ich kenne einige, die sich ein Leben unterhalb von zweieinhalb Umdrehungen nicht vorstellen können. 4,0 Promille gelten als letale Dosis, bei deren Erreichen 80 % der Menschen den finalen Atemzug tun, bevor der Notarzt bedauernd konstatiert: „Nichts mehr zu machen. Transportieren Sie den Leichnam direkt in die Kühlkammer.“ Das gilt allerdings nicht für den Profitrinker. Der wankt noch zur Nachttankstelle, um sich einen letzten Schlummer-Flachmann zu genehmigen, bevor er endlich alle Viere von sich streckt und auf dem Flur vor der Wohnungstür seinen Vollrausch ausschläft.

    In diesem Kapitel haben Sie erfahren, dass gegen Gelegenheitsräusche prinzipiell nichts einzuwenden ist, insofern Sie dabei nicht auf die Idee kommen, einem zufällig vorbeispazierenden Passanten das Nasenbein zu zertrümmern oder auf dem Heimweg von einem feuchtfröhlichen Gelage mit Tempo 240 eine Abkürzung durch eine verkehrsberuhigte Wohngegend zu nehmen. Solange es beim Gelegenheitsrausch bleibt und der Zecher am nächsten Tag nicht das Verlangen spürt, den Rauschzustand ein weiteres Mal herbeizuführen, ist alles im grünen Bereich, von den Anzeigen wegen zertrümmerter Nase und Rasen in einem Wohngebiet mal abgesehen.

    Das Herbeiführen eines Rausches kann aus unterschiedlichen Beweggründen heraus geschehen. Am unteren Ende der Skala steht dabei der Wunsch, beim Sex mit der Kollegin aus der Abteilung Rechnungswesen länger als fünf Minuten durchzuhalten, während die oberste Treppenstufe vom Versuch gekennzeichnet ist, sich durch die Zuführung von Alkohol in einen Trancezustand zu versetzen, durch den man befähigt wird, mit den Göttern zu kommunizieren. Ob die Stimmen, die man dann raunen hört, tatsächlich von den Göttern stammen oder doch eher von den inneren Dämonen herrühren, soll an dieser Stelle unbeantwortet bleiben.

    MERKE
    Hin und wieder ein Rausch ist okay, wenn er nicht in die Ausnüchterungszelle führt und kurz darauf wiederholt werden muss.
    ***

    Entnommen aus:
    Raus aus dem Rausch

    Raus aus dem Rausch
    Gebrauchsanweisung, um vom Alkohol wegzukommen. Ein Erfahrungsratgeber
    Henning Hirsch
    Verlag humboldt
    ISBN 9783842630550
    +++

    In den vergangenen Wochen haben wir uns hier beschäftigt mit:
    Unter Gleichgesinnten – die Selbsthilfegruppe
    Den Schalter im Kopf umlegen
    Doppeldiagnose

  • Weltklimakonferenz: Was können wir erwarten?

    Weltklimakonferenz: Was können wir erwarten?

    Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

    Was können wir von der Weltklimakonferenz, die gerade in Brasilien stattfindet, erwarten? Und was können wir von den Reaktionen erwarten, die die Ergebnisse der Konferenz auslösen werden? Letzteres ist einfacher vorherzusagen als das erste. Es wird in den Medien und in der Öffentlichkeit eine große Unzufriedenheit geben. Aktivistinnen werden sich in Talkshows und Interviews zu Wort melden und sagen, dass „die Politik“ vor „den Konzernen“ und „der fossilen Industrie“ eingeknickt ist, dass sie immer noch nicht einsehen will, dass die große Katastrophe naht, vor der „die Wissenschaft“ schon seit Jahren so eindringlich wie vergeblich warnt.

    Für die Prognose dieser Reaktionen ist es fast egal, was wirklich die Ergebnisse der Weltklimakonferenz sein werden. Sie werden sicherlich nicht den Maximalforderungen der Aktivistinnen und auch nicht den Wünschen der meisten Journalisten und Kommentatoren in Europa entsprechen, die den öffentlichen Klimadiskurs immer noch bestimmen.

    Was die Weltklimakonferenz beschließen könnte

    Aber wenn man die Meldungen der letzten Tage, die allmähliche Verschiebung der Themen und Schwerpunkte, verfolgt, dann kann man die vorsichtige Prognose wagen, dass etwa Folgendes das Ergebnis sein könnte:

    Die Weltklimakonferenz verabschiedet sich von dem völlig willkürlichen 1,5-Grad-Ziel, das von Anfang an ein rein theoretisches, utopisches Szenario gewesen ist. Vielleicht einigt man sich darauf, dass das realistische Ziel etwa eine globale Erwärmung zur Jahrhundertwende um drei Grad gegenüber dem vorindustriellen Niveau sein könnte. Man verständigt sich darauf, dass dieser Pfad zu Bedingungen führt, mit denen die Menschheit fast überall auf der Erde umgehen kann, wenn sie jetzt beginnt, sich darauf zu konzentrieren, wie die Anpassungsmaßnahmen für dieses Szenario aussehen müssen.

    Sodann einigt sich die Weltklimakonferenz auf einen Lastenausgleichsmechanismus – wahrscheinlich noch nicht konkret und detailliert, sondern eher als verbindliche Absichtserklärung. Das kann funktionieren, weil alle Länder daran interessiert sind, dass die Anpassung an den Klimawandel überall erfolgreich ist; schlicht, weil die globalen Konsequenzen eines lokalen Fehlschlagens zu groß sind.

    Im besten Fall kommt dann während der Weltklimakonferenz noch die Vereinbarung dazu, sich in der Klimaforschung zukünftig auf die Modellierung und die Prognose lokaler Auswirkungen auf den globalen Klimawandel zu konzentrieren. Denn da sind die Unsicherheiten am größten. Zugleich ist die Frage, wie sich das Klima an konkreten Orten, in konkreten Regionen verändern wird, die wichtigste.

    Die herkömmliche Klimadefinition ist die statistische Verteilung der Wetterelemente an einem konkreten Ort – und das ist auch sinnvoll, denn an konkreten Orten werden Bäume gepflanzt, wird Wein angebaut, werden Flüsse begradigt oder renaturiert, Häuser gebaut. All das wird getan mit dem Wissen um ein lokales Klima, und wenn das sich ändert, ist es gut zu wissen, wie diese Änderung konkret aussehen wird, damit man sinnvoll investiert, das Notwendige aber auch das Sinnvolle tut.

    Eine gute Nachricht

    Die gute Nachricht ist allerdings, dass es Vieles gibt, von dem wir heute schon wissen, dass es sinnvoll ist: Flüsse müssen renaturiert werden, Hochwasserschutz ist fast immer sinnvoll, grüne Städte sind sinnvoll, Wärmeisolation. Neubauten sollten nicht da entstehen, wo Überschwemmungen möglich sind, und überhaupt sollten sie negative Effekte der Klimaveränderung nicht noch verschärfen. Robuste alte Pflanzensorten sind oft unempfindlicher gegen Wetterextreme als spezialisierte, hochgezüchtete Varianten.

    Zu hoffen ist, dass man sich bei der Weltklimakonferenz darauf einigt, realistisch zu sein, pragmatisch und den Panikmodus zu verlassen. Der Klimawandel ist da, er ist menschgemacht, er ist eine Herausforderung. Aber man kann sie meistern, ohne Stabilität und Frieden zu riskieren und ohne den Weg der Wohlstandsgewinne in den Regionen, die Nachholbedarf haben, zu verlassen. Darauf soll man sich konzentrieren, nicht auf Zehntelgrade der Abschwächung der globalen Erwärmung. Den Aktivistinnen wird das nicht gefallen, obwohl es ihnen andererseits auch die Möglichkeit zu weiterem Protest gibt. Insofern könnten wir am Ende alle vielleicht ganz zufrieden sein.

  • Del Toros schönster Leichnam oder …

    Del Toros schönster Leichnam oder …

    ‚ del toro frankenstein ist scheisse‘, schickt mir mein alter Schulkumpel vor 3 Tagen eine WhatsApp. Klingt nicht verheißungsvoll, denke ich. Trotzdem zappe ich eine Stunde später rein, denn zum einen mag ich Guillermo del Toro grundsätzlich recht gerne, und zum anderen wird das Werk von der Kritik derart gehypt, dass Nichtschauen geradezu ein cineastisches Sakrileg bedeutet. ‚Bin nach 30 Minuten wieder ausgestiegen‘ schreibe ich um Mitternacht dem Schulkumpel zurück, lege mich ins Bett und träume von alten Monster-Filmen: Frankensteins Braut (1935).

    Gestern unternehme ich den nächsten Versuch, denn ein Rezensent sollte schon den kompletten Film gesehen haben, bevor er seine Rezi tippt. Schon mal vorab: Die zweieinhalb Stunden ziehen sich.

    Warum muss Frankestein ständig erneut zum Leben erweckt werden?

    Es gibt Stoffe, die sind unsterblich – und dann gibt es Stoffe, die werden einfach nicht in Ruhe gelassen. Frankenstein gehört eindeutig zur zweiten Kategorie. Seit Mary Shelley 1818 ihrem Monster das erste Mal Leben einhauchte, hat die Geschichte mehr Wiedergeburten erlebt als jeder Untote im B-Movie-Kino. Man könnte meinen, der Mythos habe sich irgendwann erschöpft, doch Regisseure können offenbar nicht widerstehen, selbst noch einmal den Blitzschalter umzulegen. Jetzt also Guillermo del Toro. Und wie so oft, wenn er am Werk ist, ist alles wunderschön anzusehen – aber dieses Mal innerlich hohl wie ein  Museumsstück, das man bloß aus Respekt für den Künstler betrachtet, aber nicht, weil es Gefühle in einem erweckt.

    Del Toro hat sein ganzes Schaffen lang von Monstern gelebt – buchstäblich und metaphorisch. Vom amphibischen Liebhaber in The Shape of Water bis zu den Schattenwesen in Pan’s Labyrinth: Seine Kreaturen sind immer auch Projektionsflächen für menschliche Sehnsucht, Einsamkeit, Anderssein. Und genau deshalb war die Ankündigung, dass er sich endlich Frankenstein vornimmt, eigentlich nur folgerichtig. Mary Shelleys moderner Prometheus ist schließlich der Urvater all seiner Monster. Nur leider zeigt sich in dieser Rückkehr zum Ursprung auch, warum del Toro als Regisseur zunehmend stagniert: Er hat nichts mehr zu sagen, nur noch viel zu zeigen.

    Rein optisch ist sein Frankenstein natürlich makellos. Jedes Bild sieht aus wie aus einem viktorianischen Albtraum entsprungen: dampfende Labore, elektrische Stürme, gläserne Herzen, die im Takt des Wahnsinns schlagen. Del Toro hat ein untrügliches Gespür für Atmosphäre, für Textur, für den Moment, in dem Schönheit und Schrecken ineinanderfließen. Doch er vertraut den Bildern mehr als den Ideen. Es ist, als habe er sich in seiner eigenen Ästhetik verfangen – ein Regisseur, der das Kino liebt wie ein Sammler seine Vitrinen: voller Bewunderung, aber ohne Bewegung.

    Inhaltlich gibt sich der Film ambitioniert. Erzählt wird die Geschichte aus zwei Perspektiven – aus der Sicht des Schöpfers Victor Frankenstein (Oscar Isaac) und aus jener seiner Kreatur (Jacob Elordi). Das klingt nach einer reizvollen Doppelstruktur, nach einem moralischen Gleichgewicht. In der Praxis ist es aber vor allem redundant. Wir erfahren, was wir ohnehin wissen: dass das wahre Monster nicht der zusammengenähte Körper ist, sondern der Mann, der ihn schuf. Del Toro hämmert uns diese Binsenweisheit mit der Subtilität eines Presslufthammers ein. Wenn Victor zum fünften Mal mit leerem Blick in die Kamera sagt, dass er „zu weit gegangen“ sei, möchte man ihm zurufen: Ja, wirklich, Guillermo, wir haben’s verstanden – schon bei Shelley, vor über zweihundert Jahren.

    Schöne Bilder, wenig Inhalt, streckenweise kitschig

    Oscar Isaac spielt den Wissenschaftler als selbstverliebten Demiurgen mit leichtem Hang zum Overacting – was durchaus passt, aber irgendwann ermüdet. Jacob Elordi hingegen verleiht dem Geschöpf eine zarte, fast kindliche Präsenz. Sein Monster ist kein Zerstörer, sondern ein Beobachter, der lernen will, was es heißt, Mensch zu sein. Das ist schön, aber auch streckenweise kitschig. Del Toro verwechselt Gefühl mit Gefühligkeit, Tragik mit Tränenfilter. Wenn seine Kamera in Zeitlupe über die Narben des Wesens streicht und die Musik anschwillt, klingt das eher nach Werbung für Duftkerzen als nach existenziellem Horror.

    Und während Lanthimos’ Poor Things im vergangenen Jahr den Frankenstein-Mythos wild, weiblich und anarchisch neu erfand – Emma Stone als grotesk-erleuchtetes Gegenstück zu Shelleys Kreatur –, traut sich del Toro keinen Millimeter aus seiner Komfortzone. ‚Poor Things‘ war eine Explosion der Imagination, ein feministisches, satirisches Feuerwerk über Schöpfung, Körper, Macht. Del Toros Frankenstein ist dagegen brav wie ein Konfirmand, der zu spät merkt, dass er seinen Katechismus auswendig gelernt hat, aber den Sinn nie verstand. Man spürt die Ehrfurcht vor der Vorlage, aber keine Lust auf das ihr immanente Risiko.

    Dabei wäre gerade jetzt, im Zeitalter von KI, Transhumanismus und moralischem Kontrollverlust, reichlich Gelegenheit gewesen, das Thema neu zu denken. Stattdessen inszeniert del Toro seinen Frankenstein als klassisches Melodram mit gotischem Staubrand. Das mag nostalgisch gemeint sein, wirkt aber eher wie Rückschritt. Wenn man sich heute fragt, was es bedeutet, Leben zu erschaffen, denkt man nicht mehr an Kupferspulen und Blitze, sondern an Codezeilen und neuronale Netze. Doch del Toro weigert sich, diese Brücke zu schlagen. Vielleicht, weil ihn Technik nicht interessiert – oder weil er, wie er selbst sagte, „vor menschlicher Dummheit mehr Angst hat als vor künstlicher Intelligenz“. Eine hübsche Pointe, die aber nichts an der inhaltlichen Schieflage seines Films ändert: Er bleibt eine Hommage an die Vergangenheit, nicht ein Kommentar zur Gegenwart.

    Regisseur & Autor in Personalunion ist selten eine gute Idee

    Das größte Problem ist, dass del Toro wieder einmal Regisseur und Drehbuchautor ist. Dieses Experiment – die totale Kontrolle – funktioniert in den seltensten Fällen. Ohne einen Co-Autor, der widerspricht, bleibt das Werk selbstverliebt. Alles ist durchdacht, nichts ist hinterfragt. Der Film hat denselben Fehler wie sein Protagonist: Er will zu viel selbst machen und verliert darüber die Balance. Ein Drehbuch braucht manchmal einen Widerstand, jemanden, der sagt: „Nein, das reicht.“ Del Toro scheint niemanden gehabt zu haben, der das wagte.

    Formal beeindruckend, erzählerisch leer – das könnte man als Fazit über fast alle seine jüngeren Filme schreiben. Schon bei Nightmare Alley war das so: eine perfekte Oberfläche, hinter der sich gähnende Leere verbarg. Jetzt also Frankenstein, der schönste Leichnam seiner Karriere. Man staunt über die Pracht der Ausstattung, über das Spiel mit Licht und Schatten, über Alexandre Desplats melancholischen Score – und merkt erst nach einer Stunde, dass man emotional längst ausgestiegen ist. Del Toro betet das Kino an, aber er spürt es nicht mehr.

    Del Toro Frankenstein: auch der Film fleddert den Leichnam

    Was bleibt, ist die alte Ironie der Geschichte: Del Toro, der Künstler der Monster, hat ein Werk geschaffen, das selbst ein Monster ist – zusammengesetzt aus den schönsten Versatzstücken des Kinos, aber ohne Seele, ohne Herzschlag. Vielleicht ist das ja die eigentliche Tragik dieses Frankensteins: Dass er von einem Filmemacher kommt, der sich zu sehr in seine Schöpfung verliebt hat. Er will sie beleben, perfektionieren, verewigen – und erstickt sie dabei.

    Am Ende sieht man einen Film, der alles hat, was das Auge begehrt, und nichts, was den Geist fordert. Die schönste Kameraarbeit nützt nichts, wenn die Geschichte tot ist. Und so schließt sich der Kreis: Ein Film über die Hybris des Schöpfers wird selbst zum Lehrstück über genau diese Hybris. Del Toro hat – ungewollt, aber treffend – bewiesen, dass man Kunst nicht allein aus Schönheit zusammennähen kann. Irgendwo dazwischen braucht es auch ein Herz. Und das schlägt hier nur noch müde im Takt der Frankenstein-Dioden.

    PS. und Christoph Waltz spielt wie immer Christoph Waltz
    +++

    Frankenstein
    Erscheinungsjahr: 2025
    Regie & Drehbuch: Guillermo del Toro
    150 Minuten
    Auf: Netflix

    4 Punkte (von 10 möglichen)
    +++

    Hier geht es zu weiteren Film-Rezensionen von Henning Hirsch:
    Der ungeschminkte Westen
    Als Habgier den Blumenmond tötete
    Ein Hauch von Dallas in New York

  • Weihnachtsmarkt mit Sicherheitskonzept?

    Weihnachtsmarkt mit Sicherheitskonzept?

    Estimated reading time: 4 Minuten

    Die Meldungen häufen sich: Weihnachtsmärkte werden abgesagt, weil die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu teuer sind, oder sie werden nicht genehmigt, weil das Sicherheitskonzept der Veranstalter nicht ausreichend ist. Schaut man auf die Kommentare zu diesen Nachrichten, erkennt man zwei Muster: die einen spielen die Sacher herunter, indem sie darauf hinweisen, dass es sich um Einzelfälle handelt. Die anderen sehen unsere Kultur am Abgrund, sie meinen, wir knicken vor dem Terror ein, der unser Land überziehen würde.

    Nicht nur Weihnachtsmärkte brauchen ein Sicherheitskonzept

    Das Phänomen ist beileibe nicht auf Weihnachtsmärkte beschränkt. Jede Veranstaltung, bei der viele Menschen zusammenkommen, braucht heute ein ausgefeiltes Sicherheitskonzept. Der Aufwand dafür beschränkt sich längst nicht mehr darauf, möglichen Amokfahrern oder Attentätern einen schweren LKW in den Weg zu stellen und an den Eingängen Sicherheitspersonal zu platzieren.

    Es geht schon damit los, dass Veranstalter ein ausgefeiltes Sicherheitskonzept zu erstellen haben, das dann behördlich geprüft und mit weiteren Auflagen zurückgegeben wird. Bis es zu einem genehmigten Konzept kommt, ist ein enormer bürokratischer und konzeptioneller Aufwand zu treiben, der wiederum Expertise voraussetzt, die Weihnachtsmarktveranstalter normalerweise nicht haben. Spezialisten müssen sich mit den lokalen Gegebenheiten beschäftigen und Konzepte erarbeiten, die abgestimmt werden müssen, das kostet Geld und Zeit. Das macht die Veranstaltung nicht nur teurer – was die Gefahr mit sich bringt, am Ende Verlust zu machen –, es verdirbt auch den Spaß an der Sache.

    Wenn das Konzept genehmigt wird, ist dann eine Ausrüstung zu beschaffen, die teuer und technisch nicht einfach zu installieren ist. Am Ende wird der Veranstaltungsort zur Festung, Barrieren werden notdürftig mit Schmuck kaschiert, trüben dennoch die Stimmung und werden zugleich zu Hindernissen für Alte, Familien mit Kinderwagen und Gehbehinderte. All das schon vorab im Sicherheitskonzept zu bedenken, erhöht wieder den Aufwand, die Anzahl der einzubeziehenden Experten und Behörden sowie die Kosten, von denen keiner weiß, ob die Besucher bereit sind, diese durch eine Preiserhöhung beim Glühwein oder bei der Bratwurst zu tragen.

    Natürlich gäbe es noch eine andere Möglichkeit: Man könnte sagen, dass die Terrorabwehr doch eine staatliche Aufgabe sei, und dass der Staat, und nicht der Veranstalter, dafür Sorge zu tragen hat, dass die Weihnachtsmärkte sicher sind. Vermutlich würde dann die Polizei aber mitteilen, dass sie dazu, gerade in der Weihnachtszeit, personell nicht in der Lage sei, was dann erst recht zu Absagen von Veranstaltungen führen würde. Ganz davon abgesehen, dass es die weihnachtliche Stimmung kaum begünstigen würde, wenn schwer bewaffnete Polizisten mit gepanzerten Fahrzeugen die Buden und Karussells bewachen.

    Weihnachtsmarktbesuch – ein allgemeines Lebensrisiko?

    Da stellt sich die Frage, ob es nicht besser wäre, die Gefahr eines Anschlags als allgemeines Lebensrisiko zu betrachten, das man als Besucher eingeht und für das der Veranstalter nicht haftbar zu machen ist. Aber das passt leider nicht mit der Entwicklung der modernen Gesellschaft zusammen, die das Konzept des allgemeinen Lebensrisikos aus ihrem Denken verbannt hat. Dass es Risiken gibt, die man als einzelner Mensch kennt und beurteilt und bei denen man sich eigenverantwortlich entscheidet, ob man sie eingeht oder nicht, kommt uns eigentlich gar nicht mehr in den Sinn. Vielmehr läuft die Sache so ab: irgendwo passiert irgendwas Schreckliches in einer Situation, in die man selbst gelangen könnte. Sogleich ruft man nach staatlichen Vorschriften, die dieses Geschehen, koste es, was es wolle, verhindern. Und es wird nicht geruht, bevor nicht das letzte kleine Risiko, dass es doch geschehen könnte, ausgeschlossen wird.

  • Unter Gleichgesinnten – die Selbsthilfegruppe Alkohol

    Unter Gleichgesinnten – die Selbsthilfegruppe Alkohol

    Nun wollen wir uns mit dem zweiten essenziellen Baustein fürs Überleben in der rauen Wirklichkeit beschäftigen – der Selbsthilfegruppe Alkohol, kurz SHG.

    Wer dauerhaft trocken bleiben möchte, kommt um den Besuch einer SHG nicht herum. Was soll ich da? Die können mir auch nicht helfen; stinklangweilig, sagen Sie? Dann haben Sie die Sache immer noch nicht verstanden, antworte ich.

    Speziell am Beginn der Abstinenz ist es wichtig, sich beständig mit Gleichgesinnten auszutauschen, sich in der Gruppe mitzuteilen, zu öffnen, zu berichten, weshalb der Alkoholkonsum derart aus dem Ruder gelaufen ist, ehrlich zu sein und sich an Kritik zu gewöhnen. Man kann den anderen Teilnehmern nahezu alles beichten, sie hören geduldig zu, geben Tipps, wie man die zwischendurch immer wieder auftretenden Phasen des Saufdrucks überstehen kann, vertrauen dir ihre Telefonnummern an, damit du sie anrufst und redest, anstatt deprimiert zur Flasche zu greifen. Nur eines darf man nicht tun: Unsinn zum Besten geben oder die Gruppe gar anlügen. In diesem Fall können die Reaktionen heftig ausfallen. Ein Fehler, den Neulinge gerne machen, weil sie die Expertise ihres Publikums unterschätzen. Bei den Treffen kann es deshalb schnell ungemütlich werden, sobald sich ein Teilnehmer entweder als lernresistent erweist oder gar gegen den Kodex der Abstinenz verstößt.

    Die Geschichte von Kalle, dem Lokführer

    Ich erzähle in diesem Zusammenhang gern die Geschichte von Kalle, dem Lokführer. Den lernte ich vor Jahren beim Kreuzbund kennen. Was Karl-Heinz, wie er mit vollem Namen hieß, zugestoßen war,kann man mit Fug und Recht als unglücklich bezeichnen. An einem noch nicht lange zurückliegenden nasskalten und neblig-trüben Novemberabend stand ein 56-jähriger Prokurist auf dem Geländer einer Brücke, die sich über die Bahnstrecke Köln-Koblenz spannt, und sprang von dort vor den mit Tempo 100 heranbrausenden Regionalzug, und zwar frontal auf die Rundumverglasung des Führerhauses, wo der Schädel des Unglücklichen vor Kalles Augen platzte, und der Körper langsam nach unten glitt, um von den Rädern der Doppelstockwagen völlig zermalmt zu werden. Mit der rechten Hand hielt der Mann noch seine Aktentasche fest umklammert.

    Die doppelte Tragik bestand darin, dass Karl-Heinz die Route an diesem Tag nur deshalb befuhr, weil er für einen kurzfristig erkrankten Kollegen eingesprungen war. Wie oft hatte er uns erklärt, dass er den Moment verfluchen würde, in dem er sich gutmütig dazu hatte überreden lassen, die Rheinseite zu wechseln. Kalle haderte seitdem mit sich und der Welt und trank mehr, als für ihn bekömmlich war.

    Nach einigen Wochen fielen seine krankheitsbedingten Fehlzeiten und die Schnapsfahne, die er trotz kiloweise Pfefferminzpastillen nicht dauerhaft übertünchen konnte, sowohl Kollegen als auch Vorgesetzten auf. Da ein Lokführer mit Alkohol im Blut eine potenzielle Gefahr für Passagiere und Allgemeinheit darstellt, beorderte ihn sein Chef zum außerplanmäßigen Routinecheck beim Betriebsarzt. Leberwerte im Keller, die allgemeine Konstitution glich eher einem 60- denn einem 40-jährigen, einfachste Denksportaufgaben bereiteten Karl-Heinz große Mühe.

    Warum keine Schwarzwälder-Kirschtorte?

    Nach Rücksprache mit einer auf Suchtfragen spezialisierten Psychologin wurde Kalle bis auf Weiteres vom Dienst suspendiert mit der Auflage, sich einer ambulanten Therapie zu unterziehen. Hierzu gehörte ebenfalls der Besuch der Dienstagabend-Selbsthilfegruppe des Kreuzbunds. Und jetzt saß er seit nunmehr über sechs Monaten in unserer Runde, lamentierte und erzählte in Dauerschleife immer wieder denselben traurigen Hergang. Nachdem wir ihm anfangs mit offenen Mündern gelauscht und mehrmals unser Bedauern über den unseligen Vorfall ausgesprochen hatten, ermüdete uns die Story mittlerweile doch sehr.

    „Passiert ist passiert. Kannst du heute eh nicht mehr ändern“, pflegtenwir ihm zu antworten. Jedoch stellte ihn unsere Reaktion nie länger als zehn Minuten zufrieden; dann meldete er sich erneut zu Wort, um uns eine weitere Einzelheit des Unglücks, die wir angeblich noch nicht kannten, zu schildern. Eine SHG-Nervensäge, wie man sie in vielen Gruppen antrifft und die es stoisch zu ertragen gilt. Mit allerdings der Besonderheit, dass Kalle nicht ganz freiwillig bei uns war, sondern einer Anweisung seines Arbeitgebers folgte.

    Mit zunehmender Dauer des Programms – seine ambulante Therapie war auf eineinhalb Jahre ausgelegt – wurde Karl-Heinz zusehends empfindlicher in Bezug auf Kritik. Und Kritik am Sprecher ist beim Kreuzbund – im Unterschied zu den Anonymen Alkoholikern – erlaubt und wurde von der Gruppe auch bei jeder Sitzung praktiziert. Denn instinktiv spürten wir, dass Kalle keine Fortschritte machte. Weder war er willens, uns die Brückenspringer-Geschichte zu ersparen, obwohl wir sie mittlerweile auswendig mitmurmeln konnten, noch zeigte er Einsicht, dass sein Alkoholproblem älter war als das tragische Unglück und der Novemberabend den finalen Auslöser, aber nicht den Urgrund bildete.

    Darauf angesprochen beharrte er störrisch darauf, bis zu diesem Datum nur hin und wieder ein Gläschen getrunken und erst imNachgang des Unfalls zur Flasche gegriffen zu haben. Ein Märchen, das schon deshalb nicht stimmen konnte, weil seine Leberwerte, die wir kannten, glasklar auf jahrelangen Missbrauch hindeuteten. Sobald wir ihm das auf den Kopf zusagten, sprang er beleidigt auf und wollte das Meeting verlassen. Was er jedoch nicht durfte, weil er sonst gegen seine Reha-Auflage verstoßen hätte. So blieb er dann den Rest des Abends missmutig sitzen und grummelte vor sich hin.

    Als er uns im Sommer die Nachricht übermittelte, er habe sich am Nachmittag zwei Stück Schwarzwälder Kirschtorte schmecken lassen, da sei überhaupt nichts Schlimmes dabei, brach der zu erwartende Kritik-Tsunami über Kalle herein, denn in unserer Gruppe gab es viele strenge Abstinenzler, die von Schwarzwälder-Kirschtorte-Experimenten überhaupt nichts hielten. Er sei leichtsinnig, würde grob-fahrlässig das in ihn gesetzte Vertrauen aufs Spiel setzen, liefe Gefahr, aus dem Programm zu fliegen und damit seinen Job zu verlieren. Karl-Heinz lief rot an, schrie: „Ihr könnt mich alle mal!“, sprang auf und knallte die Tür hinter sich zu.

    „Das war’s“, sagte ich, „Den sehen wir nie wieder.“

    „Wenn er im Programm bleiben will, kommt er zurück“, meinte Regina, die an diesem Tag die Gruppe leitete.

    „Der lässt sich gleich volllaufen. Dem ist das Programm heute völlig egal.“

    „Wenn er einen Rückfall baut, bin ich gespannt, ob er uns darüber offen berichten wird“, sagte Reinhold, der neben mir saß.

    „Falls nein, dann ist hier Ende Gelände. Muss er sich ’ne andere Gruppe suchen, die sich Woche für Woche geduldig seine Lügengeschichten anhört“, sprach Regina das Schlusswort.

    Selbsthilfegruppe Alkohol: Kuschelprogramm?

    Klingt alles sehr streng in Ihren Ohren? Selbsthilfe ist kein Kuschelkurs. Natürlich können Rückfälle passieren und diese werden von der Gruppe auch verziehen. Allerdings muss der Konsum ohne Wenn und Aber zugegeben und aufrichtig bereut werden. Andernfalls droht der Ausschluss.

    Der Grundgedanke lautet: Hilfe zur Selbsthilfe. Die Mitglieder schildern ihren Alltag, erzählen von ihren Sorgen und Erfolgen. Sie ermuntern sich gegenseitig, in dem Bemühen um Abstinenz nicht nachzulassen. Jeder spricht nur über sich, Zuhören ist wichtig, Vertraulichkeit wird garantiert. In vielen Gruppen gibt es Paten, die sich um die Neuankömmlinge kümmern. Die kann man, wenn man Saufdruck verspürt, auch mitten in der Nacht anrufen und so lange mit ihnen quatschen, bis man sich wieder beruhigt hat. Ohne Scheu und Hemmungen, denn die Paten haben das alles selbst erlebt. Hier unterstützen Praktiker den Praktiker. Was nicht heißen soll, dass man nicht ebenfalls klugscheißende Idioten in den SHGs antrifft. Weshalb sollte es dort anders sein als im realen Leben oder in der Suchtklinik? Die Bereitschaft zuzuhören und im Bedarfsfall zu helfen, ist allerdings groß. Genau das ist schließlich das Erfolgsrezept der Gruppen.

    Selbsthilfe für Suchtkranke wird von mehreren Organisationen angeboten. Die bekanntesten heißen: Kreuzbund, Blaues Kreuz, Guttempler, Diakonie, Freundeskreise und Anonyme Alkoholiker (AA). Einen Sonderfall stellt die therapeutische Gruppe (TG) dar, die von einem Psychologen geleitet wird. Diese Variante ist allerdings gebührenpflichtig. Die Übernahme der Kosten kann bei der Krankenkasse beantragt werden. Insgesamt gibt es rund 7.000 Gruppen mit geschätzt zwischen 80.000 und 100.000 regelmäßigen Besuchern in Deutschland.

    Die Treffen dauern zumeist 90 bis 120 Minuten, maximal drei Stunden. Während sich Kreuzbund, Blaues Kreuz, Guttempler etc. einzig in der Zusammensetzung der jeweiligen Teilnehmer unterscheiden und ansonsten vom Ablauf der Sitzungen her identisch sind, hebt sich das Konzept der AA doch etwas ab. Hier sind keine Fragen an den Vortragenden erlaubt. Diese Vorgehensweise soll sicherstellen, dass niemand aufgrund befürchteter Kritik schweigt. Die Teilnehmer berichten deshalb sehr offen; das Prinzip des Nichtunterbrechens führt jedoch mitunter zu langen, ermüdenden Monologen.

    Mir hat das 30-Tage-Programm der Anonymen Alkoholiker vor 15 Jahren sehr dabei geholfen, den ersten Monat der Abstinenz zu meistern. So brachte ich die abendliche Hochrisiko-Rückfallzeit im geschützten Raum gut hinter mich. Das muss nicht jeder so machen, allerdings empfehle ich, anfangs lieber einmal zu viel als einmal zu wenig eine Versammlung aufzusuchen.

    Jeder Neuling sollte ein paar SHGs testen, bevor er sich für die für ihn am besten geeignete entscheidet. Die Entschuldigung „Ich habe nichts gefunden, das zu mir passt“ bedeutet bloß, dass Sie keinen Bock haben, unverblümt über Ihr Problem zu sprechen. Zwischen der Weigerung, sich zu öffnen, hin zum nächsten Testlauf mit dem Alkohol steht bei vielen Trinkern nur ein kleines Glas Bier.

    Nicht jeder, der zufrieden drogenfrei lebt, kreuzt zwar regelmäßig in einer Gruppe auf, aber gerade in der Anfangszeit der Umgewöhnung ist es enorm wichtig, den häufigen Kontakt zu anderen Ausstiegswilligen zu suchen und zu begreifen, dass man nicht der Einzige ist, der den harten Kampf gegen seine Dämonen aufgenommen hat. Gemeinsam kämpft es sich doch gleich um einiges leichter. Es schadet nicht, wenn man diese Angewohnheit auch noch in Jahr 10 oder 20 oder 30 der Abstinenz beibehält.

    Wobei der Rhythmus der Besuche individuell ist. Ich kenne einige, denen es reicht, im Ein-Jahre-Turnus bei einem Meeting aufzukreuzen, dort stumm zuzuhören, zu verschwinden und erst zwölf Monate später wieder bei den AA gesehen zu werden. Die es aber trotz dieser stark reduzierten SHG-Präsenz schaffen, abstinent über die Runden zu kommen. Das ist der Typ Einzelkämpfer. Der ist jedoch eher selten vertreten. Dem Ich-brauche-Gleichgesinnte-um-stabil-zubleiben-Kandidaten begegnet man weitaus häufiger. Falls Sie sich unsicher sind, welcher der beiden Ausprägungen Sie angehören: im Zweifelsfall besser die Ich-brauche-Gleichgesinnte-Variante ankreuzen.

    Selbsthilfegruppe Alkohol: ernüchternde Statistik

    Hier eine ernüchternde oder aufmunternde Statistik – kommt auf den Blickwinkel an, aus dem Sie die Zahlen betrachten:

    Statistik: Länge der Abstinenz in Jahren

    Quelle: Anonyme Alkoholiker (mehrjährige Zufallsstichprobe unter AA-Meeting-Teilnehmern)

    Sind ja zum Ende hin nicht gerade viele, die übrig bleiben, geben Sie zu bedenken? Wer sagt denn, dass Sie nach der ganzen Sauferei noch mehr als 25 Jahre vor sich haben?, antworte ich. Ohne SHG sähe Ihre Überlebensprognose deutlich düsterer aus. Vielleicht haben Sie ja Glück und sind bei den 10 %, die es zwei Jahrzehnte schaffen, die Finger vom Fusel wegzulassen. Eine 100-%-Garantie auf den Nicht-Rückfall gibt es eben nicht. Liegt nur an Ihnen, was Sie aus Ihrem trockenen Leben machen und wie lange es Ihnen gelingt, die Abstinenz durchzuziehen.

    Selbsthilfegruppen sind – vor allem zu Beginn der Abstinenz – der Garant dafür, die ersten superschwierigen Monate trocken zu bleiben. Welche Sie besuchen, ist egal. Hauptsache, Sie besuchen eine.

    Was mit Kalle passiert ist, wollen Sie noch wissen? Keine Ahnung. Aufgetaucht ist er bei uns nicht mehr. Auch in anderen Gruppen im regionalen Umkreis wurde er nicht gesichtet. Man munkelte damals, er habe das Programm noch am selben Abend geschmissen, den Job als Lokführer an den Nagel gehängt, die Stadt verlassen und tränke nun mehr als vorher. Ob das alles stimmt, kann ich nicht beurteilen. Ich hoffe für ihn, dass er die Kurve trotz der Schwarzwälder Kirschtorte doch irgendwie hinbekommen hat.

    Etappenziel 7
    Sie haben erkannt, wie immens wichtig der regelmäßige Besuch einer Selbsthilfegruppe für Sie ist.
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    Entnommen aus:

    Raus aus dem Rausch

    Raus aus dem Rausch
    Gebrauchsanweisung, um vom Alkohol wegzukommen
    humboldt Verlag
    ISBN 9783842630550
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    In der vorherigen Kolumne von Henning Hirsch ging es um das Thema Den Schalter im Kopf umlegen.